Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Tolle Zusammenfassung - vielen Dank.
Von einer Rückkaufvereinbarung lese ich indes nun zum ersten Mal. Falls die dazu dienen kann, sich mit VW bzw. dem Händler gütlich einigen zu können, wäre das erfreulich, aber muss man so eine Vereinbarung dazu bereits damals beim Kauf vereinbart haben? Oder ist das schlichtweg eine Bezeichnung für eine gütliche Einigung ohne Prozess?
Ich vereinbarte die Rückkaufoption bei der Bestellung des Neufahrzeugs (Rückgabe des Fahrzeugs nach 48 Monaten zu einem vereinbarten Festpreis). Es handelt sich NICHT um eine nach Aufkommen des Abgasskandals getroffene Vereinbarung zur Streitbeilegung.
"Ärger für Volkswagen in Australien -
VW-Diesel schlucken nach Rückruf angeblich mehr Sprit
..."
Mehr dazu dort:
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Hallo,
sorry sicherlich an anderer Stelle schon x mal diskutiert. Ich habe mich nochmal etwas mit dem Thema beschäftigt. Fahre einen solchen Touran und das Update ist vollzogen. Lohnt sich Eurer Meinung nun doch noch mal mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen oder ist das im Internet veröffentliche und mögliche alles nur Hype und bereichert die RA Kanzleien und der Kunde steht nur betröpfelt da und hat am Ende nur Aufwand und keinen Erfolg?
Freue mich auf Euer Feedback
Ailinger
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Klage - lohnt der Aufwand oder nicht?' überführt.]
Hat dein Auto einen erhöhten Verbrauch oder eine geringere Leistung? Falls beides mit nein beantwortet wird, hast du keinen finanziellen Schaden erlitten. Was sollte dann ein Anwalt für die machen?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Klage - lohnt der Aufwand oder nicht?' überführt.]
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. April 2017 um 12:18:36 Uhr:
Hat dein Auto einen erhöhten Verbrauch oder eine geringere Leistung? Falls beides mit nein beantwortet wird, hast du keinen finanziellen Schaden erlitten. Was sollte dann ein Anwalt für die machen?
Wenn so ein dämlicher Mist verbreitet wird, dann können einem die Leute, die nicht zum Anwalt gehen, nur leid tun.
Man kann bei einem Diesel bei der Verbrennung entweder viel NOX (Stickoxyde) produzieren oder viel Ruß.
VW hat die Angelegenheit so manipuliert, dass weniger Ruß produziert wird, aber eben der Nox Wert nur heruntergeschwindelt worden ist.
Weniger Ruß bedeutet, dass Partikelfilter eben bei Fahrzeugen rund 200.000km gehalten haben, bis sie voll waren.
Nun ist der Schwindel aufgeflogen und der Nox Wert musste nicht nur virtuell im Schummelmodus gesenkt werden, sondern nachweisbar und physikalisch korrekt.
Jetzt überlege doch mal selber, wenn Nox und Ruß im Zusammenhang stehen, was passiert, wenn du Nox senken musst und mehr Ruß bei der Verbrennung erzeugt wird, was dann mit der Lebenserwartung eines Rußpartikelfilters passiert. (oder man muss die AGR Rate über 52 % hochschrauben, um die physikalischen Zusammenhang zu egalisieren.)
VW spielt natürlich hier der Faktor Zeit einen Vorteil zu. Wer denkt denn, wenn nach 2 oder 3 Jahren und einer Laufleistung von nicht mehr 200.000km sondern vielleicht nur 80.000 oder 100.000km, der Partikelfilter getauscht werden muss, dass das direkt mit der Nachbesserung (dem Softwareupdate) zusammenhängt. (Wer will das dann nach 2 oder 3 Jahren nachweisen, zumal nach 3 Jahren Ansprüche ohnehin verjährt sind!)
Man kann klar nur jedem empfehlen, zum Anwalt zu gehen, denn die Nachbesserung geht klar zur Lasten der Laufleistung von Fahrzeugkomponenten. AGR Ventile steigen nach dem Update auch massenweise aus.
Es hat also nichts mit Mehrverbrauch (den man natürlich auch hat, weil die Karre den Ruß, der jetzt mehr entsteht, auch in Asche, durch Erhöhung der DPF Regenerationen, umwandeln muss) oder Minderleistung zu tun. Das Fahrzeug, bzw. die Fahrzeugkomponenten ist/ sind nach dem Update überhaupt nicht mehr so haltbar, wie mit der Schummelsoftware. Schließlich hätte VW ja auch auf die Schummelsoftware von Anfang an verzichten können, wenn die gesetzlich vorgegebene Einhaltung NOX Werte die gleiche Haltbarkeit von Fahrzeugkomponenten gewährleistet hätten.
Ein Betrug zieht immer Schadensersatzansprüche vom Geschädigten nach sich (in anderen Ländern wird das problemlos durchgezogen) nur in Deutschland wird dieser Betrug künstlich auf kleiner Flamme gehalten, damit der Staatskonzern keinen Schaden erleidet.
Bau du als privater mal einen Motor in dein Fahrzeug, der 100ccm mehr Hubraum hat, als im Schein steht... oder tanke mal Heizöl... da wird die ab Tag der Zulassung auf deinen Namen, rückwirkend vom Staat der entstandene Steuerschaden in Rechnung gestellt.
Nur beim Staatskonzern Nummer 1 wird der Autokäufer hier zum zweiten mal voll abgezogen und auf Dummheit, Unwissenheit oder Gutmütigkeit einzelner Autokäufer gehofft.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Klage - lohnt der Aufwand oder nicht?' überführt.]
Schöne Ausführungen, aber auch nachweisbar? So mit Gutachten eines Sachverständigen, nachvollziehbar, dass ein normaler Richter das versteht? Und bezifferbar, wie hoch der Schaden sein soll?
Dummerweise geht es vor Gericht nämlich nicht nach Gefühl, sondern nach Tatsachen und Beweisen. Und daran mangelt es bisher, denn außer Vermutungen/Behauptungen kann ich deinem umfangreichem Beitrag nichts entnehmen. Und die Logik "schließlich hätte VW ....." ist einfach nur umwerfend. Was willst du denn mit dem Spruch bei Gericht bewirken? Außer einem Lachanfall?
Schon mal in eine Kostentabelle geschaut? Gegenstandwert 15.000,- € ergibt Anwaltskosten in einer Instanz von rund 2.000,- €. Dazu der gegnerische Anwalt mit 2.000,- € und die Gerichtskosten mit rund 900,- € sowie den Kosten für ein Gutachten. Wer verliert, zahlt - und das können locker 10.000,- € sein. Und VW wird den Rechtsweg natürlich voll ausschöpfen, bleibt also nicht zwingend bei einer Instanz. Kann man natürlich jedem pauschal und guten Gewissens empfehlen. Vielleicht, wenn eine RS-Versicherung eine Kostenzusage erteilt hat, aber sonst?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Klage - lohnt der Aufwand oder nicht?' überführt.]
Natürlich ist das nachweisbar, in den USA haben sich Gutachter damit beschäftigt und die zu erwartende Laufleistung des DPF errechnet.
Den Zusammenhang zwischen Nox und Ruß kann man in dieser Dissertation nachlesen:
https://...he-digitale-bibliothek.de/.../1.pdf
Natürlich lohnt der Gang zum Anwalt nur mit Rechtschutzversicherung, dennoch sollte jeder, der eine solche Versicherung hat, sich auch wirklich drehen.
Gutachterkosten werden da mit übernommen und letztendlich (weil ja der Kunde auch betrogen worden ist, weil das Fahrzeug eben NICHT die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften aufweist) denke ich nicht, dass die Aussichten auf Erfolg so schlecht sind.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Klage - lohnt der Aufwand oder nicht?' überführt.]
In den USA - na, da gibt's auch Klagen, wenn der Kaffee zu heiß ist. Und mit dem Gutachten aus den USA kann ich dann vor einem deutschen Gericht beweisen, dass bei meinem speziellen Fahrzeug (hier ein 6 Jahre alter Touran mit wie vielen km und welchem Fahrprofil?) nicht mehr so lange hält, wie ich ursprünglich dachte? Wie viele Gutachter in Deutschland erklären dann das Gegenteil?
Und weil die Aussichten so gut sind, sind schon etliche Klage abgewiesen, anderen wieder statt gegeben worden und das ganze zieht sich dann bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung hin.
Dass die Geschädigten stinkig sind, verstehe ich ganz gut. Nutzt aber nichts, es zählen nur handfeste Beweise.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Klage - lohnt der Aufwand oder nicht?' überführt.]
In Deutschland hatten bisher ja schon einige vor Gericht Erfolg und konnten ihr Auto zurück geben. Allerdings ging es meines Wissens immer um relativ neue Autos und nicht wie hier um einen 6 Jahre alten Touran.
Ja / Nein, ich kann beide Meinungen verstehen. Mann muss erst mal eine RS-Versicherung finden, welche sich darauf einlässt. Zum anderen muss man die Zeit und Nerven haben das dann auch durch zu ziehen.
Wir haben den höheren Verlust in Kauf genommen und den Touran verkauft. Jetzt sind wir Dieselfrei unterwegs. Mal sehen wenn es dann mit dem Benzinern auch noch anfängt.🙄
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Klage - lohnt der Aufwand oder nicht?' überführt.]
Wenn es auf 6 Jahre alte Fahrzeuge nicht anwendbar wäre, würde man auch niemanden mit einem 6 Jahre alten Fahrzeug zum Update zwingen können.
Wenn ich in der Situation wäre, würde ich entweder mit einem anderen Steuerteil vom Schrottplatz zum Update fahren und nachher natürlich wieder zurückbauen...
oder nach dem Update die alte, ursprüngliche Software wieder draufspielen.
Es ist schlimm, dass hier die Politik einen Betrug im großen Stil deckt und es wäre schlimm, wenn die Justiz die Angelegenheit für den angearschten Verbraucher zum Nachteil auslegt. (Obwohl es mich in unserem Land nicht verwundern würde)...
Jedoch würde ich alles dafür tun, damit die Eigenschaften meines Privateigentums (hier ein Kraftfahrzeug) welche in der technischen Dokumentation zugesichert sind oder / und im Kaufvertrag festgehalten worden sind, erhalten bleiben.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Klage - lohnt der Aufwand oder nicht?' überführt.]
Mein Tiguan 2,0 TDI, 140 PS, Bj. 2013, Track & Style, Handschaltung, ohne BlueMotion, braucht in der Kaltlaufphase mehr und nach Erreichen der Betriebstemperatur weniger. Unter´m Strich werden in etwa dieselben Verbrauchswerte erreicht wie vorher (seit der Umrüstung in 03.2017 "Langzeit": 6,5 l/100km, vorher, seit 12/2013: 6,2 l / 100 km) . Hatten in diesem Jahr aber auch noch keine sommerlichen Außentemperaturen, die den Spritverbrauch senken. Ich meine, ein bisschen mehr Drehmoment im unteren und mittleren Drehzahlbereich zu spüren. Bisher nix zu Meckern!
Habe von meinem Händler die schriftliche Bestätigung, dass die Umrüstung durch ihn zur Erfüllung meines Nachbesserungsanspruchs aus dem von mir gegen ihn erwirkten (rechtskräftigen) Urteil erfolgte. Hat sich erst wild gesträubt, auf den Rat seiner Anwälte dann aber doch nachgegeben. Falls die erste Nachbesserung misslingt, kann ich eine zweite verlangen. Aber wer weiß, ob es überhaupt so weit kommen wird.
Amtsgericht Ahlen, Urteil vom 13.01.2017
Aktenzeichen: 30 C 743/15
Warum sollte ich es nicht nennen dürfen? Ich habe es doch selbst erwirkt. ;-)
Die richtig spannenden Rechtsfragen, die ich oben aufzählte, wurden hier allerdings nicht beantwortet. Nur diejenige, dass das Fahrzeug infolge der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht "frei von Sachmängeln" i.S. von § 434 Abs. 1 BGB ist und mir ein Nacherfüllungsanspruch in Form der Mangelbeseitigung (§ 439 Abs. 1, 1. Alt. BGB) gegen den Verkäufer / Autohändler zusteht.
Die Rechtsschutzziele "Neulieferung" oder gar "Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückabwicklung)" waren mir mit einem zu hohen Klagerisiko verbunden.
Und für die Schadensersatzklage gegen den Hersteller hätte ich ja noch etwas Zeit.