"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
100 innerhalb der Stadt geht in Berlin problemlos auf der Stadtautobahn A100. Und es gibt durchaus Fälle, bei denen man das Ortseingangsschild übersehen kann.
Das sind aber nun wirklich Äpfel und Birnen. Alpi ist ganz anders gefahren. Beim Umschalten der Ampel von Rot auf grün und dann bis über 170 beschleunigt - das macht man nicht aus Versehen oder weil man vergessen hat, daß man ja schon seit längerer Zeit in der geschlossenen Ortschaft unterwegs ist.
Gruß Michael
Ne, das macht man, weil man geil auf Klicks ist für das mitlaufende Video, weil man ja damit seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte.
Er hat den Tod anderer billigend in Kauf genommen und das auch noch selber dokumentiert. Das Mordmerkmal erfordert nicht, das man mit dem Gedanken morgens aufsteht "heute niete ich einen um".
Ein Blick ins Gesetz hilft
StGB
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Und hier haben wir eine Straftat "Unfallflucht" derer Verantwortung er sich durch rücksichtslose Flucht entziehen wollte. Das nennt man "verdecken".
Ja. Genau das trifft hier nicht zu.
Er hat nicht getötet, um etwas zu verdecken. Er ist einfach abgehauen. Fluchtreflex.
Getötet, um etwas zu verdecken, machen Vergewaltiger, die die Frau hinterher umbringen, damit sie nicht quatscht. Das ist was völlig anderes.
Ich habs editiert.
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Außerdem wird hier immer die erhebliche Mitschuld des Fußgängers aufgrund des Rotlichtverstoßes vergessen. Der hätte da nicht sein dürfen.
Allein dadurch, dass dieser Unfall passierte, ist ja seine vorherige Tat erst herausgekommen. Die Verdeckung der Fahrerflucht hätte nur gelingen können, wenn er ohne weiteren Unfall weitergefahren wäre. Deshalb durfte er einen weiteren Unfall gar nicht billigend in Kauf nehmen - das widerspricht ja seinem Fluchtgedanken.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 22. Dezember 2016 um 19:20:12 Uhr:
Ne, das macht man, weil man geil auf Klicks ist für das mitlaufende Video, weil man ja damit seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte.Er hat den Tod anderer billigend in Kauf genommen und das auch noch selber dokumentiert. Das Mordmerkmal erfordert nicht, das man mit dem Gedanken morgens aufsteht "heute niete ich einen um".
Ein Blick ins Gesetz hilft
StGB
§ 211 Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
a: aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
b: heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
c: einen Menschen tötet.Und hier haben wir eine Straftat "Unfallflucht" derer Verantwortung er sich durch rücksichtslose Flucht entziehen wollte. Das nennt man "verdecken".
Ich habe es einmal etwas umformatiert. Von a, b und c muss jeweils ein Punkt erfüllt sein.
Zu b) würden "gemeingefährlichen Mittel" passen (Raserei im öffentlichen Starssenverkehr).
Er hat jemanden getötet, daher passt c).
Nur a) in Verbindung mit c) wird schwierig, da wohl einerseits niedere Beweggründe angeführt werden können (Lustgewinn) eventuell sogar Habgier (mit Videos Geld verdienen), doch er muss dazu bewusst in Kauf genommen haben oder sogar eingeplant haben, dass dabei einer stirbt. Das wird schwierig, auch wenn er sich in anderen Videos menschenverachtend geäussert haben mag.
Das kann auch einfach als dummes Machogeschwätz eines Spätpubertierenden gewertet werden.
Der reine Fluchtgedanke ist dem Menschen übrigens höchstrichterlich zugestanden. Deshalb ist die Flucht aus einem Gefängnis so mit Gitter durchsägen und abseilen mit Bettlaken auch nicht strafbar. Das ist in der menschlichen Natur so vorgesehen, dafür können wir nichts. Erst wenn man einen Schließer dafür umhaut oder als Geisel nimmt, wird es kriminell.
Eben. Es sei denn, man könnte ihm nachweisen, dass er einen Zeugen beseitigen wollte. Das wird kaum der Fall gewesen sein. Von was sollte das Opfer ein Zeuge gewesen sein?
Das ist ein deutsches Unikum und weltweit einmalig. Auch gerne bei Sammlungen unnützen Wissens aufgenommen.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 22. Dezember 2016 um 19:58:27 Uhr:
Das ist ein deutsches Unikum und weltweit einmalig. Auch gerne bei Sammlungen unnützen Wissens aufgenommen.
Keine Internetdiskussion, ohne irgendwann auf Nazis zu kommen:
Das Merkmal der "Heimtücke" kam 1941 dazu.