"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Hier etwas ausführlicher:
http://www.stern.de/.../...steht-wegen-mordes-vor-gericht-7231876.html
Es gab einen Fall in Köln, da gab es drei Jahre. Den Fall aus Berlin mit dem Autorennen auf dem Ku'damm, wo ein unbeteiligter zu Tode kam, finde ich im Moment nicht. Urteil war wohl im November ???
In beiden Fällen war Mord angeklagt. Da ist die StA immer übers Ziel hinaus.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 22:06:00 Uhr:
Es gab einen Fall in Köln, da gab es drei Jahre. Den Fall aus Berlin mit dem Autorennen auf dem Ku'damm, wo ein unbeteiligter zu Tode kam, finde ich im Moment nicht. Urteil war wohl im November ???
Die Täter bei diesen beiden Fällen waren
keineYoutuber.
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.....Tja - solange bis er bricht
Ich würde es (standesgemäß) auf Youtube einstellen...
Mindestens 10 Jahre - aber noch viel schlimmer: lebenslanger Führerscheinentzug!
und alle Filme müssen runter von Youtube....
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 22:06:00 Uhr:
Es gab einen Fall in Köln, da gab es drei Jahre. Den Fall aus Berlin mit dem Autorennen auf dem Ku'damm, wo ein unbeteiligter zu Tode kam, finde ich im Moment nicht. Urteil war wohl im November ???
In beiden Fällen war Mord angeklagt. Da ist die StA immer übers Ziel hinaus.
Der Berliner Fall zieht sich noch
http://mobil.berliner-zeitung.de/.../...amm-raser-begutachten-25070462
http://www.berliner-zeitung.de/.../...udamm-raser-begutachten-25070462
Der Mord-Vorwurf wird auch ohne YouTube konstruiert.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 22:18:01 Uhr:
http://www.berliner-zeitung.de/.../...udamm-raser-begutachten-25070462Der Mord-Vorwurf wird auch ohne YouTube konstruiert.
Natürlich. Aber ein YouTube-Konto erleichtert die Beweisführung
erheblich.
Unter Kriminellen ist es nämlich allgemein nicht üblich, daß sie sich während ihrer Taten filmen und diese Aufnahmen dann auch noch veröffentlichen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 12. Dezember 2016 um 22:20:29 Uhr:
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 22:18:01 Uhr:
http://www.berliner-zeitung.de/.../...udamm-raser-begutachten-25070462Der Mord-Vorwurf wird auch ohne YouTube konstruiert.
Natürlich. Aber ein YouTube-Konto erleichtert die Beweisführung erheblich.Unter Kriminellen ist es nämlich allgemein nicht üblich, daß sie sich während ihrer Taten filmen und diese Aufnahmen dann auch noch veröffentlichen.
Da bin ich aber gespannt, wie das gewürdigt werden soll.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 22:24:33 Uhr:
Da bin ich aber gespannt, wie das gewürdigt werden soll.
Siehst du da irgendwelche Probleme bzw. hast du da Bedenken hinsichtlich der Verwertbarkeit der Aufnahmen?
Zitat:
@Desmo 748 schrieb am 12. Dezember 2016 um 21:57:01 Uhr:
Hat schon jemand was gehört wie lang der Prozess dauern soll, bzw. wann das Urteil gefällt wird?
Ein Urteil in diesem Prozess wird im Februar erwartet. Bis dahin sind acht Verhandlungstermine geplant
http://www.radiobremen.de/.../prozessauftakt-motorradraser100.html
http://www.shz.de/.../...enden-motorradraser-gestartet-id15575146.html
http://www.weser-kurier.de/.../...ntwortung-stellen-_arid,1513328.htmlZitat:
Bis Februar 2017 sollen 27 Zeugen vernommen und sieben Sachverständige angehört werden.
Nicht zu vergessen die Auswertung der zahlreichen Videos, die die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auf dem Computer des Angeklagten sichergestellt hat.
Video von sat 1
http://www.sat1regional.de/.../...wegen-mordes-vor-gericht-221500.html
Eines Tages gibt es vielleicht eine Volksjustiz. Klick rechts "schuldig" klick links "unschuldig", und ein Potentiometer zur Bestimmung des Strafmasses. Bis das soweit ist, lass' ich die Profis machen....
Zitat:
@Drahkke schrieb am 12. Dezember 2016 um 22:29:09 Uhr:
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 22:24:33 Uhr:
Da bin ich aber gespannt, wie das gewürdigt werden soll.
Siehst du da irgendwelche Probleme bzw. hast du da Bedenken hinsichtlich der Verwertbarkeit der Aufnahmen?
Es ist die Frage, was hier angeklagt ist. Nur die "Todesfahrt" oder alle Fahrten. Ist sicher, dass der Angeklagte gefahren ist bei den Aufnahmen - denn der ist ja nicht zu erkennen. Sind die Videos aus "künstlerischen Gründen" verfälscht worden (schneller gemacht) ... u.s.w. Da gibt es viele Angriffspunkte und Unwägbarkeiten.
Ich denke, die StA nimmt nur die Todesfahrt und versucht über die anderen Videos einen Einblick in die "Seele des Angeklagten" zu vermitteln und ihn als verantwortungslosen Raser darzustellen, dem das Leben egal ist und der sogar sein eigenes Leben aufs Spiel setzt, um ordentlich posen zu können. Ob das aber für Totschlag reicht, bezweifle ich.