Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Weiß jemand, ob es Neues zum Offenlegungsverfahren in den USA gibt?

Siehe

Pressemitteilung der niederländischen Stiftung "Stichting Volkswagen Car Claim" vom 06.09.2016

:

Zitat:

Der Vorstand der Stichting Volkswagen Car Claim (die “Stiftung“) gibt heute bekannt, dass die Stiftung einen Antrag gemäß 28 U.S.C. § 1782 gestellt hat, um Beweise zu erlangen, die in der Folge in einem außerhalb den USA geführten Verfahren verwendet werden können. Selbiger Antrag wurde gemeinsam mit der Stichting Volkswagen Investors Claim gestellt. [...] Die Stiftung bemüht sich im Offenlegungsverfahren um die Erlangung jener Abgasskandal-bezogener Dokumente in den USA, die eine Kenntnis von Volkswagen hinsichtlich der Manipulationspraktiken, der technischen Implikationen der Manipulation und der Auswirkungen dessen auf die Leistung, die Emissionswerte sowie den Verbrauch nachweisen könnten.

Neues von

test.de

:

Zitat:

17.11.2016 Durch die zunehmend ausgefeilten Tricks der Hersteller bei der Norm-Verbrauchsmessung wird die Diskrepanz zwischen dem von den Herstellern angegebenen Kraftstoffverbrauch und dem tatsächlichen Verbrauch im Fahrbetrieb immer größer. Sie liegt nach einem Spiegel Online-Bericht unter Berufung auf das Öko-Forschungsinstitut International Council on Clean Transportation (ICCT) inzwischen bei durchschnittlich 42 Prozent. Mit anderen Worten: Ein Auto mit einem Norm-Durchschnittsverbrauch von 7,0 Liter Kraftstoff je 100 Kilometer verbraucht tatsächlich im Durchschnitt 9,9 Liter je 100 Kilometer. Bei einem Kraftstoffpreis von 1,30 Euro und 150 000 Kilometern Gesamtfahrleistung summiert sich der Unterschied auf über 5 500 Euro.

VG Düsseldorf, 13.09.2016 - 3 K 7695/15:

Zitat:

Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, den Luftreinhalteplan Düsseldorf 2013 so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet der Beigeladenen enthält.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.

Und weiter aus dem Urteil:

Zitat:

Jedenfalls die im September 2015 allgemein bekannt gewordene Problematik betreffend die Emissionen von Dieselfahrzeugen, die als solche für die Verpflichtung zur Einhaltung der Grenzwerte irrelevant ist, vgl. VG München, Urteil vom 21. Juni 2016 - M 1 K 15.5714 -, juris Rn. 30, muss den Beklagten nunmehr allerdings zu einer aktuellen Bestandsaufnahme und Prüfung auch einschneidenderer Maßnahmen in Bezug auf Dieselfahrzeuge veranlassen, die deren hohem Verursachungsanteil (vgl. § 47 Abs. 4S. 1 BImschG) hinreichend Rechnung tragen.

Quelle: https://dejure.org/2016,28125

Siehe auch Beitrag dort:
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/umwelthilfe-klagt-gegen-duesseldorf-100.html

Die Story im Ersten: Autoland abgebrannt
24.10.2016 | 44 Min. | UT | Verfügbar bis 24.10.2017 | Quelle: Das Erste
Deutschland ist ein Autoland. Hier wurde das Auto erfunden, hier darf man bis heute - theoretisch - auf der Autobahn so schnell fahren, wie es die Zylinder hergeben. Die deutsche Wirtschaft ist entsprechend abhängig vom Automarkt. Jeder siebte bis 20. Arbeitsplatz, die Zahlen schwanken erheblich, hängt in der Bundesrepublik am klassischen Benzin- oder Dieselverbrennungsmotor - und damit an einer Technologie, die schon mittelfristig keine Zukunft mehr hat. Aber warum etwas ändern, wenn es doch so toll läuft. So dachte man in Deutschland bis zum September 2015. Dann kam "Dieselgate". Seitdem bricht das Vertrauen in eine ganze Branche weg.

Mehr dazu dort: http://programm.ard.de/.../?sendung=2810618804114257

betrifft: ... | 26.10.2016 | 20.15 Uhr | 44:13 min
Das Märchen vom sauberen Auto - Wie der Umweltschutz ausgetrickst wird
betrifft zeigt, wie die Werte in den Prospekten zustande kommen und wie Auto-Lobby und Politik das Märchen vom sauberen Verbrennungsmotor in die Welt gesetzt haben. Die Spur führt zu einer Beschönigungsstrategie der Autoindustrie, unterstützt von wachsweichen Vorschriften und Kontrollen der Politik.

Mehr dazu dort: http://programm.ard.de/.../?sendung=2823118801945383

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Zitat:

03.11.2016 „Abgas­skandal bei VW: Experten warnen vor Motorschäden“, berichtet Spiegel Online aktuell. Beamte der EU-Kommis­sion berichteten den Spiegel-Reportern unter Berufung auf die Techniker im renommierten Vela-Abgas­labor in Nord­italien, dass Bauteile wie das Abgasrück­führ­ventil, der Speicherkatalysator, das Harn­stoff-Injektions­system, der sogenannte SCR-Katalysator oder auch der Partikelfilter durch eine – zugunsten vorschrifts­mäßiger Abgas­reinigung – geänderte Motorsteuerung erheblich stärker in Anspruch genommen werden. ADAC und Verbraucherzentrale Bundes­verband fordern jetzt eine Garan­tie­erklärung von VW. Sollte die Nach­rüstung Besitzern von Autos aus dem VW-Konzern Nachteile bringen, müsse der dafür gerade­stehen. Das Unternehmen weigert sich bisher, eine solche Garantie zu über­nehmen. Der ADAC will dem Verdacht jetzt auf den Grund gehen. Nachgerüstete VW-Skandal­autos in der Fahr­zeugflotte des Auto­clubs sollen jetzt auch auf mögliche Halt­barkeits­mängel geprüft werden.

Gibt es Berichte von Kunden die sich gegen das Update erfolgreich gewehrt haben? Oder hat es schon einen Fall gegeben mit Androhung der Stilllegung vom KBA?

Danke, eine gute Frage. Mir ist dazu leider nichts bekannt. Es wäre eventuell sinnvoll, die Verweigerung zu begründen, zum Beispiel damit, dass man keine Garantie dafür bekomme, dass nach dem Update keine Verschlechterung bezüglich Verbrauch, Verschleiß und Schadstoffen besteht. Oder man fordert genau das als Bedingung dafür, dass man das Update machen lässt. Das soll keine Empfehlung sein, und ich kann nicht garantierten, dass das wirklich etwas bringt (bin kein Jurist). Am besten stimmt man das mit einem Anwalt seines Vertrauens ab.

Zitat:

07.11.2016 Die VW-Anwälte meinen allen Ernstes: Die Motorsteuerung in den Skandal­autos sei in der EU – anders als in den USA – gar nicht illegal. Die EU-Normen gälten nur für die Tests im Prüf­stand. Für den Fahr­betrieb gebe es gar keine Grenz­werte. So trugen sie es in einem Rechts­streit zwischen dem Käufer eines Skandal-Autos und einem Auto­händler vor. Das Land­gericht Frank­furt am Main wies das zurück. Besitzer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssten mit dem Entzug der Zulassung rechnen, wenn die Wagen nicht mit einer legalen Motorsteuerung nachgerüstet werden, argumentierte das Gericht (Urteil vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 2-23 O 149/16, siehe test.de-Urteilsliste zum VW-Skandal). Auch Bundes­verkehrs­minister Alexander Dobrindt (CSU) reagierte mit Unver­ständnis. „Wir teilen die Auffassung von VW nicht“, sagte ein Sprecher des Verkehrs­ministeriums der Zeitung „Die Welt“. Sie wider­spreche auch dem Rück­rufbescheid des Kraft­fahrt-Bundes­amts (KBA), wonach die manipulierten Fahr­zeuge zurück in die Werk­stätten müssen. Ganz ähnlich äußerte sich die EU-Kommis­sion. „Das Verbot von Abschalt­einrichtungen im EU-Recht ist dem Wort­laut und dem Geist nach eindeutig“, sagte ein Sprecher.

Ich werde mein Update solange verweigern, bis ich eine Garantie von VW erhalte (nicht das aktuelle schreiben), dass nach dem Update keine Beeinträchtigung für Motor, AGR, Injektoren, etc. entstehen. Im Falle einer Androhung bzgl. Stilllegung stellt sich die Frage warum VW obige Aussage gemacht hatte, damit wäre ein Updaten ja gar nicht notwendig?

Landgericht Braunschweig erlässt Vorlagebeschluss im Zusammenhang mit den Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG

Zitat:

Zurzeit sind beim Landgericht 170 Schadensersatzklagen von Anlegern anhängig. Die überwiegende Anzahl der Klagen stammt von privaten Anlegern.
Eine Klage wird von 277 Klägern (ursprünglich 278), institutionelle Anleger aus dem In- und Ausland, geführt. Der Streitwert dieser Klage beläuft sich auf 3.255.002.361,66 Euro. Eine weitere Klage von überwiegend institutionellen Anlegern hat einen Streitwert von 679.740.713,43 Euro. Das Gesamtvolumen aller bisher eingereichten Klagen beträgt knapp 4 Milliarden Euro.

Quelle: LG Braunschweig, Presseinformation

Zitat:

Aktualisierte Terminübersicht: Klagen von Pkw-Käufern ( „Diesel-Thematik“)

Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 22/16 vom 10.10.2016 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird ab Stand heute bis zum Jahresende wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Klägerinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer" verwendet):

Mo, 21.11.2016, 14.00 Uhr 6 O 58/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Do, 24.11.2016, 11.00 Uhr 1 O 1470/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Mi, 30.11.2016, 10.00 Uhr 5 O 1227/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Mo, 05.12.2016, 11.00 Uhr 11 O 658/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Fr, 09.12.2016, 10.00 Uhr 5 O 1456/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Dog, 15.12.2016, 10.00 Uhr 1 O 1789/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Do, 15.12.2016, 11.00 Uhr 2 O 798/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Mi, 21.12.2016, 14.00 Uhr 1 O 516/16 (Käufer gegen VW Leasing)
Do, 22.12.2016, 10.00 Uhr 2 O 154/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Der Sitzungssaal wird jeweils am Morgen des Sitzungstages durch Aushang im Foyer bekannt gegeben. Aus der 1. Ziffer des jeweiligen Aktenzeichens ergibt sich die zuständige Zivilkammer.

Quelle: LG Braunschweig, Presseinformation

Land­gericht München II, Urteil vom 15.11.2016
Aktenzeichen: 12 O 1482/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht München II verurteilte einen VW-Vertrags­händler dazu, einen im Dezember 2013 für 17 900 Euro gebraucht gekauften VW Golf Plus 1.6 TDI zurück­zunehmen und den Kauf­preis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung zu erstatten. Der Wagen weise nicht die Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann, urteilte Richter Franz Aschen­brenner. VWs Einwand, dass die Motorsteuerung gar nicht illegal sei (siehe auch Chronik zum VW-Skandal zum 07.11.2016), erteilte er eine deutliche Absage. Es handele sich eindeutig um eine nach dem EU-Recht verbotene Abschaltung der Abgas­reinigung. Einer Aufforderung zur Nach­erfüllung mit Frist­setzung bedurfte es nach Aschen­brenners Ansicht nicht. Es sei dem Kläger unzu­mutbar, die Nach­erfüllung abzu­warten, nachdem für seinen Wagen selbst bei der zur mündlichen Verhand­lung im September noch keine Nach­rüstung zur Verfügung stand.
Erstaunlich: Die gleich­zeitig erhobene Klage auf Schaden­ersatz gegen VW als Hersteller des Wagens wies Richter Aschen­brenner zurück. VW müsse nur für das Verhalten von Vorstands­mitgliedern haften. Dass die von der Abschaltung der Abgas­reinigung wussten, sei derzeit noch nicht ersicht­lich. Auf die Haftung eines Unter­nehmens für so genannte Verrichtungs­gehilfen ging Franz Aschen­brenner in der Urteils­begründung gar nicht ein.
Schräges Gesamt­ergebnis der Klage gegen sowohl gegen den Händler als auch den Hersteller: Der Händler, der von den Tricks bei der Motorsteuerung sicherlih nichts wusste, muss zahlen; der Hersteller, dessen Mitarbeiter die illegale Motorsteuerung entwickelt und einge­setzt haben, nicht.
[neu 21.11.2016]

Quelle: https://www.test.de/.../

Mainpost: Abgasskandal: Unterfranke wehrt sich - Mit mir nicht: Ein Rentner aus Gemünden will die Rückrufaktion von VW nach dem Abgas-Skandal stoppen lassen.
http://m.mainpost.de/.../...dal-Unterfranke-wehrt-sich;art9485,9426262

http://www.focus.de/.../...hat-keine-betriebserlaubnis_id_6250233.html

TOP vielen Dank!

Verbraucher freundliches Urteil

Presseportal: VW Skandal - neues Urteil: Abschalteinrichtung illegal, Betriebserlaubnis erloschen (Landgericht München II)
http://www.presseportal.de/pm/105254/3493068

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Focus: Neue Entwicklungen im Abgas-Skandal - Darum sollten Sie dem VW-Rückruf nicht folgen
http://www.focus.de/.../...em-vw-rueckruf-nicht-folgen_id_6279982.html

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