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Negativliste Phaeton-Werkstätten

VW Phaeton
Themenstarteram 21. Mai 2015 um 11:10

Hallo liebe Forum Freunde

Ich möchte gerne eine Sammlung von Werkstätten mit eurer hilfe erstellen.

Schreibt eure Erfahrungen über Werkstätten von denen ihr der Meinung seit das man dort nicht sein Liebling reparieren, warten etc sollte.

Beste Antwort im Thema
am 31. Mai 2015 um 13:17

Die Ausstattungsliste scheint fehlerhaft zu sein. Beispielsweise konnte ich keinen Makeup Spiegel finden...

Eben mal schnell im Konfigurator durchgesehen und siehe da mein Fahrzeug würde aktuell mit den Ausstattungsvarianten an die ich mich noch erinnere so ungefähr auf 112.000 Euro erreichen. Kommen noch die Dinge hinzu die ich vergessen habe, wird der Betrag sicher nochmal etwas höher.

Da erinnerte ich mich doch gerade noch, dass ich ja doch ein paar Individual Ausstattungen hatte. Aber damals gab es wohl den Individual Schriftzug erst ab 3 Individual Bestandteilen und ich hatte nur 2.

Letztlich spielt das aber auch keine Rolle. Allerdings verurteile ich diese grundsätzlich harsche Kritik an Allem und Jedem die hier aktuell durchgeführt wird. Kein Wunder dass der TE hier nicht mehr antwortet wenn er so willkommen geheißen wird. Formulierungen wie "na dann gratulier ich Dir, wenn Du das schaffst" oder "verarxxx"

sind einem Phaetonfahrer sicher nicht als stilvoll anzulasten.

Wenn der TE eine solche Aussage über sein Fahrzeug und ggf. sogar noch ein Dokument erhalten hat, sollte man es ihm zunächst erstmal glauben, er wird dies ja nicht frei erfunden haben. Wie viel Wahrheit in dem Ganzen steckt ist eine ganz andere Sache. Aber dies muss man unabweisbar unter Kenntnis einfacher Benimmregeln nicht derart kommentieren. Möglicherweise hätte der TE in einigen Jahren einige wertvolle Tips und Tricks hier im Forum beitragen können, allerdings wird er das jetzt nicht mehr tun, da er aufgrund der geführten Kommunikation einfach nur vergrault wurde.

Muss das wirklich sein??? Müssen sich manche Mitglieder im Forum immer gleich als feindlich, bösartig und komunikationsunbegabt outen? Die Aussenwirkung derartiger Kommunikation ist sicher grandios. Wenn das so weiter geht, werden alle Phaetonfahrer bald nur noch als dumme Idioten von anderen bezeichnet, dank dieser Art der Kommunikation.

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Fährst Du einen Phaeton und hast schlechte Erfahrungen mit einer VW Werkstatt gemacht oder was ist der Anlass deines überhaupt ersten Beitrags?

Es gibt aus gutem Grund eine Positiv-Liste über VW Werkstätten für den Phaeton.

Eine "schwarze Liste" könnte sehr schnell ganz viel Ärger geben und würde von MT mit Sicherheit nicht geduldet.

LG

Udo

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 11:27

Also ich fange gleich mal an.

VW autohaus Ertmann und Hemsgeberg in Thüringen Bad Frankenhausen. Begründung : Einfaches anlernen der Fahrzeug Schlüssel für öffen und schließen der Fenster.

Resultat ist das die Rückfahr kammera sowie die Niveau und komfor Regulierung des Fahrwerks nicht mehr gehen.

Behebung der Fehler erst durch eine anderre Werkstatt.

Mein Fz VW Phaeton V6 3l TDI bj 09 volle Hütte mit individual Ausstattung komplett von VW gepflegt.

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 11:30

@a346 ok das es dan gelöscht wird hatte ich nicht gedacht ist ja der Sinn von einem forum seine Erfahrungen mitzuteilen oder nicht ?

Erfahrungen mitteilen kann man, aber eine schwarze Liste im Forum zu erstellen ist rechtlich einfach nicht Ordnung.

Stell uns deinen Phaeton doch mal näher vor, volle Hütte ist selten...

LG

Udo

am 21. Mai 2015 um 13:56

A346, das ist doch Unsinn. Natürlich können Forumsmitglieder negative Erfahrungen mit Werkstätten austauschen und diese Werkstätten auch in einer Liste zusammenführen. Warum denn auch nicht. Es gibt kein Recht in D das soetwas verbietet. Entspanne Dich mal.

Och, ich bin sogar ganz entspannt, sebst nach lesen deines Beitrags.

Dann macht mal schön eine "schwarze Liste". Der TE hat ja schon angefangen...

Schon mal was von Rufschädigung gehört? Gibt es auch in Deutschland.

Zitat:

@Lord_Montague schrieb am 21. Mai 2015 um 15:56:38 Uhr:

A346, das ist doch Unsinn. Natürlich können Forumsmitglieder negative Erfahrungen mit Werkstätten austauschen und diese Werkstätten auch in einer Liste zusammenführen. Warum denn auch nicht. Es gibt kein Recht in D das soetwas verbietet. Entspanne Dich mal.

Schon mal was von "geschäftsschädigend" gehört?

Zum Einen legst Du hier im Forum nur Deine Sichtweise dar, die wir Dir hier einfach glauben sollten.

Als ich vor vier Jahren nach dem Kauf den Kundendienstberater das Keyless-System erklären sollte, weil der Türgriff der jeweiligen Tür dieser nach Austausch des Türschlosses nicht funktionierte und der KDB meinte, dass es ja per Schlüssel funktioniert, hab ich zu der anderen Filiale des Autohauses gewechselt mit anderen Kundendienstberatern. Seit dem scheint es zu passen, bin bislang zufrieden, obwohl es jetzt ein Glaspalast ist.

Bilder & Daten von der "vollen Hütte" würden mich auch interessieren. Was hat er alles? Klima, Xenon, Alufelgen ist klar. Auch Leder? Oder wirklich ALLES?

am 21. Mai 2015 um 15:07

Ihr wollt doch jetzt nicht im Ernst behaupten, dass das Benennen von Negativerfahrungen unter Kunden und Interessenten strafbar wäre. Wo leben wir denn...

Strafbar ist nur die üble Nachrede §111StGB, also das öffentliche Äußern nicht beweisbarer Behauptungen, umgangssprachlich auch Lüge oder Verleumdung genannt. Wenn man aber wahrheitsgemäße belegbare Erfahrungen austauscht hat man überhaupt nichts zu befürchten.

Zum Nachlesen, besonders Absatz 3

(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.

http://www.motor-talk.de/.../...ten-v-6-zylinder-tdi-t5182707.html?...

Dann mach doch einfach, hattest es ja schon mal vorgeschlagen. Ist aber keiner drauf gehüpft. Warum wohl?

Lord_Montague hat es sehr gut auf den Punkt gebracht. Solange die Behauptungen belegbar sind und keine Verleumdung stattfindet, kann gerne über Werkstatterfahrungen diskutiert werden. Der jeweilige Beitragsersteller muss sich jedoch jederzeit bewusst sein, dass ggf. Ansprüche des erwähnten Betriebes gegen ihn persönlich geltend gemacht werden können.

Grüße,

Chris

Alles wird gut!

Danke Chris!

LG

Udo

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 21:30

Oh je da hab ich aber eine Diskussion ins rollen gebracht

Wahr so nicht gedacht.

Also belegbar ist es ja das nach dem Werkstatt Besuch mehr defekt wahr als davor soviel dazu.

Wen es rechtlich nicht in Ortung ist denke ich mal das die forum Betreiber diesen Bereich einfach löschen oder was meint ihr ?

So zu meinem Auto Fotos kann ich morgen machen wen ich dazu komme soviel kann ich euch schon sagen alles was Bis 2009 in einem Phaeton man hätte reinbauen können ist drinnen innen Ausstattung ist individual also vom erst besitzer zusammengestellt NP von meinem dicken rund 157000€ (und das ist sein 2. Wagen gewesen ein alter Dr. mit Fam) komplett von VW Werkstätten Scheckheft gepflegt dazu audi plus dazu gütesigel und und und

wie gesagt Bilder gibt es morgen

Themenstarteram 22. Mai 2015 um 10:53

So hab ein paar Fotos gemacht

am 22. Mai 2015 um 15:16

Wer stellt sein auto auf der ebene mit Feststellbremse ab?! ;-) sorry der musste sein.

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