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Nun also definitiv: Tagfahrlicht

Themenstarteram 8. Januar 2006 um 10:14

Hi,

habe eben gehört, dass unser neuer Verkehrsminister Herr Tiefensee beschlossen hat, dass auch in Deutschland zukünftig auch am Tage mit Licht gefahren werden muss. Nur noch der Zeitpunkt ab wann die Vorschrift in Kraft tritt ist noch nicht ganz raus.

Grundsätzlich finde ich das auch ok. Motorradfahrer haben das ja schon seit langem als Pflicht, um eben besser gesehen zu werden.

Wie war das mit der Nachrüstung von Tagfahrlicht beim e46? Da war doch was.... Sonst ist ja meine autom. Fahrlichtsteuerung total für die Katz... :)

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89 Antworten

Also ich halte von dem ganzen Zeugs überhaupt nichts, wenndann müsste das Gesetz so aussehen:

Das Licht am Tage ist zu benutzen, wenn:

1. Die Sicht schlecht bzw. durch Regen, Gewitter, Nebel, Smog usw. beeinträchtigt wird

2. Ab Oktober bis März.

Also eins kann ich sicherlich sagen: Ich fahr doch nicht im Juli bei 30C mittags und strahlend blauem Himmel mit Licht herrum!!!!

Meine Meinung!

MFG Daniel

Themenstarteram 4. Februar 2006 um 10:31

Zum Thema Nebelscheinwerfer sagt die STVO §17 Abs.3:

Zitat:

§17 Beleuchtung

 

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

------

Also ganz klar. NSW sind NICHT NUR für Nebel gedacht.

Themenstarteram 4. Februar 2006 um 10:35

@Beetle007

Standlicht ist KEINE Begrenzungsleuchte!

Das darf man nicht verwechseln. Weil du oben etwas von nur NWS mit Standlicht geschrieben hast. Und nachts sind zwangsläufig die Hauptscheinwefer zu benutzen. Steht in Abs. 1 in §17.

Grüße

Doch man darf Nebler mit Standlicht fahren: WENN das Standlicht nicht mehr als 40cm von der Außenkante Richtung Fahrzeugmitte sitzt, gilt es als Begrenzungslicht (vielleicht kann jemand die Stelle der StVZO zitieren).

Nur: Dunkelheit ist eben keine der o.g. Beeinträchtigungen... ;)

Gruß, Timo

Themenstarteram 4. Februar 2006 um 10:49

Hi Timo,

du meinst sicher StVZO §51 Abs.1

Zitat:

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

_____

Aber dann frage ich mich warum an LKWs extra Begrenzungsleuchten sind, da sind es ja auch kein 400mm bis zur breitesten Stelle....

Zitat:

Original geschrieben von Top Sport Champ

@Beetle007

Standlicht ist KEINE Begrenzungsleuchte!

Das darf man nicht verwechseln. Weil du oben etwas von nur NWS mit Standlicht geschrieben hast. Und nachts sind zwangsläufig die Hauptscheinwefer zu benutzen. Steht in Abs. 1 in §17.

Grüße

Naja - aber wenn der Nebel so dicht ist, dass man selbst schon von den Abblendlicht geblendet wird...

Wenn man nicht mal mehr die nächsten Begrenzungspfäle sieht? Was macht man dann? Auf jeden Fall kann man dann unter Umständen nur mit Nebelscheinwerfern mehr sehen - klar muss man sich dementsprechend mit der Geschwindigkeit anpassen.

am 4. Februar 2006 um 23:34

Zitat:

Original geschrieben von dani_3987

Also ich halte von dem ganzen Zeugs überhaupt nichts, wenndann müsste das Gesetz so aussehen:

Das Licht am Tage ist zu benutzen, wenn:

1. Die Sicht schlecht bzw. durch Regen, Gewitter, Nebel, Smog usw. beeinträchtigt wird

2. Ab Oktober bis März.

Also eins kann ich sicherlich sagen: Ich fahr doch nicht im Juli bei 30C mittags und strahlend blauem Himmel mit Licht herrum!!!!

Meine Meinung!

MFG Daniel

sehe ich genauso, oktober bis märz müsste auf jedenfall reichen.

Zweifel am Nutzen des Tagfahrlichts habe ich seit einem Beitrag des KfV in Österreich nicht mehr.

Ich bin überzeugt, dass sich dort getroffene Feststellungen 1:1 auf deutsche Straßen übertragen lassen. :)

Gruß

Rigero

Genau...

@Beetle007 nochmal, siehe oben:

WENN Nebler eingeschaltet werden dürfen (also bei Behinderung durch Nebel, Regen, Schneefall), dann darf das auch mit Standlicht ohne Fahrlicht geschehen.

Eben aus den von dir genannten Gründen kann das sinnvoll sein. Wer schon mal Nebel unter 50m erlebt hat, der kennt das (die anderen dürften rechtlich die Nebelrückleuchte noch nie benutzt haben).

Das Thema ist aber "Tagfahrlicht"...

Und da kann mir nun mal KEINER erklären, warum Nebler schlechter geeignet seien als Fahrlichter! Falsch eingestellt blenden beide, richtig eingestellt blenden die Nebler sogar weniger.

Viele Grüße, Timo

Noch was, zum Thema Tagfahrlicht:

Lässt sich ganz einfach so regeln wie in Tschechien -

-> MESZ auf der Uhr: Kein Licht.

-> MEZ auf der Uhr: Immer mit Licht! :)

Gruß, Timo

Hi,

hab mal bei BMW in Weißwurst-City gefragt:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Krümelbrot,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie fragen nach einer Umrüstung der Beleuchtungsanlage Ihres BMW 3er E46

auf Tagfahrlicht? Aktuell ist nicht bekannt, wann die BMW AG eine solche

Lösung anbieten wird.

Mit freundlichen Grüßen

BMW Kundenbetreuung

Super Sache! Danke BMW! :rolleyes:

Gruß

Krümel

Bitte was?! Geht doch heute schon per Software/DIS.

Was soll die Aussage von BMW? Verstehe ich nicht. :o

Gruß, Timo

@Timo

Ich glaube BMW hat "echtes" Tagfahrlicht gemeint, nicht Abblendlicht.

Das ist richtig. Ich habe explizit die Codierung auf "Tagfahrlicht" ausgeschlossen, wo das normale Abblendlicht leuchtet (Begründung: Xenon-Lebensdauer vs. aua, teuer!).

Dennoch schwach, dass Audi sowas schon in Serie produziert und BMW nicht weiß, wie es weitergehen soll.

Gruß

Krümel

am 6. Februar 2006 um 16:29

Es würde aber auch nix bringen, wenn sowieso dass komplette Abblendlicht (was ich für sehr wahrscheinlich halte) Pflicht wird ;)

Kann schon verstehen, dass BMW da jetzt nicht Hals über Kopf irgendwelche Zwischenlösungen anbietet, bis die endgültige Entscheidung gefallen ist...

 

Gruß

Lothar

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