§29 Abs.5 - Verdeckte Plaketten auf Kennzeichen bei Radträgern?

5) Der Halter hat dafür zu sorgen, dass sich die nach Absatz 3 angebrachte Prüfplakette und die nach Absatz 4 angebrachte Prüfmarke und das SP-Schild in ordnungsgemäßem Zustand befinden; sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein.

Wie verträgt sich das eigentlich mit einem Heckträger? dadurch verdecke ich doch die TÜV-Marke.
Moorteufelchen

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Zitat:

Original geschrieben von eugain


ich bin mal gespannt, was der Obstkuchen dazu meint.... 🙂

Ich warte da erst mal ab, vielleicht wird §10 Abs.9 FZV per Mehrheitsentscheidung hier außer Kraft gesetzt, dann stehe ich doch nur wieder als einziger Ahnungsloser herum. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


An meiner Heckbox habe ich auch ein Kennzeichen ohne HU-Siegel und Landessiegel.
Dass ich überhaupt noch ruhig schlafen kann!?

cheerio

Kann es sein, dass Du da etwas falsch verstanden hast ? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


An meiner Heckbox habe ich auch ein Kennzeichen ohne HU-Siegel und Landessiegel.
Dass ich überhaupt noch ruhig schlafen kann!?

cheerio

Bei solchen Sprüchen wirst du hier ganz schnell angePflaumt 😁

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