"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@AMenge schrieb am 18. Dezember 2016 um 23:02:43 Uhr:


Lebenslanges Wegsperren ist so herrlich einfach. Gut, es wird dabei komplett ignoriert, dass viele Menschen in der Lage sind, aus ihren Fehlern zu lernen und ihr Verhalten zu ändern. Für sich selbst nimmt man diese Fähigkeit selbstverständlich in Anspruch (so man überhaupt eigene Fehler erkennt). Anderen wird diese Fähigkeit aber erstmal pauschal abgesprochen, weil es ja so schön einfach ist.

Er hatte vor dem tödlichen Zusammenstoß bereits ein Auto touchiert. Außerdem sind auf den Videos öfters mal knappe Situationen zu sehen, unter anderem ein Video, wo er bereits fast einen Fußgänger umfährt und sich darüber beschwert, was das für ein Idiot gewesen sei (in Anbetracht seiner Fahrweise sicher eine gewagte Aussage).
Bei vernünftigen Menschen hast du sicher Recht mit deiner Aussage, vernünftige Menschen hätten aber nach solchen ErFAHRungen auch ihre Fahrweise hinterfragt. Wenn, dann wird hier sicher untersucht, inwieweit er überhaupt zum Führen eines KFZ geeignet ist.

Was auch ein Witz an sich ist , man kann gut und gerne auch fahren ohne Pappe .

Danke sakasanje!

Das ist genau der Punkt!
Nicht was passiert ist, ist die Frage - die Frage ist wie er damit umgegangen!
Der Idiot wäre gestorben, ... wie Legosteine auseinander gefallen...

1. Nicht nur der Idiot wäre gestorben
2. Er selbst hätte sich (hat sich) schwer verletzt!
3. Legosteine sind sehr robust- da mit dem Motorrad reinzukrachen tut mächtig aua!

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 19. Dezember 2016 um 07:00:40 Uhr:



Zitat:

@muhmann schrieb am 18. Dezember 2016 um 22:03:07 Uhr:


Wenn die stark genug ist, dann ja.
Konsequenzlos wird so eine Geschichte dadurch allerdings auch nicht.

Wenn du an den falschen Richter gerätst, dann hast du Pech gehabt.

Der unterstellt die einfach, du hättest dich nur betrunken um hinterher strafmildernde Umstände anführen zu können, und das wird dann strafverschärfend gewertet.

Deshalb gibt es ja eine zweite Instanz.

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Zitat:

@ME1200 schrieb am 19. Dezember 2016 um 09:17:22 Uhr:


Was auch ein Witz an sich ist , man kann gut und gerne auch fahren ohne Pappe .

Nur sollte man 2 Dinge beachten!

1. Das 11. Gebot und dann
2. nicht rumgröhlen

Okay ist doch nur eine Sache!

Zitat:

@ME1200 schrieb am 19. Dezember 2016 um 09:17:22 Uhr:


Was auch ein Witz an sich ist , man kann gut und gerne auch fahren ohne Pappe .

Fahrzeug beschlagnehmen und Versteigern, und das Problem wäre zu 99% gelöst.

Das Moped is eh kaputt.
Und zum Fahrzeug kaufen und zulassen braucht man keinen Führerschein.

So ist es .
Man kann zb auch fremde Fahrzeuge fahren ohne Schein.
Aber der ganze tread ufert irgendwie viel zu sehr aus finde ich .

Es kommt eh anders und dazu noch anders als man denkt.

Wie lange dauert denn so ein Prozess im Schnitt? Interessiert sich die Öffentlichkeit in z.B. 6 Monaten noch dafür?

Gerade in 6 Monaten fängt die Motorrad Saison an, als Abschreckung die ideale Zeit.

Zitat:

@sakasanje schrieb am 19. Dezember 2016 um 09:06:55 Uhr:


Bei vernünftigen Menschen hast du sicher Recht mit deiner Aussage, vernünftige Menschen hätten aber nach solchen ErFAHRungen auch ihre Fahrweise hinterfragt. Wenn, dann wird hier sicher untersucht, inwieweit er überhaupt zum Führen eines KFZ geeignet ist.

Vernünftige Menschen wären erst gar nicht so verantwortungslos gefahren. So ganz unintelligent scheint der Mensch übrigens nicht zu sein. Wenn ich einem Spiegel-Artikel glauben darf, dann hat der ein sehr ordentliches Abi hingelegt und ein Studium abgebrochen, weil es ihm zu langweilig war.

Wenn sein Verhalte nun nicht an mangelndem Intellekt liegt, dann muss ja irgendwas in seiner Sozialisation schief gelaufen sein. Sowas lässt sich durchaus auch noch in höhere Alter korrigieren - nicht bei allen, aber doch bei vielen.

Nur mal so zum Nachdenken: Zwischen meiner Fahrweise im Alter von 18-20 und meiner heutigen Fahrweise liegen Welten. Das dürfte nicht nur bei mir so sein, sondern bei vielen, die sich für ganz ordentliche und verantwortungsbewusste Fahrer halten - und das auch sind. Ich habe nie solch extrem Aktionen veranstaltet wie im hier diskutierten Fall, aber das eine oder andere Manöver hätte auch mal schief gehen können.

Wenn man mir damals die Pappe auf Lebenszeit abgenommen hätte, dann hätte ich nie die Chance bekommen, mein Verhalten zum Positiven zu verändern. Für viele andere Menschen dürfte dasselbe gelten - und darunter dürften auch einige sein, die jetzt hier nach lebenslangem Wegsperren schreien.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Es gibt Deliktsbereiche, da fällt mir außer lebenslangem Wegsperren nicht viel ein, so zum Beispiel bei Triebtätern. Bei Verkehrsdelikten allerdings sehe ich das deutlich anders. Natürlich muss man sich die Mühe machen, auch den jeweiligen Einzelfall zu betrachten. Dann kann man zu dem Schluss kommen, dass sich besagter Alpi nicht ändern wird - dann darf er auch keine Fahrerlaubnis mehr erhalten. Man kann aber auch zu der Prognose kommen, dass er - vielleicht auch erst in einigen Jahren - zur Einsicht gekommen ist und sein Verhalten geändert hat.

Schlimm finde ich es immer, wenn jemandem pauschal die Fähigkeit zur Veränderung abgesprochen wird.

Da bekommt der Menge ein Danke.

Wir sind im Strafrecht ja nicht mehr beim Rachegedanken.

Allerdings ist der angestrebte "Täter-Opfer-Ausgleich" jetzt hier auch nicht zielführend.

Wie der Sammler immer so schön sagte: "Ein Blick ins Gesetz..."

§ 46 Strafgesetzbuch: "Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen."

Die Frage ist also, "wieviel Schuld" ist hier angefallen? Und da ist aus meiner Laiensicht ein riesenhaufen Schuld beim Angeklagten angefallen. Dagegen kann man dann die geringe Rückfallwahrscheinlichkeit anführen. Das wird aber bei dem Ausmaß an Schuld nicht dazu führen, dass es eine Bewährungsstrafe wird.

Ja, Schuld und Sühne.
Du vergisst die Mitschuld des Opfers, der bei rot rübergegangen ist. Wenn jeder für sich die Regeln eingehalten hätte, hätte es kein Opfer gegeben.

@AMenge

Vom Grundsatz nicht falsch, aber bringt dem Opfer halt leider auch nichts...

Erinnert mich immer an, wollte ja nicht schlagen der ist nur blöd gegen meine Faust gelaufen...

Wer als 20 Jähriger mit 170 durch die Stadt fährt, wäre bei mir sehr lange ein Fußgänger....

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