"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@Dang3r schrieb am 4. März 2021 um 10:49:37 Uhr:


Wir müssen hier zwischen den Sachverhalten differenzieren:
Ein geplantes oder ungeplantes Rennen in- oder außerorts ist natürlich schon Vorsatz, wiegt aber schwerer, weil wissentlich die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen wird.
Ein Tempoverstoß resultierend aus purem Übermut ist sicher nicht minder eine Gefährdung, kann dem Verursacher aber nicht pauschal als geplante Straftat ausgelegt werden, nach meiner bescheidenen Meinung.

Es wird auch nicht pauschal als Straftat ausgelegt, sondern es obliegt der Judikative zu prüfen, ob der Lebenssachverhalt die gesetzlichen Tatbestände für eine solche Würdigung erfüllt.

Und ob nun "Übermut", ein gewolltes Rennen, Imponiergehabe oder ein sonstiger Beweggrund ursächlich für das Verhalten ist, mag in Bezug auf ein mögliches Strafmaß eventuell einen Einfluss haben (ebenso wie der Konsum von Drogen etc.pp.), hat aber nichts mit der Fragestellung zu tun, ob die objektiven bzw. subjektiven Tatbestände erfüllt sind.

Du würdest doch bei einem Rotlichtverstoß diesen auch nicht verneinen, nur weil jemand seine schwangere Freundin ins Krankenhaus fahren will - er fährt ja dennoch über rot. Du kannst aber zu recht die Frage stellen, ob dann das gleiche Strafmaß gerecht(fertigt) ist, im Vergleich zu jemanden, der einfach über rot fährt, weil er keine Lust hat zu warten. Nur ist das eben eine gänzlich andere Frage.

BGH kassiert erneut ein Mordurteil
https://www.n-tv.de/.../...enslang-nur-vier-Jahre-article22602981.html

Da freut sich der 22 Jährige aber über das fluffige kuschel Urteil.

Das kommt dabei raus, wenn lebensfremde Theoretiker in Elfenbeintürmen Recht sprechen...

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Natürlich ein Autofahrer...

Wäre der Raser mit einem Motorrad unterwegs gewesen, hätten die Richter ihn eingesperrt und die Schlüssel weggeworfen.
Aber in Deutschland dürfen sich Autofahrer scheinbar alles erlauben...

Zitat:

@w-schorsch schrieb am 7. Juni 2021 um 23:14:44 Uhr:


Das kommt dabei raus, wenn lebensfremde Theoretiker in Elfenbeintürmen Recht sprechen...

Klar, wäre bestimmt besser, wenn Urteile allein von Mitbürgern ohne jede juristische Ausbildung dafür aber "praktischer Lebenserfahrung als Fernfahrer/Stahlgießer oder Arzt" getroffen würden.

Ich kann dir versichern, dass jeder Richter in seiner Laufbahn weitaus mehr Berührungspunkte mit dem "echten Leben" in all seinen Facetten hatte, als dies im Durchschnitt der Fall ist. Wer in seiner Laufbahn Betreuungsrecht, Familienrecht und/oder Strafrecht gemacht hat, der hat das Leben in diesem Land in seiner ganzen Vielfalt durchaus in Weiten Teilen gesehen.

Natürlich gibt es - wie überall - Menschen, die so wenig empathisch sind, dass Sie in ihrer Laufbahn keinerlei dieser Eindrücke emotional und rational verarbeiten und lebensfremd durchs Leben gehen. Der Normalfall ist dies aber wohl eher nicht.

Ich persönlich finde es wenig überraschend, dass man besonders kritisch prüft, ob einem Autofahrer Vorsatz hinsichtlich eines Tötungsdeliktes zu unterstellen ist. Selbst bedingter Vorsatz setzt eben voraus, dass es dem Fahrer im Grunde egal ist, ob jemand stirbt.

Im Regelfall wird aber jeder noch so bekloppte Raser darauf vertrauen, dass es schon gut geht. Die überschätzen Ihre Fähigkeiten immens. Mit Sicherheit fehlt da auch ein Stück weit der notwendige Respekt vor dem Leben und der Gesundheit anderer. Aber bis zu "völlig egal" ist es eben ein weiter Sprung.

Im absoluten Regelfall dürfte eben nur bewusste Fahrlässigkeit vorliegen. Die sind sich des Risikos bewusst, denken aber, dass es schon gut gehen wird. Tut es ja auch erstaunlich oft.

Und die fährlässige Tötung sieht eben "nur" eine Maximalstrafmaß von 5 Jahren vor.

Menschen mit Universitätsstudium als "lebensfremde Theortiker" einzustufen ist ein äußerst billiges Vorurteil, das sich ein Richter nie erlauben würde. Ein Richter einer Strafkammer hat nach 2 Jahren Praxis in mehr Abgründe menschlichen Daseins geblickt, als so mancher Kämpfer um die Stammtischhoheit in seinem ganzen Leben.

Moin!

Zitat:

@w-schorsch schrieb am 7. Juni 2021 um 23:14:44 Uhr:


Das kommt dabei raus, wenn lebensfremde Theoretiker in Elfenbeintürmen Recht sprechen...

Das kommt dabei raus, wenn fachfremde Experten in Foren posten...

Es ist dir vielleicht noch nicht aufgefallen, aber die Aufgabe der Kollegen ist es erst mal nicht ein "möglichst hartes" Urteil zu fällen, sondern - Achtung - einen von der Legislative gesetzten Rechtsrahmen anzuwenden.
Oder wir es dieses komische, kleine Textsammelsurium grundlegend darstellt:
"Die [..] Rechtsprechung [.. ][ist] an Gesetz und Recht gebunden." (Grundgesetz, Art. 20 Abs. 3)

Dieser Teil der inneren Ordnung sorgt übrigens auch dafür, dass dich ein Richter, dessen Einfahrt du zuparkst, nicht einfach wegen Mordes ins Gefängnis schicken darf. Ach, das ist absurd? Ja, nicht weniger absurd, als eine andere Tat, die eben nicht unter den subjektiven und objektiven Regeltatbestand (§ 211 StGB) des Mordes fällt doch hiernach verurteilen zu wollen.

Wer also etwas anderes fordert, als den Rechtsrahmen - nochmal: vorgeben durch die Parlamente, nicht durch die Richter - hier ordnungsgemäß anzuwenden, stellt sich auf die gleiche Stufe wie jeder, der die sonstige staatliche und demokratische Ordnung beseitigen will.

Es war niemand anderes als der Gesetzgeber, übrigens legitimiert durch die Wähler, der die Mordmerkmale und die sonstigen Voraussetzungen definiert hat - und es bestenfalls der Rechtsprechung überlassen hat, diese über Jahrzehnte durch Rechtsprechung auszuarbeiten und zu definieren.

Eine dieser Voraussetzungen ist der Vorsatz. Es gibt keinen fahrlässig durchgeführten Mord. Und jetzt kann unser Forenprofi gerne mal herleiten und nachweisen(!) - hier, wieder so doofe Rechtsstaatsprinzipien im Strafrecht: die Schuld muss nachgewiesen werden - dass der Fahrer mit Vorsatz gehandelt hat. Und zwar in Bezug auf die entsprechende Tat(folge).
Zur Info: Vorsatz ist nicht das selbe wie "billigend in Kauf nehmen" oder "man könnte es ahnen" oder ...

Beim Vorsatz umfasst das Wollen(!) und Wissen(!) um eines Straftatbetandes, den Willen zur Verwirklichung aller objektiven Tatbestandsmerkmale und etwaiger Kausalzusammenhänge.
Also, bitte: Saubere Subsumtion des Sachverhaltes unter die subjektiven und objektiven Tatbestandsmerkmale - nicht hypothetisch, sondern NACHWEIS(!)lich.

Anonsten: Klappe. Du hast nämlich keine Ahnung.

Ich muss mich korrigieren; "ALPI fährt" hat seinerseits auch ein mildes Urteil erhalten.
Also keine Ungleichbehandlung von Rasern auf 2 oder 4 Rädern; bzw. 1 oder 3 Räder, denn ein Raser hat ein Rad ab...

Mir kommt das einfach zu wenig vor, dafür das da ein Leben genommen wurde.
Die Ursache dafür wird vielleicht durch die Urteilsbegründung klar.

Zitat:

@darkestmind schrieb am 8. Juni 2021 um 11:54:22 Uhr:


Mir kommt das einfach zu wenig vor, dafür das da wurde ein Leben genommen wurde.
Die Ursache dafür wird vielleicht durch die Urteilsbegründung klar.

Merkst Du vielleicht selber, wie schräg es ist, ein Urteil als "fluffiges Kuschelurteil" zu bezeichnen, wenn Du nichtmal die Begründung kennst?

Und natürlich sind maximal 5 Jahre Gefängnis für eine (fahrlässig genommenes) Menschenleben wenig. Aber auch 20 Jahre Wasser und Brot und tägliches Auspeitschen machen das Opfer nicht wieder lebendig.

Ob man bei einer fahrlässigen Tötung neben dem Opfer auch die Existenz des Täters also nahezu vollständig zerstören sollte, ist eine sehr schwierig zu beantwortende Frage. Die Hinterbliebenen mögen dabei durchaus nachvollziehbar andere Interessen haben, als dies ggf. für die Gesellschaft im Ganzen sinnvoll erscheint.

Und der Gesetzeber hat das Strafmaß eben vorgegeben, daran muss sich auch der BGH halten. Und wenn eben Gründe dafür sprechen, nicht an das Höchstmaß zu gehen, ist auch das zu berücksichtigen.

Schräg?
Du kennst also die Urteilsbegründung?
Mensch tot, 4 Jahre sind mir da zu kuschelig!

Zitat:

@darkestmind schrieb am 8. Juni 2021 um 12:23:33 Uhr:


Schräg?
Du kennst also die Urteilsbegründung?
Mensch tot, 4 Jahre sind mir da zu kuschelig!

Nein, ich kenne die Urteilsbegründung auch (noch) nicht.

Ich habe aber das Urteil nicht bewertet. Du schon. Wer bewertet, sollte aber eine Grundlage haben. Sonst ist es eben schräg.

Nochmal: Was soll das Gericht machen, wenn eben der Sachverhalt nicht für eine Vorsatztat spricht und Gründe vorliegen, weshalb nicht das Höchstmaß von 5 Jahren auszureizen ist?

Wenn überhaupt, dann ist § 222 StGB eben im Strafmaß zu "kuschelig". Aber das ist eben auch deutlich komplexer, als dass man es durch bloßes "Erfühlen" mal eben fundiert beantworten könnte.

Hier ist ja richtig Stimmung in den Elfenbeintürmen 😉
Getroffene Hunde jaulen - hat hiermit natürlich nichts zu tun.
Und jetzt halte ich die Klappe, wie mir geheissen wurde - habe schließlich keine Ahnung.
Es verabschieden sich Schorsch und der gesunde Menschenverstand 🙂

Zitat:

@w-schorsch schrieb am 8. Juni 2021 um 12:51:06 Uhr:


Getroffene Hunde jaulen -

Man kann aber auch einfach leise zu Hause jaulen.

"Gesunder Menschenverstand" muss leider regelmäßig für hanebüchenen Unsinn herhalten. Irgendwie scheint der Irrglaube zu bestehen, dass sich fachliche Kenntnisse und "gesunder Menschenverstand" diametral zueinander verhalten.

Dies ist aber leider falsch.

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