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Tschüss B6, willkommen B7...

VW Passat B6/3C

Eigentlich wollte ich meinen B6 noch eine Weile fahren...aber 1.: meistens kommt es anders und 2.: als man denkt...

Freitag der 06.04. auf der A4 Richtung Dresden:
Eigentlich wollten meine bessere Hälfte und ich schon am Donnerstag von Kölle nach Thüringen fahren, aber leider musste sie noch länger arbeiten und wir verschoben díe Fahrt auf den Karfreitag. Nicht zuletzt auch wegen der anzunehmenden "staufreieren" Fahrt dorthin, weil sich wieder ALLES auf Deutschlands Autobahnen gleich am Anfang der Osterfeiertage durch den Verkehr wühlt. Kurz vor dem Ziel nahe Eisenach dann bei ca. 120 km/h und dichtem Verkehr das bitter böse Erwachen mit garantiertem Adrenalinstoß: eine unachtsame ältere Dame fuhr einfach von einer Raststätte auf die A4 auf, ohne sich zu vergewissern, dass die 1. Spur frei war. Den dort fahrenden (poln. Kennzeichen) PKW streifte sie ganz leicht, während der schon abrupt nach links versuchte auszuweichen. Doch die 2. Spur war ebenfalls besetzt mit einem 2. PKW (auch poln. Kennzeichen), den er seitlich rammte und der wiederrum erschrocken auswich um mich auf der 3. Spur plötzlich ohne Vorwarnung gegen die Leitplanke zu drücken. Ich bemerkte eine plötzliche Querbeschleunigung gefolgt von der sofortigen Zündung unserer Airbags. Es gingen 5 Airbags auf (die beiden vorderen und 3 auf der Fahrerseite oben/seitlich), der Wagen erfüllte sich sofort mit Rauch, der andere Wagen presste uns gegen die Leitplanke, der Passat hob sich etwas heraus (ich dachte, der schiebt uns über die Planke in den Gegenverkehr) und krachte wieder runter. Dann versuchte ich zwischen den Airbags hindurch zu sehen und den Wagen abzubremsen und das Lenkrad krampfhaft festzuhalten. (in dem Moment gab ich laut meiner besseren Hälfte einige sehr böse Schimpfwörter wieder, die dem Verursacher galten) und wir schlidderten eine gefühlte Ewigkeit von der 3. Spur unlenkbar / unbremsbar quer wieder über die AB zum Standstreifen und krachten gegen die dortige Leitplanke und kamen zum Stillstand. Wir stiegen sofort aus, sahen uns an, checkten unsere Unversehrtheit und ich hatte sofort ein großes Bedürfnis jemanden zu erwürgen mit 200 Puls und genug Adrenalin im Körper um das nun geschrottete Auto nach ihm zu werfen...Fazit: Totalschaden. Ein Vorderrad abgerissen, das andere stand auf halb acht. (erklärt auch die Unbremsbarkeit/ Unlenkbarkeit) und beide Seiten des Wagens sahen echt schice aus...mir fehlte ausserdem der rechte Vorderwagen bis zur Hälfte rechter Kotflügel. Nach Erklärung des freundlicherweise angehaltenen Zeugen was passiert und wer an der Sache schuld war, kam die alte Frau auch schon seelenruhig mit ihrem Begleiter angelaufen. Kommentare der älteren Dame wie "mein Auto hat nichts groß abbekommen, ich kann ja gar nicht schuld sein", beantwortete ich innerlich mit meinem nun schrottigen Passat, bildlich auf ihren Drecks-Mazda geworfen. Ihr Mann war da nicht besser: "wie ist das denn wenn die Airbags aufgehen ?" Ich habe ihm nicht gesagt, dass ich ihm das gerne zeigen würde, indem er mal einen Airbag in den Mund nimmt und ich lasse ihn auslösen. In so einem Moment wünscht man solchen Leuten alles...nur nichts Gutes. Aber ich habe mich beherrschen können, schließlich war auch ein Stück weit Schock dabei...und ich dachte mir nur, mein Anwalt wird Euch die Hosen ausziehen.

Polizei / ADAC gerufen, die wiederrum den Notarzt und ab zur Notaufnahme. Zeugen haben glücklicherweise sofort angehalten und sich bereiterklärt als Zeugen einzuspringen falls etwas unklar sein sollte...wir sind nochmal dem Tod von der Schippe gesprungen...der Passat ist zwar Schrott, hat uns aber das Leben gerettet, weswegen es auch wieder einer werden soll. Kommenden Dienstag geht erstmal der Papierkrieg los und ich hoffe auf eine reibungslose Regulierung und schnellen Geldfluss für ein neues Auto !!!

Auto steht durch den ADAC geborgen auf einem Werkstatthof, der Gutachter war schon da und die Zahlen bekomme ich kommende Woche.

Habe da schon einen B7 mit DSG, Bi-Xenon, 170 PS und Highline mit BMT im Auge...mal sehen. Alles in Allem, eine weitere Erfahrung auf die ich nicht scharf bin !!!

Man findet mich also demnächst im B7 Forum... in diesem Sinne: allseits knitterfreie Fahrt !!!

Beste Antwort im Thema

So, liebe Leser...es ist soweit. Bisher kamen keine weiteren Umladungen mehr und nächste Woche ist DER "große" Tag. Mein Anwalt hat den Fall für die 1. Verhandlung an einen ortsansässigen (Nähe zum Gericht) ADAC-Anwalt abgegeben, da die Fahrtkosten von der Rechtsschutzversicherung nicht getragen werden. Der ist / war sogar selber Richter und Spezi im Verkehrsrecht...gut so. Ich hoffe, der ist nächste Woche auch fit und hat sich eingehend mit dem Fall befasst.

Drückt mir die Daumen !

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Zitat:

Original geschrieben von boranerone


Na, das ist mir neu das ein Verfahren wegen mangelndem öffentl. Interesse eingestellt wird. ^^

ist fast ein Regelfall, solange dabei keiner tödlich verunglückt ist

aber irgendwie auch Diskriminierung der ausländischen Mitbürger, denn die werden auch ein berechtiges Interesse haben

War ja vorherzusehen, nur schwingt man eben auch nur mit den Keulen, die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. Zivilrechtlich kann man nun natürlich die andere Keule auspacken, weil dem Staat selbst das erstmal aus bekannten Gründen "egal" ist.

Ich kenne mich nur im Österreichischen Recht aus - da würde es folgend aussehen:

Du kannst eine Neuaufnahme bzgl. Körperverletzung beantragen.
Es müssten Gründe für eine Neuaufnahme vorgebracht werden (durch Dich), warum das Verfahren wieder aufgenommen werden soll. Das wären neue Beweismittel oder Veränderungen von Sachlagen,...

Kommt es zu einen Verfahren und die Beschuldigte wird schuldig gesprochen und dir eine Schmerzengeldsumme in Höhe von ca. 5.000,- zugesprochen, kann es sein, dass die Beschuldigte die Summe nicht parat hat und eine Ratenzahlung beantragt.
Dann bekommst pro Monat ~ 50,- auf die nächsten Jahre (ich finde da verbufft die Summe ohne dass man was davon hat)

Ich wünsche Dir alles gute und dass die Versicherung baldigst zahlt!

Zitat:

Original geschrieben von irlbek


Kommt es zu einen Verfahren und die Beschuldigte wird schuldig gesprochen und dir eine Schmerzengeldsumme in Höhe von ca. 5.000,- zugesprochen, kann es sein, dass die Beschuldigte die Summe nicht parat hat und eine Ratenzahlung beantragt.
Dann bekommst pro Monat ~ 50,- auf die nächsten Jahre (ich finde da verbufft die Summe ohne dass man was davon hat)

Da kann man von Glück reden, dass die PKW-Haftpflicht der Verursacherin auch für das Schmerzensgeld aufkommen muss.

Aber bei Versicherungen weiß man ja, im Zweifelsfall wird erstmal geschoben, denn der längere Hebel ist bei denen und nicht beim Opfer.

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Update: da die Polizeiakte immer noch keiner Seite vorliegt und der Klageweg nun offiziell auch ohne beschritten wird, habe ich trotzdem mal rein aus Interesse bei der Polizei angerufen und anhand meines Aktenzeichens prüfen lassen wo sich die Akte denn nun nach so langer Zeit befindet. Aussage am Telefon: die Akte kam vor geraumer Zeit von der StA zurück und liegt uns wieder vor...habe dann zwar ein wenig unter einer "dicken" Krawatte nebst Schnappatmung gelitten, aber der Frau doch meinen Wunsch (und den meines Anwalts, der auch in der Akte ist) mitgeteilt, dass diesem stattgegeben wird und nun endlich Akteneinsicht gewährt wird !!! Boar, so ein laaaaangsames Vorgehen hätte ich mir im Traum nicht vorgestellt ! Laut Aussage der Frau wurde das jetzt nochmal aufgenommen und an den zuständigen Bearbeiter zur Prüfung weitergeleitet, der dann wohl entscheidet ob das Faxgerät bedient wird oder nicht. 🙄😰

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Update: da die Polizeiakte immer noch keiner Seite vorliegt und der Klageweg nun offiziell auch ohne beschritten wird, habe ich trotzdem mal rein aus Interesse bei der Polizei angerufen und anhand meines Aktenzeichens prüfen lassen wo sich die Akte denn nun nach so langer Zeit befindet. Aussage am Telefon: die Akte kam vor geraumer Zeit von der StA zurück und liegt uns wieder vor...habe dann zwar ein wenig unter einer "dicken" Krawatte nebst Schnappatmung gelitten, aber der Frau doch meinen Wunsch (und den meines Anwalts, der auch in der Akte ist) mitgeteilt, dass diesem stattgegeben wird und nun endlich Akteneinsicht gewährt wird !!! Boar, so ein laaaaangsames Vorgehen hätte ich mir im Traum nicht vorgestellt ! Laut Aussage der Frau wurde das jetzt nochmal aufgenommen und an den zuständigen Bearbeiter zur Prüfung weitergeleitet, der dann wohl entscheidet ob das Faxgerät bedient wird oder nicht. 🙄😰

hättest ja mal fragen können, ob ein Päckchen Kaffee den Vorgang beschleunigt hätte - aber halt, das zählt ja schon als Bestechung - also gleich den Gedanken wieder vergessen

...naja, werde mal den Anwalt fragen, ob man dadurch auch noch was erwirken kann im Sinne von absichtlicher Verzögerung seitens der Behörde. Da kenne ich mich aber nicht aus, kann daher aber auch nur den Kopf schütteln was da momentan noch so rumgehampelt wird. Die Ermittlungen sind ja bereits abgeschlossen und wir (nicht nur wir, auch die Gegenseite) benötigen ja logischerweise die Akte sehr sehr dringend um den Zustand "Aussage gegen Aussauge" aus der Welt zu schaffen und mal richtig auszuholen. Warum das Teil wieder im Aktenschrank unter "abgeschlossen" verschwunden ist, ist mir daher sehr schleierhaft, wenn da etliche Anschreiben aller Seiten mit Akteneinsichtsgesuchen abgeheftet sind !!!

Manchmal sind solche Büro-Menschen überbezahlt, vielleicht hast du die Person gerade beim Schlafen gestört.

Zitat:

Original geschrieben von DannyL



Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Update: da die Polizeiakte immer noch keiner Seite vorliegt und der Klageweg nun offiziell auch ohne beschritten wird, habe ich trotzdem mal rein aus Interesse bei der Polizei angerufen und anhand meines Aktenzeichens prüfen lassen wo sich die Akte denn nun nach so langer Zeit befindet. Aussage am Telefon: die Akte kam vor geraumer Zeit von der StA zurück und liegt uns wieder vor...habe dann zwar ein wenig unter einer "dicken" Krawatte nebst Schnappatmung gelitten, aber der Frau doch meinen Wunsch (und den meines Anwalts, der auch in der Akte ist) mitgeteilt, dass diesem stattgegeben wird und nun endlich Akteneinsicht gewährt wird !!! Boar, so ein laaaaangsames Vorgehen hätte ich mir im Traum nicht vorgestellt ! Laut Aussage der Frau wurde das jetzt nochmal aufgenommen und an den zuständigen Bearbeiter zur Prüfung weitergeleitet, der dann wohl entscheidet ob das Faxgerät bedient wird oder nicht. 🙄😰
hättest ja mal fragen können, ob ein Päckchen Kaffee den Vorgang beschleunigt hätte - aber halt, das zählt ja schon als Bestechung - also gleich den Gedanken wieder vergessen

Vielleicht klappts mit ein paar Donuts...scheint bei den US cops auch zu klappen 😁

aber naja bei deiner Situation merkt man mal wieder absolut das das Klischee der langsamen Beamten voll zutrifft.

Weiß ja nicht was für Vorstellungen ihr bislang von derlei Angelegenheiten hattet. In der Regel wird den beteiligten Parteien erst Akteneinsicht gewährt, wenn diese bei der Staatsanwaltschaft (im folgenden StA genannt) ausermittelt vorliegt. Ein Akteneinsichtsersuchen des Anwaltes, egal welcher Seite, wird schön nummeriert und an die Unfallakte angefügt, egal ob das Ersuchen des Anwalts eine Woche nach dem Unfall kommt oder erst sechs Monate später. Falls der Vorgang dann schon zur StA gegangen ist, schickt die Polizei dieses aber nach, meistens jedenfalls.

@Alfamat: Überhaupt würde ich mich an deiner Stelle in Geduld üben. Was sind bei einem Verkehrsvergehen denn schon 4,5 Monate in denen nicht viel passiert ist? Es gibt zwar den Grundsatz der schnellen Verfahrensbearbeitung, was irgendwo auch mit sechs Monaten terminiert ist, aber mit Fristverlängerungen kann man auch das umgehen. Die Staatsanwaltschaften und auch Gerichte (Amts- oder Landgericht nehmen sich da nichts) sind überlastet. Stellenabbau, Urlaub, Krankheit, Elternzeit,...

Ich schau jetzt mal in meine Glaskugel:
Der Vorgang liegt wieder bei der Polizei, weil die StA noch Fragen zum Sachverhalt geklärt haben will. Vielleicht muss ein Zeuge erneut gehört werden, weil Widersprüche aufgetaucht oder nicht zweifelsfrei geklärt werden konnten. Wie auch immer, der "Meckerzettel" der StA muss nun durch den zuständigen "hoch motivierten" weil auf seine Beförderung wartenden Sachbearbeiter (zu 100 % ein Beamter/in) abgearbeitet werden. Aber halt, der hat ja gerade zwei Wochen Urlaub (deshalb der Hinweis der netten Dame dein Anliegen weiterleiten zu wollen) und geht danach zwei Wochen auf Lehrgang, bei dem er sich zu allem Überfluss auch noch erkältet und aufgrund Krankschreibung zwei weitere Wochen ausfällt. Na, mitgerechnet? Genau, an dem Vorgang passiert sechs Wochen lang erst mal rein gar nichts.

Die Bearbeitung könnte doch ein anderer Beamter übernehmen, denkt ihr jetzt vielleicht? Weit gefehlt! Das passiert erst, wenn der Sachbearbeiter an die besagten sechs Wochen noch vier Wochen Kur oder 12 Monate Elternzeit dran hängt, da der Vorgang aus o.g. Gründen nicht solange liegen bleiben darf. Die StA schreibt normalerweise auf ihre Meckerzettel eine Rückgabefrist drauf, die man aber mit entsprechenden Verlängerungen umgehen bzw. hinausschieben kann. Der betreffende Zeuge, der laut StA nochmal zum Unfallgeschehen gehört werden soll ist nun auch noch im Urlaub, da er gerade einen Wohnortwechsel macht und die Polizei seine neue Adresse nicht hat. Die Vorladung an ihn kam zurück mit der Aufschrift "Empfänger unbekannt verzogen", es gibt keinen Nachsendeauftrag. Mist, muss die Polizei nun noch die aktuelle Anschrift ermitteln, was mit Schriftverkehr und freien Wochenenden nochmal zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit kostet.

Ach du liebe Güte, der Zeuge ist in ein anderes Bundesland gezogen. Also Amtshilfeersuchen mit den Fragen der StA an die Polizeidienststelle in Wohnortnähe des Zeugen geschickt mit der Bitte um "zügige Bearbeitung". Nebenbei noch schnelle die dritte Fristverlängerung an die StA geschickt, die sieht ja woran es hakt - "Zeugenflucht". Wenn wir einmal bei Verlängerungen sind, wird auch gleich noch dein ("nerviger"😉 Anwalt mit einem entsprechenden Schreiben "hingehalten": ..."Vorgang ist noch in Bearbeitung...Wir bitten um Verständnis...Sobald der Vorgang bei der zuständigen StA ist, bekommen Sie Ihre Einsicht...Bla Bla... Mit freundlichen Grüßen... Ihr Polizeirevier Bla..."

Endlich, nach weiteren drei Monaten die erlösende Rückantwort der angeschriebenen Dienststelle. Aber halt, was steht da? "Der Zeuge ist trotz zweimaliger schriftlicher Vorladung nicht zur Vernehmung auf der Dienststelle erschienen, weshalb davon ausgegangen wird, dass sich der Zeuge nicht zum Sachverhalt äußern will". Okay, laut Gesetz muss er auch nicht zur Polizei kommen, alles freiwillig, die staatsbürgerliche Pflicht zur Zeugenaussage greift erst, wenn ihn die StA persönlich vorlädt. Gut, nützt halt nix, geht die Unfallakte nach vier Monaten (hatte ich schon erwähnt das der Kollege unglücklicherweise einen zweiwöchigen grippalen Infekt hatte und dann auch noch im verdienten Weihnachtsurlaub war? Nein, egal) mit dem gleichen Sachstand zurück an die StA, welche den Schreibtisch nach dem Jahreswechsel 2012/2013 aber auch noch mit alten Verfahren voll hat. Die müssen aber als erstes weg. Immer schön der Reihe nach... Bitte nicht hetzen! Sind doch auch alles nur Menschen.

Nach weiteren vier Wochen befasst sich endlich der zuständige Verkehrs-Staatsanwalt mit der Unfallakte. Jetzt geht es vorwärts! Die Akteneinsichtsersuchen beider Parteien können nun endlich beantworten werden. Nach weiteren zwei Wochen eingehender Prüfung der Unfallakte schickt der Staatsanwalt den Strafbefehl an die nette Dame, die einfach ohne zu schauen rüber gezogen ist, per Einschreiben raus.

Inhalt: Volle Schuld wegen Fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall, ("Nur"😉 1000 € Geldstrafe, da keiner der Unfallbeteiligten ernsthafte Verletzungen davon getragen hat und die nette Dame bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten ist. Ein Monat Fahrverbot, da sie auf ihren Führerschein angewiesen ist und seit 40 Jahren unfallfrei war. Aber vergesst bitte nicht: Es ist ja auch nichts wirklich schlimmes bei dem Unfall passiert, außer ein paar Dellen am B6 und der Leitplanke.

So nun nur noch hoffen, dass die Dame den Strafbefehl annimmt, bitte, bitte, bitte... Dann wäre die Sache erledigt und die gegnerische Versicherung käme für sämtliche Schäden und Kosten auf, ach, wäre das schön, nach der langen Zeit. Bäng, der nächste Dämpfer!!! Die Dame geht in Einspruch, sieht die Schuldfrage nicht bei sich allein. "Die anderen sollten wenigstens eine Teilschuld bekommen, hätten mich ja schließlich auf der Beschleunigungsspur sehen müssen". Der Anwalt der Dame unterstützt sie natürlich bei ihrem Vorhaben, Rechtsschutz sei Dank. Er verdient in jedem Fall, wenn es vor Gericht geht, sogar noch etwas mehr.

Okay, wo waren wir stehen geblieben? Richtig. Der Einspruch der Dame liegt nun seit sechs Wochen bei der StA, es ist bereits März, die Schneeglöckchen sprießen, der Frühling naht. Der Vorgang wurde von der StA an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Ein Termin für die Verhandlung muss gefunden werden. Mal schauen, wo noch Luft ist im Terminplan des einzigen Verkehrs-Richters. Der zweite Richter bzw. Richterin befindet sich gerade in der Elternzeit, volle 12 Monate, bleibt also alles an dem verbliebenen Richter hängen. Hat der aber auch ein Glück.

Es ist April, du hast an deinem B7 schon auf Sommerreifen gewechselt und ihn mit der Hand gewaschen und gewachst. Schön sieht er aus dein Passat, wie er doch in der Frühlingssonne glänzt. Du denkst für einen kurzen Moment an den Unfall zurück und läufst zum Briefkasten und siehe da, ein Brief vom Amtsgericht. Klasse! Die Verhandlung findet im September statt, vorher war nix frei und da war ja noch die Richterin in der Elternzeit. Nützt nix, ist ja schon mal ein Lichtblick, knapp 1,5 Jahre nach dem Unfall. Die Versicherung hat übrigens gnädiger Weise erst einen Abschlag der Schadenssumme bezahlt. Aufgrund des laufenden Verfahrens will man lieber noch abwarten, was bei der Verhandlung rauskommt, sicher ist sicher. Nicht dass es doch eine Teilschuld für den Polen und/oder dich gibt und die Versicherung dann ihrem bereits bezahlten Geld "hinterherrennen" müsste.

Es ist September, die Blätter der Bäume färben sich bunt, der Herbst kommt dieses Jahr früh. Naja, für die Jahreszeiten kann keiner was, aber schließlich ist ja endlich Verhandlung. Moment, der Richter ist erkrankt, eine Woche vor der Verhandlung. Muss am Wetter liegen. Neuer Termin kommt zwei Wochen später, November soll es werden, bedeutet, dass du mit Winterreifen zu Gericht fährst.

Endlich November, bitte lass keinen krank werden, weder Richter, Anwalt noch Staatsanwalt. Danke, hat geklappt. Man trifft sich bei Gericht, auch der polnische Fahrer ist da, ein Wiedersehen ohne Freude, zumindest bei dir Alfamat. Bei der Schilderung des Unfallgeschehens kommen die ganzen Erinnerungen wieder hoch... Das Geräusch der zündenden Airbags, das Gefühl der Querbeschleunigung, das Krachen in die Leitplanke, die Frage nach dem "War es das jetzt?". Alle sagen aus, selbst die nette Dame und der Pole, für den extra ein beeidigter Dolmetscher bestellt wurde. Aber hier geht es jetzt nicht um 100 € für den Dolmetscher pro Stunde plus Anfahrt, das zahlt dann eh derjenige, der den Prozess verliert, oder anteilmäßig, mal schauen wer das dann ist. Die Anwälte quaken auch noch dazwischen und nerven dich bzw. die nette Dame mit scheinbar sinnlosen Fragen. Bei deiner Befragung durch den Anwalt der Gegenseite fragst du dich mehrfach, ob du hier der Angeklagte bist oder die Dame. Du hast doch gar nichts falsch gemacht, denkst du so bei dir, musst dich aber trotzdem rechtfertigen.

Nach zwei nervenaufreibenden Stunden ist die Verhandlung vorbei. Der Anwalt der Dame und der Staatsanwalt halten ihre Pläydoyers. Der Staatsanwalt, frisch vom Studium, macht seine Sache ordentlich, wenn auch etwas unsicher im Auftreten, ist aber auf deiner Seite. Der Anwalt der Gegenseite erweckt mit seiner Ansprache wirklich den Eindruck, dass die Dame unmöglich alleine Schuld an dem Unfall haben kann. Eine geringe Teilschuld beim Polen und dir müsste auf jeden Fall berücksichtigt werden meint er selbstsicher, ach, herrlich, der macht seine Sache richtig gut. Okay, der Richter hat das letzte Wort, will sich aber für die Urteilsverkündung nochmal kurz zurückziehen. Soll er mal, geht ja hier schließlich um was. Nach 10 Minuten kommt er aus seinem Kämmerlein zurück, alle im Saal müssen aufstehen."Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Die Dame bekommt 60 % Schuld an dem Unfall, zahlt nur 600 Euro Strafe und auf das Fahrverbot wird gleich ganz verzichtet. Die Kosten des Verfahrens werden anteilmäßig (je 20 % an Polen und an dich) aufgeteilt." Alle dürfen sich wieder hinsetzen.

Was? Wie? Warum? Fassungslosigkeit macht sich bei dir breit. Die Urteilsbegründung, die der Richter gleichgültig vorliest, bekommst du nicht mehr mit. Da ist sie wieder, die Wut unmittelbar dem Unfall als die Dame, auf dich zukam und sagte, dass an ihrem Wagen nicht viel wäre. Das Gesicht zur Faust geballt verlässt du den Gerichtssaal. Dein Anwalt versucht dich mit den Worten "Es hätte schlimmer kommen können, z.B. 50/30/20" zu trösten und rät dir vom Einlegen etwaiger Rechtsmittel bzw. Beschreiten des Zivilrechtsweges ab. "Das würde nichts bringen und verzögere die Sache nur unnötig". Du ringst nach Fassung, bekommst fast keine Luft, dein Rechtsverständnis ist zutiefst erschüttert, du würdest am liebsten deinen Anwalt anschreien, aber hey, er hat das gemacht, was alle machen, versucht das Beste für dich rauszuholen. Ihn trifft keine Schuld. Der Richter ist frei in seinen Entscheidungen, ein anderer Richter hätte vielleicht anders entschieden... hätte.

Will Dir durch meinen Blick in die Glaskugel nicht den Mut nehmen und hoffe für dich aus ganzem Herzen das Beste, aber es ist nun mal nicht alles heile Welt wie bei Barbara Salesch oder Alexander Hold, wo das Opfer drei Tage nach dem Unfall mit Halskrause im Gerichtssaal aussagt und der vorher unbescholtene Angeklagte wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Jahren auf Bewährung, 12 Monaten Führerscheinentzug, sieben Punkten in Flensburg und zur Zahlung von 3000 € Schmerzensgeld nebst Wertminderung verdonnert wird. Die Realität, so wie ich sie in den nunmehr zehn Jahren bei der Rennleitung in Leipzig sammeln und auch am eigenen Leibe erfahren durfte, ist eine ganz andere!!! Und glaub mir, die Gerichte in Dresden ticken nicht anders als in der Messestadt.

Recht haben und Recht bekommen, sind leider nicht immer eine logische Folge.
In diesem Sinne, Alles Gute Alfamat, ich drücke dir ganz fest die Daumen.

Marc

P.S.: Bevor Fragen bezüglich der autobiografischen Note in meinem Essay aufkommen. Ich war die letzten zehn Jahre genau vier Tage krankgeschrieben - Weisheitszahn-OP. Habe alle vier rausmachen lassen. An Reden war aufgrund des geschwollenen Gesichts nicht zu denken und den Anblick wollte ich weder meinen Kollegen noch dem Bürger zumuten. Wer seine Weisheitszähne weg hat, weiß was ich meine.

Kann aber auch alles anders abgehen....

30.06.2012 Unfall
21.08.2012 Fahrzeugschaden wurde beglichen (unnachvollziehbarer Betrag... weicht aber nur 300€ von der Forderung ab) Schmerzensgeldforderungen noch nicht abgeschlossen... befinde mich ja auch noch in Behandlung.

Hab die gegnerische Versicheurng nur auf Ihre Schadensminderungspflicht hingewiesen.... und das ich armer Student ja sonst in den Dispo gehen müsste um den fahrzeugschaden instandzusetzen... ( der wagen war auch ein Wirtschaftlicher Totalschaden) und das somit dann noch teuerer werden würde.

Unfallakte liet auch noch bei der StA...

@Halb-Marathon-Man

Schön geschrieben und schon die möglichen Fallstricke einzeln beleuchtet...lässt sich wirklich sehr gut lesen und nachvollziehen dieses Szenario. Stoff für ein Dram-Movie wäre das zumindest auch schon fast. Danke für die Mühe...auch wenn meine Hoffnung real etwas anders aussieht, wie sich jeder vorstellen kann.

Die Ermittlungen der StA aufgrund unserer beider Anzeigen (wegen Personenschaden) sind ja abgeschlossen und eingestellt, somit dürfte es daran nicht mehr liegen. Die Akte liegt seit geraumer Zeit wieder bei der Dienststelle, die sie aufgenommen und erstellt hat, somit wie ein "normaler" Verkehrsunfall ohne Personenschaden zu werten (das Schmerzensgeld müsste somit separat eingeklagt werden wenn die Versicherung der Forderung meines Anwalts nicht nackkommt, oder eben Vergleich...wobei ich die Verletzungen der anderen Beteiligten nicht genau kenne). Der Rest ist ja im Gutachten (bereits anerkannt) festgelegt und auch aufgelistet und somit nicht verhandelbar. Eine Teilschuld bei einer mögl. Verhandlung der beiden anderen beteiligten Fahrzeuge sehe ich da schon eher als evtl. Haar in der Suppe im worst case, auch wenn die Frau m.M.n. zu 100% Schuld trägt, da sie Vorfahrt zu gewähren hatte egal ob man sie gesehen hätte oder nicht (wie bei JEDER AB-Auffahrt). Mich trifft in dem Fall als letzter in der Kausalitätskette gar keine Schuld, wäre ja dasselbe wenn man verlangen würde, das Wasser solle sich eckig anstatt rund in Wellen ausbreiten wenn man einen Stein in die Pfütze wirft. Und ja, ich kenne die Fälle von Babse Sal. aus erster Ebene bevor sie produziert und gesendet wurden ;-) und weiß daher, woher sie stammen und die Realität natürlich ganz anders aussieht.

@Masterb2K

Ja, bei meinen bisherigen "Bagatell"-Unfällen ging alles innerhalb 14 Tage...so einen verworrenen Fall hatte ich leider bisher auch noch nicht, das wünsche ich auch keinem. In Deinem Fall, hatte sicher der Verursacher die Schuld seiner Versicherung gemeldet oder der Fall war eben laut dem Polizeizettel klar, somit kam es auch zur zügigen Auszahlung. Mein Zettel ist voller Adressen wo die Zeilen "verursacht durch" oder "verwarnt wurde" keine Bedeutung mehr haben.

Update: Klageschrift wird gerade aufgesetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


@Halb-Marathon-Man
Schön geschrieben und schon die möglichen Fallstricke einzeln beleuchtet...lässt sich wirklich sehr gut lesen und nachvollziehen dieses Szenario.

....das Schmerzensgeld müsste somit separat eingeklagt werden, wenn die Versicherung der Forderung meines Anwalts nicht nackkommt, oder eben Vergleich...

Danke. Es ist einfach so aus mir rausgesprudelt. Gebe offen zu, dass ich diesen Thread zur Traumabewältigung mißbraucht habe. Zum Thema Schmerzensgeld bzw. Zivilrechtsweg hätte ich auch noch einen autobiografischen Essay. Falls ich mal wieder einen Tag dienstfrei habe...

Nur soviel vorweg:
Auseinandersetzung mit einem ganz bekannten Motorradclub
Einfache Körperverletzung
Absichtliches Anfahren mit Harley Davidson durch StA eingestellt, da kein öffentl. Interesse
Verhöhnung des Opfers vor Gericht
Unterschiedliche Bewertung / Urteile durch Amtsgericht und Landgericht
6 (in Worten sechs) Jahre Verfahrensdauer
Bis heute nicht das komplette Schmerzensgeld erhalten
Durch Vergleich auf Großteil der Verfahrenskosten sitzengeblieben

...🙄

Habe ich mir schon gedacht, wenn man soviel Energie da reinsteckt 😁

Das Schmerzensgeld ist uns ja momentan zweitrangig weil ziemlich niedrig aufgrund des glimplichen Ablaufs, das Wichtigste ist erstmal die Regulierung des im Gutachten festgelegten Betrages vom Wiederbeschaffungswert + Aufwandsentschädigung in Form von Nutzungsausfall, An-/Ummeldung etc. Und da es hier um einen (für mich) sehr hohen 5 stelligen Betrag geht, hört dann die Freundschaft und auch die Geduld auf wenn ich mitbekomme wie langsam sich so manches Zahnrädchen im Getriebe bewegt und man mich dann auch noch frech fragt, ob ich (mein Anwalt) noch Akteneinsicht benötigt. Eine Kostendeckungszusage meiner RS-Versicherung liegt uns ja bereits vor, zur möglichen Klage zum Erwirken des Eintritts in die Regulierung der gegn. Versicherung, da mache ich mir über evtl. Gerichtskosten keinen Kopf mehr.

Dein Beispiel ist sicherlich auch eines der negativsten, ein Kollege hat Schmerzensgeld eingeklagt (beim Kölner Karneval hat ihn einfach jemand ohne ersichtlichen Grund umgehauen mit einigen Verletzungen...die Polizei war sogar Zeuge) und innerhalb von 8 Monaten inkl. Verhandlung war per wenigen Ratenzahlungen das Geld auf seinem Konto.

So habe die Klageschrift unseres Anwaltes eben in Abschrift erhalten. Mal sehen was jetzt passiert.

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