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Tesla Model S: Entschädigung für falsche Leistungsangaben

Tesla Model S 002
Themenstarteram 30. Juni 2016 um 15:35

Oslo – Ende vergangenen Jahres wurde bekannt, dass Tesla in Europa etwas ändern muss. Es waren die Leistungsangaben beim Model S P85D mit Allrad-Antrieb. Statt mit bis dahin 772 PS wurde die Leistung In Deutschland plötzlich nur noch mit maximal 539 PS angegeben. Tesla musste EU-Richtlinien entsprechend die tatsächlich abrufbare Leistung angeben, statt die potenzielle Leistung der beiden E-Motoren an Vorder- und Hinterachse einfach zu addieren. Jetzt wird bekannt, dass norwegische Besitzer des Model S P85D davon profitieren könnten.

Die Norwegische Kommission für Verbraucherrechtsstreitigkeiten hat jetzt in einem Urteil einem Model-S-Besitzer eine von Tesla zu zahlende Entschädigung von 50.000 Norwegischen Kronen, umgerechnet rund 5.400 Euro, zugesprochen. In Norwegen war das Model S P85D laut der Urteilsschrift zunächst mit einer deutliche Mehrleistung gegenüber dem günstigeren P85-Modell vermarktet worden – nämlich mit insgesamt 700 PS. Später wurde die Leistungsangabe aber auf die tatsächlichen 463 PS herabgesetzt – ein Problem für den Kunden und die Mitglieder der Verbraucher-Kommission.

Fahrzeugleistung oder Motorleistung?

Tesla argumentierte, dass der Mehrpreis des stärkeren Modells nicht auf eine bloße Leistungssteigerung zurückzuführen sei. Das Model S P85D fahre immer noch deutlich schneller, habe einen Allradantrieb und biete auch andere Vorzüge. Außerdem habe man nie von der Fahrzeugleistung, sondern stets von der Motorleistung gesprochen. Und die betrage potenziell 700 PS.

Die Kommission wollte sich auf diese Unterscheidung nicht einlassen. Für die meisten Verbraucher seien die Begriffe synonym. Eine Werbung mit einem bestimmten Wert suggeriere, dass das Auto auch zumindest annähernd diesen Wert auf die Straße bringt. Der Käufer habe ca. 300 zusätzliche PS erwartet, aber nur 47 bekommen – eine signifikante Abweichung.

[bild=2]

Muss Tesla jetzt alle P85D-Kunden entschädigen?

Eine Mehrheit der Kommission sprach sich deswegen dafür aus, dass der Käufer mit besagten 50.000 Kronen von Tesla zu entschädigen ist. Entschieden ist bisher allerdings noch nichts - Tesla kann gegen das Urteil in Berufung gehen.

Trotzdem: 5.400 Euro, das klingt zunächst nicht viel, aber es könnte deutlich mehr werden. Im Elektroauto-Land Norwegen verkaufte sich das Model S manchen Monat besser als der VW Golf. Laut der Elektromobilitäts-Webseite „Electrek“ gibt es daher mehr als 150 ähnliche Klagen. Bei 600 norwegischen Eignern (laut Electrek) des entsprechenden Modells ergäbe sich eine Entschädigungssumme von insgesamt mehr als drei Millionen Euro. Und dabei hätte Tesla noch Glück. Ursprünglich hatte der Besitzer im entschiedenen Fall eine Entschädigung von 130.000 Kronen (ca.14.000 Euro), also den kompletten Mehrpreis des P85D, gefordert.

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226 Antworten
am 3. Juli 2016 um 19:40

Ich kann mich noch gut erinnern, das beim 2.0TDI mit 170PS die Software angepasst wurde und die Autos danach schlechtere Fahrleistungen hatten. Sowohl weniger Vmax, als auch s Durchzug und Beschleunigung. Die Kunden können aber nichts dagegen tun, denn auf den Prüfstand lieferte die Wagen immer noch 170PS.

Hier hat sich nichts geändert. Das Auto ist technisch immer noch dasselbe. Nur ein Zahlenwert, der nach US-Standard abgegeben war, wurde auf europäische Standards angepasst.

Also, was ist das größere Ärgernis für den Kunden?

Grüße,

Zeph

Wenn ich hier die Argumentation richtig verstehe, hat ein Fahrzeug mit 1kW die gleichen Leistungseigenschaften, wie eins, dass z.B. 500kW leistet.

Vorallem aber ist das alles ja eh egal, so lange der Kunde bis dahin zufrieden war.

Aber mal ehrlich:

Wenn man 700 PS kauft, dann möchte man 700 PS haben und nicht nur 500. Für den Kunden ändert sich natürlich nichts am Fahrzeug, weil es ja nicht auf den versprochenen Wert aufgestuft wird.

Trotz allem hätten zwei Fahrzeuge mit entsprechend unterschiedlicher Leistung auch unterschiedliche Fahreigenschaften (was hier nach der Meinung einiger wohl nicht so ist).

Man nehme mal so ein simples Beispiel wie eine Drehzahldrossel bei einem Verbrenner, die ändert auch nichts am Durchzug, verändert aber trotzdem das Fahrverhalten, weil sie nunmal durch die fehlende Drehzahl die Leistung senkt.

Wenn wir aber schon dabei sind:

Dann wird das nächste Fahrzeug halt nur mit 3 statt den beworbenen 4 Sitzplätzen ausgeliefert, so lange der Kunde zufrieden ist, ändert sich ja nichts für ihn.

Oder man verkauft das Fahrzeug nur mit 3 Rädern, es bewegt sich ja und wenn der Kunde damit zufrieden ist, ändert sich für ihn nichts.

Wenn im Vertrag das Fahrzeug drinsteht, welches zu dem Zeitpunkt mit einer maxLeistung X angegeben war, dann hat man auch dieses vertraglich zugesicherte Fahrzeug zu bekommen.

Zitat:

@Zephyroth schrieb am 3. Juli 2016 um 21:40:03 Uhr:

Ich kann mich noch gut erinnern, das beim 2.0TDI mit 170PS die Software angepasst wurde und die Autos danach schlechtere Fahrleistungen hatten. Sowohl weniger Vmax, als auch s Durchzug und Beschleunigung. Die Kunden können aber nichts dagegen tun, denn auf den Prüfstand lieferte die Wagen immer noch 170PS.

Hier hat sich nichts geändert. Das Auto ist technisch immer noch dasselbe. Nur ein Zahlenwert, der nach US-Standard abgegeben war, wurde auf europäische Standards angepasst.

Also, was ist das größere Ärgernis für den Kunden?

Grüße,

Zeph

Warum sollte es auch auf einmal technisch anders sein, es wurde schlechter verkauft, als es beworben/ angegeben wurde.

Man könnte meinen JEDER Tesla hätte das Problem mit den 700 PS gehabt. Dem ist aber nicht so! Die Fahrzeuge mit Hinterrad-Antrieb haben das Problem nicht. Vermutlich auch die kleineren D-Modelle nicht. Es wird einfach wieder mal das ganze überstrapaziert.

Zitat:

@FWebe schrieb am 3. Juli 2016 um 11:50:41 Uhr:

Zitat:

@Geri321go schrieb am 3. Juli 2016 um 11:45:55 Uhr:

Weil hier ein paar mal der Vergleich zum Verbrenner gebracht wurde.

Ein Verbrenner, der leistungsmäßig nach unten streut, bringt in der Regel schlechtere Fahrleistungen mit sich. Und darum geht es ja wohl letztendes, und nicht um die PS-Zahl, die am Papier steht.

Die schlechteren Fahrleistungen gab es beim Tesla aber nicht. Er beschleunigt mit 770 PS nicht besser als mit 469 PS und nicht besser als mit den 100 PS im Zulassungsschein.

Ging es bei der norwegischen Klage also nur um eine Zahl am Papier? Eine Entschädigung für die Niederlage am Stammtisch oder beim Autoquartett? Mit den versprochenen Eigenschaften des Fahrzeugs kann es ja wohl nichts zu tun gehabt haben.

Wieso sollte es nichts mit den versprochenen Eigenschaften zu tun haben?

Das Fahrzeug leistet im wörtlichen Sinne weniger, als es sollte.

Wenn man einen Verbrenner bei 3.000 U/min begrenzt, beschleunigt er bis dahin auch normal.

Man nennt sowas auch Drosselung und die war nunmal nicht bestellt.

Gutes Beispiel! Wird der Wagen aber mit einer Leistung beworben, die bei 5.000 U/min erreicht werden könnte, dann wäre der Käufer doch wohl zu Recht verärgert, wenn er diese aufgrund der Drosselung nicht erreichen kann.

Telsa hat mit falschen bzw. bewusst missverständlichen Zahlen geworben. Jetzt bekommen sie die Rechnung. Das ist doch völlig okay.

am 3. Juli 2016 um 22:00

Man darf auf den autobahnähnlichen E-Straßen 110 kmh fahren … und Leistung braucht man nicht für schnell sondern für "zügig dran vorbei" … 

Zitat:

@V70_D5 schrieb am 30. Juni 2016 um 18:11:43 Uhr:

Vollkommen absurd. Schon die Akkus begrenzen die Leistung. Vor allem wer braucht in einem Land wo man max 90 fahren darf, 700PS? Es geht nur noch darum die Firmen abzuzocken. Nur zahlt sich der Konsument selber, weil all diese absurden Zahlungen irgendwo in den Kaufpreis einfliessen.

am 4. Juli 2016 um 5:23

weil man auch ständig 100% der Leistung abruft...

würde gerne sehen wie sich da der Verbrennermotor nach 100.000 km anfühlt,

sofern er sie überhaupt überlebt...

aber zu klagen, um dann solch wahnwitzigen Summen wie in Ammyland zu kassieren, wird wohl in Europa und speziell in Deutschland immer mehr zu Hobby einiger Sesselpu...er.

Zitat:

@ONKELTOM7777 schrieb am 4. Juli 2016 um 07:23:59 Uhr:

weil man auch ständig 100% der Leistung abruft...

würde gerne sehen wie sich da der Verbrennermotor nach 100.000 km anfühlt,

sofern er sie überhaupt überlebt...

aber zu klagen, um dann solch wahnwitzigen Summen wie in Ammyland zu kassieren, wird wohl in Europa und speziell in Deutschland immer mehr zu Hobby einiger Sesselpu...er.

Es geht nicht mal darum ob und wie man die Leistung nutzt sondern lediglich, dass man nicht das bekommen hat, was man bezahlt hat.

Man braucht z.B. auch keine Rolex um die Uhrzeit zu erfahren. Wenn ich mir eine kaufe, möchte ich aber trotzdem eine haben, auch wenn mir durch eine 1€ Uhr kein prakriacher Schaden entsteht, weil ich damit auch die Zeit ablesen kann.

am 4. Juli 2016 um 6:24

Zitat:

@FWebe schrieb am 3. Juli 2016 um 21:55:32 Uhr:

Wenn im Vertrag das Fahrzeug drinsteht, welches zu dem Zeitpunkt mit einer maxLeistung X angegeben war, dann hat man auch dieses vertraglich zugesicherte Fahrzeug zu bekommen.

Kann jetzt natürlich von Land zu Land unterschiedlich sein, aber soweit ich weis steht in Deutschland, bzw. auch Österreich die Dauerleistung im Fahrzeugschein (und diese Leistung steht üblicherweise dann auch im Kaufvertrag unter "Leistung"). Diese beträgt beim Model S P85D 70kW. Auch daran hat sich nichts geändert.

Was anderes ist es, wenn die Steuer von dieser Leistung abhängen würde. Dann kann ich den Gram des Kunden gut verstehen und würde selbst den zuviel bezahlten Steuerbetrag einklagen.

Was anderes wäre es, wenn das Auto im nachhinein bedrosselt werden würde, so wie es VW durchaus schon gemacht hat. Da ist es auch wenig hilfreich, wenn das Auto nach wie vor 170PS liefert, wenn es im Auslieferungszustand und auch bei der Probefahrt an die 190PS hatte.

Grüße,

Zeph

Ich seh jetzt für den Kunden an sich auch keinen Nachteil in dem Sinne.

Die Fahrleistungen sind nach wie vor identisch, die Kosten ebenso wie eben dargelegt wurde.

Man kann halt am Stammtisch nicht mehr sagen dass man 700 PS hat. Für manche wohl schlimmer als alles andere. ;) Naja.

Zitat:

@stef 320i schrieb am 4. Juli 2016 um 08:45:10 Uhr:

Ich seh jetzt für den Kunden an sich auch keinen Nachteil in dem Sinne.

Die Fahrleistungen sind nach wie vor identisch, die Kosten ebenso wie eben dargelegt wurde.

Man kann halt am Stammtisch nicht mehr sagen dass man 700 PS hat. Für manche wohl schlimmer als alles andere. ;) Naja.

Ich sag ja, wieso sollte man eine Rolex bekommen, nur weil sie entsprechend beworben wird, wenn eine 5€ Uhr den selben Zweck erfüllt?

Zitat:

@Zephyroth schrieb am 4. Juli 2016 um 08:24:29 Uhr:

Zitat:

@FWebe schrieb am 3. Juli 2016 um 21:55:32 Uhr:

Wenn im Vertrag das Fahrzeug drinsteht, welches zu dem Zeitpunkt mit einer maxLeistung X angegeben war, dann hat man auch dieses vertraglich zugesicherte Fahrzeug zu bekommen.

Kann jetzt natürlich von Land zu Land unterschiedlich sein, aber soweit ich weis steht in Deutschland, bzw. auch Österreich die Dauerleistung im Fahrzeugschein (und diese Leistung steht üblicherweise dann auch im Kaufvertrag unter "Leistung"). Diese beträgt beim Model S P85D 70kW. Auch daran hat sich nichts geändert.

Was anderes ist es, wenn die Steuer von dieser Leistung abhängen würde. Dann kann ich den Gram des Kunden gut verstehen und würde selbst den zuviel bezahlten Steuerbetrag einklagen.

Was anderes wäre es, wenn das Auto im nachhinein bedrosselt werden würde, so wie es VW durchaus schon gemacht hat. Da ist es auch wenig hilfreich, wenn das Auto nach wie vor 170PS liefert, wenn es im Auslieferungszustand und auch bei der Probefahrt an die 190PS hatte.

Grüße,

Zeph

Die Angabe der Dauerleistung macht den ganzen Spaß für den Kunden ja noch schwieriger, die beworbenwn 700 PS zu überprüfen.

Man kauft ein Fahrzeug, dass mit einer Spitzenleistung von 700 PS beworben wird und bekommt effektiv nur 500.

So weit ich weiß, muss man das bekommen, was in der Werbung entsprechend beworben wird, alles andere ist Betrug, auch wenn dieser hier wohl auf einer Unachtsamkeit beruht.

am 4. Juli 2016 um 8:29

Das Auto wurde mit einer Motorleistung (nicht Spitzenleistung) von 700PS beworben, die Motoren mit dieser Leistung sind auch installiert.

Grüße,

Zeph

Zitat:

@FWebe schrieb am 4. Juli 2016 um 10:07:50 Uhr:

Zitat:

@stef 320i schrieb am 4. Juli 2016 um 08:45:10 Uhr:

Ich seh jetzt für den Kunden an sich auch keinen Nachteil in dem Sinne.

Die Fahrleistungen sind nach wie vor identisch, die Kosten ebenso wie eben dargelegt wurde.

Man kann halt am Stammtisch nicht mehr sagen dass man 700 PS hat. Für manche wohl schlimmer als alles andere. ;) Naja.

Ich sag ja, wieso sollte man eine Rolex bekommen, nur weil sie entsprechend beworben wird, wenn eine 5€ Uhr den selben Zweck erfüllt?

Naja, um im Kontext zu bleiben: Du hast ja immer noch ne Rolex, die Zeiger drehen sich halt nicht ganz so schnell wie im Katalog angegeben, zeigen aber immer noch die richtige Zeit an ;)

Wären die Fahrleistungen im Nachhinein geändert worden würd ich die Aufregung durchaus verstehen. So ists halt einfach ne "falsche" Angabe im Katalog durch die niemand nen Nachteil hat.

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