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Nachbarskind mit in Urlaub nach Italien nehmen: Vertrag mit Eltern?

Themenstarteram 4. August 2008 um 16:53

Was ist zu beachten , wenn ich die Freundin meiner Tochter (17 Jahre) mit nach Italien in den Urlaub nehme.

Ich denke, eine von beiden (allen vier) Elternteilen unterschriebene Bestätigung dass das Mädchen mitfahren darf ist eh klar, evtl. mit der Klausel, dass meine Frau und ich Weisungsbefugt (oder nennt sich das ansers?) sind...

... aber was MUSS sonst noch MINDESTENS darin stehen? Ich möchte nicht ins Gefängnis, weil irgend ein Blödsinn passiert (sie muss ja nicht gerade im Meer ertrinken).

Oder würdet ihr euch darum keine Gedanken machen???

Beste Antwort im Thema
am 5. August 2008 um 6:16

Sorry, aber Hinweise wie "locker nehmen" sind nur o.k., wenn (wie man natürlich immer hofft) nichts passiert.

Ansonsten sollte bei Mitnahme minderjähriger Personen, insbes. ins Ausland, zumindest eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile eingeholt und natürlich mitgeführt werden.

Zudem sollten die "Reise" und die "Heim" Eltern klären (und ebenfalls schriftlich nierderlegen), wie bei einem Notfall (z.B. Verkehrsunfall, Akuterkrankung usw.) zu verfahren ist: sollen die "Urlaubseltern über notwendige medizinische Maßnahmen entscheiden (große Verantwortung) oder ist stets Rücksprache mit den Heimeltern zu nehmen (kann wichtige Zeit kosten).

Kein schönes Thema, aber hierüber nachzudenken, wenn der Ernstfall eintrit, ist definitiv zu spät. Ich war bisher bei zwei schweren Autounfällen (bei jährlichen Urluabsfahrten seit 1985) in Italien Ersthelfer / Zeuge und kann / muss von daher sagen, dass die dortigen Polizisten wesentlich bürokratischer sind als die deutschen und selbst das Nichtmitführen der grünen Versicherungskarte zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann. Wird dann noch das Auto des Sohnes benutzt, ohne dass der Fahrer eine entsprechende Vollmacht vorweisen kann, ist man so gut wie auf der Wache; es wird häufig weder deutsch (kann man verstehen) noch englisch (verstehe ich weniger) gesprochen.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Das Mädchen mitnehmen würde ich natürlich, aber eben mit dem entsprechenden Hintergrund zur Absicherung - ich wünsche einen schönen Urlaub!

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Mit 17 ist sie aber kein Kind mehr.

Da weiss Sie doch Ihr Handeln zu werten.

Schönen Urlaub mit Allen

Gruss Ec

Zitat:

Original geschrieben von Dochsobillig

Fällt euch noch was ein?

jep,

ich würde bei dem ganzen nicht so ein drama machen:

* erklärung der eltern für den notfall (krankheit/unfall/krankenhaus)

* frag nach ob das kind irgendwelche allergien hat

* kontaktdaten der eltern (inkl umfeld - großeltern, nachbarn o.ä.) für den notfall

* frage nach ob eine auslands kv besteht und wenn ja, würde ich diese als nachweis mitnehmen (ist von den kosten meist jedoch irrelevant, da du im ausland eh cash in vorkasse gehst und in deutschland die kohle wieder bekommst). hilft im krankenhaus

evtl. kannst du bei den eltern nachfragen ob eine phv besteht falls sie was kaputt macht.

aber im ernst:

lass die krich mal im dorf - wie oft nehmen leute die freunde der kinder mit in den urlaub und wie wenig passiert dabei?

absichern und versichern kannst du dich gegen jede art von problem - die frage nach dem sinn und der eigenverantwortung sollte mal wieder in den focus kommen.

die möglichen szenarien bei so etwas sind unbegrenzt.

Mein rat:

handel nach deinem bauchgefühl.

ist es schlecht, lass es und nimm das kind nicht mit.

andernfalls stell dir die frage wie oft das bei anderen schon gut gegangen ist.

teilweise sind die ratschläge zum thema versicherungen sehr amüsant!

@dirk_535d: dein beispiel ist schon krass; kann das noch toppen:

nimm einen unbedeutenden stein aus der türkei mit und bist auf einmal in knast, du hilfst einem kind am strand und man behauptet du hättest es unsittlich berührt, beim spaziergang übersieht besagtes "leihkind" die rote ampel und ein tanklaster weicht in einen kindergarten aus - alles beispiele die passieren können oder gar passiert sind. man sollte nur nicht davon ausgehen das solche sachen die regel sind

es grüßt ein "versicherungs-fuzzie"

am 6. August 2008 um 8:41

Zitat:

Original geschrieben von Dochsobillig

 

Fazit, ich werde folgendes mitnehmen/ prüfen:

- Ausweis vorhanden? + Kopie machen

- Auslandskrankenkarte (EHIC) / Auslandskrankenschein

- (Kopie?) Impfausweis mitnehmen

- Haftpflichversicherung vorhanden?

- Mit ihren Eltern Ausgehgrenze (Uhrzeit) abmachen

- Kurze Bestätigung der Eltern verfassen, dass ich sie von … bis… nach … auf ihr eigenes Risiko mitnehmen darf.

Fällt euch noch was ein?

Besser als Auslandskrankenschein:

Auslandsreisekrankenversicherung (kostet um EUR 15 jährlich je nach Anbieter und ist erheblich kulanter z. B. bei Krankenrücktransporten; ferner rechnen in Italien viele Ärzte nur privat ab - hier kann es in Deutschland zu Erstatungsproblemen kommen)

Personalausweis muss bei Deutschen ab 16 Jahren vorhanden sein

Haftpflichtversicherung für Sie nur insofern relevant, als das Mädchen Schäden die Gastfamilie betreffend verursacht (natürlich dessen ungeachtet ein echtes Muss, jedoch anders als von diversen Kommentatoren angenommen / behauptet nur in gut 50 % aller deutschen Familien vorhanden - zum Vergleich: Hausratversicherung bei über 70 %)

zum Thema Unfallversicherung: die Behauptung, man sei unfallversichert, so bald man einer Erwerbstätigkeit nachgehe, ist irreführend - man ist dann auf dem Wege zur und von der Arbeit sowie am Arbeitsplatz unfallversichert, aber nicht in der Freizeit; hier schützt nur die (sicher empfehlenswerte) private Unfallversicherung

zum Thema Insassen-Unfallversicherung: hier völlig unnötig, da bei einem Autounfall ohne Verschulden die gegnerische, bei einem Unfall mit Eigenverschulden des Fahrers dessen Haftpflichtversicherung alle Ansprüche der Unfallgeschädigten (also auch die des Urlaubsgastes im Auto der Gastfamilie) abdeckt

und noch etwas zur vermeintlichen Reife 17jähriger junger Menschen gleich welchen Geschlechts: in Deutschland ist man mit 18 volljährig; über 95 % aller StraftäterInnen unter 21 werden nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil sie nach Ansicht der RichterInnen zwar volljährig, aber eben nicht reif / erwachsen sind - einfach so darauf zu setzen, dass sich die junge Dame immer angemessen verhalten wird, wäre zumindest mutig

wir haben wiederholt Schulfreunde unseres Sohnes (10) mit in den Urlaub genommen und es ist nie auch nur das Geringste schief gegangen; trotzdem würden wir auf klare (auch schriftliche) Vereinbarungen mit den Eltern nicht verzichten (hierfür hatten auch die betreffenden Eltern stets Verständnis)

am 6. August 2008 um 12:16

Ich glaube vom ADAC gibts nen Wisch für Mitfahrer die den Fahrer von der Verantwortung gegenüber den Insassen im Falle eines Unfalls befreien - grobe Fahrlässigkeit wie z.b Trunkenheit am Steuer natürlich ausgeschlossen.

Könnte ganz nützlich sein wenn ihr z.b nen Unfall habt, das Kind schwer verletzt wird danach im Rollstuhl sitzt und die Eltern plötzlich auf die Idee kommen euch dafür haftbar zu machen..

Mögen ja ganz nette Leute sein aber so Pflegefälle sind teuer und bei Geld hören die meisten Freundschaften leider auf.

also ich wünsche dir und all deinen mitreisenden einen schönen urlaub.

Zitat:

Original geschrieben von ancalagon

Ich glaube vom ADAC gibts nen Wisch für Mitfahrer die den Fahrer von der Verantwortung gegenüber den Insassen im Falle eines Unfalls befreien - grobe Fahrlässigkeit wie z.b Trunkenheit am Steuer natürlich ausgeschlossen.

Könnte ganz nützlich sein wenn ihr z.b nen Unfall habt, das Kind schwer verletzt wird danach im Rollstuhl sitzt und die Eltern plötzlich auf die Idee kommen euch dafür haftbar zu machen..

Mögen ja ganz nette Leute sein aber so Pflegefälle sind teuer und bei Geld hören die meisten Freundschaften leider auf.

den schaden zahlt die kfz haftpflicht! selbst wenn du stoned, besoffen und mit verbundenen augen fährst.

einzig wenn sie fährt hat SIE ein problem - und der besitzer des autos ebenfalls

am 6. August 2008 um 16:19

@Dochsobillig

was sagen denn die Kollegen vom BMW-Treff dazu ....

Dann spar ich mir mal nen Doppelpost.:D

Themenstarteram 6. August 2008 um 19:49

Die Jungs (bis auf ein paar Ausnahmen) haben mir schon weitergeholfen.

U.a. werde ich meine Liste um folgende Punkte erweitern:

- Allergien vorhanden?

- Medikamente notwendig?

- Kontaktdaten (nicht nur der Eltern - die habe ich ja)

am 6. August 2008 um 20:12

Na also ich weis nicht ....... man kann es ja auch übertreiben:rolleyes:

normalerweise basiert das auf vertrauen und nicht juristischen verträgen;)

........denke du solltest das bleiben lassen wenn es nur so geht.

Greez

Themenstarteram 8. August 2008 um 19:01

Vielen Dank für eure Mithilfe - aber das Thema hat sich nun erledigt...

...das Mädel bleibt zu Hause. Sie hat `ne Lehrstelle gefunden und kann desshalb nicht mit.

Zitat:

Original geschrieben von XXXBullterrierXXX

Zitat:

Original geschrieben von Dochsobillig

 

Fazit, ich werde folgendes mitnehmen/ prüfen:

- Ausweis vorhanden? + Kopie machen

- Auslandskrankenkarte (EHIC) / Auslandskrankenschein

- (Kopie?) Impfausweis mitnehmen

- Haftpflichversicherung vorhanden?

- Mit ihren Eltern Ausgehgrenze (Uhrzeit) abmachen

- Kurze Bestätigung der Eltern verfassen, dass ich sie von … bis… nach … auf ihr eigenes Risiko mitnehmen darf.

Fällt euch noch was ein?

zum Thema Unfallversicherung: die Behauptung, man sei unfallversichert, so bald man einer Erwerbstätigkeit nachgehe, ist irreführend - man ist dann auf dem Wege zur und von der Arbeit sowie am Arbeitsplatz unfallversichert, aber nicht in der Freizeit; hier schützt nur die (sicher empfehlenswerte) private Unfallversicherung

Ich hab zwar nicht alles gelesen....

Aber kurze Sache zum Thema Unfallversicherung...

warum schließen Menschen, die arbeiten, Unfallversicherungen ab? Wieso nicht einfach eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Eine Unfallversicherung zahlt nur, wenn es ein konkretes Ereignis gibt, dass eine Auszahlung rechtfertigt (Autounfall, Sportunfall, etc.) Darüber hinaus zahlt eine Unfallversicherung in der Regel nur einmalig einen bestimmten Betrag, sozusagen eine Art "Schmerzensgeld". Danach ist Sabbat. Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung dagegen, zahlt ein Leben lang, wenn man nicht mehr bzw nur noch teilweise arbeiten kann. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob es einen akuten, konkreten Vorfall gibt (Unfall, etc), oder ob man langsam krank wird (Krebs, psychische Probleme etc.)

Sicherlich wäre es sinnvoll, eine Auslandsversicherung für das Mädchen abzuschließen, falls zb etwas passiert und eben zb ein teurer Rücktransport bezahlt werden muss. Ich kann zb die Kurzzeit ADAC Auslandsversicherung empfehlen. Kostet pro Jahr 12 € und gilt bis zu 40 Tagen in vielen Ländern der Erde....

Für denn Fall aber, dass ein Unfall mit Langzeit Schäden passiert, bringt auch eine Unfallversicherung nichts.

Deshalb ist es besonders für junge Menschen, die bisher wenig andere Absicherungen haben (Vermögen, Rente etc), sinnvoll, eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abzuschließen...

gruß

am 21. August 2008 um 12:33

http://www.mhatexas.org/24._Power_of_Attorney.pdf

http://www.ptla.org/PDF/poachild_form.pdf

In den USA ist das so.

 

http://www.wer-weiss-was.de/theme76/article3633551.html

In deutschland wahrscheinlich auch. Ich würd mal die Links durchchecken, und mir dann was zusammenbauen. Eventuell gibts auch was fertiges, wenn du nach "vollmacht"; Kind, urlaub suchst...

gruß

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