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"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Themenstarteram 12. Dezember 2016 um 16:21

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:

 

@hoinzi,

zu allererst würde ich

den Artikel richtig und vollständig lesen

ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst

und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Der bekommt vielleicht 6 Jahre wenns hochkommt.

Zählen wir mal zusammen, niedrige Beweggründe, Vorsatz (mehr als das Doppelte zu schnell), kein Schein, Wiederholungstäter wie man auf den Videos von ihm schön sieht, entsprechende Audiokommentare (unverbesserlich), vorher noch Fahrerflucht................ich glaube und hoffe der wird vor Gericht geschlachtet als Warnschuß für andere Innenstadtraser.

Körperverletzung mit Todesfolge max. 5 Jahre

Todschlag/Mord mindestens 5 Jahre.

Für Totschlag muss der Tötungsvorsatz nachgewiesen werden.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 20:03:29 Uhr:

Für Totschlag muss der Tötungsvorsatz nachgewiesen werden.

Es gab aber auch selten einen Fall, wo der Täter so viel Beweismaterial frei Haus geliefert hat.

Nö, billigend in Kauf nehmen reicht aus BGH 5 StR 419/01

am 12. Dezember 2016 um 19:46

Halte es nicht für ganz unwahrscheinlich, wenn die Verteidigung auf nicht oder vermindert zurechnungsfähig umschwenkt.

Wobei der Rentner dann nicht in den Knast sondern in die geschlossene Anstalt kommt. Ist auch nicht viel besser, kann sogar indirekt lebenslänglich werden.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 12. Dezember 2016 um 20:46:57 Uhr:

Wobei der Rentner dann nicht in den Knast sondern in die geschlossene Anstalt kommt.

:confused:

Der Rentner ist tot.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Dezember 2016 um 20:34:12 Uhr:

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 20:03:29 Uhr:

Für Totschlag muss der Tötungsvorsatz nachgewiesen werden.

Es gab aber auch selten einen Fall, wo der Täter so viel Beweismaterial frei Haus geliefert hat.

Das hat er ja nicht so gemeint. Das war Schauspielerei, um möglichst viele Klicks zu bekommen. Das hat mit seiner wahren Einstellung zum Leben nichts zu tun.

am 12. Dezember 2016 um 20:43

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Dezember 2016 um 20:49:20 Uhr:

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 12. Dezember 2016 um 20:46:57 Uhr:

Wobei der Rentner dann nicht in den Knast sondern in die geschlossene Anstalt kommt.

:confused:

Der Rentner ist tot.

Sorry,

wohl eher Alpi.

Zitat:

@DerZombie schrieb am 12. Dezember 2016 um 20:36:16 Uhr:

Nö, billigend in Kauf nehmen reicht aus BGH 5 StR 419/01

Das mag bei einer Kindergärtnerin im Verhältnis zu den ihr anvertrauten Kindern zutreffen. Wenn man mit 100 durch die Stadt fährt, muss nicht zwingend einer sterben.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 21:39:41 Uhr:

Das hat er ja nicht so gemeint. Das war Schauspielerei, um möglichst viele Klicks zu bekommen. Das hat mit seiner wahren Einstellung zum Leben nichts zu tun.

Ob diese Einschätzung haltbar ist, werden die Zeugenvernehmungen ergeben.

Ich mach hier nur den Advocatus Diaboli.

Die Wahrheitsfindung wird anstrengend.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 21:45:06 Uhr:

Wenn man mit 100 durch die Stadt fährt, muss nicht zwingend einer sterben.

Naja, die Wahrscheinlichkeit muß ja in diesem Prozeß nicht mehr erörtert werden, da sich der angeblich unwahrscheinliche Todesfall hier realisiert hat.

Hat schon jemand was gehört wie lang der Prozess dauern soll, bzw. wann das Urteil gefällt wird?

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