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Navi nachrüsten in Limo LCI?

BMW 3er E90
Themenstarteram 6. April 2015 um 14:15

Hallo!

Ich will in meinem E90 LCI gerne das CIC Mid nachrüsten.

An Teilen werde ich den CIC-Rechner, den Navi Monitor, den CIC Controller, das Armaturenbrett, die Blende für die Mittelkonsole (für CIC Controller), GPS-Antenne, Blende für Klimabedienteil, Kabel für GPS, Kabel für Monitor, ... benötigen.

Soll ich die Combox auch nachrüsten? Die wird ja nur für Apps benötigt oder? :rolleyes:

Was brauche ich außerdem noch für Teile?

Gruß

BMW_316i

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99 Antworten
am 7. April 2015 um 10:37

Zitat:

@AllesDiesel schrieb am 7. April 2015 um 11:34:07 Uhr:

...da hast Du Dir ja was vorgenommen... :)

...AutoBild hatte mal n Test gemacht und einige Navis bei ebay gekauft, auch aus Deutschland. Sie stellten sich alle als gestohlen heraus... Nun kann man sagen, ok mir doch egal, ob ich das unterstütze und zusätzlich auch kein Eigentum erwerbe (Sollte jemand mit ner Hundemarke vorbei schauen, so ist das Gerät weg und das Geld auch). Jedoch wissen nun zumindest die Hehler, wo ein Auto mit Navi steht. ;)

...Also egal wie, so ganz ungefährlich ist das für ein selbst dann auch nicht.

Grüße

Wow, das ist ja mal ne Menge an (juristischer) Fehlinformation... ;)

Steht jemand mit ner Marke vor der Tür, ist das Gerät definitiv nicht weg. Es wird weder eingezogen, noch bekommt es der Besitzer zurück oder sonstiges. Zuweilen das auch mehr als unwahrscheinlich ist, da die Geräte nirgends registriert werden.

Das Ganze nennt sich gutgläubiger Erwerb nach §932 BGB...

Der neue Besitzer ist dann auch berechtigter Eigentümer ohne jedwede Rechtsnachteile.

* * * * *

Der Bericht der AutoBild würde mich aber grundsätzlich mal interessieren, da so gut wie nie nachvollziehbar ist, welche Geräte gestohlen sind und welche nicht. Spätestens wenn der Seriennummernaufkleber vom Gehäuse entfernt wurde ist Schicht im Schacht und das machen professionelle Diebesbanden schon von sich aus - wenn sie nicht ganz verblödet sind. Der Empfänger kann sich natürlich seinen Teil denken, wenn er ein Gerät ohne Seriennummernaufkleber bekommt... ;)

Als mein Navi aus dem 5'er geklaut wurde, hieß es seitens der Polizei auch ganz deutlich - keine Chance, wenn nicht ganz deutliche und nachweisbare Kennzeichnungen vorhanden sind. Meines hatte eine recht unschöne Einkerbung am Einschaltknopf und siehe da - bei Ebay tauchte ein solches Gerät später auch auf. Zumindest konnte man die Einkerbung meines Erachtens durchaus sehen. Da es aber kein deutliches Foto mit dem Navi nebst Einkerbung in meinem Fahrzeug gab, na ja, Sache erledigt.

Aber gut, ich bin auch ehrlich. Hab die Möglichkeit natürlich gleich genutzt und auf ein CCC umgerüstet. nebst dem Umbau ist auch noch ein gutes Sümmchen hängengeblieben. Ist halt so...

Und übrigens - selbst die Versicherer verweisen gern auf solche relativ günstigen Gebrauchtgeräte bei Ebay & Co... :D

Man darf aber auch nicht die Unfallstatistiken vergessen und was da an Massen von Fahrzeugen verwertet wird. Natürlich auch die Navigationsgeräte, egal ob Audi, VW, BMW, Mercedes oder andere. Man kann also nicht abstreiten, dass ein guter Teil solcher Geräte geklaut sein dürfte, aber eben nicht alle. Muss man eben auch ein bissl schauen, bei wem und wo man kauft...

Themenstarteram 7. April 2015 um 10:41

Zitat:

@Tl-01a schrieb am 7. April 2015 um 12:33:51 Uhr:

Dann brauchst du noch einen Can Bus Filter oder wie man die genau nennt. Er trennt das Navi vom Canbus in der Zeit wo es versucht zu kontrollieren ob es "gestohlen" ist.

Meinst du etwas so einen Filter...

Ja, genau so etwas.

@Neo: Werde mich jetzt nicht mit Dir darüber streiten;), aber bei ebay etwas im guten Glauben zu erwerben, obwohl die Presse voll davon ist, dass es sich gerade bei Navis nahezu immer um Hehlerware handelt, halte ich für schwer zu verteidigen. Und der Mann mit der Hundemarke war selbstverständlich eine Metapher. Hier werde ich nochmal an meiner Ausdrucksweise arbeiten, da das wohl nicht ganz eingängig war. :)

VG

am 7. April 2015 um 13:42

@Alles Diesel: Würde auch nix bringen sich darüber zu streiten, weil es nun mal ist wie es ist. Mir ist natürlich klar, dass die Sache mit dem Mann nebst Marke nicht wortwörtlich zu nehmen war, aber mir ging es prinzipiell darum, dass an der Sache in gutem Glauben tatsächlich Eigentum erworben wird, selbst wenn der Verkäufer nicht Berechtigter war. Also Gerät und Geld weg ist im Regelfall nicht... ;)

Diese käme ja geradezu einem Generalverdacht gegenüber sämtlichen Navi- Handy- Laptop- und anderen Verkäufern gleich. Hier kommt in allererster Linie zum tragen, dass nicht der Kauf in gutem Glauben vom Käufer nachgewiesen werden müsste, sondern das Gegenteil seitens der Staatsanwaltschaft. Sowas könnte zum Beispiel sein:

- nachweisbarer Austausch der Information über die Nichtverfügungsberechtigung (z.Bsp. Mail)

- extrem geringerer Preis als üblich (z.Bsp. Rennrad für 250 anstelle 2500 Euro gebraucht)

- o. ä....

In Sachen Ebay gab es sogar schon Urteile diverser Gerichte (müsste ich mal raussuchen) mit dem Tenor, dass man auf Grund der Anmelde- und Regfistrierungsformalien bei Ebay nicht grundsätzlich von Hehlerware ausgehen muss, nur weil ein hochpreisiger Artikel günstig erworben werden konnte. Man beruft sich hier natürlich auf die AGB von Ebay, dass nur Ware veräußert werden darf, über die man auch verfügungsnerechtigt ist (alles andere wäre ja auch ein Witz). Zudem ist der Verkaufspreis auf Grund von Geboten nicht verifizierbar.

In erster Linie bezieht sich das natürlich auf deutsche Angebote oder ausländische Händlerangebote. Wie oben schon geschrieben, der littauische Privatmann mit 25 verkauften Navis - da dürfte ein Kauf in gutem Glauben schon schwer nachvollziehbar sein.

Wenn Dir natürlich am Regensburger Bahnhof ein zwilichtiger Typ ein iPhone 6 für 50 Euro anbietet, dann dürfte ein Kauf in Gutem Glauben doch schwer zu reproduzieren sein.

Nur mal so als kleine Erklärung nebenbei... ;)

LG

Zitat:

Wow, das ist ja mal ne Menge an (juristischer) Fehlinformation... ;)

Steht jemand mit ner Marke vor der Tür, ist das Gerät definitiv nicht weg. Es wird weder eingezogen, noch bekommt es der Besitzer zurück oder sonstiges. Zuweilen das auch mehr als unwahrscheinlich ist, da die Geräte nirgends registriert werden.

Das Ganze nennt sich gutgläubiger Erwerb nach §932 BGB...

Der neue Besitzer ist dann auch berechtigter Eigentümer ohne jedwede Rechtsnachteile

 

Ich will zwar nicht klugscheißen, aber bitte nicht klugscheißen, wenn man es nicht weiß: An Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben, das steht im §935 BGB und wenn es dumm kommt, ist das Gerät weg...., beachte jedoch Abs. 2 (per Gebot oder Sofortkauf).

 

am 7. April 2015 um 17:51

Dann lass das Klugscheißen mal besser bleiben... :D

Falls das hier missverständlich von mir rübergekommen ist, natürlich kann man an gestohlenen Sachen kein Eigentum im rechtlichen Sinne erwerben. Man kann dafür aber auch strafrechtlich oder zivilrechtlich nicht belangt werden, sofern etwas anderes, der Gutgläubigkeit entgegenstehendes, nicht bewiesen werden kann. DAS war für mich hier der ausschlaggebende Tenor.

Meine Aussage "Der neue Besitzer ist dann auch berechtigter Eigentümer ohne jedwede Rechtsnachteile." ist in dem Falle natürlich nicht richtig, da hast Du recht. Allerdings bezog sich das in erster Linie auf den eigentlichen, vom Gesetzgeber gemeinten gutgläubigen Erwerb.

Eine gestohlene Sache bleibt also prinzipiell immer im Eigentum des Opfers, egal ob ein (Zwischen-)Erwerber gutgläubig davon ausging, das Eigentum zu erwerben. Da der Verkäufer aber bei einem Kaufvertrag verspricht, dem Käufer auch das Eigentum einzuräumen, hat er seine Pflicht aus dem Kaufvertrag verletzt, da er nicht erfüllt hat. Das hat der Bundesgerichtshof bereits bestätigt (Bundesgerichtshof vom 19.10.2007, Az.: V ZR 211/06). Da der Verkäufer dann zu keiner Zeit Eigentum verschaffen konnte ist ihm diese Leistung unmöglich. Daher kann man von dem Vertrag zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen.

Das ist im Regelfall aber ohne Belang, da im Falle eines Falles, der Bestohlene einen umgehenden Ersatzanspruch gegen den Schädiger hat, im Grunde aber nicht gegen den gutgläubigen Erwerber. Dieser müsste dann also erstmal eingeklagt werden. Es ist aber nicht möglich, einen Ersatzanspruch gegen den Schädiger zu haben und gleichzeitig den gutgläubigen Erwerber zu belangen. Geschweige denn ein Versicherer hat den Schaden bereits ausgeglichen, dann wird es erst richtig interessant. Dann ginge der Ersatzanspruch des Bestohlenen nämlich auf den Versicherer über, der aber kein Eigentum erlangen kann, weil es an der Besitzübereignung fehlt. Der Versicherer wendet sich also grundsätzlich an den Schadensverursacher, den Dieb, kann sich demnach aber nicht gleichzeitig an den gutgläubigen Erwerber wenden, da Beide nicht gesamtschuldnerisch haften... :p

Aber gut lassen wir das, sonst wird es zu kompliziert... :D

* * * * *

Glaub mir, die Sache tut sich nicht mit dem Lesen von 1 oder 2 Gesetzestexten, da hängt schon ein bissl mehr dran.

In erster Linie ging es darum, ob man bei einem Ebay-Gerät davon ausgehen müsste, dass die Polizei das Gerät einkassiert oder der ursprüngliche Eigentümer die Herausgabe verlangen kann. Ersteres nicht und zweiteres in der Regel auch nicht!

Wenn du geklaute Ware kaufst (egal, zu welchem Preis und egal, ob bewusst oder unbewusst), kann es dir passieren, dass die Polizei vor der Tür steht und die Ware ersatzlos sicherstellt, klar kannst du zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen, aber erstens stand das nicht zur Debatte und zweitens, viel Spaß dabei. Und da ist auch nichts kompliziert, sondern das ist ganz einfach so.

Zuerst sagst du, es geht nicht und dann ganz selbstbewusst, es geht doch...:confused:, aber wir werden schon wieder, wie heißt das offthropig oder so.

am 7. April 2015 um 19:26

Du darfst jetzt wieder aufhören klugzuscheißen... :p

Ja, ich hab einen Satz in den falschen Kontext gesetzt, was bei Dir scheinbar zu übertriebener Selbstbestätigung führt. Am besten einfach nochmal im Ganzen das von mir Geschriebene lesen, dann merkst vielleicht, auf was ich eigentlich hinaus wollte. Die Verteufelung, dass jedes bei Ebay angebotene Gerät grundsätzlich mal geklaut sein muss und die Gefahr besteht eins auf den Deckel zu bekommen und das Gerät abgeben zu müssen ist einfach zu weit hergeholt und nicht richtig...

Und nein, da das Navi fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, muss da im Regelfall auch nichts ausgebaut und zurückgegeben werden. Der gutgläubige Erwerb ist seitens des Käufers erfolgt, nur eben ohne Eigentumsübergang. Da dürfte der Eigentümer erstmal wieder auf herausgabe klagen, nicht der gutgläubige Erwerber. Und das auch nur, wenn der Versicherer nicht schon entschädfigt hat. Aber das ist dann wieder eine ganz andere Geschichte. Ansonsten setz Dich mal ausgiebig mit dem Thema Schadensrückabwicklung und Eigentümer-Ersatzanspruch auseinander. Gesetzestexte lesen kann jeder, wie das im Ganzen dann gehandhabt wird, steht auf einem gänzlich anderen Blatt - und ist eben doch bei weitem komplizierter als Du denkst... ;)

Aber lass mal, ich werd das jetzt nicht mit Dir ausdiskutieren, allein schon weil es der Sache - dem Threadinhalt nicht wirklich dienlich ist.

Nee, sorry, aber gerade bei hochpreisigen Navis, die bei ebay angeboten werden, möglichst noch aus dem Ausland, ist die Gefahr wahrscheinlich sehr hoch (siehe Autobild) und ob du das Gerät eingebaut hast oder nicht, ist im rechtlichen Sinn absolut unerheblich, sonst baue ich die geklauten Sachen schnell ein und da nimmt sie mir keiner weg (???).

am 7. April 2015 um 19:35

Lass gut sein und lese am besten die betreffenden Urteile. Da hast dann einiges zu tun und weißt am Ende auch nicht mehr als zuvor... ;)

Ich hab nämlich nicht behauptet, dass sich an der Rechtssache etwas ändert, aber an der Verfahrensweise. Der Eigentümer kann zwar Herausgabe verlangen, aber die darf er dann erstmal selbst zivilrechtlich einklagen. Polizei und Stawa sind dafür nämlich nicht zuständig, schon gar nicht wenn wie hin so einem Fall, der gutgläubige Erwerb im Raume steht. Ob mit Eigentumsübergang oder ohne. Die Polizei stellt ein fest eingebautes Navi in der Regel nicht sicher, da es in den wenigsten Fällen der Beweissicherung bedarf. Und selbst wenn dieser Fall ausnahmsweise mal eintreten sollte, steht noch lange nicht fest, wer das Gerät am Ende zurückbekommt. Der Eigentümer, der Versicherer oder der Erwerber, das kommt dann nämlich auf die Entschädigungskonstellation an... :p

* * * * *

Amüsant finde ich bei der Diskussion allerdings, wie man einen Erwerber darauf festnageln will, dass es sich gerade bei seinem Gerät um ein geklautes Gerät handelt, vor allen Dingen wenn gar keine Seriennummer mehr vorhanden ist. Meist wird bei den betreffenden Personengruppen ein Arsenal an Geräten aufgefunden und das war es dann auch, denn keiner einen Diebstahl zur Anzeige bringende, hat die Seriennummer seines Navis irgendwo dokumentiert. Im Normalfall zumindest nicht. Und dann interessiert sich die Staatsanwaltschaft auch nur allein für den strafrechtlichen Aspekt, nicht aber für den zivilrechtlichen Anspruch des ursprünglichen Eigentümers, dem das im Ganzen sogar egal sein wird, weil er das Ganze von der Versicherung bereits reguliert bekommen hat.

Bis zum Endkunden und damit dem Erwerber wird das so gut wie nie verfolgt und wenn, dann betrifft dies wahrscheinlich allenfalls 1 von 10000 und nur in den Fällen, wo der Weg vom Diebstahl über das Angebot bis hin zum Erwerb in Linie nachgewiesen werden kann. Seeeeehr selten, gerade in solchen Fällen...

* * * * *

Beschränken wir uns also besser wieder auf das Wesentliche - Sinn und Kosten eines solchen Umbauprojekts. Ich sag nochmal, wer alles selbst umbauen kann, für den ist so ein Projekt sicher sinnvoll und halbwegs kostengünstig zu realisieren. Wenn man 1000 bis 1500 Euro wirklich noch als relativ günstig betrachten kann. Ich würde da wahrscheinlich eher zu zenec oder Dynavin raten...

Themenstarteram 7. April 2015 um 22:49

Also ich melde mich mal wieder zurück :)

Könntet ihr bitte einen eigenen Thread zu Gesetzen, etc. erstellen. Danke!

Mir geht's in dem Thread eigenlich darum, wie man das Navi nachrüstet und welche Teile man genau benötigt!

am 8. April 2015 um 5:13

Hast natürlich recht, im Ganzen hat der Fred einen nicht so ganz beabsichtigten Verlauf genommen, also zurück zum Grundproblem... ;)

Allerdings drängt sich mir der Verdacht auf, dass Du sowas noch nie gemacht hast und damit stellt sich mir die Frage, ob Du Dir und dem Auto das wirklich antun möchtest. Ich meine so einen Armaturenträger umzubauen ist zwar kein Hexenwerk, aber auch nicht ganz ohne, wenn man kein versierter Bastler ist. Hinzu kommt, dass es mit einem Umbau allein ja nicht getan ist und das mit dem Codieren scheint auch nicht so ganz dein Ding zu sein, also brauchst Du da erstmal jemanden, der das macht. Auf BMW kannst da nicht hoffen.

Wie hier schon angedeutet wurde, ob sich das am Ende preislich lohnt oder nicht, hängt auch davon ab, wo und zu welchem Preis Du die Teile auftreiben kannst - wenn man hier auf Grund der etwas müßigen Rechtsdiskussion mal auf einen seriösen Anbieter abstellt.

Die CIC's sind natürlich noch um einiges teurer als die älteren CCC's und einen passenden Armaturenträger muss man auch erstmal finden (je nach Fahrzeugausstattung). Controller, Dekorleiste, entsprechende Kabel und passende Mittelkonsole müssen nebst dem richtigen Monitor auch besorgt werden. Hinzu kommt der Aufwand für den Umbau und das Codieren, wobei Du im Vorfeld noch nicht weißt, was Du für den alten Armaturenträger und das Radio noch bekommst. Kann auch sein, Du bleibst darauf sitzen und das Zeugs geht am Ende nur für ein Appl und ein Ei bei Ebay weg.

Da haben einige der Vorschreiber hier schon recht, das Ganze kann sich am Ende unheimlich verteuern, spätestens wenn der Umbau des Armaturenträgers nicht wirklich professionell gehandhabt wurde und dann Folgeprobleme auftauchen.

Die Liste der benötigten Teile hat es in dem Fall schon in sich, im Groben brauchst natürlich:

- Armaturenträger

- Dekorleiste Armaturenträger

- Einbaurahmen Armaturenträger

- Frontblende

- Navigationsrechner

- Monitor 8,8 Zoll

- Monitorkabel

- Controllerkabel

- Controller

- Dekorblende für Controller

- CanBus Adapterkabel (weiß ich nicht so genau)

Kommt also schon was zusammen, wobei natürlich die Frage bleibt, ob Dein Fahrzeug eine Klimaautomatik hat oder nicht. Wenn nicht, dürfte das Thema schon gegessen sein. Wenn ich mich nicht täusche, gibt es keine Navigation ohne Klimaautomatik und mit den alten Drehjreglern passt das Ganze am Ende nicht wirklich zusammen. Aber gut, das sage ich jetzt mal unter Vorbehalt. Genau weiß ich es nicht...

* * * * *

Rechnet man das Ganze nebst dem Aufwand mal zusammen, muss ich meinen Vorschreibern im Nachhinein schon ein bissl recht geben, ob sich das wirklich lohnt...? Unter Umständen kommt ein Fahrzeugwechsel vielleicht wirklich günstiger. Und selbst wenn ein solcher nicht günstiger kommt, bei geschicktem Verkauf des Alten hielte sich der Aufpreis in Grenzen und alles ist Original wie es sein sollte.

Da frage ich mich natürlich schon, ob unter diesen Umständen eine Lösung mit Zenec oder Dynavin Navi nicht die Bessere wäre. Kostenpunkt um die 600 bis 800 Euro, abzüglich Verkauf des Altradios bei 30 Minuten Umbauzeit. Alternativgeräte gibt es sogar schon um die 400 Euro...

am 8. April 2015 um 5:31

Zitat:

@BMW_316i. schrieb am 6. April 2015 um 16:15:16 Uhr:

Hallo!

Ich will in meinem E90 LCI gerne das CIC Mid nachrüsten.

An Teilen werde ich den CIC-Rechner, den Navi Montior, den CIC Controller, das Armaturenbrett, die Blende für die Mittelkonsole (für CIC Controller), GPS-Antenne, Blende für Klimabedienteil, Kabel für GPS, Kabel für Monitor,... benötigen.

Soll ich die Combox auch nach rüsten? Die wird ja nur für Apps benötigt, oder? :rolleyes:

Was brauche ich außerdem noch für Teile ?

Gruß

BMW_316i

Ich kann dir nicht ganz folgen, da du vor einem Monat ein Kaufberatungstreahd eröffnet hast zwischen e46 und e90 frag ich mich warum du nicht gleich einen gekauft hast mit Navi?? Falls du den Wagen überhaupt besitzt....:-)

am 8. April 2015 um 5:34

Na ja, ich gehe mal davon aus, dass der TE den Wagen bereits gekauft hat. Da war der Preis wohl zu verlockend und die Nachrüsterei erschien halb so wild. So schnell täuscht man sich... ;)

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