"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Zitat:
@TDIBIKER schrieb am 13. Dezember 2016 um 06:29:53 Uhr:
Eines Tages gibt es vielleicht eine Volksjustiz. Klick rechts "schuldig" klick links "unschuldig", und ein Potentiometer zur Bestimmung des Strafmasses. Bis das soweit ist, lass' ich die Profis machen....
Schauma:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ffengericht
Oder allgemeiner:
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschworenengericht
Was mit zunächst gar nicht klar war ist, dass er wohl nie einen Motorradführerschein gehabt hat.
Wie muss man da drauf sein? Kein Führerschein, für alle normalen Verkehrsteilnehmer nur Verachtung und das ganze noch auf youtube stellen.
Hatte er wirklich gar keinen? Oder "nur" A2? Und "nur Verachtung" kann man so eigentlich auch nicht stehen lassen. Zumindest ältere Videos waren recht "normal", nix mit hirnloser Raser. Die Videos kurz vor oder vom Tattag kenne ich nicht.
Im Bericht in der WAZ steht schlicht, er hatte keinen Motorradführerschein.
Ich kenne überhaupt kein Video von ihm. Nur die Berichte in den Medien.
Ähnliche Themen
Hier sind so viele Unsicherheiten, daß ich - auch wenn ich es bedaure - auch allenfalls mit wenigen Jahren Bewährungsstrafe rechne.
Gruß Michael
P.S.: Ich sah gestern in einer Nachrichtensendung eines der Videos - da konnte man die Tachoanzeige innerhalb geschlossener Ortschaft gut erkennen: 177 km/h.
Mal angenommen, sie wären ihm ohne Unfall drauf gekommen.
Gibts dann je Video 2 Punkte für Fahren ohne ohne Führerschein + 2 Punkte fürs Rasen und Bussgeldverdopplung wegen Vorsatz, also etwa 2k€ je Video?
Von Tateinheit kann man ja bestenfalls innerhalb eines Videos sprechen. Wieviele Videos gibt es? Bei 20 wären das dann 80 Punkte und 40k€ Bußgeld. Das Fahrverbot ist dann auch nicht additiv oder? Sonst wären es 10 Jahre.
Aber so rechnet man das vermutlich nicht oder?
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 13. Dezember 2016 um 11:58:01 Uhr:
Hier sind so viele Unsicherheiten, daß ich - auch wenn ich es bedaure - auch allenfalls mit wenigen Jahren Bewährungsstrafe rechne.Gruß Michael
P.S.: Ich sah gestern in einer Nachrichtensendung eines der Videos - da konnte man die Tachoanzeige innerhalb geschlossener Ortschaft gut erkennen: 177 km/h.
Bewährung ist nur bei einer Verurteilung bis zu max. 2 Jahre zulässig.
Ich hab auch darüber gelesen. Mord Anklage wird ja damit begründet das er kurz davor ja schon ein Unfall verursacht hat und geflohen ist. Und der "Mord" auch als Vertuschung einer Straftat angesehen wird.
Ich für mein Teil denke das ist mal ein Zeichen. Sowas hat er absichtlich getan. Egal ob der Rentner betrunken war oder nicht. In jeder Fahrschule lernt man das andere Verkehrsteilnehmer sich anders als erwartet verhalten können. Darum mit Vorsicht zu fahren ist.
Hier hat er offen und bewusst gegen Verkehrsregeln Verstoßen. Dabei keine Reue gezeigt. Auch der Entschuldigungsversuch vor Gericht sehe ich nur um hier milderne Umstände zu erlangen. Aber ernst gemeint ist das nicht.
Solche Leute gehören weggesperrt.
zitat der wäre gestorbern - der wäre wie Legosteine auseinander gefallen- MENSCHENVERACHTEND
Tja und jetzt hat er Pech gehabt!
Jetzt wird er "sterben" - ja wie cool ist es als Youtuber....
Fakt - er hatte kenien Führerschein für diese Machine: er hatte einen aber nur für eine "kleine" Maschine...
besser er hatte einen führerschein - schlechter die ganzen Youtube Videos!
ich hoffe die reißen ihm den Arsch bis zur Kinnlade auf!
PS - WIE ICH IMMER AUCH HIER sage: macht was ihr wollt aber BITTE redet nicht drüber! und stellt es irgendwo online!
das ist wie ein Polizist der ein Video einstelle ihn dem er Kurven schneidet und einen Fußgänger am Zebrastreifen gefährdet.
Das fällt einem VIELLEICHT irgendwann mal auf die Füße.
Wenn das dann passiert....
Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 13. Dezember 2016 um 14:12:50 Uhr:
zitat der wäre gestern - der wäre wie Legosteine auseinander gefallen- MENSCHENVERACHTEND
Tja und jetzt hat er Pech gehabt!
Jetzt wird er "sterben" - ja wie cool ist es als Youtuber....Fakt - er hatte kenien Führerschein für diese Machine: er hatte einen aber nur für eine "kleine" Maschine...
besser er hatte einen führerschein - schlechter die ganzen Youtube Videos!
ich hoffe die reißen ihm den Arsch bis zur Kinnlade auf!
PS - WIE ICH IMMER AUCH HIER sage: macht was ihr wollt aber BITTE redet nicht drüber! und stellt es irgendwo online!
das ist wie ein Polizist der ein Video einstelle ihn dem er Kurven schneidet und einen Fußgänger am Zebrastreifen gefährdet.
Das fällt einem VIELLEICHT irgendwann mal auf die Füße.
Wenn das dann passiert....
Ganz coole Einstellung.
Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 13. Dezember 2016 um 14:12:50 Uhr:
PS - WIE ICH IMMER AUCH HIER sage: macht was ihr wollt aber BITTE redet nicht drüber! und stellt es irgendwo online!
Tut mir leid, aber das ist genau dasselbe. Man kann ruhig mit 177 km/h durch die Stadt knallen, wenn man das eine oder andere Auto rammt oder den einen oder anderen Fußgänger tötet ist das ja egal, wenn man das nicht auf Deiner Tuba spielt, äh, auf Youtube einstellt.
Ne, im Ernst, es geht nicht um Youtube, als potentieller und in dem einen Fall als vollendeter Mörder war er ganz real auf der Straße unterwegs, nicht im Internet.
Gruß Michael
P.S.: Das mit den zwei Jahren und der Bewährung ist mir bewußt; der Junge wird mit einem bösen Zeigefinger und einem sanften "Du, Du, Du, das macht man aber nicht!" ermahnt und z. B. mit 18 Monaten und Bewährung nach Hause gehen.
2. P.S.: Der arme Junge trägt den Arm in einer netten Schlaufe. Ihm ist schließlich auch was passiert. Sein Anwalt hat gesagt, es könnte sein, daß er den Arm nie wieder benutzen und nie wieder Motorrad fahren könnte! Der arme Bengel!
Der Rentner kann keinen Arm mehr benutzen. Und kein Bein und keinen Kopf und... - wer ist wohl schlechter dran?
Man muss sich schon so stellen - oder?
Fakt ist: die Prallerei - ist dass was so gefährlich ist!
Weiterreden DARÜBER darf jeder der noch nicht
im Überholverbot überholt
mit mehr als 100 - also 100 bei 50 oder 60 bei 30 gefahren ist!
Ich hoffe ich habe mich JETZT besser ausgedrückt!