"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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„Und ist das Urteil noch so schlecht, der BGH hat immer recht.“
Alte Juristenweisheit. 😁

Ob das der Raserszene zu denken gibt?

Das Urteil ist wohl gefallen:

https://www.tagesschau.de/inland/autoraser-bgh-101.html

Nur ein Urteil ist rechtskräftig. Der, der nicht den Unfall gebaut hat, wird ja noch mal verhandelt. Auch der sollte meines Erachtens lebenslänglich bekommen.

https://www.n-tv.de/.../...aser-erneut-verurteilt-article22397096.html

Der Vollständigkeit halber.
Der Fahrer, der nicht mit dem Jeep kollidiert ist, ist kein Mörder. Trotzdem 13 Jahre.

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Als Versuch ist die Tat trotzdem gewertet worden, womit sich auch das hohe Strafmaß erklärt.

Richtig so, wer so fährt muss auch entsprechend bestraft werden.
Am besten wäre beiden nie wieder ein Führerschein zu geben.

Ich bin weit davon entfernt, das Geschehene als "Jugendlichen Leichtsinn" zu betiteln und auch, wenn die Beiden sicher nicht diesen Ausgang im Sinn hatte, finde ich das Urteil mehr als gerechtfertigt. ABER: Es ist schon erschreckend, wie sehr eine dumme, vll reflexartig gefällte Entscheidung einem das Leben versauen kann.

Aber ein gutes, richtiges und wichtiges Signal an die ganzen Idioten, die sich über Autos definieren müssen und Mitmenschen & Umwelt gefährden.

Ich finde das Urteil nicht richtig, weil der Unterschied zu echten Mördern, die jemanden bewusst umbringen, nicht mehr deutlich wird. Wer eine Frau vergewaltigt und ihr dann die Luft abwürgt, bekommt auch keine höhere Strafe. Wo bleibt da der Unterschied?

Ich finde das Urteil ebenfalls nicht gerechtfertigt.
An der Tat waren zwei Personen beteiligt, von denen jeder den Jeep hätte treffen können. Da es sich hier m.E. um eine Verabredung zu einer Straftat handelt, kann man nicht differenzieren, wer schlußendlich für die Tötung verantwortlich ist, sondern müßte im Grunde beide gleich schwer bestrafen, allein schon um ein Signal zu setzen, daß es da keine Toleranz gibt, weder für den Täter, noch für den unmittelbar beteiligten Mittäter.

@Dang3r:
Gilt die gleiche Logik dann auch (z.B.) bei Tempoverstößen auf dem Motorrad oder geht es da dann doch wieder nur um tatsächlich begangene und nachvollziehbare Verstöße?

Natürlich ist regelmäßig nur das tatsächlich kausale, mit dem Tatausgang zusammenhängende, Handeln zu beurteilen. Ein "was wäre wenn" kann keine Grundlage für ein Urteil in einem Rechtsstaat sein.

Zitat:

@stay_classy schrieb am 3. März 2021 um 11:39:14 Uhr:


... finde ich das Urteil mehr als gerechtfertigt. ABER: Es ist schon erschreckend, wie sehr eine dumme, vll reflexartig gefällte Entscheidung einem das Leben versauen kann.

Aber ein gutes, richtiges und wichtiges Signal an die ganzen Idioten, die sich über Autos definieren müssen und Mitmenschen & Umwelt gefährden.

Entscheide ich mich reflexartig für eine Raser-Wettbewerb innerhalb geschlossener Ortschaft?

Da braucht es schon mehr.

Die Grundeinstellung.

Das Fahrzeug, um innerhalb weniger Sekunden hochzubeschleunigen.

Das fehlende Gewissen, abzubremsen.

Die Zeit(erkenntnis), die ich habe, wenn ich auf diesen kurzen Strecken solche tempi fahre.

Der Reflex - mir gibt das wirklich zu denken, ich fahr ein relativ schnelles Motorrad, das Auto ist (zu) langsam - ja es gibt bei mir Reflexe, ob ich innerhalb Ortschaften überhole, weil eine Dose konstant 40 statt 50 fährt, man ist mit Leistungsreserve fix vorbei ... Nein, NEIN, wie kann man nur mit einem anderen Raser auf der Parallelspur hochziehen, wenn 50 das Limit ist. Das ist kein Reflex. Da fehlt es an Allem.

Egal ob Motorrad oder Auto.

Ich wohne an einer innerstädtischen Verbindungsstraße, zwischen Ortschaftsbegrenzungen, da hört 50 auf und es beginnt 50, ohne Unterbrechung, es fehlt die Bebauung. Ich bin dort als Autofahrer, als Radfahrer, als Motorradfahrer, als Fußgänger unterwegs. Und erlebe, dass die Übermotorisierten aufziehen. Auf die Ampel zu. Motorrad wie Auto. Mit 80- 100 Sachen. Weil ... freie Bahn, offensichtlich die Kontrollen fehlen, dabei steht dort regelmäßig ein Radarkasten. Hat schon bei mir geblitzt, weil ~60 km/h, sehr selten aber kam vor. Aber die echten Raser ... schaffen die es bei Grün nicht mehr, laufen dort Fußgänger pünktlich über ihre grüne Ampel los, Unfälle gab´s einige, wir haben die Lokalzeitung abonniert, verfolge das. Zum Glück ist das keine show Promenade wie in der nahegelegenen Stadt. Dort finden wie in allen größeren Städten regelmäßig die einschlägigen Tuner/Raser Kontrollen statt.

Vielleicht reicht es, den Schaum ganz oben abzuschöpfen. Die Extremtuner rauszuziehen.

Reflex, das war mein Stichwort, nee, da sehe ich weit mehr als Reflex.

13 Jahre ist hart. Das Sterben Unschuldiger und das Leid deren Familien ist härter.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 3. März 2021 um 12:21:47 Uhr:


Ich finde das Urteil nicht richtig, weil der Unterschied zu echten Mördern, die jemanden bewusst umbringen, nicht mehr deutlich wird. Wer eine Frau vergewaltigt und ihr dann die Luft abwürgt, bekommt auch keine höhere Strafe. Wo bleibt da der Unterschied?

Das liegt aber nicht daran, dass die Strafhöhe hier nicht angemessen wäre, sondern dass es in unserem eher von Humanität geprägtem Strafvollzug keine deutlich höheren Strafen gibt.

Das ist ja sogar im Strassenverkehrsrecht so. Ob Du mit 70 oder 170 drüber erwischt wirst, spielt in der Höhe des Bußgelds keine Rolle.

In den letzten 1-2 Jahren wurde versucht mehr Druck auf Innenstadtraser aufzubauen aber die Umsetzung ist teilweise noch mau.
Wird „erzielung von Höchstgeschwindigkeit“ unterstellt greift der neue raser/rennen Paraph als solorennen.
Also kann der 70ps Polo mit 160 in der Baustelle richtig in Probleme kommen während nen bekannter deutscher Automobil YouTuber mit nem taycan mit 140 durch ne 30er knallt aber Einstellung weil hätte ja noch schneller sein können.

Ja innerorts gehört sowas verhindert aber wenn ich bald das gleiche befürchten muss wenn ich es auf ner Landstraße krachen lasse läuft was falsch.
Muss nur nen Gutachter der Meinung sein dass meine geschwindkeit x an stelle y nur mit Vollgas ab der letzten Kurve zu erreichen ist und ich werde am Ende genau so verfolgt.
1000er kaufen statt 600er ausdrehen damit man immer noch Luft nach oben gehabt hätte im Zweifel ?

Zitat:

@olli132 schrieb am 4. März 2021 um 00:46:43 Uhr:


Ja innerorts gehört sowas verhindert aber wenn ich bald das gleiche befürchten muss wenn ich es auf ner Landstraße krachen lasse läuft was falsch.

Und der Fehler ist nicht, es auf der Landstraße "krachen zu lassen", sondern dass du befürchten musst, dafür bestraft zu werden? Das "Krachen lassen" hört für jeden auf der Landstraße mit (i.d.R.) 100km/h auf. Und auch den Verurteilten wurde erst mal nicht zur Last gelegt sich angemessen im Regelrahmen bewegt zu haben.

Zitat:

@SoulBS schrieb am 3. März 2021 um 16:08:56 Uhr:


@Dang3r:
Gilt die gleiche Logik dann auch (z.B.) bei Tempoverstößen auf dem Motorrad oder geht es da dann doch wieder nur um tatsächlich begangene und nachvollziehbare Verstöße?

Natürlich ist regelmäßig nur das tatsächlich kausale, mit dem Tatausgang zusammenhängende, Handeln zu beurteilen. Ein "was wäre wenn" kann keine Grundlage für ein Urteil in einem Rechtsstaat sein.

Wir müssen hier zwischen den Sachverhalten differenzieren:
Ein geplantes oder ungeplantes Rennen in- oder außerorts ist natürlich schon Vorsatz, wiegt aber schwerer, weil wissentlich die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen wird.
Ein Tempoverstoß resultierend aus purem Übermut ist sicher nicht minder eine Gefährdung, kann dem Verursacher aber nicht pauschal als geplante Straftat ausgelegt werden, nach meiner bescheidenen Meinung.

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