"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@Lewellyn schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:24:34 Uhr:


Ich bin sehr gespannt, wie das Gericht das alles werten wird.

Bei zwei Dingen bin ich mir sehr sicher:

- das wird nichts auf Bewährung
- es wird nicht bei der ersten Instanz bleiben.

Sehe ich auch so. Drei bis vier Jahre.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:30:03 Uhr:



Zitat:

@Lewellyn schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:24:34 Uhr:


Ich bin sehr gespannt, wie das Gericht das alles werten wird.

Bei zwei Dingen bin ich mir sehr sicher:

- das wird nichts auf Bewährung
- es wird nicht bei der ersten Instanz bleiben.

Sehe ich auch so. Drei bis vier Jahre.

sieben bis acht Jahre!

PS pass auf die Drei schreibt man drei- nicht, dass dich der verkappte Deutschlehrer erwischt!
Seiner Meinung hast du dich ja auch nicht angschlossen....

Du darfst Deine Meinung haben und die werde ich Dir auch nicht nehmen. Weder wollen noch können.

Du hast es passend formuliert:
"ABER er hat es in Kauf genommen andere Menschen tot zu fahren um sich der BEstrafung einer anderen Straftat zu entziehen!"

Das er es tatsächlich in Kauf genommen hat, muss aber erst bewiesen werden. Du nimmst es an, vielleicht ist es auch so. Aber es muss ihm bewiesen werden. Das ist nicht einfach.

Bis zum Urteil bleibt es nur Deine Meinung. Du kannst recht haben oder falsch liegen. Was die Wahrheit ist, weiss nur Alpi. Auch nach dem Urteil werden wir wahrscheinlich nicht die Wahrheit wissen, aber ein Urteil haben.

P.S. Nach einem Punkt wird groß geschrieben. Auch eine Drei. Wobei sie hier durch den Artikel ein Substantiv ist.

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Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:32:18 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:30:03 Uhr:


Sehe ich auch so. Drei bis vier Jahre.

sieben bis acht Jahre!

PS pass auf die Drei schreibt man drei- nicht, dass dich der verkappte Deutschlehrer erwischt!
Seiner Meinung hast du dich ja auch nicht angschlossen....

Falls Du es nicht gemerkt hast:
K2 und ich haben in dieser Frage nahezu die gleiche Meinung. Ich habe mich sogar seiner Argumentation angeschlossen.

Das lässt auf Dein magelndes Textverständnis schliessen. Hat übrigens auch PISA dieses Jahr bemängelt.

Und das Eigentor am Lagerfeuer hast Du wie vermutet nicht bemerkt. 😁

Ich muss beweisen, dass der Alte Mann tot ist?
hm.. gut ich grabe ihn aus und werde ihn als Zeugen befragen!

Oder meinst du, wenn ein Mensch mit mehr als 100 km/h durch eine Ortschaft fährt nimmt er nicht in Kauf andere Menschen zu gefährden ?
Wann ist denn dass deiner Meinung der Fall?
Bei 120 Mit einem Leopard 2?
Oder bei 120 mit einem M1A1 Abrahams

Wie ist das denn, wenn man als Filmstar so mit 100 so Legosteinchen schupst?

Denkst du es hat keine Wirkung? Er hat sich mächtig ins Zeug gelegt wirklich hart bestraft zu werden!

sein Wunsch wird in Erfüllung gehen!

Polemik war bevor der Ritter kam.
Jetzt ist es noch überraschend gut geworden.

Alex,
Du liest bei mir immer durch, dass ich anscheinend gegen eine harte Betrafung bin. Das ist nicht der Fall. Auch hier schliesse ich mich hier K2 an: Ich bin für ein gerechtes Urteil.
Das kann auch hart sein, wenn sie ihm den Vorsatz nachweisen können.

Du gehst jetzt schon davon aus, ich warte das Verfahren ab. Das ist der Unterschied.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:30:03 Uhr:


Sehe ich auch so. Drei bis vier Jahre.

Habe ich schon vor ein paar Seiten getippt... 😁

3-4 Jahre wären das ohne youtube und die Gewinnerzielungsabsicht. Ich rechne mit deutlich mehr.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:54:39 Uhr:


3-4 Jahre wären das ohne youtube und die Gewinnerzielungsabsicht. Ich rechne mit deutlich mehr.

na also...

ich bin nicht allein

Zitat:

@hoinzi schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:52:27 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:30:03 Uhr:


Sehe ich auch so. Drei bis vier Jahre.

Habe ich schon vor ein paar Seiten getippt... 😁

Ja. Du hattest um die vier, ich um die drei Jahre getippt.
Schaun mer mal.

Bis Februar gebe ich einfach noch ein paar Tipps zwischen sechs Monaten mit Bewährung und 15 Jahren ab, irgendeiner wird dann schon passen... 😉

Seit ich weiß, dass es "Beihilfe zum Betrug in mittelbarer Täterschaft durch Unterlassen" gibt, glaube ich, dass Gerichte so ziemlich alles entscheiden können.

Vielleicht bekommt er ja noch wegen Reifeverzögerung Jugendstrafrecht. Wie alt ist er eigentlich?

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