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Nachbarskind mit in Urlaub nach Italien nehmen: Vertrag mit Eltern?

Themenstarteram 4. August 2008 um 16:53

Was ist zu beachten , wenn ich die Freundin meiner Tochter (17 Jahre) mit nach Italien in den Urlaub nehme.

Ich denke, eine von beiden (allen vier) Elternteilen unterschriebene Bestätigung dass das Mädchen mitfahren darf ist eh klar, evtl. mit der Klausel, dass meine Frau und ich Weisungsbefugt (oder nennt sich das ansers?) sind...

... aber was MUSS sonst noch MINDESTENS darin stehen? Ich möchte nicht ins Gefängnis, weil irgend ein Blödsinn passiert (sie muss ja nicht gerade im Meer ertrinken).

Oder würdet ihr euch darum keine Gedanken machen???

Beste Antwort im Thema
am 5. August 2008 um 6:16

Sorry, aber Hinweise wie "locker nehmen" sind nur o.k., wenn (wie man natürlich immer hofft) nichts passiert.

Ansonsten sollte bei Mitnahme minderjähriger Personen, insbes. ins Ausland, zumindest eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile eingeholt und natürlich mitgeführt werden.

Zudem sollten die "Reise" und die "Heim" Eltern klären (und ebenfalls schriftlich nierderlegen), wie bei einem Notfall (z.B. Verkehrsunfall, Akuterkrankung usw.) zu verfahren ist: sollen die "Urlaubseltern über notwendige medizinische Maßnahmen entscheiden (große Verantwortung) oder ist stets Rücksprache mit den Heimeltern zu nehmen (kann wichtige Zeit kosten).

Kein schönes Thema, aber hierüber nachzudenken, wenn der Ernstfall eintrit, ist definitiv zu spät. Ich war bisher bei zwei schweren Autounfällen (bei jährlichen Urluabsfahrten seit 1985) in Italien Ersthelfer / Zeuge und kann / muss von daher sagen, dass die dortigen Polizisten wesentlich bürokratischer sind als die deutschen und selbst das Nichtmitführen der grünen Versicherungskarte zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann. Wird dann noch das Auto des Sohnes benutzt, ohne dass der Fahrer eine entsprechende Vollmacht vorweisen kann, ist man so gut wie auf der Wache; es wird häufig weder deutsch (kann man verstehen) noch englisch (verstehe ich weniger) gesprochen.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Das Mädchen mitnehmen würde ich natürlich, aber eben mit dem entsprechenden Hintergrund zur Absicherung - ich wünsche einen schönen Urlaub!

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Hmmm - eigentlich würde ich das wohl ganz easy nehmen, andernfalls hast Du evtl. recht da etwas vorzubeugen.

Ich hätte die Kleine einfach eingepackt und auf sie aufgepasst wie auf meine eigene Tochter. Wobei - was ist wenn wirklich was passiert. Hab da keine Ahnung, ich glaube ganz doof ist Deine Überlegung wirklich nicht. Fraglich nur, wie reagiert die Familie wenn Du denen nen Vertrag vorlegst?

Schwer zu sagen.....sorry, kann da rechtlich leider nichts zu beitragen.

am 4. August 2008 um 22:03

Also das die Eltern darauf "komisch" reagieren, kann ich mir nicht vorstellen. Was spricht dagegen? Verstehen kann ich Deine bedenken aber gut. Ich denke nur an Fälle wie Marco aus der Türkei. Da muss man sich als verantwortliche Weisungsbefugte Person schon absichern, dass man nicht im Fall der Fälle wegen unterlassener Aufsichtspflicht ect. selbst in den Bau geht. Andererseits ist genau DAS der springende Punkt. Als verantwortlicher Erwachsener kann man - glaube ich - auch nicht durch ein Stück Papier die Verantwortung abwälzen. Die Eltern sind ja nicht vor Ort, somit bleibt die Verantwortung IMMER bei Dir.

Aber ich bin kein Rechtsexperte.

Zitat:

Original geschrieben von Dochsobillig

Ich möchte nicht ins Gefängnis, weil irgend ein Blödsinn passiert (sie muss ja nicht gerade im Meer ertrinken).

Oder würdet ihr euch darum keine Gedanken machen???

gedanken machen? worüber? ob sie jetzt nicht vielleicht doch im meer versinken könnte??

spaß bei seite, ich denke du solltest ein wenig nach bauchgefühl entscheiden. diese ganze schriftliche angelegenheit mit irgendwelchen klauseln etc. ist mal wieder typische deutsche bürokratie. sorry, sollte nicht abwertend klingen. ich würde das nicht so kompliziert machen immerhin nimmst du ja kein 7 jähriges fremdes kind mit, sondern eine 17 jährige fast erwachsene frau.

sicherlich ist eine einverständniserklärung der eltern schon erforderlich, dabei würde ich das aber auch schon belassen. viel wichtiger ist zu wissen, ob das mädel gut erzogen ist und keine rotzgöre, die dir mit saufgelagen im urlaub noch probleme macht.

selbstverständlich solltest du deine aufsichtspflicht nicht vernachlässigen und dem mädel auch mal die rote karte zeigen, wenn es bei haialarm trotzdem ins wasser will. natürlich solltest du es aber auch vermeiden, den ganzen urlaub lang neben ihr herzuschwimmen.

also, betrachte das ein wenig entspannter und mach dir nicht so viele gedanken darüber, was nicht alles passieren könnte. pass gut auf das mädel auf, so wie du auch acht auf deine eigene tochter gibst und gut ist. wenn sie sich jetzt, trotz größtmöglicher sorgfalt, von nem italienischen gigolo hat schwängern lassen, kannst du auch nicht unmittelbar dafür haftbar gemacht werden.

viel spaß im urlaub und gruß

lachgas...

am 5. August 2008 um 6:16

Sorry, aber Hinweise wie "locker nehmen" sind nur o.k., wenn (wie man natürlich immer hofft) nichts passiert.

Ansonsten sollte bei Mitnahme minderjähriger Personen, insbes. ins Ausland, zumindest eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile eingeholt und natürlich mitgeführt werden.

Zudem sollten die "Reise" und die "Heim" Eltern klären (und ebenfalls schriftlich nierderlegen), wie bei einem Notfall (z.B. Verkehrsunfall, Akuterkrankung usw.) zu verfahren ist: sollen die "Urlaubseltern über notwendige medizinische Maßnahmen entscheiden (große Verantwortung) oder ist stets Rücksprache mit den Heimeltern zu nehmen (kann wichtige Zeit kosten).

Kein schönes Thema, aber hierüber nachzudenken, wenn der Ernstfall eintrit, ist definitiv zu spät. Ich war bisher bei zwei schweren Autounfällen (bei jährlichen Urluabsfahrten seit 1985) in Italien Ersthelfer / Zeuge und kann / muss von daher sagen, dass die dortigen Polizisten wesentlich bürokratischer sind als die deutschen und selbst das Nichtmitführen der grünen Versicherungskarte zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann. Wird dann noch das Auto des Sohnes benutzt, ohne dass der Fahrer eine entsprechende Vollmacht vorweisen kann, ist man so gut wie auf der Wache; es wird häufig weder deutsch (kann man verstehen) noch englisch (verstehe ich weniger) gesprochen.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Das Mädchen mitnehmen würde ich natürlich, aber eben mit dem entsprechenden Hintergrund zur Absicherung - ich wünsche einen schönen Urlaub!

Die Erwägungen von "Bullterrier" halte ich für richtig. Sämtliche anderen "Haftungsausschlüsse" sind im Zweifel eh unwirksam. Da es sich bei der Mitnahme des Mädels offensichtlich um eine reine Gefälligkeit handelt, haftest Du eh nicht wie ein Reiseveranstalter.

Wenn das Mädel halbwegs zuverlässig ist, nimm sie einfach mit und klär mit den Eltern, was im Notfall zu tun ist (s.o.).

Es ist in der Tat richtig, dass die Polizei in Italien (besonders bei Deutschen) ziemlich auf die Formalien achtet.

am 5. August 2008 um 7:22

Insbesondere über die Gefälligkeit und deren haftungsrechtliche Auswirkungen wird unter Juristen sehr gestritten.

Stelle bitte in Deinem Interesse sicher, dass die Mitreisende haftpflichtversichert ist.

Ferner solltest Du mit deren Eltern Eure Befugnisse (Aufsicht) klären und die Mitreisende schon vorab darüber informieren.

Wenn sie bei den Eltern um 24h zuhause sein soll dann eben auch bei Euch.

 

Haftpflicht ist in D eigentlich Standard... Klären kann man das natürlich auch. Dann kannste aber auch anfangen, die Bedingungen auseinanderzunehmen.

Klar, gibts im Detail Streit um den Haftungsumfang beim Gefälligkeitsverhältnis. Das liegt aber in der Natur der Sache. Das Problem wirste aber im Zweifel nicht durch irgendwelche Verträge umschiffen. Nicht alles, was Du da reinschreibst, wird am Ende als wirksam angesehen.

Wenn das Verhältnis zu dem Mädel und deren Eltern nicht ausreichend gefestigt ist, kann man sowas eben nicht machen, wenn man keine Risiken eingehen will. So einfach ist das letztlich...

Zitat:

Original geschrieben von Dochsobillig

Was ist zu beachten , wenn ich die Freundin meiner Tochter (17 Jahre) mit nach Italien in den Urlaub nehme.

Ich denke, eine von beiden (allen vier) Elternteilen unterschriebene Bestätigung dass das Mädchen mitfahren darf ist eh klar, evtl. mit der Klausel, dass meine Frau und ich Weisungsbefugt (oder nennt sich das ansers?) sind...

... aber was MUSS sonst noch MINDESTENS darin stehen? Ich möchte nicht ins Gefängnis, weil irgend ein Blödsinn passiert (sie muss ja nicht gerade im Meer ertrinken).

Oder würdet ihr euch darum keine Gedanken machen???

wenn sie schon 17 ist ist das nicht so heikel, in diesem Alter muss man nicht mehr ständig die Aufsicht ausüben und das "Kind" ist schon bedingt geschäftsfähig. Da musst du eher schon auf brustbehaarte "Ragazzos" aufpassen die sich an das Wild heranschleichen ;-), aber auch da Sie darf und kann schon selbständig. Insassen Unfall Versicherung damit sie "in deinem Einflussbereich" versichert ist. Der Rest ist unkritisch.

lg

Peter

Insassenunfall ist überflüssig, wenn keine Krankenversicherung bei den Mitfahrern vorhanden. In der Regel ist da ne reine Geschäftemacherei der Versicherungsleute.

Die Insassenunfall ist nur (bedingt) sinnig, wenn Du Leute ohne KV mitnimmst. Ich hatte das mal überlegt, da ich im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit häufig Leute aus dem außereuropäischen Ausland mitnehme, die nicht wirklich versichert sind.

Nachrangig haftet die KFZ Haftpflicht aber auch für "berechtigte Insassen". Das war wohl bei ganz alten Policen vielleicht mal anders, aber die dürften mittlerweile angepasst sein.

Da bleiben dann nur nur die "Steinschlagfälle" (Höhere Gewalt). Da könnte dann ne Versicherungslücke sich auftun, wenn das Mädel nicht krankenversichert ist.

Alles rein theoretische Erwägungen im vorliegenden Fall, wenn das Mädel aus geordneten mitteleuropäischen Verhältnissen kommt. Man kann sich auch wirklich ins Hemd machen...

Frohes Schaffen...

hi,

in der regel sollte jeder ne eigene unfallversicherung haben. entweder müsste das mädel noch über die familienunfallversicherung der eltern abgesichert sein, oder falls sie schon eine sozialversicherungspflichtige beschäftigung ausübt, sollte sie eine eigene unfallversicherung besitzen.

somit wäre eine insassenunfallversicherung sowieso hinfällig, da bei einem unfall und daraus folgenden versicherungspflichtigen unfallverletzungen nur eine versicherung bezahlen darf. wenn man also zehn unfallversicherung hat, dann zahlt trotzdem nur eine einzige. man bekommt nicht zehn mal geld.

gruß

lachgas...

Zitat:

Original geschrieben von Lachgas

 

diese ganze schriftliche angelegenheit mit irgendwelchen klauseln etc. ist mal wieder typische deutsche bürokratie.

Nur mal angenommen:

Die kleine möchte etwas und der TS verbietet es ihr. Nun ist die kleine so sauer, dass sie irgend jemandem erzählt, dass sie entführt wurde. Dieser ruft die Polizei ...

Viel Spaß bei einigen Tagen Gefängnis, bis dies geklärt ist.

Ok, ist jetzt ein extremes Beispiel, soll aber mal aufzeigen, was passieren könnte.

Ein Schriftstück ist da immer eine gute Vorsorge. Schließlich hat der TS die volle Verantwortung für das Mädchen während der Reise.

Des weiteren - Reiseversicherungen gelten immer nur für die eigene Familie (Papa, Mama, Kinder) aber "fremde" Kinder sind nicht eingeschlossen. Da sollte man auch vorbeugen, bzw. die Eltern des Mädchens über ihre Versicherung zwecks Absicherung sorgen.

Auch Krankenkarte nicht vergessen - wenn sie zum Arzt muss, weil gestürzt oder was auch immer.

Gruß

Dirk

Zitat:

Original geschrieben von Dirk_535d

Nur mal angenommen:

Die kleine möchte etwas und der TS verbietet es ihr. Nun ist die kleine so sauer, dass sie irgend jemandem erzählt, dass sie entführt wurde. Dieser ruft die Polizei ...

Viel Spaß bei einigen Tagen Gefängnis, bis dies geklärt ist.

ok, ich will echt nicht wissen was du im leben schon für erfahrungen gemacht haben mußt um auf solche gedanken zu kommen. tauschen möchte mit dir schon mal sicherlich nicht.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dirk_535d

Ok, ist jetzt ein extremes Beispiel, soll aber mal aufzeigen, was passieren könnte.

ein extremes beispiel ist das mit sicherheit nicht, eher ein vollkommen absurdes beispiel.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dirk_535d

Ein Schriftstück ist da immer eine gute Vorsorge. Schließlich hat der TS die volle Verantwortung für das Mädchen während der Reise.

was meinst du denn wie weit du mit deinen ganzen schriftstücken überhaupt kommst? sollte etwas passieren kannst du von mir aus sonst noch so viele schreiben mit dir führen, in erster linie wirst du sowieso erstmal herhalten müssen. und wenn das mädel behauptet sie wäre entführt worden, wird dich so ein dämliches schriftstück auch nicht vor paar tagen knast bewahren, bis die angelegenheit geklärt ist. woher sollen denn die behörden vor ort wissen, ob die schreiben und schriftlichen erklärungen, die du mit dir führst, nicht gefälscht sind.

also, wir können hier noch tausende verschiedene möglichkeiten disskutieren und ins lächerliche abschweifen. in erster linie, und das habe ich auch schon in meinem ersten post geschrieben, würde ich immer darauf achten, welches fremde kind man sich ins boot packt. schließlich will man ja auch selber urlaub machen und sich erholen, da ist es wichtig wen du mitnehmen möchtest. im zweifelsfall und bei mangelndem vertrauen, daß mädel lieber zuhause lassen.

gruß

lachgas...

Themenstarteram 5. August 2008 um 21:06

Sicher ist das Mädel gut erzogen, aus guten Verhältnissen – aber auch solchen Mädels kann was passieren wenn ich mit dem Auto ein Unfall baue…

 

Fazit, ich werde folgendes mitnehmen/ prüfen:

- Ausweis vorhanden? + Kopie machen

- Auslandskrankenkarte (EHIC) / Auslandskrankenschein

- (Kopie?) Impfausweis mitnehmen

- Haftpflichversicherung vorhanden?

- Mit ihren Eltern Ausgehgrenze (Uhrzeit) abmachen

- Kurze Bestätigung der Eltern verfassen, dass ich sie von … bis… nach … auf ihr eigenes Risiko mitnehmen darf.

Fällt euch noch was ein?

Zitat:

Original geschrieben von Lachgas

ok, ich will echt nicht wissen was du im leben schon für erfahrungen gemacht haben mußt um auf solche gedanken zu kommen. tauschen möchte mit dir schon mal sicherlich nicht.

Naja ... nicht jeder kapiert ein Beispiel.

Das Mädchen muss es ja nicht ein mal böse gemeint haben. "Geschichten" erfinden alle Kinder mal gerne. Und wie ich geschrieben habe, nicht "Sie" ruft die Polizei, sondern jemand, der eine Geschichte gehört hat.

Aber Deine absurden Gedankengänge zeigt Du ja auch gleich auf. Was hat denn das Beispiel mit "meinen" Erfahrungen zu tun?

Was meinst Du denn, welche Geschichten sich ein Kripo-Beamter alle anhören darf und zu wie viel Prozent diese der Wahrheit entsprechen?

Dirk

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