"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
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Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 2. März 2020 um 15:38:10 Uhr:
das ist lächerlich ixtra - glaubst du wirklich dass der Mörder zum ersten Mal den Schlüssel unterschlagen hat und mit "Papas" Auto losgezogen ist?
das halte ich für ziemlich weltfremd!
Beruhig dich Mal. Anwürfen wie "lächerlich" sollte auch Substanz folgen.
Zum einen ist immer einmal das erste Mal. Auch da kann es zu einem Unfall kommen, insofern ist die Annahme mit Sicherheit nicht weltfremd. Bitte nutze derartige Begriffe nicht wahllos, sonst kann ich dich nicht ernst nehmen.
Selbst wenn wir unterstellen, dass es nicht das erste Mal war, ist damit noch keine Kenntnis des Vaters festgestellt.
Es ist schon gut, dass im allgemeinen Menschen mit deinem Rechtsverständnis solche Angelegenheiten nicht zu entscheiden haben.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 2. März 2020 um 16:11:01 Uhr:
Ich WEISS => dass kein Mensch von Haus Auto fahren kann!- und da er noch nie einen Schein besaß....
Angesichts des Unfalles kann man ja nun auch hinterfragen, inwieweit der junge Mann fahren konnte.
Deine Mutmaßungen sind substanzlos, eine Diskussionsgrundlage bieten sie nicht
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 2. März 2020 um 16:15:37 Uhr:
Sachen gibt´s - die gibt´s gar nicht- da könnt man ja glatt vom Glauben abfallen....Vollkrass.. kauft jemand ein Auto für 150kEuro - und überlässt es einem Freund - der seinem Sohn
Aha... Wieder ein überlassen. Also laut Artikel hat der Sohn den Schlüssel einfach genommen.
Vergesst es einfach.
Der Roadrunner hat absolut keine Ahnung, dafür eine absolut festgefahrene Meinung.
Es ist ja nicht dass erste Mal, dass er seine Vorstellung vom Tathergang mit dem verwechselt, was
a) tatsächlich passiert ist und
b) vor Gericht erst einmal bewiesen werden muss.
In seinem Kopf ist es plausibel, also muss es richtig sein.
Als Argument schreibt er das dann so:
Es ist das EINZIG mögliche, also MUSS es RICHTIG sein!!!!
Wie soll man so vielen Ausrufezeichen hinter Grossbuchstaben widersprechen? 🙄
Im richtigen Leben stelle ich ihn mir vor, wie er mich mit hochrotem Kopf anbrüllt und das mit argumentieren verwechselt.
Für ihn gibt es nur die einzige Möglichkeit, wie der Sohn Autofahren gelernt hat: Mit Papas Auto.
Neben der genannten Möglichkeit, dass er bereits erfolglos viele Fahrstunden genommen hat, lässt er ausser acht. Das wäre sogar bis dahin teuer, aber legal.
Er könnte auch schon oft mit den Autos eines Kollegen/Freundes gefahren sein. Ist illegal, aber wer innerorts Rennen fährt, den dürfte das nicht stören. Ist natürlich eine reine Mutmassung meinerseits, stellt aber weitere Möglichkeit dar.
Auf jeden Fall ist die Tatsache, dass der Sohn ein Auto fahren kann kein Beweis, dass der Vater bewusst den Wagen zur Verfügung gestellt hat.
Auch wenn es so sein könnte, dass muss erst bewiesen werden.
Da der Roadrunner das aber irgendwie ungerecht findet, darf das einfach nicht sein.
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Und wenn irgendwann mal rauskommt, dass der Vater dem Sohn tatsächlich das Fahrzeug überlassen hat, dann wird Alex wieder triumphierend mitteilen, dass er es ja von Anfang gesagt hat: "Und wer wurde hier immer als Idiot bezeichnet?"
Ich freue mich schon direkt drauf. 😁
ich habe keine Ahnung - und als ich schrieb - es wäre richtig wichtig und nötig das durchzuziehen - wurde ich ins lächerliche gezogen!
JETZT wurde einer als Mörder verurteilt - wobei ich da auch der Meinung bin dass dies heftig ist- und ich bin immer noch der Doofe - weitermachen! - alles gut!
was machen wir eigentlich sollte der "Papa" wirklich 18 Monate auf Bewährung bekommen?
bin ich dann immer noch der ahnungslose Idiot....?
Aber sonst alles gut!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 2. März 2020 um 19:17:59 Uhr:
was machen wir eigentlich sollte der "Papa" wirklich 18 Monate auf Bewährung bekommen?
bin ich dann immer noch der ahnungslose Idiot....?
Das ging ja schneller als ich es für möglich gehalten hätte... 😁
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 2. März 2020 um 19:17:59 Uhr:
was machen wir eigentlich sollte der "Papa" wirklich 18 Monate auf Bewährung bekommen?
bin ich dann immer noch der ahnungslose Idiot....?
Aber sonst alles gut!
Dann hätte das Gericht die Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes festgestellt. Niemand hat gesagt, dass eine Strafbarkeit des Vaters ausgeschlossen ist. Aber stand jetzt gibt es hier keine Erkenntnisse, die eine Strafbarkeit begründen würden.
Für den Rest sind die Ermittlungsbehörden und im Zweifelsfall dann das Gericht zuständig. Haltlose Mutmaßungen in einem Forum in Stammtischmanier sind aber unangebracht.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 2. März 2020 um 19:17:59 Uhr:
ich habe keine Ahnung - und als ich schrieb - es wäre richtig wichtig und nötig das durchzuziehen - wurde ich ins lächerliche gezogen!
JETZT wurde einer als Mörder verurteilt - wobei ich da auch der Meinung bin dass dies heftig ist- und ich bin immer noch der Doofe - weitermachen! - alles gut!was machen wir eigentlich sollte der "Papa" wirklich 18 Monate auf Bewährung bekommen?
bin ich dann immer noch der ahnungslose Idiot....?
Aber sonst alles gut!
Wenn man ins Blaue schiesst kann man trotzdem was treffen. Zufällig kann man sogar das Gewollte treffen. Das nennt man dann Zufallstreffer.
Leute mit Talent können das sogar als so gewollt verkaufen. Das geht aber nicht durch Herumbrüllen.
Alles gut - der Richter hat ihm Recht gegeben...
mit 50 durch die Fussgängerzone ist okay- die Polizisten haben beghauptet -ohne BEWEISE! - dass er 100 gefahren ist - aber fünfzig wie gesagt ist soweit okay- in der Fussgänger wie gesagt...
Wenn 50 ok wäre, dann wäre er straffrei davon gekommen. Du darfst die Bild Überschrift nicht mit einem rechtskräftiges Urteil verwechseln.
Ob man die Strafe persönlich angemessen findet steht auf einem anderen Blatt.
Rechtsprechung und Rechtsempfinden sind oft nicht deckungsgleich.
Roadrunner, das hast du jetzt aber etwas unvollständig aus der Bild-Zeitung zitiert.
Kein Richter hat dem Raser recht gegeben.
Liest man mal mehr als nur die Schlagzeile, dann steht sogar dort folgender Sachverhalt (den die Richter berücksichtigen mussten):
Das Auto gehörte gar nicht dem Raser, sondern noch dem Autobandel, weil es noch nicht bezahlt war. Deswegen wurde es nicht einbehalten. Das sind juristische Feinheiten, die sind eben zu beachten und das ist auch gut so.
Was Roadrunner macht, erinnert an die Hexenverfolgung. Strafverfolgung nach dem Motto: ins Wasser schmeißen und wer schwimmen kann ist schuldig, wer nicht ist unschuldig aber ertrinkt.
Es geht halt nicht immer darum was man moralisch für richtig hält sondern um einwandfreie Rechtsprechung. Oder möchtest du lieber Roadrunner, dass der Schuldige noch Entschädigung bekommt, weil er vll für Mord statt Fahrlässigkeit mit Todesfolge verurteilt wurde und die Mordmerkmale zwar nicht gegeben waren, du es aber moralisch so siehst?
Zitat:
@stay_classy schrieb am 3. März 2020 um 05:24:56 Uhr:
Was Roadrunner macht, erinnert an die Hexenverfolgung. Strafverfolgung nach dem Motto: ins Wasser schmeißen und wer schwimmen kann ist schuldig, wer nicht ist unschuldig aber ertrinkt.....
da irrst du - es war ein Sack in dem Du gekommen bist als Hexe... - die schwammen durften überleben...- die die untergingen - Hexen!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 3. März 2020 um 07:00:21 Uhr:
da irrst du - es war ein Sack in dem Du gekommen bist als Hexe... - die schwammen durften überleben...- die die untergingen - Hexen!
Klar doch, weil das erfolgreiche Schwimmen in einem Sack total unverdächtig erscheint.
Such doch einfach Mal nach kalter Wasserprobe. Da kam niemand lebend davon.
In Zeiten von guten Bibliotheken und Internet muss man Diskussionen nicht auf Grundlage von Viertel bis Halbwissen führen.