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Rabatt mit Behindertenausweis

Audi A5
Themenstarteram 12. Mai 2007 um 15:54

Hallo,

kann mir von Euch jemand sagen wieviel Rabatt es mit einem Behindertenausweis bei Audi gibt und wie das alles abläuft. Gibt es Erfahrungen dazu?

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Andi-D-Dorf-79

Voraussetzungen: .... B (blind), ....

ohne Kommentar! :D

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am 12. Mai 2007 um 16:21

Soweit ich weiß, gibt es im VW-Konzern ab 50% Behinderung 15% Nachlass, zu tragen halb/halb von Händler und Hersteller.

Korrigiert mich, falls ich falsch liege...

Dann muss aber auf jeden Fall eine Geh- oder Sehbehinderung (ja wirklich SEHBEHINDERUNG) im Ausweis eingetragen sein.

Mein Vater hat auch so einen Ausweis, aber da er keinen Vermerk mit den o.g. Handicaps im Ausweis stehen hat, gibt es auch kenen Rabatt.

Gruß Olli

am 13. Mai 2007 um 14:54

Quelle ADAC:

Neuwagenkauf: Vergünstigungen für Behinderte

Wir haben für Sie bei den Herstellern nachgefragt: Viele Fahrzeughersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der "Unverbindlichen Preisempfehlung" ("Listenpreis") an. Den Rabatt gibt's dann über den Händler, der in der Regel eine Rückvergütung über den Hersteller erhält. Natürlich hat der Händler das letzte Wort, d.h. mit diesem müssen Sie verhandeln, denn in seinem Ermessen liegt letztlich die Rabattgewährung. Nicht unerheblich ist Ihr Verhandlungsgeschick, denn - wie Sie unten in der Tabelle sehen - oftmals gibt's einen Spielraum seitens des Händlers.

Vorausgesetzt wird im Allgemeinen ein Behinderungsgrad von mindestens 50% mit Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Blind". Teilweise wird dem Behinderten eine Mindesthaltedauer auferlegt oder die Vorlage des Behindertenausweises gefordert und wichtig ist auch, dass das Fahrzeug auf den Behinderten (also auch auf ein behindertes Kind) zugelassen wird. Einzelheiten hierzu klären Sie bitte am besten selbst mit dem Verkäufer ab. Alle Angaben sind selbstverständlich unverbindlich!

Hersteller: Audi

Behindertennachlass: 15% auf Neufahrzeuge ab März 2003, nicht auf Dienst- und Gebrauchtfahrzeuge.

Voraussetzungen: Behinderung über 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind), Mindesthaltedauer: 6 Monate, Zulassung auf Behinderten selbst, bis 2 Fahrzeuge pro Jahr.

Was mich interessieren würde wie es denn dann beim Preis für den Gebrauchten bei Inzahlungnahme aussieht.

Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt?

Zitat:

Original geschrieben von Andi-D-Dorf-79

Voraussetzungen: .... B (blind), ....

ohne Kommentar! :D

am 15. Mai 2007 um 13:58

Ich habe meine A4 Limo über den G70-Ausweis meiner Mutter bestellt. Es gab für den Ausweis 15% und dann noch etwas oben drauf. Wichtig ist, dass die Zahl mindestsns 50 ist. Der Wagen muss dann für ich glaube ein halbes Jahr auf den Käufer sprich Gehbehinderten zugelassen werden.

Ein Kauf über so einen Ausweis ist bis zu zwei Mal im jahr möglich.

Also es gibt offiziell 15% Rabatt. Das wurde hier ja auch schon gesagt. Behindertenausweis mit dem Zusatz "G" oder "H" muss vorliegen. Der Käufer muss eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, dass das Fahrzeug mindestens für 6 Monate auf den Behinderten zugelassen wird. Während dieser Zeit darf das Fahrzeug auch nicht veräußert werden. Die Zulassung und Rechnungsgestellung erfolgt auf den Behinderten, welcher ja auch offiziel der Käuder ist. Audi erlaubt eine Ausnahme: Wenn der Behinderte unter Vormundschaft steht, dann kann der Vormund als Käufer fungieren. Die 15 % Rabatt splitten sich nach Aussage meines Händlers in 10 % Händler und 5% Zuschuss durch Audi auf. Bei einem A 5 ist das wohl ein guter Preis. Bei z.B. einem A 4 sollte man wohl derzeit noch ein wenig nach verhandeln.

Zitat:

Original geschrieben von Andi-D-Dorf-79

Quelle ADAC:

Neuwagenkauf: Vergünstigungen für Behinderte

....

Hast du zufällig den ganzen Artikel vom ADAC??

Mich würde mal interessieren, was die anderen (deutschen) Hersteller so an Rabatten gewähren... ;-)

klick

Danke sehr...

am 16. Mai 2007 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von mareje

ohne Kommentar! :D

Hört sich im ersten Moment bescheuert an, aber in der Regel hat ein blinder Mensch eine Person, die ihn betreut, oder Ehefrau etc.

Die fahren dann das Auto.... ist also nicht abwegig.

----

am 27. Mai 2007 um 15:39

kriegt man den Rabatt nun eigentlich "ab 50%" oder "ab mehr als 50%" ?

Die Angaben im Internet widersprechen sich da leider...weiß es jemand genau?

Denn mehr als 50% Behinderung haben nicht gar so viele, dagegen 50% einige...

am 27. Mai 2007 um 16:24

Die Zahl auf dem Schein muss mind. (also einschließlich) 50 betragen, dann gibt es die Prozente.

Beispiel: Hätte auf dem Ausweis meiner Mutter statt G70 die Bezeichnung G50 gestanden, hätte ich auch den Rabatt bekommen.

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