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Rabatt mit Behindertenausweis

Audi A5
Themenstarteram 12. Mai 2007 um 15:54

Hallo,

kann mir von Euch jemand sagen wieviel Rabatt es mit einem Behindertenausweis bei Audi gibt und wie das alles abläuft. Gibt es Erfahrungen dazu?

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Andi-D-Dorf-79

Voraussetzungen: .... B (blind), ....

ohne Kommentar! :D

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am 27. Mai 2007 um 16:58

stecht euch ein auge aus oder hackt ein bein ab, dann "seht" ihr, wieviele prozente es gibt.........

wenn ihr euch dieses auto nicht leisten könnt, lasst die finger davon und versucht nicht auf kosten von behinderten zu feilschen..

sowas finde ich schei..........

am 27. Mai 2007 um 17:13

Das ist mir eigentlich reichlich egal, wie Du das findest. Wenn ich mit so einem Ausweis die Möglichkeit habe, ein paar Prozente weniger zu zahlen, halte ich das für absolut legitim. Das ist auch kein Feilschen, sondern nur Inanspruchnahme von angebotenen Leistungen.

am 28. Mai 2007 um 21:34

außerdem ist der Rabatt über neuwagen-schnaeppchen mehr als der hier für Behinderte.

Übrigens hat es nichts mit leisten können zu tun, dass man nach Rabatten sucht... ;-)

ihr könnt doch die Audi Niederlassungen in den größeren Städten und die können bis 15% Rabatt geben ohne das man behindert ist oder so nen Ausweis braucht, alle Händler haben nämlich wie ne Art Punktesystem und je mehr ein Händler Punkte hat desto mehr kann er Rabatt geben und die Niederlassungen können am meisten geben, ob sie es wollen ist ne andere Frage.

Wie verhält es sich eigentlich genau mit der Mindesthaltedauer von 6 Monaten? Diese Mindeshaltedauer wurde mir nur mündlich vom Verkäufer mitgeteilt. Sie steht nicht im Vertrag. Wie und wer kann überprüfen, ob ich den Wagen 6 Monate auf mich zugelassen habe? Und was kann passieren, wenn ich den Wagen wirklich vorher privat verkaufe? Wie gesagt steht nichts im Kaufvertrag.

Zitat:

Original geschrieben von herzogb

Wie verhält es sich eigentlich genau mit der Mindesthaltedauer von 6 Monaten? Diese Mindeshaltedauer wurde mir nur mündlich vom Verkäufer mitgeteilt. Sie steht nicht im Vertrag. Wie und wer kann überprüfen, ob ich den Wagen 6 Monate auf mich zugelassen habe? Und was kann passieren, wenn ich den Wagen wirklich vorher privat verkaufe? Wie gesagt steht nichts im Kaufvertrag.

habe das mehrfach durch ( Kauf über meinen Schwiegervater ) und das steht auch nicht im Kaufvertrag. Es war immer so, Du musst oder der Käufer eben, eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, da steht das eindeutig drin....mind. 6 Monate der wirtschaftliche Eigentümer des subventionierten Fahrzeuges...... und es stehen auch die Konsequenzen drin. I.Ü. zählt auch eine mündliche Abmachung.

Vereinzelt forschen die auch nach und dann heißt es die Differenz zum Listenpreis nachzahlen. Jetzt kommen wieder ganz schlaue und sagen......wie sollen die denn das mitkriegen....hahaha...... Ganz einfach : nur mal den Fall : Montagsauto, permanente Garantiegeschichten oder Wandlung oder oder....... So - nach 4 Monaten verkauft und einen Monat später geht der Motor / Getriebe etc. kaputt und der Neukäufer meldet jetzt mal eben die Sache bei Audi an - ist ja Garantie drauf.......schon haben die es.......häh ?? Fahrzeugnr.....wie jetzt ????? müsste doch zu Hr. Meier gehören und nicht zu Frau Schmidt ....... Muss jeder selber wissen, 6 Monate sind doch nicht sooo lang.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Muss jeder selber wissen, 6 Monate sind doch nicht sooo lang.

Stimmt, die Zeit geht schnell rum. Meine Mutter musste am Abholtag (sie war mit in IN) ebenfalls diese Erklärung unterschreiben.

Vor Weihnachten, am Tag der Abholung des Avant meiner Frau, waren dann die 6 Monate vorbei und das AZ hat die Ummeldung auf meinen Namen übernommen.

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen

...... waren dann die 6 Monate vorbei und das AZ hat die Ummeldung auf meinen Namen übernommen.

Ganz genau so geht`s ;)

und nebenbei sind die Strafzettel das erste halbe Jahr gleich mal beim Schwiegervater aufgelaufen :D

am 26. Mai 2008 um 17:49

Wie sieht es denn nun mit der Aufteilung der Prozente aus? Manche behaupten ja, dass sich Händler und Hersteller die Prozente teilen (jeweils 7,5 %). So seien auf einen TT angeblich bis zu 18 % Rabatt möglich gewesen. Andere wiederum sagen, dass das Werk die kompletten 15 Prozent übernimmt und der Händler lediglich eine Prämie für das verkaufte Auto erhält. 18 Prozent für einen neuen A4/A5 wären ja ein Traum.... Hat ja jemand Erfahrungswerte?

am 3. April 2010 um 18:17

Kriegt man auch Rabatt mit einem Behidnertenausweis von 50% OHNE die Merkzeichen?

 

Gruß

nein bekommst net. es muss ein merkzeichen sein und 50% sonst gibs nix

am 3. April 2010 um 20:32

Also das mit mindestens 50% im Ausweis ist ein Muss!

Das G oder H Zeichen kann fehlen wenn der VW (Audi) Konzern gerade mal wieder eine mit beschraenkter Dauer angeraumte Ausnahme einraeumt, mit der lediglich die 50% ausreichen ohne Zusatz G oder H, also ruhig mal nachfragen, diese letzte Aktion war meines Wissens bis Ende Maerz gegeben, ob diese verlaengert wurde weiss ich nicht.

Aber ansonsten eine legitime und kostsparende Alternative wenn das ganze nicht ueber 10 Ecken laeuft.

Bei Opel wurde der Behindertenrabatt gerade von 15 auf 20% erhöht. Mal sehen, wie die anderern Hersteller reagieren.

Zitat:

Original geschrieben von corsaamg

nein bekommst net. es muss ein merkzeichen sein und 50% sonst gibs nix

Hallo zusammen, hätte auch mal eine kleine Frage zu der Sache. Der Mann meiner Schwiemu ist zu 100% behindert hat aber keine der Merkzeichen in seinem Ausweis stehen. Sie wollen sich demnächst einen kleinen Polo (neu) kaufen und nun wollt ich gern wissen ob sie daruf die Prozente bekommen oder eben keine? Danke Euch für die Antworten und noch ein Unfallfreies Osterfest.

LG Micha

ich bin mir nicht sicher. aber bei ford. braucht mann kein merkzeichen. aber bei audi mit merkzeichen bei mir war das so. das audi mich gefragt hat ob ich ein merkzeichen habe im ausweis.

weil ich vor dem kauf.bei audi war und habe mich erkundigt

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