ForumA3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. [All] Audi, helft uns mal gegen diese Park-Rempler

[All] Audi, helft uns mal gegen diese Park-Rempler

Themenstarteram 30. März 2005 um 19:15

Also, da die A***lochdichte auf den Parkplätzen ja offenbar immer mehr zunimmt (z.B. zuletzt http://www.motor-talk.de/t616771/f304/s/thread.html), sollte Audi u/o Drittanbieter endlich mal ein sinnvolles Zubehör entwickeln: Mini-Cams mit 24h-Aufzeichnung. Im Handyzeitalter sind Mini-Cams ja nicht nur wirklich Mini, sondern auch spottbillige Massenware geworden.

Wunsch-Features:

> Aufzeichnung auf Flash-Card.

> Karten-Slot z.B. im Handschufach.

> Vier Minicams in alle Himmelsrichtungen, eine im Rückspiegel für Vorne, andere in irgendeiner Scheiben-Ecke (kann man verkraften bei 4x4 mm Abmessung).

> Aufzeichnung im fortlaufenden 24h-Zyklus

> Alle 5 Sekunden ein Bild, mit Zeitstempel

> Bilder, die sich nicht vom Vorgänger-Bild unterscheiden, werden gleich gelöscht, um Kartenplatz zu sparen (denn die Wand vor einem im Parkhaus ist ja nicht sooo spannend, interessant ist nur der tölpelig ein/ausparkende Nachbar)

> feiner Erschütterungssensor, und/oder direkt am Karosserie-Blech "lauschendes" Mikrofon. Bei Ansprechen: Bildfrequenz vorübergehend auf 1 Sekunde. Diese und die 30 Sek. Vorgänger-Bilder werden nie automatisch überschrieben. Erleichtert auch das Heranziehen möglicher Zeugen.

> Firmware versieht Bilder mit einer Hash-verschlüsselter Prüfsumme in eigenen EXIF-Tags, die damit fälschungssicher und somit vor Gericht beweisfest sind.

Man hat dann endlich Beweisbilder bei so schönen Dingen wie

- Parkremplern

- Randale / Neidkratzer / Kinderspielschäden

- Felgendiebstahl

- Autobahn-Idioten (Rechtsüberholer, Auspuffschnüffler, Dauer-Linksfahrer, ...)

- Unfallhergänge, einschl. Fahrerflucht

- Bei Allein-Unfällen: Argumentation ggü. Versicherungen, wenn die sich mit "grob fahrlässiger Fahrzeugführung" oder so drücken wollen.

Und dass wäere doch hardwareseitig nicht teuer. Schon garnicht im Vergleich zu den Schäden, oder zu dem guten und sicheren Gefühl das es einem gibt ("wenn mich einer anrempelt, ist er dran"). Also mir wär's das Wert! Hallo, Audi oder andere, liest ihr vielleicht mit? Macht doch daraus mal ein Produkt.

Gruß

Eisvogel

Ähnliche Themen
16 Antworten

Abgesehen davon, daß sowas ärgerlich ist, aber welches intresse sollte Audi, oder irgendein anderer Automobilhersteller haben, sowas anzubieten ? Wer verdient denn an der Beseitigung dieser Schäden ?? Also warum sollten sie sich selber ein Geschäft vermasseln, weil wenn sich sowas durchsetzt würde ja jeder aufpassen. ;)

stimmt nicht ganz

 

Audi verdient ja damit mehr !!!

Zuerst mal für den Einbau dieser "neuen" Technologie und zweitens müssen diese "Schrammen" ja dann trotzdem von Audi repapiert werden !!! Nur zahlen tut halt dann jemand anderer !!

Chrisu

An für sich gute und interessante Idee.

Allerdings sprechen 2 Dinge dagegen:

- Kosten (Entwicklungskosten, Technik, Einbau)

und vorallem

- Recht am eigenen Bild des anderen

Du darfst an für sich nicht Filmen und Veröffentlichen, wenn der Abgebildete nicht ausdrücklich einverstanden ist.

am 31. März 2005 um 8:10

Wenn du sagst, dass du nur die landschaft aufzeichnen willst und die personen als "schmückendes Beiwerk" deklarierst, geht das klar. Wie auf den Partyfotos, die ins Internet gestellt werden, falls du da mal ausversehen drauf sein solltest, kannst Du rein rechtlich nix machen, weil Du nur "schmückendes Beiwerk" bist...

am 31. März 2005 um 8:29

hä der staat nimmt doch auch die fussgängerzonen auf.

wenn da was passiert verwenden die das doch auch gegen dich ob du willst oder nich

was soll da am auto anderst sein ?

Könnte dir jetzt gern ne Ausführung über Grundrechte, Eingriffe in Grundrechte und deren Rechtfertigung hier abliefern, aber das würde sowohl den zeitlichen Rahmen von mir, als auch von dir sprengen befürchte ich. ;)

Fakt ist (sehr stark verkürzt und vereinfacht):

Der Staat darf zum Schutz gewichtiger Gesellschaftsgüter Eingriffe in die Grundrechte Einzelner vornehmen.

Diese Rechtfertigung würde dir fehlen. Klar hinge das auch im Einzelfall vom Richter ab, ob er überhaupt Videoaufzeichnungen als Beweismittel zuließe, da ohne Wissen der anderen Partei (ob bei Verträgen oder allgemein) keine Audio- oder Videomitschnitte gemacht werden dürfen und somit grundsätzlich nicht als Beweismittel angeführt werden dürfen. Wenn der Richter jedoch das im Einzelfall als ausnahmsweise zulässig einstuft, kannst du Glück haben.

Und was ist mit Supermärkten, Banken, etc.? Ich weiß nicht, ob das gewichtige Gesellschaftsgüter sind, die man schützen müsste, zumal dort ja nicht mehr der Staat mitschneidet?

Nun ich denke, dort würde dann so argumentiert werden, dass die Banken etc Hausrecht ausüben und du ja nicht gezwungenermaßen in deren Herrschaftsbereich "eindringen" musst.

Weiterhin ist ja in Kaufhäusern und Supermärkten meist gut sichtbar am Eingang ein Hinweis, dass Videoüberwachung betrieben wird, sodass du darauf hingewiesen wirst und gewarnt bist.

Beim Auto das das Umfeld eines öffentlichen Parkplatzes, den Verkehr etc filmt, liegt das ja etwas anders.

Ich kann da jetzt nicht mit Sicherheit und handfesten Argumenten dienen, aber ich denke die Grundzüge sollte es etwas beleuchten können.

Wenns doch ging, wärs natürlich für den jeweiligen Besitzer des Wagens eine gute Möglichkeit. ;)

Denke sollte kein Problem sein. Wenn an dem einen Auto eine Macke ist, dann auch an dem anderen. Wenn die Kameras gut verstckt sind, dann sagt man einfach, man hat einen Zeugen, der sich das Nummernschild aufgeschrieben hat. Von den Fotos braucht ja keiner erfahren. Über so ein System habe ich auch schon nachgedacht.Gruß smhb

Genau, und dann deinen angeblichen Zeugen wegen Falschaussage reinziehen... :rolleyes:

Den kenne ich ja nicht, hat mir aber einen Zettel hinter die Scheibe geklemmt. Die Macken an beiden Autos passen ja dann zusammen. Ich denke den Kerl einfach zu konfrontrieren mit seinem Fehler und die Androhung des Gangs zur Polizei mit dem für Ihn zu befürchtenden Verfahren wegen Fahrerfluchts wir sein Herz schon öffnen

am 31. März 2005 um 14:53

Nette Idee aber Audi schafft es ja nicht mal das man die mp3's vernünftig abspielen kann eine FSE ohne Aussetzer zu bauen geschweige den ein Navi welches nette Spielereien hätte wie "Wo ist die nächste Post?" oder so. Hauptsache Weinhandlungen. :D

am 1. April 2005 um 10:46

die alternative heisst parkschadenversicherung

...kostet zwar einiges, dafür kann man das auto aber beruhigt parken...

Themenstarteram 1. April 2005 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von mig77

die alternative heisst parkschadenversicherung

...kostet zwar einiges,

leider, denn Versicherungsbeiträge mal z.B. 5 Jahre sind noch teurer als ein Parkschaden...

Im Gegenteil, ich würde erwarten (oder mir wünschen) dass sogar die ganz normalen Versicherungsbeiträge (bzw. der Teilkasko-Anteil daran) sinkt für Leute mit einem Überwachungssystem, so dass man unterm Strich garnichts zahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Otte

Du darfst an für sich nicht Filmen und Veröffentlichen, wenn der Abgebildete nicht ausdrücklich einverstanden ist.

Diese Einschränkung gildet nur, wenn Du das z.B. in Fernsehen oder Printmedien veröffentlichen willst (Medienrecht). Das gilt nicht für die Billiarden Menschen auf den Milliarden Urlaubsfotos von den Millionen Urlaubern auf diesem Erdball :)

Und mein Auto darf man ja auch nur dann verkratzen, wenn ich ausdrücklich einverstanden bin ;)

Außerdem fotografiere ich ja nicht ihn, sondern sein Nummernschild. Ist dass nicht genauso rechtens wie bei Blitzampeln?

 

Ich glaub aber auch, dass sobald der "Täter" erst mal weiss, dass Du ihn (über eine Anzeige) ausfindig gemacht hast, dass Du weisst wo er wohnt und wo sein eigenes Auto steht ;) , wird er genau wie kürzlich Diedäää Bohlen den Schwanz einziehen und sagen "ohh, das tut mir ja soooo leid, das hab ich ja üüüüberhauptnicht gemerkt in dem Trubel, vor sowas drück ich mich doch nicht, natürlich übernimmt meine Versicherung den Schaden, tschulligung nochmal für die Umstände..."

Grund: Die wissen natürlich dass sie auch ein sehr hohes Risiko haben. Wenn der Richter meint, das Interesse an der Aufklärung wiegt höher als das Interesse auf unbeobachteter, undokumentierter Privatsphäre auf einem Lidl-Parkplatz :) , und der Richter dann auch noch urteilt, das er das hätte merken müssen und obendrein Fahrerflucht begangen hat, dann ist der Täter erst richtig tief in der Tinte (auch finanziell). Der Abschreckungseffekt wirkt also nicht nur vor, sondern auch nach der Tat.

Gruß

Eisvogel

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. [All] Audi, helft uns mal gegen diese Park-Rempler