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Nachrüstung Dashcam (Amaturenbrettkamera)

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 20. Juni 2013 um 13:36

Hallo ins Forum,

inspiriert durch einen schweren Unfall möchte ich zur besseren Beweissicherung in Zukunft eine Amaturenbrettkamera montieren.[1]

Hat jemand so etwas verbaut? Das Ganze sollte so klein wie nur irgend möglich sein. Ich brauche weder einen Monitor zum Anschauen, noch irgendwelche G-Messensoren. Sie soll einfach nur in einer Endlosschleife auf eine SD-Karte oder vergleichbar in HD aufzeichnen - mit dem Zündungsplus.

Es handelt sich um einen 212er Vor-MoPf mit abblendbaren Spiegeln. Damit dürfte man ja wahrscheinlich etwas Strom abzapfen können, oder?

Gibt es zu empfehlende Lösungen?

Hintergrund: Unfall in Folge eines Rotlichtverstoßes des Unfallgegners. Gleichsam müsste ich beweisen, dass ich grün hatte (was ich vorliegend zufällig kann - aber kann ich das immer?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@joerg_2 schrieb am 31. Dezember 2015 um 21:11:23 Uhr:

Zitat:

@MiReu schrieb am 31. Dezember 2015 um 16:29:01 Uhr:

Ich hatte hier doch schon ein Urteil veröffentlicht, wonach die Infos der Kamera anerkannt werden können.

In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend, denn Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Das deutsche Rechtssystem kennt keine sogenannten Präzedenzfälle.

Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.

Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend.

Einzige Ausnahme: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden und entfalten mitunter sogar Gesetzeskraft, Art. 31 GG.

Meine ganz persönliche Erfahrung mit der Dashcam

Glücklicherweise hatte ich eine Kamera installiert. So konnte ich problemlos nachweisen,das ich rechts überholt wurde, anschließend geschnitten und angestoßen ( vorn rechts ) mich dadurch 45 Grad drehte und mit der Mittelleitplanke heftig kollidierte, um 360 Grad drehte und letzlich zum stehen kam.

Das ganze geschah auf der Autobahn, im Bereich einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 120km/h, die ich auch fuhr.

Der W212 war wirtschaftlich hin ( 28 T€ Schaden, Ersatz-Beschaffungswert 30 T€ ).

Die aus dem Video extrahierten Bilder machten es sehr einfach, meine begründeten Ansprüche durchzusetzen. Ich hatte sie der Polizei, Versicherung und meinem RA vorgelegt.

Ich bekam keinerlei Bemerkungen auf eine Unzulässigkeit der Aufnahme.

Der Verursacher hatte sich übrigends mit Ansprüchen an meine Versicherung gewandt.

Er hatte natürlich nicht gewußt, das ich das Geschehen auf Video habe.

Diesen Unfall hätte ich mit einem kleineren Pkw so nicht überstanden. Ein dickes Lob an Mercedes.

Der Vorderwagen war bis zum Motor weggerissen.

Ich hatte dennoch keinerlei gesundheitliche Schäden davongetragen.

Obwohl der W212 mit Distronic ausgestattet war, hatte diese leider nicht reagiert. Vermutlich weil das Problem von der Seite kam.

Für mich gilt umso mehr : NIE ohne Kamera.

 

xylo

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;-)

im Dunkeln sieht man's nicht...

Der war gut:p;)

Hallo,

ich habe in meinem CLS vor längerer Zeit eine Onboard-Kamera (Modell: VisionDrive VD-3000) eingebaut. Da der 219er CLS auf der 211er E-Klasse basiert, kann man dies natürlich auch dort so einbauen. Und im 212er sieht es sicherlich ähnlich aus.

Elektrisch angeschlossen habe ich es an die Dachbedieneinheit.

Ich habe in die vordere Abdeckung des Regensesors eine 2,5mm Klinkebuchse eingesetzt, Über die mit einem kleinen Verbindungskabel die Kamera mit Spannung versorgt wird. Die Klinkebuchse selbst habe ich über eine trennbare Steckverbindung an den Stecker F des Spiegels angeschlossen. Damit kann ich die Regensensorabdeckung trotz Stromanschluss abbauen. Am Stecker F habe ich die zwei Pins ausgeklipst und die beiden Adern für die Kamera angeschlossen und natürlich wieder eingeclipst.

Ab Schlüsselstellung 1 bzw. einmal Knopf drücken (Keyless Go) startet die Kamera und schaltet nach abstellen des Motors und öffnen der Tür ab.

Anbei noch ein paar Bilder.

Viele Grüße

Mario

PS: Ich habe den Einbau in einem anderen Forum beschrieben, dort sind auch die Pins am Stecker F beschrieben.

Einbaubild-01
Einbaubild-02
Einbaubild-03
+2

EDIT

Wie sieht es eigentlich rechtlich aus ? Musste letztens lesen,das bei einer Verkehrskontrolle die Polizei berechtigt ist, solch Cam einzuziehen,da bei ständiger Aufnahme eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt :-(

Kann das Jemdan bestätigen ?

Persönlich finde ich solch Cam ganz nützlich gerade, wenn man sein Recht unterstützen möchte nach einem unverschuldeten Unfall.

Gruß Kaymann

Zitat:

@kaymann schrieb am 30. Dezember 2015 um 22:16:59 Uhr:

Wie sieht es eigentlich rechtlich aus ? Musste letztens lesen,das bei einer Verkehrskontrolle die Polizei berechtigt ist, solch Cam einzuziehen,da bei ständiger Aufnahme eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt :-(

Kann das Jemdan bestätigen ?

Persönlich finde ich solch Cam ganz nützlich gerade, wenn man sein Recht unterstützen möchte nach einem unverschuldeten Unfall.

Gruß Kaymann

§23 KunstUrhG

§6b BDSG

Wenn du Pech hast unterliegt das gesammelte Material einem Beweisverwertungverbot, weil du gegen o.a. Gesetze verstoßen hast. Das BDSG ist da - zum Glück - ziemlich hart bzw. unmissverständlich.

EDIT: Was vielleicht auch nicht jeder auf´m Zettel hat: Unter Umständen können solche Aufnahmen auch gegen einen selbst verwandt werden... ;-)

Gruß

Heini von der Küste

Hallo,

da ich meistens alleine bin und mittlerweile die Verkehrsvorschriften viele nicht mehr interessieren (kein Blinken bei Fahrspurwechsel. Vorbeifahrt an der Engstelle etc.) habe ich mir vor einiger Zeit eine Kamera eingebaut.

Zu der Zulässigkeit wurde in der Presse schon einiges geschrieben. Vom Einziehen durch die Polizei bis Zulassung vor Gericht als Beweismaterial ist alles dabei.

Nach gut 20 Stunden (glaube ich) wird die älteste Aufzeichnung überschrieben. Ich hoffe, dass ich sie nie zur Beweissicherung brauche.

Es gibt mir aber das gute Gefühl, einen Zeugen an Bord zu haben.

Was auf jeden Fall absolut unzulässig ist die Veröffentlichung von Videos z.B. auf Youtube. Wenn dann müsste das Nummernschild und die Person(en) unkenntlich gemacht werden.

Das die Aufnahmen auch ggf. gegen mich verwendet werden können ist klar.

Ich fahre nun seit knapp 30 Jahren unfallfrei und habe noch nie einen Punkt auf meinem Konto gehabt. Nicht dass ich schleiche, ich bin in den 30 Jahren auch schon ein paar mal geblitzt worden, dies waren aber nur Ordnungswidrigkeiten.

Ich will auch kein Moralapostel sein, Menschen machen Fehler. Wenn ich einen Unfall verursachen sollte, dann werde ich auch dafür gerade stehen. Aber die zunehmende Verrohung einiger Autofahrer hinsichtlich der Straßenverkehrsordnung und der gegenseitigen Rücksichtnahme und die in voller Absicht sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, geht mir zunehmend auf den Zeiger.

Gruß

Mario

@Zyklone

Da muss ich Dir leider voll und ganz zustimmen. Nicht, das ich der Held der Autofahrer oder gar ein Moralapostel bin -um Gottes willen, nein, das bin ich nicht (obwohl bisher immer unfallfrei und ohne Punkte), aber die Sitten werden immer schlimmer, sicher nicht bei allen Fahrern, aber insgesamt ist eine Verrohung einiger Teilnehmer festzustellen. Warum, dass wäre interessant zu wissen. Ein wenig Rücksicht, ein wenig Achtung den anderen Fahrern gegenüber und das ganz würde viel entspannter sein und sicher auch einige Unfälle verhindern.

Im Artikel der "Welt" 04.2015 wird beschrieben, dass die Aufnahmen verwertet werden können wenn sie anlassbezogen erstellt wurden oder ursprünglich privaten Zwecken und nicht der Beweissicherung dienen sollten.

Also würde ich die entscheidende Sequenz zu Hause in Ruhe rauskopieren und dann mit meinem Anwalt besprechen wie man das dann passend vor Gericht verkauft. Welcher Richter freut sich nicht über eindeutige Beweise statt zweifelhafter Zeugenaussagen? Also nach dem Crash fix die Camera in die Hosentasche stecken und erstmal nichts dazu sagen. - Wenn das denn noch geht und die Aufnahmen hoffentlich nicht die letzten Bilder von den Unfallbeteiligten waren...

Allzeit gute Fahrt!

http://www.welt.de/.../...-umstrittene-Spione-an-der-Auto-Scheibe.html

Nach einem neuen Urteil von dem mein Anwalt sprach, sollen die neuen Geräte wohl nur die letzten 5 Minuten aufnehmen dürfen. So wird es gerade geprüft und eventuell dann gesetzlich verankert. Die Argumentation das man sich hobbymäßig oder nicht zur Beweissicherung der Kamera bediente, ist mit einer Dashcam am Spiegel nicht logisch vertretbar.

Ich stehe dem sehr skeptisch gegenüber. Denn oftmals zeigen die Dashcams nicht das Fehlverhalten des Nutzers. Erst letztens gehabt:

Ich fahre in der 80er-Zone, vor mir auf der linken Spur ein anderer Fahrer. Er fährt 75. Da fang ich nicht an zu drängen, also warte ich geduldig, halte Abstand mit der Distronic. Es wird auf 120 erhöht und er fährt weiterhin 75. Ich gebe Lichthupe. Er schimpft! Rechts ist alles frei. Wieder Lichthupe. Er schimpft weiter. Ich blinke rechts und wechsel die Spur. Ziehe rechts vorbei. Er hatte eine Dashcam und mich wegen Nötigung angezeigt. Was sieht man nun auf der Cam? Nichts dergleichen. Man sieht mich rechts überholen. Das Verfahren wurde eingestellt da der Mann psychisch krank ist, das war dann aber eher Glück. Ich hätte kaum Argumentationsgrundlage gehabt.

Ist sehr kompliziert das Thema. Pauschal würde ich mir wünschen das die Strafen einfach abschreckender werden und auch mehr Geld für Prävention zur Verfügung steht. Ich sehe die Verrohung ebenfalls und finde es erschreckend was für Leute da in ihren Autos so abdrehen. Familienväter, Frauen,... am schlimmsten aber sind die Herren ab 55. Sehr beratungsresistent und äußerst dreist und überheblich. Trifft natürlich nicht alle, aber der Anteil ist hoch! Fehler macht jeder und ich bin froh das auch für mich mal Leute aufgepasst haben, wo ich mal gepennt hab.

Ich hab die Befürchtung das die Dashcams das Ganze weiter hochschaukeln und die Leute mit Banalitäten die Staatsanwaltschaften überlaufen. Die An***ßer sterben nie aus und Viele haben da einen großen Hang zu. Mich nicht falsch verstehen, sind meine Gedanken dazu. Ich gehöre zu denen die ungern ungefragt gefilmt und fotografiert werden.

Ich hatte hier doch schon ein Urteil veröffentlicht, wonach die Infos der Kamera anerkannt werden können.

Gruß und guten Rutsch

MiReu

am 31. Dezember 2015 um 20:11

Zitat:

@MiReu schrieb am 31. Dezember 2015 um 16:29:01 Uhr:

Ich hatte hier doch schon ein Urteil veröffentlicht, wonach die Infos der Kamera anerkannt werden können.

In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend, denn Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Das deutsche Rechtssystem kennt keine sogenannten Präzedenzfälle.

Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.

Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend.

Einzige Ausnahme: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden und entfalten mitunter sogar Gesetzeskraft, Art. 31 GG.

 

Was Nico schreibt gibt mir neu zu denken. Hatte die Kamerasache bisher nur aus meiner Sicht und für Extremfälle betrachtet. Es könnte aber schon so kommen wie Nico befürchtet - Hinz und Kunz zeigen einen für "Vergehen" an die vielleicht ohne Aufnahmen nicht angezeigt worden wären oder auch durch die Kamera falsch wiedergegeben wurden.

Eine Kamera ist zwar an sich objektiv aber trotzdem kann der Vorfall völlig falsch wiedergegeben werden - Nico's Beispiel mit dem bösen bösen rechts überholen (wozu man aber durchaus durch die üblichen Verdächtigen Dauerlinksfahrer genötigt werden kann. Die natürlich auch nicht wissen, dass eine kurze Lichthupe kein Anschlag oder Nötigung ist sondern erlaubtes Zeichen um freundlich nach kilometerlanger Hinterherzuckelei um Spurfreigabe zu bitten) ist dafür ein gutes Beispiel.

Frohes Neues Jahr!

Zitat:

@joerg_2 schrieb am 31. Dezember 2015 um 21:11:23 Uhr:

Zitat:

@MiReu schrieb am 31. Dezember 2015 um 16:29:01 Uhr:

Ich hatte hier doch schon ein Urteil veröffentlicht, wonach die Infos der Kamera anerkannt werden können.

In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend, denn Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Das deutsche Rechtssystem kennt keine sogenannten Präzedenzfälle.

Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.

Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend.

Einzige Ausnahme: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden und entfalten mitunter sogar Gesetzeskraft, Art. 31 GG.

Meine ganz persönliche Erfahrung mit der Dashcam

Glücklicherweise hatte ich eine Kamera installiert. So konnte ich problemlos nachweisen,das ich rechts überholt wurde, anschließend geschnitten und angestoßen ( vorn rechts ) mich dadurch 45 Grad drehte und mit der Mittelleitplanke heftig kollidierte, um 360 Grad drehte und letzlich zum stehen kam.

Das ganze geschah auf der Autobahn, im Bereich einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 120km/h, die ich auch fuhr.

Der W212 war wirtschaftlich hin ( 28 T€ Schaden, Ersatz-Beschaffungswert 30 T€ ).

Die aus dem Video extrahierten Bilder machten es sehr einfach, meine begründeten Ansprüche durchzusetzen. Ich hatte sie der Polizei, Versicherung und meinem RA vorgelegt.

Ich bekam keinerlei Bemerkungen auf eine Unzulässigkeit der Aufnahme.

Der Verursacher hatte sich übrigends mit Ansprüchen an meine Versicherung gewandt.

Er hatte natürlich nicht gewußt, das ich das Geschehen auf Video habe.

Diesen Unfall hätte ich mit einem kleineren Pkw so nicht überstanden. Ein dickes Lob an Mercedes.

Der Vorderwagen war bis zum Motor weggerissen.

Ich hatte dennoch keinerlei gesundheitliche Schäden davongetragen.

Obwohl der W212 mit Distronic ausgestattet war, hatte diese leider nicht reagiert. Vermutlich weil das Problem von der Seite kam.

Für mich gilt umso mehr : NIE ohne Kamera.

 

xylo

Ob ohne oder mit Kamera,

immer können Verursacher, Geschädigter und Zeugen die Wahrheit oder die Unwahrheit aussagen.

Mit einer Kamera wird es aber schwieriger für alle Beteiligten, die Unwahrheit zu verbreiten.

Außerdem kenne ich, wenn auch nur aus der Presse, zwei Vorfälle, die ohne Kamera zu Lasten des Geschädigten gegangen wären.

1. Ein Autofahrer wir im Überholverbot überholt, beim Einscheren setzt sich der Überholer kurz vor das Fahrzeug und tritt kräftig auf die Bremse. Der Überholte kann nicht rechtzeitig bremsen und fährt auf.

Nach Aussage des Überholers hat er gar nicht überholt sondern für ein kreuzendes Wild auf die Bremse getreten und den anderen der Lüge bezichtigt. Aussage gegen Aussage, die Sachlage konnte mittels der Videoaufnahme geklärt werden.

2. Ein Fahrzeug steht an einer roten Ampel, besetzt mit zwei Leuten. Ein weiteres Fahrzeug, nur mit dem Fahrer besetzt, stellt sich hinter das wartende Auto. Der Vordermann legt den Rückwärtsgang ein und fährt auf den Hintermann auf. Beide Fahrzeuginsassen behaupten, der Hintermann sei aufgefahren.

Es gibt sicherlich noch viele andere Szenarien, wo der vermeintlich Geschädigte, weil er keine Zeugen hat, zum Beschuldigten werden kann.

Auf lange Sicht wird es darauf hinauslaufen, dass alle Fahrzeuge mit einer Kamera ausgestattet werden und dann alle Beteiligten bei einem Unfall Video-Material zur Aufklärung haben.

Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn wie im Flugverkehr für alle Fahrzeuge eine black box im Auto verbaut wäre die dann wichtige Daten zum Unfallhergang liefern könnten.

Der Aufwand für die Autohersteller wäre minimal.

An solch einer Lösung wären die Versicherungen ebenfalls sehr interessiert. Übrigens bietet in diesem Jahr ein großer Autoversicherer einen Telematik-Tarif an, bei der eine freiwillig verbaute Telemetriebox die wichtigsten Daten für die Versicherung erfasst und damit Rückschlüsse auf das Fahrverhalten ermöglicht. Der zusätzliche Anschluss für eine Kamera ist dann kein Problem mehr.

Wenn zukünftig Autos mehr und mehr autonom fahren werden und in absehbarer Zeit vollständig alleine fahren werden, dann ist eine black Box zwingend notwendig. Der Gesetzgeber muss hierfür natürlich die Rahmenbedingungen setzten.

Die Dashcams sind m.E. nur der Übergang der freiwilligen Datenerfassung, bis alle Fahrzeuge eine verbaute Telemetriebox enthalten werden.

Gruß

Mario

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