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Jetta Blogbuch

...Geschichten aus dem Leben mit dem Jetta

Mon Mar 01 13:41:12 CET 2010    |    Croudy    |    Kommentare (1)    |   Stichworte: au, hu, tüv

...und was ich da mal wieder erleben durfte, ist einen kleinen Artikel hier in meinem Blog wert. Also, es waren mal wieder zwei Jahre seit der letzten Hauptuntersuchung ins Land gegangen und somit stand ein neuer Besuch beim TÜV an. In der Vergangenheit hatte ich die HU immer wieder abwechselnd bei TÜV und Dekra durchführen lassen, weil ich immer wieder lustige Geschichten erlebt hatte. So ging die Reise also in diesem Jahr zum TÜV.

 

Ich werde das Gefühl nicht los, dass die Prüfer irgendwas finden müssen, wenn es sich wie hier um einen älteren Wagen handelt, auch wenn dieser eigentlich einwandfrei ist. Nungut, ich sehe ein, dass eine defekte Rückenlehne und eine fehlende Leuchtweitenregulierung (die bei mir komischerweise schon seit 1990 fehlt) wirklich gute Gründe sind, die Prüfplakette nicht zu bekommen. Die Lehne wurde ersetzt, um die LWR kümmere ich mich (evtl. hab ich Glück und kann die fehlenden Motoren nachrüsten, ansonsten gibt es wohl eine Ausnahmegenehmigung beim Straßenverkehrsamt). Wenn ich mir dann aber erklären lassen muss, dass meine weißen Rückblinker angeblich schon soweit verblasst sind, dass man den Blinker nicht mehr sehen kann, dabei auch noch vorgeführt bekommt, wie die Blinker blinken, dann fühlt man sich doch etwas veräppelt. Ich weiß nicht, ich glaube, der Prüfer hat sich gestört davon gefühlt, dass die Blinkerlampe beim Nichtblinken nicht zu sehen ist. Natürlich durfte dann auf dem Prüfbericht auch ein Hinweis auf leichte Rostbildung (am Stabilisator) nicht fehlen - das hab ich auch schon bei nur zwei Jahre alten Autos gesehen.

 

Übrigens war ich für die Rückenlehne auf dem Schrottplatz. Was da an Neuwagen rumsteht glaubt man kaum. Ist aber meiner Meinung nach kein Wunder, wenn ich mir immer wieder solche Geschichten anhören muss wie die folgende: Ein Verwandter hatte sich vor nichtmal einem Jahr einen neuen Toyota Aygo gekauft. Ob ihr es glaubt oder nicht, mittlerweile mussten alle drei Schlösser (Türen & Heckklappe) aufgrund von Verschleiß gewechselt werden. Da hab ich ja Glück, dass die Schlösser bei meinem Jetta schon gute 20 Jahre halten...

 

 

Beim Betätigen der Feststellbremse wurde die Blockiergrenze erreicht

 

Habt ihr euch schonmal Gedanken gemacht, was diese Aussage eigentlich bedeutet. Alle zwei Jahre steht dieser Satz nämlich direkt auf dem Prüfbericht, egal ob die Bremsen einwandfrei sind oder defekt. Darum geht es hier auch nicht, allein diese Aussage müsste man dem TÜV mehrere Tage lang um die Ohren hauen. Was ist an dem Wort "Feststell-" nicht zu verstehen? Eine Feststellbremse ist zum Feststellen da. Dazu, dass die Räder blockieren, sich nicht mehr drehen. Macht euch mal den Spaß und lasst euch diesen Satz von einem Prüfer erläutern.


Tue Mar 09 22:33:27 CET 2010    |    Croudy

Deine Antwort auf "Üff, üff, üff - wir fahren heut' zum TÜV"