Parkunfall - Eilige Frage dazu

VW Golf 5 (1K1/2/3)

hallo zusammen,

ich hatte gestern einen kleinen unfall beim ausparken, heckklappe und einige anderen sachen wurden beschädigt, es ist ein vollkaskoschaden. die versicherung bezahlt, da der schaden höher ist als der anstieg der versicherungskosten in der zukunft.

die heckklappe und der rest werden 1:1 ausgetauscht.

gilt das auto dann wieder als unfallfrei?

daniel

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Ein Fahrzeug ist dann Unfallfrei, wenn die Teile durch Originalteile ersetzt worden sind und am Rahmen kein Schaden enstanden ist.
Zur reinen Vorsichtsmaßnahme würde ich dies einem späteren Käufer mitteilen. Sollte aber keinen Einfluß auf den Wiederverkauf haben.

Gruß

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Meines erachten gilt ein Fhz. wo Teile getauscht werden nicht mehr als Unfallfrei.
Ich persönlich finde das eine harte Regelung und bin mir auch nicht 100% sicher.

Wenns anders ist würde mich das auch sehr interessieren.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von daniellll


hallo zusammen,

ich hatte gestern einen kleinen unfall beim ausparken, heckklappe und einige anderen sachen wurden beschädigt, es ist ein vollkaskoschaden. die versicherung bezahlt, da der schaden höher ist als der anstieg der versicherungskosten in der zukunft.

die heckklappe und der rest werden 1:1 ausgetauscht.

gilt das auto dann wieder als unfallfrei?

daniel

Nein, aber du mußt das beim Verkauf nicht erwähnen, es sei denn, du wirst vom Käufer danach gefragt.

Ein Fahrzeug ist dann Unfallfrei, wenn die Teile durch Originalteile ersetzt worden sind und am Rahmen kein Schaden enstanden ist.
Zur reinen Vorsichtsmaßnahme würde ich dies einem späteren Käufer mitteilen. Sollte aber keinen Einfluß auf den Wiederverkauf haben.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von wolfgangbiehk


Nein, aber du mußt das beim Verkauf nicht erwähnen, es sei denn, du wirst vom Käufer danach gefragt.

Dann wollen wir alle hoffen, dass der spätere Käufer kein Internet hat.

Sonst kann ich mir schon das Geschrei vorstellen, dass er betrogen wurde, weil Teile getauscht wurden....

Natürlich ist der Wagen nicht unfallfrei. Frag mal Deinen Händler und ggf. Deine Versicherung, was die dazu sagen. Der Händler wird Dir am ehesten Auskunft geben können.

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Nachtrag:
Schau mal auf Dieser Seite nach.
Da wird Dir geholfen.
Also, um auf Deine Frage zu kommen... Nein, es ist ein Unfallwagen.

Hallo,

meine persönliche Meinung hierzu ist, dass ich jeden Schaden angebe. So bin ich 100% korrekt, stelle mich als ehrlichen Käufer dar und zudem bekommt jeder Käufer sowieso den Schaden mit, da dieser ja in der "Auto History" vermerkt wird.

@GolfTour:
Vielen Dank für diese Seite. Mein Problem wäre nun noch, was das deutsche Recht hierzu sagt, denn schlußendlich würde ein eventueller Rechtsstreit nicht im Ausland geführt werden.

Zitat:

Original geschrieben von GolfTour


Also, um auf Deine Frage zu kommen... Nein, es ist ein Unfallwagen.

Etwas präziser: die Frage war "unfallfrei". Und er ist eindeutig

nicht unfallfrei

! Aber es ist trotzdem laut dem zitierten Artikel kein Unfallwagen... Die richtige Bezeichnung lautet deshalb: "nicht unfallfrei, aber kein Unfallfahrzeug". Man achte auf die Unterschiede...

Für mich ist ein Auto dessen Heckklappe ausgetauscht werden muss kein Unfallfreies Auto mehr, egal was die Gerichte sagen....

Schaut euch doch mal den folgenden Link an.

Als übliche Beschaffenheit gebrauchter Wagen kann Unfallfreiheit angenommen werden (von Bagatellschäden abgesehen)

Ich stimme ThaFUBU voll zu !!!!

Interessant ist der vorletzte Satz des Urteils:

Zitat:

Der im Streitfall vorliegende Karosserieschaden an der linken Tür und dem linken hinteren Seitenteil des Fahrzeugs – ein mehr als 5 mm tiefer Blechschaden, dessen fachgerechte Beseitigung 1.774,67 € kostet – ist nicht als "Bagatellschaden" anzusehen.

Ich meine, wenn ein 5mm tiefer Blechschade keine Bagatelle ist, dann ist dieses:

Zitat:

Original geschrieben von daniellll


ich hatte gestern einen kleinen unfall beim ausparken, heckklappe und einige anderen sachen wurden beschädigt, es ist ein vollkaskoschaden. die versicherung bezahlt, da der schaden höher ist als der anstieg der versicherungskosten in der zukunft.

die heckklappe und der rest werden 1:1 ausgetauscht.

gilt das auto dann wieder als unfallfrei?

daniel

Weder eine Bagatelle noch hast Du ein unfallfreies Fahrzeug.

Aber in einem anderem Thread wird ja darüber spekuliert, was Du überhaupt vorhast...🙄

Also um hier noch ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen (leider finde ich das Urteil nicht mehr):

Dort war folgendes zu Lesen:

Die Frage ob die Eigenschaft als Unfallwagen gegeben ist, hängt auch wesentlich davon ab, welche Ansprüche der Käufer hat.

".....Sofern dieser im besonderen Maße darauf Wert legt, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, und dies auch beim Kauf so bekundet, ist auch ein Fahrzeug dann als Unfallfahrzeug anzusehen, wenn auch nur ein geringfügiger Schaden (die Höhe der Reparaturkosten spielen dabei keine Rolle) vorgelegen hat. ....."

Mit anderen Worten: Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du beim Verkauf zumindest auf die ausgetauschten Teile hinweisen!

Grüße

Björn

Ist nicht auch die Höhe des Schadens davon abhängig ob es sich anschließend um einen Unfallwagen handelt ??
Bei den meisten Unfällen werden doch orginal Teile 1 zu 1 wieder verbaut, dann wäre es ja nie ein Unfallwagen... ?? !!

Zitat:

Original geschrieben von Eleflon


Ist nicht auch die Höhe des Schadens davon abhängig ob es sich anschließend um einen Unfallwagen handelt ??
Bei den meisten Unfällen werden doch orginal Teile 1 zu 1 wieder verbaut, dann wäre es ja nie ein Unfallwagen... ?? !!

es gibt ja auch Teile, die man nicht tauschen kann!

Ich finde die ganze Diskussion hier höchst amüsant...es dürfte schwierig sein hier bei MT eine Lösung zu finden. Auf einmal ist jeder ein kleiner Jurist 😛

MfG Sierratango

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