Distanzscheiben - Spurverbreiterungen - so wird's gemacht
rdrw schrieb unter "Neuer TTS in Neckarsulm abgeholt", dass er seinen roten TTS dezent verbreitert hat.
Dort sind tolle Bilder des Autos, sieht SUPER aus.
http://www.motor-talk.de/.../...-neckarsulm-abgeholt-t5315775.html?...
Ich setz mal ne neue Überschrift drüber, damit der Bezug zu Spurverbreiterung leichter zu finden ist.
Eine Info vom Hersteller H&R lautet:
wir haben für Ihr Fahrzeug ganz neu Teile mit ABE, Artikelnummer wie folgt:
55573-08
55573-10A
Diese sind incl. Radschrauben und Felgenschlössern.
Die kosten bei ebay jeweils 93,20 Euro, Anbieter: CarTuningPoint.
Die ABE hat die Nummer 91503, das der ABE zu Grunde liegende Gutachten hat die Nummer 152KA0002-00.
LG
Beste Antwort im Thema
Ich war jetzt beim TÜV und habe vom "Eintragungszuständigen" folgendes erfahren:
Die ABE ist gültig für "unseren" TT - 8S mit der Maßgabe, dass ORIGINAL-Serien-Felgen verbaut sein müssen.
Der Herstellercode (0588 oder 8307) ist ohne Belang, nur die EG-Typengenehmigungsnummer ist wichtig.
Dabei gilt:
Die beiden Punkte am Ende von 1*2001/116*0369*17-.. sind so zu verstehen, dass diese ABE für alle Nummern, die "hinten" größer als 17 sind, gilt.
(Im Sinn von 17 bis ..).
Alle aufgeführten Auflagen für die jeweilige Felgengröße müssen dabei beachtet werden, so muss z.B. bei 20-Zöllern der vorschriftsmäßige Zustand offiziell durch einen Sachverständigen bescheinigt werden. (Auflage A1a).
Ein Hinweis dazu, jetzt von mir, dass die Punkte in den ABEs als Platzhalter zu verstehen sind, ist, dass in der Zulassungsbescheinigung meines aktuellen Hauptautos e1*2001/116*0242*23 eingetragen ist.
Meine Winterfelgen haben eine durch 3xTÜV abgesegnete ABE, da steht als zulässiger Typ e1*2001/116*0242*.. eingetragen. Bei mir ist also: .. = 23.
Bei meinem TT dann vielleicht: .. = 20 (=Modelljahr 2016)?
Ich denke, es ist als gesichert zu betrachten, dass @pb.joker seine Originalfelgen zusammen mit dieser ABE und den hier besprochenen Spurplatten ohne Eintragung fahren darf.
qed
404 Antworten
Zitat:
@NoPogo schrieb am 7. Juni 2015 um 14:46:08 Uhr:
...also ich komme mir ziemlich vera...t vor, was die spurplatten angeht.da wird zuerst ein TÜV-gutachten rausgegeben, zugegeben mit diversen auflagen.
am meisten bei den serien-20-zoll-rädern.fährt man dann zum TÜV zwecks eintragung, muss man sich anhören, das das ja wohl nicht mein ernst sei, OHNE die erforderlichen auflagen erfüllt zu haben, eine eintragung der spurverbreiterung zu erhalten.
wie kann es sein, das TÜV immer noch nicht gleich TÜV ist ?
zu dumm, das der service-point hier in meiner nähe offensichtlich nur für standard-HU-sachen infrage kommt und von optischen veränderungen/umbauten nichts hält und das gutachten HAARKLEIN auslegt.
es kann mir doch keiner erzählen, das sich jemand wegen der spurplatten diese zusätzlichen RADABDECKUNGEN an die kotflügel schraubt !!!
die platten schleifen nirgends, die lauffläche der reifen meiner meinung nach ausreichend abgedeckt, aber das ergebnis bleibt:
KEINE EINTRAGUNG DER SPURPLATTEN (16mm VA / 20mm HA) bei mir !!
fazit: demontage der platten und verkaufen !
Zu anderer Station fahren oder den Dekra bemühen. Bei mir sind sind die Radlaufflächen weiter draußen (ET35) und An-/Umbauten wurden mir nicht auferlegt.
Zitat:
@pb.joker schrieb am 7. Juni 2015 um 12:36:16 Uhr:
Hey C 🙂,
die ABE gilt für unsere neuen TT nicht (so sehe ich das zumindest), denn die EG Typgenehmigung stimmt nicht. Der Neue hat
e1*2001/116*0369*19, nicht
e1*2001/116*0369*17.
Hi, in der ABE steht 1*2001/116*0369*17-.., das -.. lässt mich hoffen, zumal die ABE Freigabe am 09.03.15 erfolgte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der 8S hier ausgeschlossen ist.
Zitat:
@Sonic66 schrieb am 7. Juni 2015 um 16:38:20 Uhr:
Hi, in der ABE steht 1*2001/116*0369*17-.., das -.. lässt mich hoffen, zumal die ABE Freigabe am 09.03.15 erfolgte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der 8S hier ausgeschlossen ist.
Mit welcher Logik sollte 1*2001/116*0369*17-... auch 1*2001/116*0369*19- inkludieren? 😕
Zitat:
@pb.joker schrieb am 7. Juni 2015 um 17:26:57 Uhr:
Mit welcher Logik sollte 1*2001/116*0369*17-... auch 1*2001/116*0369*19- inkludieren? 😕Zitat:
@Sonic66 schrieb am 7. Juni 2015 um 16:38:20 Uhr:
Hi, in der ABE steht 1*2001/116*0369*17-.., das -.. lässt mich hoffen, zumal die ABE Freigabe am 09.03.15 erfolgte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der 8S hier ausgeschlossen ist.
Na wenn ich hier
Wheelworldnach schaue, dann sind mehrere ABE/EG für den TT 8S aufgeführt (siehe erste HC). HC Detail_17 zeigt die bei *17 und Detail_19 die bei *19 hinterlegten Bereifungen. Darum bin ich mir ziemlich sicher, dass das was in der ABE steht für den 8S passt.
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Zitat:
@Sonic66 schrieb am 7. Juni 2015 um 21:29:16 Uhr:
Na wenn ich hier Wheelworld nach schaue, dann sind mehrere ABE/EG für den TT 8S aufgeführt (siehe erste HC). HC Detail_17 zeigt die bei *17 und Detail_19 die bei *19 hinterlegten Bereifungen. Darum bin ich mir ziemlich sicher, dass das was in der ABE steht für den 8S passt.Zitat:
@pb.joker schrieb am 7. Juni 2015 um 17:26:57 Uhr:
Mit welcher Logik sollte 1*2001/116*0369*17-... auch 1*2001/116*0369*19- inkludieren? 😕
Klingt irgendwie logisch, auch unter Berücksichtigung der Vorgänger-8J-Modelle des TT auf dieser Seite.
Das 8J Coupe 2006-2010 beginnt je nach Motor-Version mit 1*2001/116*0369*00 und endet mit 1*2001/116*0369*09.
Dann kommen die TT's von 2010-2014 mit 1*2001/116*0369*10 bis -16.
Dann unsere TT's ab 2014 (=8J(=8S)) beginnend mit mit 1*2001/116*0369*17, endend z.Zt. mit -19.
Die ABE gilt demnach wahrscheinlich/hoffentlich für alle 8S ab -17 bis.. , was immer da noch kommt?!?
Problem: Der Herstellercode stimmt trotzdem nicht überein.
Sowohl Kfz-Schein als auch die Wheelworlddaten sagen beim TT: HSN = 8307, in der ABE steht aber Audi (D) / 0588.
Ich bekomme morgen vielleicht eine klärende Mail von H&R.
Jede neue Info schreib ich dann hier rein.
PS.: Die Begriffe HSN und TSN auf der Wheelworldseite kann ich einordnen, was ist die VSN? Versionsänderungen?
Zitat:
@Dofel schrieb am 7. Juni 2015 um 22:28:00 Uhr:
Klingt irgendwie logisch, auch unter Berücksichtigung der Vorgänger-8J-Modelle des TT auf dieser Seite.Zitat:
@Sonic66 schrieb am 7. Juni 2015 um 21:29:16 Uhr:
Na wenn ich hier Wheelworld nach schaue, dann sind mehrere ABE/EG für den TT 8S aufgeführt (siehe erste HC). HC Detail_17 zeigt die bei *17 und Detail_19 die bei *19 hinterlegten Bereifungen. Darum bin ich mir ziemlich sicher, dass das was in der ABE steht für den 8S passt.
Das 8J Coupe 2006-2010 beginnt je nach Motor-Version mit 1*2001/116*0369*00 und endet mit 1*2001/116*0369*09.
Dann kommen die TT's von 2010-2014 mit 1*2001/116*0369*10 bis -16.
Dann unsere TT's ab 2014 (=8J(=8S)) beginnend mit mit 1*2001/116*0369*17, endend z.Zt. mit -19.Die ABE gilt demnach wahrscheinlich/hoffentlich für alle 8S ab -17 bis.. , was immer da noch kommt?!?
Problem: Der Herstellercode stimmt trotzdem nicht überein.
Sowohl Kfz-Schein als auch die Wheelworlddaten sagen beim TT: HSN = 8307, in der ABE steht aber Audi (D) / 0588.
Ich bekomme morgen vielleicht eine klärende Mail von H&R.
Jede neue Info schreib ich dann hier rein.PS.: Die Begriffe HSN und TSN auf der Wheelworldseite kann ich einordnen, was ist die VSN? Versionsänderungen?
VSN = Variantenschlüsselnummer (beschreibt Varianten innerhalb desselben Modelles). Nehme an, dass der Wert bei einem Modelljahreswechel um 1 erhöht wird.
Zitat:
@Sonic66 schrieb am 7. Juni 2015 um 23:16:31 Uhr:
VSN = Variantenschlüsselnummer (beschreibt Varianten innerhalb desselben Modelles). Nehme an, dass der Wert bei einem Modelljahreswechel um 1 erhöht wird.
Danke!
Modelljahr kann aber nicht sein, es gibt vom 8S schon 8 verschiedene Variantennummern, aber nur 1 Modelljahrwechsel.
Vielleicht gibt es bei signifikanten Veränderungen am Modell immer ne neue Nummer, was immer intern da als signifikant verändert definiert wird...
Zitat:
@NoPogo schrieb am 7. Juni 2015 um 14:46:08 Uhr:
...also ich komme mir ziemlich vera...t vor, was die spurplatten angeht.da wird zuerst ein TÜV-gutachten rausgegeben, zugegeben mit diversen auflagen.
am meisten bei den serien-20-zoll-rädern.fährt man dann zum TÜV zwecks eintragung, muss man sich anhören, das das ja wohl nicht mein ernst sei, OHNE die erforderlichen auflagen erfüllt zu haben, eine eintragung der spurverbreiterung zu erhalten.
wie kann es sein, das TÜV immer noch nicht gleich TÜV ist ?
zu dumm, das der service-point hier in meiner nähe offensichtlich nur für standard-HU-sachen infrage kommt und von optischen veränderungen/umbauten nichts hält und das gutachten HAARKLEIN auslegt.
es kann mir doch keiner erzählen, das sich jemand wegen der spurplatten diese zusätzlichen RADABDECKUNGEN an die kotflügel schraubt !!!
die platten schleifen nirgends, die lauffläche der reifen meiner meinung nach ausreichend abgedeckt, aber das ergebnis bleibt:
KEINE EINTRAGUNG DER SPURPLATTEN (16mm VA / 20mm HA) bei mir !!
fazit: demontage der platten und verkaufen !
ich würde an deiner stelle auch nicht gleich die flinte ins korn werfen.
hatte letztens auch schlechte erfahrungen mit dem tüv. ist richtig lächerlich geworden beim tüv.
damals mit meinen allroad-felgen auf dem normalen a6 schon probleme gehabt, gings dann über den händler ohne klagen. und wie man sieht fahre ich heute noch mit diesen felgen. ohne irgendwelche probleme.
über die letzte tüv-abnahme sprechen wir lieber nicht... 🙄
ist es dir möglich, die eintragung der spurplatten irgendwie über deinen händler laufen zu lassen bzw. spreche es beim händler einmal an.
Zitat:
ich würde an deiner stelle auch nicht gleich die flinte ins korn werfen.
hatte letztens auch schlechte erfahrungen mit dem tüv. ist richtig lächerlich geworden beim tüv.
damals mit meinen allroad-felgen auf dem normalen a6 schon probleme gehabt, gings dann über den händler ohne klagen. und wie man sieht fahre ich heute noch mit diesen felgen. ohne irgendwelche probleme.
über die letzte tüv-abnahme sprechen wir lieber nicht... 🙄ist es dir möglich, die eintragung der spurplatten irgendwie über deinen händler laufen zu lassen bzw. spreche es beim händler einmal an.
guten morgen zusammen,
nein, ich hab den TTS direkt im konzern gekauft. daher fällt eine händler-einbindung in dieser sache aus. auch fehlen mir leider sonst irgendwelche "beziehungen" in dieser richtung.
was mich am meisten ärgert, ist diese willkür und art und weise, wie man dort behandelt wurde.
eine diskussion war nicht möglich.
es wurden im gutachten die auflagen markiert und lapidar gesagt, das OHNE erfüllung dieser auflagen nichts zu machen sei mit einer eintragung.
glückwunsch an alle die hier, die mehr glück hatten.
bin mal gespannt, ob sich irgendwann noch jemand einfindet hier, der auch die 20zöller geordert hat und sich an eine dezente spurverbreiterung "gewagt hat" ;-)
Zitat:
@Dofel schrieb am 7. Juni 2015 um 22:28:00 Uhr:
Problem: Der Herstellercode stimmt trotzdem nicht überein.Zitat:
@Sonic66 schrieb am 7. Juni 2015 um 21:29:16 Uhr:
Na wenn ich hier Wheelworld nach schaue, dann sind mehrere ABE/EG für den TT 8S aufgeführt (siehe erste HC). HC Detail_17 zeigt die bei *17 und Detail_19 die bei *19 hinterlegten Bereifungen. Darum bin ich mir ziemlich sicher, dass das was in der ABE steht für den 8S passt.
Sowohl Kfz-Schein als auch die Wheelworlddaten sagen beim TT: HSN = 8307, in der ABE steht aber Audi (D) / 0588.
Ich bekomme morgen vielleicht eine klärende Mail von H&R.
Soeben kam die Mail an. Herr Höffer / Hersteller H&R geht jedoch nicht auf die HSN ein.
Der Text der Mail lautet:
Guten Morgen,
da die Modellbezeichnung, die ABE / EG Genehmigungsnummer sowie die Rad Reifenkombination übereinstimmt ist die ABE natürlich auch für dieses Fahrzeug gültig.
Mit freundlichen Grüßen / best regards
Das hat mir als Antwort natürlich nicht gereicht, deshalb habe ich jetzt da auch noch angerufen.
Mir wurde gesagt:
- die HSN ist nicht wichtig solange da Audi steht, das kann nicht für alle Produktionsplätze und Reimporte in die ABE eingetragen werden, das wäre zu umfangreich, wird auch nirgends gemacht, das Modell muss aber übereinstimmen.
- die Genehmigungsnummer muss stimmen und es ist so, wie hier schon angemerkt/vermutet wurde: TT Modell 8S beginnt hinten mit der -17 und diese ABE gilt auch für alle folgenden TT-Varianten, was durch die beiden Punkte (1*2001/116*0369*17-.. ) ausgedrückt wird.
- Natürlich muss die Reifenkombination auch stimmen und die in der ABE benannten Auflagen für die jeweilige Felgengröße/Spurplattendicke beachtet werden.
Ich hätte meinen Scheibenkauf bis morgen noch widerrufen können, bin aber jetzt "übergeredet", dass ich diese Teile bei meinen serienmäßigen 18-Zöllern ohne weitere bürokratischen Hindernisse wie z.B. Eintragungen im Kfz-Schein legal montieren und fahren darf und werde sie deshalb behalten.
(Ja, das dazu passende Auto fehlt noch, Status ist immer noch -03 Produktion).
Bzgl. HSN würde ich mir da keine Sorgen machen, denn mit der EG Genehmigungsnummer ist ja eine eineindeutige Zuordnung zu einem Fahrzeug gegeben. Nur eben genau da liegt das Problem: da steht 1*2001/116*0369*17-..., nicht e1*2001/116*0369*19-... oder gar e1*2001/116*0369*...
Versteht mich nicht falsch, würde ja auch gerne eine ABE ohne Erfordernis der Eintragung sehen, mit der ich eindeutig gegenüber TÜV oder Kontrollen der Rennleitung guten Gewissens auftreten kann. Dann könnte ich die Verbreiterungen nämlich auch im Winter an den Werksfelgen drauf lassen.
Nur so - mit den Papieren hier - wär ich mir da nicht sicher...
P.S.: Der Vollständigkeit - weil es glaub ich noch nicht gepostet wurde - hier die komplette ABE als Download:
http://www.h-r.com/bin/55573.pdf
Enscheidend ist nicht das, was die Herren von H&R dazu sagen, sondern, was z.B. der TÜV oder Dekra dazu sagen.
Zitat:
@Dofel schrieb am 8. Juni 2015 um 09:10:52 Uhr:
...
- die Genehmigungsnummer muss stimmen und es ist so, wie hier schon angemerkt/vermutet wurde: TT Modell 8S beginnt hinten mit der -17 und diese ABE gilt auch für alle folgenden TT-Varianten, was durch die beiden Punkte (1*2001/116*0369*17-.. ) ausgedrückt wird.
Oh je, in Deutsch waren die Herren bei H&R oder gar TÜV Rheinland aber nicht gerade die Hellsten. Wenn es wirklich so gemeint ist, dann muß man das anders schreiben:
1*2001/116*0369*17-.. bedeutet 1*2001/116*0369*17-X, wobei X alles mögliche sein darf. Wenn auch 1*2001/116*0369*19-.. dabei sein darf, dann muß das entweder 1*2001/116*0369*.. oder 1*2001/116*0369*1.. geschrieben werden.
Klingt kleinlich, aber vor Gericht/hoher See/TÜV/Dekra/deutscher Bürokratie kann es nicht eineindeutig genug sein, sonst wird´s zerlegt.
Dofel: wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich nochmal rückfragen. Ansonsten mach ich es, kurz vor dem Wechsel auf Winterräder 😉.
Zitat:
@pb.joker schrieb am 8. Juni 2015 um 09:25:22 Uhr:
Bzgl. HSN würde ich mir da keine Sorgen machen, denn mit der EG Genehmigungsnummer ist ja eine eineindeutige Zuordnung zu einem Fahrzeug gegeben. Nur eben genau da liegt das Problem: da steht 1*2001/116*0369*17-..., nicht e1*2001/116*0369*19-... oder gar e1*2001/116*0369*...Versteht mich nicht falsch, würde ja auch gerne eine ABE ohne Erfordernis der Eintragung sehen, mit der ich eindeutig gegenüber TÜV oder Kontrollen der Rennleitung guten Gewissens auftreten kann. Dann könnte ich die Verbreiterungen nämlich auch im Winter an den Werksfelgen drauf lassen.
Nur so - mit den Papieren hier - wär ich mir da nicht sicher...
P.S.: Der Vollständigkeit - weil es glaub ich noch nicht gepostet wurde - hier die komplette ABE als Download:
http://www.h-r.com/bin/55573.pdfEnscheidend ist nicht das, was die Herren von H&R dazu sagen, sondern, was z.B. der TÜV oder Dekra dazu sagen.
Guter Einwand, der Hersteller könnte das weniger eng als Rennleitung/TÜV auslegen, schließlich will er ja was verkaufen. Ich denke aber schon, dass das alles seine Richtigkeit hat. Schließlich weiß der ABE-Beantrager und auch der ABE-Genehmiger nicht, wieviele Varianten von diesem Modell kommen werden und müsste alle 8 Wochen eine neue drucken.
Ich druck mir jetzt den von rdrw geposteten Kfz-Schein aus, fahr damit und der ABE heute nachmittag zum TÜV und versuche, eine Antwort zu bekommen.
Ich denke, Du darst die Verbreiterungen auch im Winter an den Werksfelgen drauf lassen.
(Sofern die Reifengröße mit der ABE übereinstimmt.)
@ pb.joker:
Dazu aber ne blöde Frage: Wo steht, dass Dein TT einer mit Nummer e1*2001/116*0369*19 ist und nicht -17 oder -18?
Edit: Ich zieh die Frage zurück. War strunzdoof, habs gesehen, steht im Schein.
Zitat:
@pb.joker schrieb am 8. Juni 2015 um 09:39:49 Uhr:
Oh je, in Deutsch waren die Herren bei H&R oder gar TÜV Rheinland aber nicht gerade die Hellsten. Wenn es wirklich so gemeint ist, dann muß man das anders schreiben:Zitat:
@Dofel schrieb am 8. Juni 2015 um 09:10:52 Uhr:
...
- die Genehmigungsnummer muss stimmen und es ist so, wie hier schon angemerkt/vermutet wurde: TT Modell 8S beginnt hinten mit der -17 und diese ABE gilt auch für alle folgenden TT-Varianten, was durch die beiden Punkte (1*2001/116*0369*17-.. ) ausgedrückt wird.
1*2001/116*0369*17-.. bedeutet 1*2001/116*0369*17-X, wobei X alles mögliche sein darf. Wenn auch 1*2001/116*0369*19-.. dabei sein darf, dann muß das entweder 1*2001/116*0369*.. oder 1*2001/116*0369*1.. geschrieben werden.
Ich glaube, die wollen in der ABE ausdrücken, dass der Audi 8J (zu denen der 8S gehört, denn es steht 8J im Kfz-Schein), erst ab der dritten TT-Generation diese Spurplatten eintragungsfrei fahren darf. ( Und diese 3. Geration beginnt 2014 mit der -17, alle davor -00 bis -16 war die 2. Generation TT).
Deine Vorschläge (1*2001/116*0369*17-X, wobei X alles mögliche sein darf oder 1*2001/116*0369*.. oder 1*2001/116*0369*1.. ) würden aber die Endnummern -00 bis -16 komplett oder teilweise inkludieren, was nicht so gedacht ist.
Ich finde 1*2001/116*0369*17-.. weiterhin logisch und wenn dann in 2 Jahren z.B. die Variante -23 auf der Straße rumfährt darf die auch die ABE nutzen.
Aber ich geh fragen, kann nur momentan gerade nicht weg von zu Hause.