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Wegen Kratzer lackieren vom Händler als Unfallwagen deklariert ?!

BMW 3er E93
Themenstarteram 13. März 2012 um 19:02

Hallo,

also ich werde mir einen Gebrauchten 335 Cabrio in einer BMW Niederlassung zu legen.

Das Auto ist jetzt knapp 1 1/2 jahre alt und hat 17.000km runter.

Der Händler sagt zu mir es sei kein Unfall Wagen er müsse aber weil der Vorbesitzer sehr unachtsam

war 3 Teile neu lackieren und BMW habe festgehalten, das alles was bei lackierarbeiten den wert von 700 Euro übersteigt, als Unfallwagen deklariert werden muss... ist das so richtig oder will der mich für dumm verkaufen und mir ein Unfallauto andrehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von uhren_alex

Kurze Anmerkung zum ursprünglichen Thema (ich wurde als Audi-Fahrer schon gewarnt, dass es im 3er-Forum schon mal etwas "anders" zugeht als bei Audi oder Mercedes - hüstel - ):

 

Die sogenannte "Bagatellgrenze" bei PKW-Unfällen, die hier irgendwer mit 50,- falsch zitiert hat, wurde vom BGH auf über 700,- Euro (genau 715,81 Euro) festgelegt.

Zitat:

Original geschrieben von uhren_alex

Zitat:

... weil der Schaden im Streitfall mehr als 1.400 DM (715,81 €) betragen habe und es sich deshalb nicht um einen Bagatellschaden gehandelt habe,

Quelle: BGH, VI ZR 365-03, 30.11.2004

 

PDF vom Urteil häng ich mal an; Hinweis auf Bagatellgrenze findet sich auf Seite 12 von 13.

 

Gruß vom 50. Breitengrad,

Alexander

Hallo,

 

Ich bin sprachlos über soviel Unbelehrbarkeit und Beratungsresistenz.

 

ES GIBT KEINE BAGATELLGRENZE MEHR - da hilft es auch nicht, ein Urteil von 2004 zu zitieren, dass noch auf DM Zeiten basiert. Damals gab es so etwas, aber diese Zeiten sind vorbei.

 

Desweiteren ist es ein Unterschied, ob ich von unfallfrei oder Unfallwagen spreche. Eine Nachlackierung bedeutet NICHT, dass es es sich um einen Unfallwagen handelt, dennoch ist der Wagen NICHT unfallfrei.

 

Also unfallfrei ungleich Unfallwagen (oder juristisch korrekt: ein nicht unfallfreier Wagen muss nicht unbedingt ein Unfallwagen sein...).

 

Jeder, der im Jahre 2012 an das Märchen vom Bagatellschden glaubt, zaht vor Gericht Lehrgeld.

 

Es gibt nur eine korrekte Vorgehensweise, die hier schon mehrmals zitiert wurde:

Den Schaden ganz genau beschreiben (zum Beispiel "Nachlackierung Stossstange, keine sonstigen Schäden, optimal mit Belegen).

 

Gruss,

Frank

 

PS: Eigentlich wollte ich nichts mehr zu dem Thema schreiben, aber mir würde es Leid um jeden tun, der in dies Falle tappt und dann Lehrgeld vor Gericht zahlt.

 

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Hallo,

 

Es ist wirklich nicht relevant, ob jemand einen nachlackierten Kratzer angeben möchte oder nicht, sondern wie die Rechtssprechung aussieht - werft doch mal google an und die meisten werden staunen...

Ich selber durfte es aus eigener Erfahrung in Verhandlung plus Berufung am eigenen Leib erfahren. Ich habe einen 6 Monate alten Wagen in der NL als unfallfrei gekauft und kurz danach weiter verkauft. Der Käufer hat mich wegen einer nachlackierten Stossstange verklagt. Im Nachhinein hat die NL zugegeben, dass ein Kratzer entfernt wurde und die Kosten sich auf 180 Euro betrugen.

 

Der Richter (Amtsgericht München) hat festgestellt, dass der Wagen NICHT unfallfrei ist. Hierbei wurde sehr wohl unterschieden, dass es sich nicht um einen Unfallwagen handelt. Dies war aber für unerheblich, da der Wagen trotzdem nicht unfallfrei ist. Dies halte ich für eine juristische "feinfindige" Formulierung, gilt aber als allgemeingültige Definition.

 

Ich bin gut aus der Sache rausgekommen, da ich selber unfallfrei gekauft habe (und ich den Wagen mit der Angabe "unfallfrei laut Vorbesitzer" verkauft habe), aber für die NL sah das anders aus.

 

Fazit: unfallfrei NEIN, aber im Zusatz muss exakt angegeben werden, was genau betroffen ist!

 

Gruß,

Frank

 

Hab eben mal in einem juristischen Forum gewildert.

Also: jegliche im Straßenverkehr entstandenen Schäden, welche eine Reparatur nach sich ziehen sind Unfallschäden. Das ganze ist natürlich Auslegungssache. Nur ein Auto, welches sich 100% in originalem Zustand befindet ist als unfallfrei zu werten. Also nix lackiert, ein Ausgebaut- nachträglich. Rein juristisch sind also alle nachlackierten Autos Unfallwägen.

Tatsächlich ist es ein ausgemachter Blödsinn und eine Wortspielerei.

am 13. März 2012 um 21:06

Mal hier was zum Nachlesen - im Original

Übernommen: (Quelle: Autobild.de)

Ratgeber Recht — 02.06.2009 - Wann ist ein Auto ein Unfallwagen?

Rums, da hatte der Porsche den Renault glatt höher gelegt. Volle Pulle die Stoßstange abgesäbelt und den Familienkombi auf die Hörner genommen. So schnell kann's gehen: Nach diesem einen Rums sind beide Autos – na klar – Unfallwagen. Uwe Lenhart (41), Verkehrsjurist aus Frankfurt am Main, erklärt: "Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat." Was er damit meint: Es müssen Blechschäden vorliegen, so wie oben auf dem Foto. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen." Ach, hätte der Porsche den Renault doch bloß am Spiegel erwischt. "Dann wären beide Autos keine Unfallwagen, weil es sich nur um einen Bagatellschaden handelt", so Lenhart. Für AUTO BILD konstruiert der Anwalt zehn typische Fälle.

1. Schwerer Crash mit meinem Neuwagen – bekomme ich Ersatz?

Ich habe den Unfall nicht verschuldet. Was steht mir zu?

"Im Schadensfall wird man so gestellt, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Also Erstattung der Reparaturkosten oder Ersatz des Wiederbeschaffungswertes für das Auto vor dem Unfall abzüglich Restwert."

2. Karosserieteile wie Türen werden wegen Rost getauscht – was heißt das?

Trotz Vollverzinkung der Fahrzeuge haben viele Hersteller immer noch ein Rostproblem. Einige tauschen sogar Türen und Hauben kostenlos aus. Was ist, wenn ich meinen Wagen mit ausgetauschten Türen verkaufe? Muss ich das später beim Verkauf angeben?

"Ja, das darf nicht verschwiegen werden, weil damit Rückschlüsse auf den Gesamtzustand des Fahrzeuges gezogen werden können."

3. Kratzer durch Einkaufswagen – nur eine Lappalie?

Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der Einkaufswagen hat einen tiefen Kratzer im lackierten Stoßfänger hinterlassen. Was heißt das rein rechtlich?

"Dadurch wird der Wagen nicht zum Unfallauto. Im Kaufvertrag aber trotzdem angeben, inklusive Rechnung vom Lackierer."

4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?

Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?

"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

5. Motor wird getauscht – muss ich das angeben?

Dirk L. fährt einen fünf Jahre alten Wagen und bekommt beim Stand von 120.000 km den zweiten Motor. Muss er das beim Verkauf angeben?

"Auf jeden Fall sollte er das angeben. Womöglich steigert ein neuer Motor den Wert des Autos. Rechnungen mit genauen Kilometerständen aufbewahren."

6. Gibt es bei Schaden Entschädigung?

Mein Auto hat einen Blechschaden, ich war nicht schuld. Werde ich entschädigt?

"Der Blechschaden macht den Wagen zum Unfallauto. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt für Wertminderung gemäß Gutachten."

7. Unfall im Vertrag verschwiegen – was sind die Konsequenzen?

Der Verkäufer sichert im Kaufvertrag zu: "Der Wagen hatte in der Zeit, in der er mein Eigentum war, keinen Unfallschaden." In Wirklichkeit gab es einen Crash.

"Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück. Das gilt übrigens auch, wenn sie ihren Wagen privat gekauft und somit keine Garantie wie beim Händler haben."

8. Kaputte Scheibe nach Crash mit Reh – habe ich jetzt einen Unfallwagen?

Ein Wildunfall ist oft nur schwer zu vermeiden. In den meisten Fällen wird das Auto beschädigt. Ist mein Wagen ein Unfallauto, wenn nach einem Crash mit einem Reh die Scheibe getauscht werden muss?

"Wenn lediglich die Scheibe getauscht werden muss, ist es kein Unfallauto. Wenn jedoch auch Stoßstange und Motorhaube was abbekommen haben und getauscht werden, ist der Wagen ein Unfallauto."

9. Kotflügel gespachtelt – ist das erlaubt bei Leasingautos?

Nach einem kleinen Parkrempler ist der Kotflügel meines Leasingautos eingedellt. Muss ich melden, dass er gespachtelt wurde?

"Ja, denn der Wagen wird dadurch zum Unfallauto. Übrigens findet das der Leasinggeber spätestens bei der Rückgabe selbst heraus."

10. Neuer Lack wegen Kratzern – was heißt das?

Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?

"Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."

Themenstarteram 13. März 2012 um 22:16

Interessant ist was Domingo schreibt weil ich das Auto aus der BMW Niederlassung München kaufen will.

Und der verkäufer mir genau von so einem Beispeil wie es Domingo schildert erzählt hat.

Ich hielt es für eine Ausrede.

Da er aber jetzt das Beispiel auch bringt könnte es wohl stimmen oder?

Na ja ein 335 nach dem M3 ist so weil ich den M zusammen gelegt habe und leider keinen Rabatt Retter hatte(selbstverschulden). Und der M war geil ganz klar aber ist mir keine 4600 Euro Versicherung im Jahr wert.

Da hörts für mich dann auf, so Dicke hab ich es nicht... da ist der 335 viel aber wirklich viel günstiger wie

die gute alte emma früher....

Was haltet ihr von der Formulierung des Händlers im Kaufvertrag wegen dem Schaden.... heist ja eigentlich das kein Schaden war und er nur Lackiert hat oder?

(hab die Formulierung ganz am Anfang geschrieben)

Zitat:

Original geschrieben von Chris-M3

Interessant ist was Domingo schreibt weil ich das Auto aus der BMW Niederlassung München kaufen will.

Und der verkäufer mir genau von so einem Beispeil wie es Domingo schildert erzählt hat.

Ich hielt es für eine Ausrede.

Da er aber jetzt das Beispiel auch bringt könnte es wohl stimmen oder?

Na ja ein 335 nach dem M3 ist so weil ich den M zusammen gelegt habe und leider keinen Rabatt Retter hatte(selbstverschulden). Und der M war geil ganz klar aber ist mir keine 4600 Euro Versicherung im Jahr wert.

Da hörts für mich dann auf, so Dicke hab ich es nicht... da ist der 335 viel aber wirklich viel günstiger wie

die gute alte emma früher....

Was haltet ihr von der Formulierung des Händlers im Kaufvertrag wegen dem Schaden.... heist ja eigentlich das kein Schaden war und er nur Lackiert hat oder?

(hab die Formulierung ganz am Anfang geschrieben)

:eek:

 

wie kommste denn auf diese horrorprämie?

ich (SF14, 15tsd im jahr, selbstgenutztes wohneigentum, zulassung 45731) komme in online rechner inklusive einschluß meiner freundin (älter als 25, leider :D) auf 1600euro im jahr.

gerechnet habe ich nen jahreswagen, also kein neuwagenund daher schon die teurere variante. zudem habe ich "kreditfinanziert" angegeben, also keine künstliche schönrechnung eingebaut.

4600erscheint mir utopisch hoch.

würde ich auch nicht zahlen wollen, keine frage. interessiert mich nur wie das zu stande kommt.

am 14. März 2012 um 5:41

Zitat:

Original geschrieben von heltino

würde ich auch nicht zahlen wollen, keine frage. interessiert mich nur wie das zu stande kommt.

Kann ja im Prinzip nur in einer hohe SF Klasse sein. Uns fällt das bei popeligen 35% nur nicht mehr ganz so auf... :D

Bei meinem Wagen musste auch für ca 800€ nachlackiert werden, daher stand im Kaufvertrag bei unfallfrei auch "nein". Der Verkäufer der Niederlassung in Dreieich ließ sich nicht darauf ein dies zu ändern da die Grenze bei BMW eben 600€ ist.

Aber ich hab mir die Rechnung geben lassen und die Historie war auch 100% in Ordnung, also sehe ich da kein Problem. Inzwischen sind auch ein paar Kratzer durch Unachtsamkeiten hinzu gekommen (Reissverschluss der Jacke an der Tür usw.) sowie eine kleine Delle in der Motorhaube. Beim Verkauf weise ich eben genau schriftlich darauf hin und gut ist. Ich mein deswegen war der Wagen ja beim Kauf auch etwas günstiger, und wenn ich ihn verkaufe setze ich den Preis entsprechend.

Komplett original erwarte ich nur bei einem Neufahrzeug. Schließlich stehen die Dinger ja nicht im Wohnzimmer sondern werden mit 250 über die Bahn getrieben. :cool:

Themenstarteram 14. März 2012 um 17:35

Na ja also meine Prämie war bis dato schon entsprechend hoch bei SF 6 hab ich bezahlt knapp 2800 im Jahr.

Na ja und nach dem Unfall jetzt wird mir die Versicherung hoch Gestuft bzw. SF klasse zurück und schon simmer laut meinem Versicherungsvertretter bei knapp den genannten 4600 nach der Rückstuffung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Chris-M3

Na ja also meine Prämie war bis dato schon entsprechend hoch bei SF 6 hab ich bezahlt knapp 2800 im Jahr.

Na ja und nach dem Unfall jetzt wird mir die Versicherung hoch Gestuft bzw. SF klasse zurück und schon simmer laut meinem Versicherungsvertretter bei knapp den genannten 4600 nach der Rückstuffung.

Ob 2.800 Euro oder 4.600 Euro ist ja gar nicht sooo ein grosser Unterschied (auf ein Jahr gesehen).

am 14. März 2012 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Ob 2.800 Euro oder 4.600 Euro ist ja gar nicht sooo ein grosser Unterschied (auf ein Jahr gesehen).

*Hüstl* Da hab ich mir wohl den falschen Job gesucht... :D

So meinte ich das jetzt nicht :D

Aber wenn man das mal auf den Monat umrechnet, sind das "nur" ca. 150 Euro mehr im Monat - also durchaus verschmerzbar.

Themenstarteram 15. März 2012 um 21:34

ja da stimmt schon wenn es auf den Monat runter rechnest nicht so die Welt aber Rechne mal alles zusammen was die liebe Emma so kostet... irgendwann ist dann einfach Schluss.

Ich möchte nebenher auch noch leben können ohne Sorgen und nicht nur für die gute Emma Arbeiten, und da ich immer noch "nur" Angestellter bin ist mein Rahmen jetzt erreicht gewesen.

und der 335 cabrio ist denke/hoffe ich doch auch noch ein ganz schönes Auto :)

Glaub mir der 335 ist ein Top Auto, ist dem m3 ebenwurdeg, :-)

Zitat:

Original geschrieben von soner24

Glaub mir der 335 ist ein Top Auto, ist dem m3 ebenwurdeg, :-)

335i ist besser und schneller als M3, nur billiger :o ja klar...

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Zitat:

Original geschrieben von soner24

Glaub mir der 335 ist ein Top Auto, ist dem m3 ebenwurdeg, :-)

335i ist besser und schneller als M3, nur billiger :o ja klar...

;)warte noch 30 Minuten mit deiner kühnen Behauptung,..dann kann man es als April-Scherz stehen lassen:D:D:D

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