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Motorschaden 1.4 TSI bei 60.000km

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 11:07

Hallo liebe Gemeinde,

ich wende mich heute an euch, da ich ein wenig verzweifelt bin.

Vor ca. 3 Wochen habe ich durch einen Privatkauf einen VW Golf 1.4 TSI mit einer Motorleistung von 60tkm erworben (4 Jahre alt, 13t€). Vor dem Kauf habe ich nat. versucht mit besten Wissen und Gewissen den Wagen zu checken inkl. Probefahrt. Innerhalb von nur 2 Wochen und ca. 800 gefahrenen km fing die Abgasleuchte an sich zu melden und kurze Zeit später auch die sog. EPS Leuchte. Im Leerlauf und bei rel. geringer Drehzahl bemerkte ich, wie sich der Motor nicht gleichmäßig bewegte. Ich kontaktierte den Verkäufer und fragte nach, ob ihm dies auch schon aufgefallen sei. Leider negativ (war ja klar).

Daraufhin habe ich mich zu ATU gewendet, um den Waagen zu checken. Dort stellte man fest, dass wohl die Zündspüle defekt sei. Als ich von dem Gelände herunterfuhr ging direkt die Abgasleuchte wieder an und der Motor fing an ungleichmäßig zu schwingen. Nun wurden nochmals alle Zündkerzen gewechselt, jedoch konnte das Problem von ATU nicht behoben werden. Nach Anfrage die Kompression der Zylinder zu überprüfen, ergab dies ca. 9 bar auf Zylinder 2-4 und nur 4-5 bar auf dem ersten Zylinder. Schließlich hab ich mich zu VW gewendet um dort nochmals alles durchzuchecken. Leider bekam ich hier die gleiche Antwort, dass die Kompression nicht mehr stimmt und der Motor defekt sei. *Shit*

Ich hab schon einiges gelesen und in Unterhaltungen erfahren, dass es nun schwer wird dem Verkäufer nachzuweisen, dass er betrügerisch gehandelt hat. Vielleicht hat er es tatsächlich auch nicht gewusst, jedoch wäre der Zufall sehr groß...

Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der bisweilen postalisch Kontakt zum Verkäufer aufgenommen hat. Ich erwarte mich ehrlich gesagt nicht viel, aber vielleicht knickt er ein...

Nun habe ich folgende Optionen:

1a) Ich kann es nachweisen und der Verkäufer muss den Golf zurücknehmen (für mich die beste Lösung)

1b) Ich kann es ihm nachweisen und man einigt sich die Kosten für einen neuen Motor zu teilen.

2a) Ich kann es nicht nachweisen und ich lasse VW auf Kulanzbasis einen neuen Motor einbauen (5-8t€)-

2b) Ich kann es ihm nicht nachweisen und organisiere einen gebrauchten/überholten Motor.

2c) Ich kann es nicht nachweisen und schlage VW vor den Golf in Zahlung zu nehmen um mir einen anderen Waagen (mit Garantie) zu verkaufen!?

Was denkt ihr?

Danke schon mal für eure Hilfe... N-star

 

Beste Antwort im Thema

@eaglevision993: ich schätze deine Beiträge im Forum, aber in diesem Fall ist das m.E. nicht zielführend. Das ist wie wenn jemand einen Auffahrunfall verursacht und dann von der Polizei noch ein Bußgeld wg. zu geringem Abstand kassiert.

Der TE hat sich sicher nicht hier gemeldet, um nochmal vorgehalten zu bekommen sich nicht informiert zu haben - genau deswegen wird er sich bereits selbst gewaltig in den Allerwertesten gekniffen haben. Dass das Problem wieder kommt ist nicht bestätigt, auch neuere Motoren scheinen unproblematisch zu sein. Es war ein Fehler, der bei um 2009 gebauten Fahrzeugen auftrat und dann anscheinend in Serie behoben wurde.

vg, Johannes

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Was ist es denn genau für ein Motor? Ein 160 PS-TSI? Falls ja ist das ein Standardproblem - vorneweg zur Beruhigung: du bekommst einen neuen Motor und wirst anschließend viel Freude mit dem Fahrzeug haben, da das Problem in der Regel nur einmal auftritt (stell es dir vor wie Masern, die bekommt man auch nur einmal).

Das Problem ist der Privatkauf, dadurch hast du leider keine Gewährleistung :( Wobei VW relativ viel Kulanz bei dem Problem bieten sollte - allerdings kostet so eine Aktion viele tausend Euro, sodass auch eine geringe Eigenbeteiligung absolut gesehen hoch ist.

1a-b) lass von VW mal die Fahrzeughistorie prüfen - Einblick dürfen sie dir keinen geben, aber eventuell springt eine Information raus, ob bei diesem Fahrzeug der Motorschaden bereits diagnostiziert wurde; das könnte insofern interessant sein, als dass der Verkäufer sich dann vom Fahrzeug trennen wollte (allerdings möchte ich dem Verkäufer nichts unterstellen, es kann auch einfach ein unglücklicher Zufall sein - prüfen kostet aber nichts)

Falls das mit dem Verkäufer nichts wird, wäre die erste Option einen Kulanzantrag zu stellen. Erstmal über die Werkstatt und dann ggf. nochmal selbst, falls das Ergebnis nicht gut ist. Alles andere (Austauschmotor selbst einbauen, Fahrzeug kaputt in Zahlung geben) dürfte am Ende deutlich teurer sein.

Den Verkäufer trifft das natürlich genauso hart wie dich, daher wäre die einzig vernünftige Lösung eigentlich eine Zusage von 100%iger Kulanz von VW - ob man da nach 4 Jahren noch hoffen darf vermag ich nicht einzuschätzen. Immerhin enden die Motoren dieser Serie aus dieser Zeit praktisch alle als Motorschaden und VW ist das bekannt. Solche gravierenden Fehler kann und darf man einfach nicht die Kunden ausbaden lassen, auch wenn ein gewinnorientierter Konzern erstmal genau das versucht.

vg, Johannes

Ganz ehrlich, über den 1.4L TSI Motor wurde soviel geschrieben, dass der nichts taugt ist ja hinlänglich bekannt. Warum man sich den überhaupt kauft kann ich nicht verstehen. Aber nun gut, es ist passiert und der Standart-Werdegang dieser Bauart eingetreten.

Ich würde unter allen Umständen versuchen den Wagen zurück zu geben, auch wenn das sicher nicht leicht sein wird. Beim Privatkauf hat man meist als Käufer die A-Karte und muss erst mal den Beweis bringen, dass der Mangel schon vorher bestand. Du bist aber erst 800km gefahren und 2 Wochen sind erst rum, das kann sich positiv für dich auswirken. Aber dieser Fehler kommt meist spontan ohne Vorankündigung. Da wird es schwer dem Verkäufer einen versteckten Mangel zu beweisen.

Mach dir blos nicht die Mühe nen neuen Motor da reinzubauen auf volle eigene Kosten. Das ist rausgeworfenes Geld. Der Fehler kommt sicher wieder. Dieser Motor ist einfach eine Fehlkonstruktion mit einer Lebenserwartung von ca. 50000 km auf Longlife und ein bisschen mehr mit richtiger Wartung. Ausser mit safitger Kulanz von VW, aber das ist ja immer ein Glücksspiel. Obwohl man in deinem Fall davon ausgehen kann da der Wagen ja erst 4 Jahre alt ist.

Entsprechend ist der Wertverlust beim Wiederverkauf, da es sich mittlerweile bis zum letzen potentiellen Käufer rumgesprochen hat. Daher alles was geht dransetzen um ihn zurück zu geben und Lektion merken.

Sorry für die Härte, aber das ist kein Einzelfall sondern quer durch das Internet in Massen dokumentiert.

Hast du vor dem Kauf nicht recherchiert?

@eaglevision993: ich schätze deine Beiträge im Forum, aber in diesem Fall ist das m.E. nicht zielführend. Das ist wie wenn jemand einen Auffahrunfall verursacht und dann von der Polizei noch ein Bußgeld wg. zu geringem Abstand kassiert.

Der TE hat sich sicher nicht hier gemeldet, um nochmal vorgehalten zu bekommen sich nicht informiert zu haben - genau deswegen wird er sich bereits selbst gewaltig in den Allerwertesten gekniffen haben. Dass das Problem wieder kommt ist nicht bestätigt, auch neuere Motoren scheinen unproblematisch zu sein. Es war ein Fehler, der bei um 2009 gebauten Fahrzeugen auftrat und dann anscheinend in Serie behoben wurde.

vg, Johannes

Sorry, wollte niemandem seine Fehler vorhalten. Ich wollte nur dringend davon abraten im Worst Case den Motor auf eigene Kosten zu ersetzen und im besten Fall den Wagen zurückzugeben. Da er sich ja scheinbar im Vorfeld nicht informiert hat, muss man ihm halt noch mal die Problematik dieses Motors vor Augen führen.

Hab ja versucht es so diplomatisch wie möglich auszudrücken ;-)

Dass man dann seinen finanziellen Schaden nochmal erweitert indem man einen neuen Motor auf eigene Kosten einbaut muss auch erwähnt werden. Da sich die Motorenproblematik vom 1.4er rumgesprochen hat wird man nur mit unverhältnismässigem Wertverlust einen Käufer finden.

Selbst bei unauffälligen Motoren wird einem die Investition in einen Austauschmotor beim Verkauf nicht angerechnet.

Daher wenn er ihn schon behalten "muss", nur auf Kulanz. Aber 100% wird ihm sicher nicht übernommen.

Trotzdem, versuch alles um die Kiste dem Verkäufer zurück zu geben. Wie schon empfohlen, Historie beim Freundlichen prüfen lassen. Wenn schon vorher Probleme in dieser Richtung vorlagen könntest du Glück haben....

Zitat:

Original geschrieben von eaglevision993

Trotzdem, versuch alles um die Kiste dem Verkäufer zurück zu geben. Wie schon empfohlen, Historie beim Freundlichen prüfen lassen. Wenn schon vorher Probleme in dieser Richtung vorlagen könntest du Glück haben....

Selbst wenn der Freundliche so freundlich wäre und dem TE mündlich Auskunft gibt, hätte er nichts gegen den Verkäufer in der Hand. Man wird ihm bestimmt keinen Ausdruck der Fahrzeughistorie erstellen.

Zitat:

Original geschrieben von N-star

Hallo liebe Gemeinde, Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der bisweilen postalisch Kontakt zum Verkäufer aufgenommen hat. Ich erwarte mich ehrlich gesagt nicht viel, aber vielleicht knickt er ein...

Nun habe ich folgende Optionen:

1a) Ich kann es nachweisen und der Verkäufer muss den Golf zurücknehmen (für mich die beste Lösung)

1b) Ich kann es ihm nachweisen und man einigt sich die Kosten für einen neuen Motor zu teilen.

2a) Ich kann es nicht nachweisen und ich lasse VW auf Kulanzbasis einen neuen Motor einbauen (5-8t€)-

2b) Ich kann es ihm nicht nachweisen und organisiere einen gebrauchten/überholten Motor.

2c) Ich kann es nicht nachweisen und schlage VW vor den Golf in Zahlung zu nehmen um mir einen anderen Waagen (mit Garantie) zu verkaufen!?

Was denkt ihr?

Danke schon mal für eure Hilfe... N-star

Spar die das Geld für den Anwalt, warum glauben alle Deutschen der RA wäre aller Probleme Lösung . Dein Verkäufer wird den Brief des Anwaltes - wenn überhaupt - mit einem Zweizeiler abkanzln, keinen Euro bezahlt der, würde ich auch tun, denn wo kämen wir da hin , wenn der Verkäufer jetzt immer noch in der Pflicht wäre. Du kannst ihm nix beweisen und basta, hast ein Privatkauf mit dieser Krücke von Motor riskiert und verloren , leider Pech gehabt . Aber warum gehst Du damit zu so einem Flaschenverein wie ATU, der gehört in Fachhände bei VW . Der Motor ist platt und Du hast zigtausende in den Sand gesetzt, hoffe , dass der Hobel weningstens scheckheftgepflegt war , sondern ist mit Kulanz zappenduster :confused:

Zitat:

Original geschrieben von cc307

Selbst wenn der Freundliche so freundlich wäre und dem TE mündlich Auskunft gibt, hätte er nichts gegen den Verkäufer in der Hand. Man wird ihm bestimmt keinen Ausdruck der Fahrzeughistorie erstellen.

Müsste VW die Fahrzeughistorie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens herausgeben?

Aber eigentlich ist nicht einzusehen, wieso ich als Fahrzeugbesitzer kein Recht auf Einsicht in die Fahrzeughistorie habe.

Ist natürlich nicht einzusehen, aber VW hat das so festgelegt (die Daten werden bei VW gespeichert und VW untersagt seinen Servicepartnern Einblick zu gewähren). Nachdem VW keine Pflicht hat solche Sachen zu speichern und man dem vermutlich irgendwo mal zugestimmt hat, wird man da nichts dagegen tun können (außer vielleicht die Zustimmung zu verweigern/widerrufen, keine Ahnung ob sowas geht).

Im Endeffekt ist auf jeden Fall einer der beiden (Käufer oder Verkäufer) der gelackmeierte, weil VW es damals nicht auf die Reihe gebracht hat einen Motor zu bauen, der 65tkm Kilometer übersteht. Eigentlich ist in der Situation alles außer 100% Kulanz ein Skandal, wenn man das mal so offen sagen darf - denn mit "alles kann mal kaputt gehen" hat das nichts zu tun.

vg, Johannes

Ist die bei VW gespeicherte Historie wirklich nichts "gerichtsfestes"?

Also ich habe schon mal einen Fall gesehen, da ging es um Kilometerstandfälschung und bei BMW ist er ja auch im Schlüssel und anderen Modulen gespeichert. (Wahrscheinlich bei VW mittlerweile auch)

Da wurde auch die aus dem Schlüssel gelesenen Daten und die Servicehistorie als Beweis herangezogen.

Der Wagen ging dann an den Verkäufer zurück.

Ansonsten ist ja soweit alles gesagt, als Privatkäufer hat man halt bei einem Defekt meist Pech, auch wenn man in dem Fall kontrollieren sollte ob der Motorschaden sich schon angekündigt hat. Dann hat man VIELLEICHT einen Chance die Kiste zurück zu geben.

PS: Bleib von ATU weg, die machen alles nur noch schlimmer. Weiter geh ich darauf nicht ein, gibt EBENFALLS für das Thema genug hier zu lesen ....

Und mit der Kulanz wird es leider auch nicht so groß ausfallen, wenn Du den Wagen bei ATU hattest. Sicher ist der VW-Händler teuer- aber eben im Fall einer Kulanz ist der lückenlose Service bei VW immer besser.

Gruß SCOPE

am 6. Oktober 2013 um 20:29

Ehrlich gesagt sollte man sich das Geld für den Anwalt in dem Fall sparen und hoffen, dass der Golf bei VW alle Inspektionen erhalten hat.

Wenn dem so ist wird VW einen Großteil des Schadens übernehmen. Wenn nicht siehts wohl schlecht aus und die Sache wird teuer.

Bei meinem 1.8er hat sich auch im Vorfeld nichts angekündigt. Meiner war 300km vor dem eingetretenen Motorschaden sogar noch bei VW und auch da war alles in Ordnung.

Ich denke auch, dass wenn der Motorschaden vorher schon erkannt worden wäre das auch bei der Probefahrt aufgefallen wäre.

Dem Verkäufer wird man somit nicht an die Karre fahren können.

Unbegreiflich ist mir jedoch wie man mit dem Problemmotor dann auch noch zu ATU fahren kann...

Also wenn ATU irgendwas NACHWEISLICH an dem Motor rumgepfuscht hat, dann kannst die Kulanz vergessen.

Aber es kann gut sein, dass ATU eh keine Ahnung von nix hatte und auch nicht viel gemacht hat ausser ein bisschen mit Geräten rummessen, deren Ergebnisse sie eh nicht verstehen. Dann ist ja nicht viel "nachweisbar" und das ist bei modernen Autos, die bei ATU landen oft so.

Hat ATU angefangen Teile zu tauschen und das Ding auseinanandergebaut, kannst dir den Weg zum Freundlichen eigentlich sparen....

Ich denke sofern du irgendeine schriftliche Bestätigung vom Freundlichen bekommst, dass das Auto schon in der näheren Vergangenheit wegen Motorprobleme da war, könnte der Weg zum Anwalt oder über Kulanz sich noch lohnen. Aber auch die besten Kulanzlösungen kosten den Kunden in den vielen Fällen gerne mal 1-2000 Euro. Kulanz bedeutet nicht "umsonst" oder "auf Garantie". Oft wird nur der Materialaufwand bezahlt, nicht oder nicht komplett der Einbau.

am 7. Oktober 2013 um 13:06

Um welchen Motor handelt es sich denn jetzt?

122 o 160PS?

Den Symptomen nach tippe ich ganz stark auf einen CAVD Motor mit 160 PS.

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