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VW verweigert Batteriegarantie. Wer kann Fachanwalt empfehlen?

VW E-up! (AA)
Themenstarteram 7. Februar 2022 um 15:49

Hallo zusammen!

bei meinem e-up (Ez 27.05.2014) habe ich letzte Jahr beim örtlichen Vertragshändler die Batteriereichweite reklamiert und Nachbesserung im Rahmen der Batteriegarantie von VW verlangt.

Der Freundliche riet mir zunächst, meinen Garantieanspruch mit ein paar Testfahrten (Vollzyklen, Tachofotos) zu untermauern. Das tat ich. Dabei anbei.

Die Batterie ist offenkundig mau.

Der Freundliche ließ sich das Fzg bringen und stelle es nach Anweisungen der VW Zentrale auf einen Prüfstand. Wert legte das Autohaus darauf, daß ich eine Kostenübernahmerklärung abgebe. (Muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Erinnert mich an die Betrugsmaschen der nigerianischen Mafia, wo man zum erhalt des vermeintlichen Lottogewinns erst mal was per western Union in eine Wellblechhütte überweisen soll.)

Egal. Gesagt, getan.

Eine Woche später Anruf vom Freundlichen, daß VW anhand des Meßprotokolls gesagt hat, daß die Batterie völlig in Ordnung sei. Da stünde "50Ah Batterie hat 92% Kapazität". Ich wußte nicht, ob ich lachen oder weinen sollte. Ich stelle mir vor, wie erwachsene Menschen ein komplettes Auto eine Woche an einen Prüfstand anschließen, um festzustellen, daß die 12V Batterie, die sie selbst neulich eingebaut hatten, frisch ist. Das mußte auch der Freundliche einsehen, bestand am Telefon aber darauf, daß im Protokoll steht, daß die "HV-Batterie" in Ordnung sei. Erneut sprachloses Entsetzen. Nachdem ich mich gefaßt hatte, bat ich ihn, mir das Protokoll zu schicken. Das ginge nicht, VW will das nicht aus Datenschutzgründen. Nächster Tobsuchtsanfall von mir, daß das ja wohl mein Auto und meine Daten wären! Der Freundliche ließ sich nicht erweichen.

Ich frug, wie wir denn jetzt weiterkommen, denn er selber habe ja meine Daten von den Meßfahrten, woraus hervorgeht, daß die Reichweite zwischen 123km und 72km ist. Er riet mir, mich auf eigene Faust an den VW Kundenservice zu richten und ggf. einen Fachanwalt zu mandatieren.

Ich VW angeschrieben. Natürlich keinerlei Reaktion.

Dann die 0800 1234109 angerufen. Einer netten, aber nicht mit Kompetenzen ausgestatteten Dame habe ich dann so ruhig wie möglich die unmögliche Situation erklärt. Die Dame pflichtete mir bei, sagte aber auch nicht mehr, als daß das einer "Fachabteilung" übergeben werde. Und ich bekam eine "Vorgangsnummer" gesagt.

Natürlich passierte bis heute nichts.

Ich rief bis jetzt 3x dort an, um auf eine Reaktion zu drängen. Jedesmal war man freundlich und jedesmal inkompetent. (Gehört VW jetzt Amerikanern?)

Heute Anruf aus Wolfsburg. Wieder eine freundliche Dame, die sich als Mitarbeiterin einer "kaufmännischen Abteilung" vorstellte. Sie können mir keine technische Auskunft geben und auch niemanden fragen und auch nicht verbinden, aber sie wollte mir mitteilen, daß meine Batterie in Ordnung sei. Also wieder die selbe unbewiesene Behauptung wie seit Wochen. Und daß der Vertragshändler für die Garantieabwicklung verantwortlich sei. Wohlgemerkt: Das hat der mir gegenüber stets bestritten, sondern man sei nur Vermittler. Ich verlor fast die Beherrschung. Ich habe dann eine schriftliche (auf Papier) Stellungnahme verlangt, sowie um Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift.

Unmittelbar danach wieder Telefonat mit dem Freundlichen vor Ort. Die Dame hatte ihn scheinbar auch kurz vor mir angerufen und die Geschichte ein bißchen anders erzählt. Letztlich aber mit dem selben Inhalt, daß mein Garantieanspruch nicht besteht.

Ich suche nun Leidensgenossen, die -ebenfalls im Vertrauen auf die Garantie- von VW für dumm verkauft werden. Insbesondere würde ich mich über die Empfehlung eines Fachanwaltes freuen, der nicht lieber tut, als VW die Hölle heiß zu machen. Die stehen ja anscheinend drauf.

Grüße, der Ralle

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50 Antworten
am 7. Februar 2022 um 16:00

Moin, nein kann keinen Anwalt nennen aber das mit der Kostenübernahmeerklärung ist schon so richtig. Da sichert der Konzern sich gegenüber dem Service und dem Kunden ab um nicht pauschal alles umgehängt zu bekommen.

Ja, wenn du dafür bezahlen sollst musst du auch ein sauberes Ergebnis als Dokument bekommen. Anscheinend ist da aber ja was schief gelaufen, vielleicht solltest du noch mal mit dem Serviceleiter sprechen. Im Zweifel vielleicht eine zweite Diagnose von einem anderen Partner.

Themenstarteram 7. Februar 2022 um 16:09

Moin!

Das ist richtig. Habe ich an sich auch nicht bestritten. Vor Hypochondern darf man sich schützen.

Der zweite Vorschlag ist m.E. nicht zielführend und dürfte in der Realität auch unmöglich durchzuführen sein.

Mal ne Verständnisfrage von einem ahnungslosen CNG-Fahrer, der einfach immer für 13-15 Euro stumpf 230-240 km Vollgas 150 km/H GPS fährt oder um die 300 mit etwas gezügelter Fahrweise bei Tempo 120-130 GPS:

Das ist doch der alte E-Up mit der Batterie, die nur 16,4 kwH netto hat. Da kann doch schon rein physikalisch bei halbwegs zügiger Fahrweise nicht viel mehr als 100 km Reichweite bei rauskommen mit der verwendeten Technik?!

Die dargestellten Reichweitenwerte sind nach meinem laienhaften Verständnis zwar nicht rosig, aber nicht sicher deutlich unter den garantierelevanten 70 % SoH.

Klar, wenn man eine Batteriediagnose bezahlt, muss auch ein konkreter SoH bei rauskommen, zumindest in %, wenn der genaue Bericht schon "geheim" sein soll. Juristisch muss man natürlich mal schauen, was da im Voraus für ein Auftrag genau unterschrieben wurde.

P.S.

Schonmal die Trommelbremse hinten auf Schleifen kontrolliert (tut sie gerne mit den Jahren)?

am 7. Februar 2022 um 16:31

Die letzte Zeile ist der Durchschnitt seit 1.06.21, die zweite von hinten Monatswerte. Alles Brutto, also geladene Energie. Netto dürften das 15 % weniger sein.

Der Verbrauch bewegt sich zwischen 10 und 20 kwh auf 100 km.

Deine Werte scheinen i. O. Zu sein.

Anmerkung am Rande: das VW keine vertrauenswürdige Firma ist, sollte ja bekannt sein. Ich werde meinen VW rechtzeitig verkaufen.

Zitat:

@klaus16 schrieb am 7. Februar 2022 um 17:31:17 Uhr:

 

Anmerkung am Rande: das VW keine vertrauenswürdige Firma ist, sollte ja bekannt sein. Ich werde meinen VW rechtzeitig verkaufen.

Hmmm, gibt es die denn - die vertrauenswürdige (Auto)Firma....? ;)

Zitat:

@Ralf Beckers schrieb am 7. Februar 2022 um 16:49:09 Uhr:

Hallo zusammen!

[...]

Morgen...!

Bevor du rechtliche Schritte unternimmst, würde ich an deiner Stelle die Hochvoltbatterie unabhängig von VW testen lassen. Anschließend kannst du dir überlegen was du machen willst.

Zufällig wurde das Thema im Nachbarforum angesprochen

https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?p=1790555#p1790555

und folgende Firma genannt:

https://aviloo.com/home-aviloo.html

Zitat:

@gato311 schrieb am 7. Februar 2022 um 17:15:49 Uhr:

Mal ne Verständnisfrage von einem ahnungslosen CNG-Fahrer, der einfach immer für 13-15 Euro stumpf 230-240 km Vollgas 150 km/H GPS fährt oder um die 300 mit etwas gezügelter Fahrweise bei Tempo 120-130 GPS:

pfff, 13 bis 15 EUR für ein paar hundert Kilometer...das habe ich noch nicht mal für meine 18.000 km bezahlt! ;)

MfG André

Themenstarteram 7. Februar 2022 um 19:16

Hallo Gato,

Du hast in gewisser Weise schon Recht. Ich glaube aber nicht, daß ich im Rahmen dieses Threads darüber ein Diskussion lostreten möchte. Wenn's interessiert: Ich habe mir den e-up nicht aus "Berufung" gekauft.

Grüße

Themenstarteram 7. Februar 2022 um 19:20

Hallo Klaus,

ich fahre zwar meistens durchaus zügig, aber für die Messungen habe ich mich gezügelt. Die Reichweiten sind dennoch grottig.

Das Schlimme ist doch nicht, ob ich 110 oder 90km weit käme, sondern daß VW so tut, als hätte ich nicht alle Latten am Zaun. Dabei habe ich bei denen einen Kleinstwagen für über 20000€ gekauft. (OK, wahrscheinlich habe ich wirklich nicht alle Latten am Zaun.)

Themenstarteram 7. Februar 2022 um 19:24

Hallo Andre,

bitte nicht persönlich nehmen, aber GoingElectric steht im Verhältnis zu uns Automobilisten im MotorTalk so, wie das HifiForum zu Musikhörern. Bestenfalls "beseelte Spinner"; i.d.R. entlaufene Irre.

Übrigens: Was Gato meint, ist daß er real mit seinem eigenen Geld Kraftstoff kauft. Und nicht wie wir für umme beim Kaufland lädt.

LGR

Themenstarteram 7. Februar 2022 um 19:45

Ihr Lieben:

nochmal zur Verdeutlichung: Hier geht es nicht darum, Sinn oder Unsinn der Elektromobilität zu ventilieren. Da hat jeder seine Meinung zu und jede Meinung ist begründbar.

Es geht im Kern um "Verbraucherrechte": Ein Unternehmen gibt ein Garantieversprechen. Das ist (im Gegensatz zur ges. Gewährleistung) ein einseitig erklärter privatrechtlicher Vertrag. Der Garantiegeber kann diesen Vertrag nach seinen Vorstellungen gestalten, solange er nicht sittenwidrig ist, indem er zB dem Kunden unzumutbare Beweispflichten zumutet. DAS ist der Punkt.

Hier muß es doch noch mehr Geschädigte geben außer mir?

Garantieversprechen:

Die Problematik ist halt, dass VW da eigene Bedingungen setzen kann. Wenn die nicht willens sind, transparent zu überprüfen, dann muss man erst einmal selbst prüfen, ob es überhaupt wahrscheinlich ist, dass man die ominösen 70 % geknackt hat, ehe man (zumindest ohne deckende Rechtsschutz) mit der juristischen Keule sinnvoll und ohne Kostenrisiko kommen kann.

 

OT zum Schnack davor:

Oder statt Kaufland direkt Solar aufm Dach mit amortisierter Anlage. Habe ich schon verstanden, ist aber wirklich nicht Thema. Als Selbstversorger verstehe ich das mit den E-Autos sofort.

Kompressor für CNG rechnet sich nicht als Endnutzer.

Zitat:

@Ralf Beckers schrieb am 7. Februar 2022 um 20:24:07 Uhr:

Hallo Andre,

bitte nicht persönlich nehmen, aber GoingElectric steht im Verhältnis zu uns Automobilisten im MotorTalk so, wie das HifiForum zu Musikhörern. Bestenfalls "beseelte Spinner"; i.d.R. entlaufene Irre.

Morgen...!

Das ist ja deine Meinung. ;)

Jedoch würde ich den Vorschlag von Gato und mir bzgl. eines Selbsttest überdenken. Die Firma, die das wohl über App bzw mit der GTÜ zusammen macht, habe ich im letzten Beitrag verlinkt. Preislich auch eher überschaubar.

Mit dem Ergebnis haste dann schon mal ne Richtung...inwieweit der Akku noch gut ist.

MfG André

Erst einmal. Schade, dass Du mit der Kapazität des Akkus Deines e-Ups nicht mehr zufrieden bist.

Ich verstehe Dein Posting und Dein Anliegen nicht.

Welche Indizien hast Du, dass die Kapazität Deines Akkus unter der von VW garantierten Kapazität ist? Was hast Du wie gemessen?

Erst einmal solltest Du feststellen, welche Garantie bei Deinem e-Up gemäß Deiner Unterlagen besteht? 80% oder 70%?

Ich habe zwar beim alten e-Up gerüchteweise etwas von 80% gehört, aber bisher schriftlich von VW immer nur 70% gesehen.

Der e-Up von 2014 hat eine Netto-Kapazität von 18,7 kWh.

- 80% wären 14,96 kWh

- 70% wären 13,09 kWh

Das ist schon ein relevanter Unterschied.

Beachte: Diese Kapazitäten sind abhängig von der Temperatur des Akkus. Die 80% oder gar 70% garantiert VW nicht, wenn der Akku auf 10 Grad abgekühlt ist.

Eine Reichweite von 123km bis 72km schient mir da nicht abwegig. Kommt ja extrem davon ab was man verbraucht. Und das ist von der Nutzung der Heizung bei den derzeitigen Temperaturen stark abhängig.

Bitte stelle uns doch mal dar, wie weit Du bei welchen Temperaturen mit Deinem e-Up mit welchen Verbrauchsangaben des Bordcomputers (%SOC, kWh) gekommen bist.

Ohne weitere Angaben scheint mir eine Reichweite von 72km bis 123km ganz normal zu sein.

Ein Anwalt wird sich erst einmal die Bedingungen Deiner Akku-Garantie anschauen und Dich erst einmal fragen, welche Indizien Du hast, dass der Akku die garantierte Kapazität nicht mehr hat. Das können wir hier kostengünstiger ohne Anwalt durchsprechen. ;-)

Vor Gericht wird der Richter Deine Messungen mit den Messungen von VW vergleichen.

Mein Vorschlag: Lade den Akku Deines e-Up auf 100% und fahre ihn im Eco+-Modus bis auf 10% leer. Wie weit kommst Du damit? Wie war die Außentemperatur?

Hier gibt es eine Menge von e-Up-Besitzern, die Dir sagen können, ob die von Dir dann gefahrene Reichweite normal ist oder nicht.

Also Deine Daten zeigen doch dass die Batterie noch nicht viel verloren hat. Ich hatte früher immer die Faustformel dass man die NEFZ Reichweite im Winter halbieren muss. 160 km halbiert sind 80 km. Das hast Du doch geschafft. War es früher im Winter mit teilweise Autobahn mehr? Ich denke der Wert von 92% den Dir das Autohaus gemessen hat wird stimmen. Den Rechtsstreit wirst Du sehr wahrscheinlich verlieren. Im Zweifel wird ein Richter anordnen dass ein regulärer Reichweitentest nach NEFZ durchzuführen ist.

Und da werden dann 92% von der homologierten Reichweite rauskommen.

Bei der NEFZ Messung wird die Klimatisierung ausgeschalten und die Durchschnittgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Das ist ganz was anderes als wenn Du mit Heizung im Winter 100 km/h auf der Autobahn fährst. Der Verbrauch ist dann 2-3 mal so hoch. In der Typbescheinigung zu Deinem Fahrzeugbrief findest Du die "Straßenlasten". Da kannst Du ja mal 30km/h und 100 km/h einsetzen und darüber den Fahrwiderstand errechnen. Aus diesem kann man dann auch den Energiebedarf je 100 km errechnen und der ist halt 2-3 mal so hoch. Und wenn Du in der Stadt fährst geht zwar der Fahrwiderstand nach unten aber dann verdirbt die Innenraumheizung die Reichweite.

Wenn Du die NEFZ Reichweite nachvollziehen willst musst Du ohne Innenraumheizung mit maximal 60 km/h und ganz langsamer Beschleunigung als Verkehrshindernis unterwegs sein.

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