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Sun Nov 27 21:10:42 CET 2022    |    notting    |    Kommentare (32)    |   Stichworte: Bundesnetzagentur, mobile Ladelösungen, Spitzenglättung, Verbot

Logo Wird die Benutzung vieler mobiler Ladelösungen verboten?Logo Wird die Benutzung vieler mobiler Ladelösungen verboten?

Hallo!

 

Hatte schon vor einiger Zeit was zur Spitzenglättung im Stromnetz geschrieben. Diese Woche hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Eckpunktepapier vorgestellt. Schauen wir uns das an.

 

Pressemeldung: https://www.bundesnetzagentur.de/.../20221124-14aEnWG.html

Eckpunktepapier: https://www.bundesnetzagentur.de/.../...22-300_Eckpunktepapier.pdf?...

 

Wer ist betroffen?

Zitat:

SteuVE [Anmerkung: steuerbare Verbrauchseinrichtung] und Regelungsgegenstand im Sinne der beabsichtigten Festlegungen sind

(Aufzählung abschließend):

  • Nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile
  • Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung etwaiger Zusatzheizvorrichtungen
  • (Elektroheizstab)

  • Anlagen zur Erzeugung von Kälte
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der
  • Strombezugsrichtung

mit einem maximalen Leistungsbezug von mehr als 3,7 kW,

einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss am Niederspannungsnetz (NE 7) und

einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.

Es sind ohne Ausnahme alle diese Geräte betroffen. Ich möchte mich in diesem Artikel auf die „nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile“ beschränken.

 

Heißt das, ich kann bald garnicht mehr daheim laden, wenn zu schnell zuviele neue Verbraucher in der Nachbarschaft dazukommen, weil z. B. alle E-Autos, Wärmepumpen & Co. bekommen? Wird evtl. sogar mein Ladevorgang ausgebremst, wenn ich bei eigener PV-Anlage nur Überschussladung mache und so genötigt meinen Strom zu verkaufen, was mir kaum was bringt?

Der Stromnetzbetreiber muss explizit immernoch vorausschauend sein Netz ausbauen. Allerspätestens wenn die Regelungsgeschichten aktiv werden oder auch wenn sie absehbar sind, muss er auch seine Ausbauplanung daran anpassen. Da steht aber nur „Planung“ und nichts zur Durchführung.

Außerdem darf der Stromnetzbetreiber den Anschluss o.g. Geräte nicht verweigern. Es sind auch keine zusätzlichen Stromzähler erforderlich – außer man will von den Preisvorteilen einer derartigen Drosselung profitieren. Dürfte sich aber für Wenigfahrer eher nicht lohnen, weil neben den zusätzlichen monatlichen Stromzählerkosten auch noch eine weitere Stromtarif-Grundgebühr bezahlt werden muss. Ggf. ist kein Platz mehr im Zählerschrank (eine Erweiterung ist teuer) und im ganz schlimmsten Fall fällt der Bestandsschutz weg, weswegen die ganze Hauselektrik erneuert werden muss (ist oft sauteuer).

Die garantierte Mindestleistung hängt davon ab, ob der Netzbetreiber direkt eine SteuVE oder eine „Prosumersteuerung eines SteuNA“ (sprich ein Lastmanagemant was nicht dem Stromnetzbetreiber gehört, sondern dem Endkunden, was an einem vom Stromnetzbetreiber steuerbaren Netzanschluss hängt) ansteuert. Bei der direkten Verbindung mit einer SteuVE sind es 3,7kW und im anderen Fall 5kW. Seltsamerweise heißt es nur in ersterem Fall sinngemäß, dass man Pech hat, wenn sich der Verbrauch eben z. B. der Wallbox nicht auf 3,7kW drosseln lässt und deswegen z. B. auf 0kW gedrosselt werden muss. Natürlich pro Stromzähler.

In ersterem Fall kann es so wie ich es verstehe durchaus passieren, dass man genötigt wird, Strom zu verkaufen, der ohne den Regelungseingriff als Überschussladung im E-Auto gelandet wäre. Allerdings setzt Überschussladung ohnehin ein Lastmanagement voraus. Das muss man halt dann nur noch mit dem iMS (wahrscheinlich sind „intelligentes Messsystem“ gemeint, was teurer ist als normale (auch moderne elektronische) Stromzähler) koppeln können, sonst muss man offenbar die SteuVE-Variante mit allen Nachteilen benutzen.

Wenn man aber keine PV-Anlage, aber z. B. mehr als einen Ladepunkt an einem Stromzähler hat, kommt man an der SteuVE-Variante nicht herum. Theoretisch kann das Lademanagement in der Wallbox integriert sein.

 

Und was hat das Ganze jetzt mit den mobilen Ladelösungen zutun?

Viele mobile Ladelösungen sind überhaupt nicht lastmanagementfähig (wenn man von Knöpfen am Gerät bzw. Schnittstellen die das evtl. eigentlich könnten aber aus Kundensicht undokumentiert sind absieht). Selbst wenn, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man sie nicht spontan als SteuVE bzw. „Prosumersteuerung eines SteuNA“ an einem fremden Ort benutzen kann. Blöd wenn man unterwegs in eine Situation kommt, wo man nur einen Stromanschluss und keine Ladesäule hat, für die die Dinger ursprünglich mal entwickelt wurden.

Allerdings ist dort das Wort „Ladepunkt“ nicht definiert. Rein praktisch ist auch eine mobile Ladelösung ein Ladepunkt. Die LSV (Ladesäulenverordnung) definiert:

Zitat:

Im Sinne dieser Verordnung ist

[...]

2. ein Ladepunkt eine Einrichtung, an der gleichzeitig nur ein elektrisch betriebenes Fahrzeug aufgeladen oder entladen werden kann und die geeignet und bestimmt ist zum

a) Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen oder

b) Auf- und Entladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen;

Wobei sich das Spitzenglättungs-Eckpunkte-Papier expliziert auf nicht-öffentliche Ladepunkte bezieht und die LSV auf öffentliche Ladepunkte.

Und bezieht sich das Inbetriebnahme-Datum immer auf das Einstecken der mobilen Ladelösung z. B. in die jeweilige CEE-Dose? Oder auf das Datum der ersten Benutzung? Wie weist man das nach?

 

Was sind die Konsequenzen bei einem Verstoß?

Bußgelder & Co. werde in keinster Form erwähnt. Allerdings kann man dadurch einen Verstoß gegen die Netzanschluss-Bedingungen des Stromnetzbetreibers begehen.

 

Dieser Artikel ist unvollständig, wollte euch das aber nicht vorenthalten. Werde ihn demnächst ergänzen.

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Ergänzung von notting am Mon Feb 27 16:07:48 CET 2023

https://www.heise.de/.../...itik-an-Plaenen-der-Regierung-7528481.html

Zitat:

Strom-Bremsen für Wärmepumpen und Wallboxen: Kritik an Plänen der Regierung

Wow, was für Blitzmerker...

Mon Nov 28 13:56:38 CET 2022    |    Rohwi

Hallo...

Die üblichen Ladelösungen (Notladeziegel wie ich ihn auch fast nur für meine Ladungen nutze) haben einen Anschlußwert von maximal3,6 KW. Mein Ziegel hat 2,2KW.

Du sprichst von Ladelösungen unterwegs. Da würde ich nur de öffentliche Ladestation AC oder DC nutzen.

Ich käme nicht auf die Idee den Ladeziegel bei einer Besuchsadresse über Nacht einzusetzen.

Weiß ich denn wie gut die Elektrik des Hauses ist und ob das nicht durch den Dauerstrom von 10 A anfängt zu brennen oder es zumindest zu Schäden an der Istallation kommt ?

Es ist ein riesen Unterschied ob ich mal für 30 Minuten einen Heizlüfter anschließe oder die Installation über 10 Std mit 2,2 KW belaste.

 

Die Regularien betreffen nur Installationen über 3,7 KW. Das sind keine mobilen Ladelösungen die ich bei unbekannter Gebäudeinstallation nutzen würde.

 

MfG Rohwi

Mon Nov 28 15:04:53 CET 2022    |    Jungbiker

Guter Beitrag. Leider aufgrund des Schriftbilds sehr anstrengend zu lesen.

Mon Nov 28 17:46:28 CET 2022    |    notting

Zitat:

@Rohwi schrieb am 28. November 2022 um 13:56:38 Uhr:

Hallo...

Die üblichen Ladelösungen (Notladeziegel wie ich ihn auch fast nur für meine Ladungen nutze) haben einen Anschlußwert von maximal3,6 KW. Mein Ziegel hat 2,2KW.

Du sprichst von Ladelösungen unterwegs. Da würde ich nur de öffentliche Ladestation AC oder DC nutzen.

Ich käme nicht auf die Idee den Ladeziegel bei einer Besuchsadresse über Nacht einzusetzen.

Weiß ich denn wie gut die Elektrik des Hauses ist und ob das nicht durch den Dauerstrom von 10 A anfängt zu brennen oder es zumindest zu Schäden an der Istallation kommt ?

Es ist ein riesen Unterschied ob ich mal für 30 Minuten einen Heizlüfter anschließe oder die Installation über 10 Std mit 2,2 KW belaste.

Richtig, aber es geht um Fälle, wo eben keine Ladesäule in der Nähe ist (oder die zu teuer ist und man der Hausinstallation vertrauen kann).

 

Zitat:

Die Regularien betreffen nur Installationen über 3,7 KW. Das sind keine mobilen Ladelösungen die ich bei unbekannter Gebäudeinstallation nutzen würde.

Die Regularien betreffen recht eindeutig _alle_ nicht-öffentl. Lademöglichkeien für E-Autos und dementspr. kann man dagegen verstoßen, wenn die Lademöglichkeit nicht gesteuert werden kann. Allerdings bekommt man in jedem Fall mind. 3,7kW zugestanden. D.h. wenn man nur mit max. 3,7kW lädt, überschreitet man auf jeden Fall nicht die vom Stromnetzbetreiber vorgegebene Begrenzung. Aber fehlende Datenverbindung zur Lademöglichkeit ist trotzdem ein Verstoß.

 

notting

Mon Nov 28 17:50:07 CET 2022    |    notting

Zitat:

@Jungbiker schrieb am 28. November 2022 um 15:04:53 Uhr:

Guter Beitrag.

Danke.

 

Zitat:

Leider aufgrund des Schriftbilds sehr anstrengend zu lesen.

Was meinst du? Hab denke ich überall Absätze gemacht, wo es sinnvoll ist.

An der Schrift kann ich nicht wirklich was ändern. Hab nur wenige Größeneinstellungen, die man sich für Zwischenüberschriften & Co. reservieren sollte. Die Schriftart selbst ist von MT bzw. deinem Browser vorgegeben.

Du kannst unten eine Anpassung der MT-Webseite an verschiedene Bildschirmgrößen aktivieren, dass links und rechts mehr oder weniger große Ränder sind, sodass die Zeilen länger oder kürzer sind. Außerdem bietet mir u.a. hier auf MT Firefox eine Leseansicht.

Und zoomen kannst du natürlich auch.

 

HTH

 

notting

Mon Nov 28 21:21:29 CET 2022    |    Andreas4

Deutlich mehr Absätze mit mindestens einem ganzeiligen Abstand würden schon helfen, finde ich jetzt. Die Darstellung im Browser zu ändern hilft nicht wirklich.

 

Die mobile Ansicht lässt (nur bei mir?) keine dunkle Darstellung zu und die Änderung der Anpassung auf verschiedene Bildschirmgrössen macht auch nichts besser.

Tue Nov 29 09:25:13 CET 2022    |    Gravitar

Interessanter Aspekt. Viele zukünftige BEV User möchten unabhängig von überteuertem Strom aus Knebelverträgen mit Ladenetzbetreibern sein/werden und diese Schnelllademöglichkeiten nur im Ausnahmefall bei längeren Strecken nutzen. Dem wird jetzt wohl zunehmend ein Riegel vorgeschoben, damit der Rubel auch nach Ende der Mineralölsteuer weiter rollt unter dem Deckmantel der Laststeuerung, die sicher auch sein muss. Bei uns im Neubauviertel war es die ersten sechs Jahre öfters im Winter für ein paar Stunden dunkel, weil etwa 50% der Neubauten mit Wärmepumpen arbeiten und der Betreiber wohl den Bedarf falsch ausgerechnet hat. Mehrere BEV mit Laden über Nacht machen das sicher nicht einfacher.

 

Ich stelle mir gerade vor, man wird auf 3,7kw beschränkt und hat über Nacht die drei Fahrzeuge der Familie zu laden, weil man sich schlecht abgesprochen hat und jeder am nächsten Tag über eine gewisse Strecke mobil sein möchte und hat zusätzlich eine WP im Betrieb, die auch gerne 3,7kw zieht. Bleibt einem wohl nur die öffentliche Lademöglichkeit mit Zeitverlust zu hohen Kosten übrig. Ich rechne damit, dass absehbar bei spätestens 30-50% BEV-Anteil die Kosten für Ladestrom erheblich teurer als die Kosten für Haushaltsstrom sein werden und man, wie bei fossilen Brennstoffen gewohnt, wieder viel Geld für die Mobilität wird ausgeben müssen, wenn man nicht mit Eigenheim oder PV privelligiert sein sollte.

 

Die 24kwh, die man über Nacht ohne Sanktionen entnehmen kann, sind bei drei Fahrzeugen nicht wirklich der Rede wert in Bezug auf Mobilität. Man müsste sich schon sehr intensiv austauschen, um das zu managen.

 

"Ach herje, morgen wollte ich meine Freundin besuchen und zu Ikea fahren, brauchst du morgen dein Auto?" "Kannst du nicht morgen öffentlich laden, ich habe wenig Zeit morgen und meine Kohle ist auch gerade knapp" "Meine Schwester kommt morgen vorbei und ich muss auch noch zur Arbeit. Entweder ich lade heute Nacht oder du gehst morgen Einkaufen". Sätze, die ein Familienvater wohl demnächst öfters zu hören bekommt und sich damit auseinander setzen darf. Schöne neue Welt.....

 

Gruß

 

Gravitar

Tue Nov 29 11:31:29 CET 2022    |    Gale-B

Deine fett gedruckten Fragen am Anfang kann man nur mit Ja und Ja beantworten, weil es diese Fälle der Fremdregelung bereits in anderen Ländern gibt und davon gebrauch gemacht wurde.

Die Grüne Zukunft wird eine Zukunft der absichtlich herbei geführten Mangelwirtschaft und der staatlichen Ressourcenzuteilung je nach vorbildlichem Verhalten.

Tue Nov 29 18:33:46 CET 2022    |    Batterietester133717

Zitat:

@Gale-B schrieb am 29. November 2022 um 11:31:29 Uhr:

Deine fett gedruckten Fragen am Anfang kann man nur mit Ja und Ja beantworten, weil es diese Fälle der Fremdregelung bereits in anderen Ländern gibt und davon gebrauch gemacht wurde.

Die Grüne Zukunft wird eine Zukunft der absichtlich herbei geführten Mangelwirtschaft und der staatlichen Ressourcenzuteilung je nach vorbildlichem Verhalten.

Schwachsinn. Mein BEV steht gerade vollgeladen in der TG. Die nächste Ladung findet in 1,5 Wochen statt, da habe ich evt. 300km mehr auf dem Tacho.

Wed Nov 30 11:35:57 CET 2022    |    Jungbiker

@notting

Auf die größere Schrift würde ich verzichten oder dann danach einen ganzen Zeilenabstand verwenden.

Die Textformatierung wirkt sonst sehr gedrängt. Liest sich einfach nicht flüssig.

War nur eine Anregung, wie gesagt. Ich glaube, damit könntest du mehr Leser erreichen.

Wed Nov 30 13:30:09 CET 2022    |    Rohwi

Hallo...

Mal diese Verordnung richtig durchgelesen?

Dort geht es um Verbraucher die mehr als 3,7 KW ziehen UND fest angeschlossen sind.

Genauer geht es um Wallboxen,Batteriespeicher,Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen.

Die irgendwo verfügbare CEE-Steckdose ist dort nicht gemeint.

Es betrifft also überhaupt keine mobile Ladelösung , denn eine Wallbox ist ja nicht mobil.

 

MfG Rohwi

Wed Nov 30 16:42:33 CET 2022    |    notting

Zitat:

@Rohwi schrieb am 30. November 2022 um 13:30:09 Uhr:

Mal diese Verordnung richtig durchgelesen?

Dort geht es um Verbraucher die mehr als 3,7 KW ziehen UND fest angeschlossen sind.

Genauer geht es um Wallboxen,Batteriespeicher,Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen.

Die irgendwo verfügbare CEE-Steckdose ist dort nicht gemeint.

Es betrifft also überhaupt keine mobile Ladelösung , denn eine Wallbox ist ja nicht mobil.

Da steht eben nicht "Wallboxen" oder "fest angeschlossen", sondern "Nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile". Das schließt IMHO mobile Ladelösungen die man selbst mitbringt und an eine Dose anschließt mit ein.

"mit einem maximalen Leistungsbezug von mehr als 3,7 kW" heißt IMHO "kann an einem entspr. Stromanschluss mehr als 3,7kW". 3,7kW sind IMHO für die Praxis eher witzlos bzw. ineffizient, weil die ganzen Steuergeräte unnötig lange laufen. Viele mobile Ladelösungen können eben mehr.

 

notting

Thu Dec 01 11:52:23 CET 2022    |    towe96

Bleibt also dabei, dass eine CEE-Dose und ein JuiceBooster (und ähnliches) die bürokratisch sauberste Möglichkeit sind, zuhause zu laden.

 

Da war die Netzbetreiberlobby aber wieder sehr aktiv. Hauptsache die Bürger können vom Netz genommen werden, während in den letzten Jahrzehnten Unmengen von Geld gescheffelt wurde, ohne je signifikant in's Stromnetz zu investieren.

 

Aber was will man da auch bei einem Grünen Präsident der BNetzA erwarten - da wird linientreu der Kampf gegen die Individualmobilität auch in der Behörde fortgeführt.

Thu Dec 01 17:07:19 CET 2022    |    notting

Zitat:

@towe96 schrieb am 1. Dezember 2022 um 11:52:23 Uhr:

Bleibt also dabei, dass eine CEE-Dose und ein JuiceBooster (und ähnliches) die bürokratisch sauberste Möglichkeit sind, zuhause zu laden.

Nach dem was ich hier besprochen habe stimmt das nicht, da der Juice-Booster mind. 11kW kann, eher 22kW. Und in der Praxis kostet eine CEE-rot-Dose mit Anschlussleitung kaum mehr als bei CEE blau und ist zukunftsfähiger.

 

Zitat:

Da war die Netzbetreiberlobby aber wieder sehr aktiv. Hauptsache die Bürger können vom Netz genommen werden, während in den letzten Jahrzehnten Unmengen von Geld gescheffelt wurde, ohne je signifikant in's Stromnetz zu investieren.

 

Aber was will man da auch bei einem Grünen Präsident der BNetzA erwarten - da wird linientreu der Kampf gegen die Individualmobilität auch in der Behörde fortgeführt.

In dem Eckpunktepapier steht zwar, dass die Netzbetreiber trotzdem ich nenne es mal proaktiv das Netz ausbauen müssen, aber da könnte das Papier in der Rat recht geduldig sein.

 

notting

Fri Dec 02 18:29:48 CET 2022    |    9000H

Hmm, bei den Strompreisen ab 1.1.2023 werden die BEV's wohl schnell an Attraktivität verlieren.

Sat Dec 03 07:59:47 CET 2022    |    kappa9

wie gut, dass ich meine Wallbox schon ein paar Jahre habe.

Zitat: "...und einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024."

 

Bin gespannt, ob unsere neu im umgewidmeten ehemaligen Schutzgebiet errichtete E-Linienbus-Schnelladestation mit vier mal 350KW und zwei Containergroßen Spezialtrafohäusern auch geregelt werden - wohl eher nicht, da nicht vorgesehen.

 

Meine 11kW WB soll aus der Ferne zwangsregelbar sein, aber keine 60 Meter davon entfernt werden für Busse bis zu 1,4MW verbraten - inklusive Bus-Ladetourismus. Mehrere Linien wurde extra verlängert, damit sie oben am Berg (=Schwachsinn auf dem Berg zu laden und auf ReKu zu verzichten) laden können.

Sat Dec 03 11:42:36 CET 2022    |    towe96

Zitat:

@kappa9 schrieb am 3. Dezember 2022 um 07:59:47 Uhr:

Meine 11kW WB soll aus der Ferne zwangsregelbar sein, aber keine 60 Meter davon entfernt werden für Busse bis zu 1,4MW verbraten - inklusive Bus-Ladetourismus. Mehrere Linien wurde extra verlängert, damit sie oben am Berg (=Schwachsinn auf dem Berg zu laden und auf ReKu zu verzichten) laden können.

Individualverkehr ist böse, ÖPNV ist heilig. ;)

Tue Dec 06 12:57:11 CET 2022    |    9000H

bin mal gespannt wie viele Wallboxen nächstes Jahr bei Ebay landen.

Tue Dec 06 17:23:19 CET 2022    |    RDMM777

Ganzer E-Irrsinn ist Panikmache, einfach einen praktischen Verbrenner kaufen und fertig. Da kann man anonym mit Bargeld tanken und fährt einfach wenn es einem passt. - und nicht wenn der Staat mal "Strom freigeben sollte" im Ernstfall.

Tue Dec 06 17:36:31 CET 2022    |    kappa9

Zitat:

@RDMM777 schrieb am 6. Dezember 2022 um 17:23:19 Uhr:

Ganzer E-Irrsinn ist Panikmache, einfach einen praktischen Verbrenner kaufen und fertig. Da kann man anonym mit Bargeld tanken und fährt einfach wenn es einem passt. - und nicht wenn der Staat mal "Strom freigeben sollte" im Ernstfall.

Wann wurde denn jemals das Fahren mal verboten?

Richtig: in den 1970ern das Sonntagsfahrverbot für - äääh - was für Autos waren das nochmal?

 

Und dann die Fahrverbote für veraltete Dreckschleudern (ja, die stinken wirklich und krebserregend sind die Abgase auch noch) in Innenstädten und Umweltzonen? - Achja, das waren Verbrenner mit Diesel und ohne halbwegs funktionierende Abgasnachbehandlung, oder?

 

Nebenbei: Die allermeiste Zeit tanke ich zuhause und niemand beobachtet mich per Kamera und zeichnet meinen Tankvorgang auf, wie an Tankstellen üblich (wo nebenbei heute die meisten bargeldlos bezahlen).

 

Aber was hat das mit den mobilen Ladelösungen zu tun, ausser Deine passende Gelegenheit Deine pauschalisierende Ideologie zu platzieren?

 

Und nun: Genug in den Polemik-Spiegel geschaut? Fiese Bilder, gell?

:-)

Wed Dec 07 08:45:54 CET 2022    |    towe96

Zitat:

@RDMM777 schrieb am 6. Dezember 2022 um 17:23:19 Uhr:

Ganzer E-Irrsinn ist Panikmache, einfach einen praktischen Verbrenner kaufen und fertig. Da kann man anonym mit Bargeld tanken und fährt einfach wenn es einem passt. - und nicht wenn der Staat mal "Strom freigeben sollte" im Ernstfall.

Irgendwie finde ich es wahrscheinlicher, dass der Staat einen Polizeibeamten an jede Tankstelle stellt, als dass er *alle* Steckdosen im Land abschaltet.

 

Und Bargeld ist immer dämlich. Dank der Videoüberwachung an der Tankstelle bist du ohnehin nicht "anonym".

Wed Dec 07 09:58:36 CET 2022    |    notting

Zitat:

@towe96 schrieb am 7. Dezember 2022 um 08:45:54 Uhr:

Zitat:

@RDMM777 schrieb am 6. Dezember 2022 um 17:23:19 Uhr:

Ganzer E-Irrsinn ist Panikmache, einfach einen praktischen Verbrenner kaufen und fertig. Da kann man anonym mit Bargeld tanken und fährt einfach wenn es einem passt. - und nicht wenn der Staat mal "Strom freigeben sollte" im Ernstfall.

Irgendwie finde ich es wahrscheinlicher, dass der Staat einen Polizeibeamten an jede Tankstelle stellt, als dass er *alle* Steckdosen im Land abschaltet.

 

Und Bargeld ist immer dämlich. Dank der Videoüberwachung an der Tankstelle bist du ohnehin nicht "anonym".

Ach, deswegen kann man ganz einfach alle identifizieren, die eine Tankstelle ausrauben (oder zumindest das geraubte Geld sofort entwerten) oder ohne zu bezahlen wegfahren?

 

Genug OT, auch an die anderen, die sich an dieser Unter-Diskussion beteiligt haben.

 

notting

Wed Dec 07 17:59:17 CET 2022    |    quali

Zitat:

@Jungbiker schrieb am 28. November 2022 um 15:04:53 Uhr:

Guter Beitrag. Leider aufgrund des Schriftbilds sehr anstrengend zu lesen.

Ich gebe Dir Recht. Der Artikel ist sicherlich lesenswert- aber fast nicht lesbar. Vielleicht könnte der Autor den Beitrag noch lesbar überarbeiten u. den Überarbeiteten hier hineinstellen.

Wed Dec 07 18:01:13 CET 2022    |    quali

Zitat:

@Andreas4 schrieb am 28. November 2022 um 21:21:29 Uhr:

Deutlich mehr Absätze mit mindestens einem ganzeiligen Abstand würden schon helfen, finde ich jetzt. Die Darstellung im Browser zu ändern hilft nicht wirklich.

 

Die mobile Ansicht lässt (nur bei mir?) keine dunkle Darstellung zu und die Änderung der Anpassung auf verschiedene Bildschirmgrössen macht auch nichts besser.

genau!

Thu Dec 08 18:08:12 CET 2022    |    notting

Zitat:

@quali schrieb am 7. Dezember 2022 um 18:01:13 Uhr:

Zitat:

@Andreas4 schrieb am 28. November 2022 um 21:21:29 Uhr:

Deutlich mehr Absätze mit mindestens einem ganzeiligen Abstand würden schon helfen, finde ich jetzt. Die Darstellung im Browser zu ändern hilft nicht wirklich.

 

Die mobile Ansicht lässt (nur bei mir?) keine dunkle Darstellung zu und die Änderung der Anpassung auf verschiedene Bildschirmgrössen macht auch nichts besser.

genau!

Leider gibt's keine Absatzeinstellung 1,5zeilig oder so. Wenn ich das von Hand machen würde, würde es scheiße aussehen, weil die Zeilenbreite je nach MT-Ansichtsoption und Browser/Bildschirm unterschiedlich ist.

 

notting

Sat Jan 14 12:10:12 CET 2023    |    ex-schwabe

als ich meine Wallbox kaufte wurde sie auch mit Stecker angeboten. Ein Stecker für die normale Steckdose und ein Stecker für Drehstrom. Wenn ich sie mitnehme ist sie doch mobil, wenn in dem Haus eine Drehstromsteckdose vorhanden ist, stecke ich sie da ein. Darf ich das?

Sat Jan 14 15:06:04 CET 2023    |    sens47

@ex-schwabe - die Frage ist zwar zulässig, aber doch nicht ganz logisch verständlich, weil doch von vornherein klar ist, dass die Benutzung einer "fremden Steckdose" mit einer mobilen Wallbox nichts Anderes als "moderner Energiediebstahl" sein kann, weil der Eigentümer für diese der Öffentlichkeit zugänglichen Energiequelle diese nicht als "kostenlos" gekennzeichnet hat.

Ohne ausdrücklichen Hinweis auf kostenfreie Nutzung ist das aus meiner Sicht ein klarer Diebstahltatbestand, der nach geltender Rechtssprechung geahndet werden kann...bzw. wird.

Sat Jan 14 15:11:21 CET 2023    |    notting

Zitat:

@sens47 schrieb am 14. Januar 2023 um 15:06:04 Uhr:

@ex-schwabe - die Frage ist zwar zulässig, aber doch nicht ganz logisch verständlich, weil doch von vornherein klar ist, dass die Benutzung einer "fremden Steckdose" mit einer mobilen Wallbox nichts Anderes als "moderner Energiediebstahl" sein kann, weil der Eigentümer für diese der Öffentlichkeit zugänglichen Energiequelle diese nicht als "kostenlos" gekennzeichnet hat.

Ohne ausdrücklichen Hinweis auf kostenfreie Nutzung ist das aus meiner Sicht ein klarer Diebstahltatbestand, der nach geltender Rechtssprechung geahndet werden kann...bzw. wird.

Du bist wohl geistig noch in https://www.motor-talk.de/.../ladendes-e-auto-zu-besuch-t7393236.html

Das was du hier schreibst ist zwar richtig, aber es geht hier nicht um Stromdiebstahl, sondern um ein Verbot durch dei Stromnetzbetreiber, auch wenn es dein Stromanschluss ist bzw. der der die Stromrechnung zahlt dir das erlaubt.

 

notting

Sat Jan 14 15:27:37 CET 2023    |    ex-schwabe

Der letzte Halbsatz ist mir unverständlich. Ist es jetzt erlaubt oder nicht?

Sat Jan 14 15:39:19 CET 2023    |    notting

Zitat:

@ex-schwabe schrieb am 14. Januar 2023 um 15:27:37 Uhr:

Der letzte Halbsatz ist mir unverständlich. Ist es jetzt erlaubt oder nicht?

Ich weiß es nicht. Hab da schon was gelesen, wonach es nicht erlaubt sein könnte an eine Wallbox (also ein EVSE was nicht explizit für mobile Nutzung ausgelegt ist) einen Stecker dranzumachen. Im besten Fall ist das eine rein rechtliche Geschichte, weil die Wallbox sich darauf verlässt, dass alle nötigen FIs schon fest installiert sind, während mobile Lösungen mind. einen FI drin haben müssen. Außerdem muss eine flexible Lösung auch flexibler sein was das Stromnetz angeht. Z. B. erlaubtes nicht Vorhandensein von PE im IT-Netz z. B. in Norwegen.

 

notting

Sat Jan 14 15:54:16 CET 2023    |    ex-schwabe

Die Verlängerung 50 cm mit Stecker (Schuko und 16 A Drehstrom) wurde mitgeliefert, deshalb bin ich davon ausgegangen, daß das erlaubt ist.

Sat Jan 14 16:32:32 CET 2023    |    notting

Zitat:

@ex-schwabe schrieb am 14. Januar 2023 um 15:54:16 Uhr:

Die Verlängerung 50 cm mit Stecker (Schuko und 16 A Drehstrom) wurde mitgeliefert, deshalb bin ich davon ausgegangen, daß das erlaubt ist.

Naja, was so alles verkauft wird: https://www.adac.de/.../

Zitat:

Schwächen

 

AC- und DC-Fehlerstromschutz: Auslösezeiten nach IEC 62752 nicht eingehalten

 

keine Schutzleiterüberwachung (PE)

 

kein Hinweis auf erforderlichen FI A (RCD)

 

keine codierten Steckdosen-Adapter verfügbar

 

Überlastung von Steckdose und Zuleitung bei Verwendung von Fremdadaptern möglich

 

keine deutsche Bedienungsanleitung

 

kein Ladestart bei Renault ZOE (2015, erste Generation)

 

kein Hinweis auf Genehmigungspflicht bei Stromnetzbetreiber gemäß VDE-AR-N 4100:2019-04

Konformitätserklärung liegt nicht bei

notting

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