Kleiner Bums, wie geht's nun weiter?
Hallo,
mir ist heute jemand hinten aufs Heck aufgefahren. Hat nen Ruck gegeben und es sind halt Abdrücke auf der Stoßstande des Aufgefahrenen zu sehen.
Also wie geht's nun weiter. Schickt die Verischerung mir nen Gutachter vorbei oder kann ich hier schon nen KV einholen.
Ist es heute noch möglich sich den Schadensbetrag auszahlen zu lassen.
Was kostet eigentlich ne neue Stoßstange für nen T-Modell mit PTS
Ist es möglich ne Kunststoffstoßtange polieren und neu Lackieren zu lassen.
Vielleicht hat ja jemand von Euch hier schon Erfahrungen gemacht.
Dann mal schönen WE
Gruß
Ard
Beste Antwort im Thema
1. anwalt einschalten!!!
heutzutage ist es in deutschland leider üblich dass man ohne anwalt ewig auf SEIN geld warten muss. durch den anwalt erspart man sich zeit und nerven, schafft arbeitsplätze und die gegnerische versicherung darf nochmals für den anwalt abdrücken.
2. gutachter darf man selber wählen.
deshalb: fahr zu mercedes (karosserieabteilung) und lass den wagen schätzen. mercedes hat höhere stundensätze und man kriegt anschließend mehr geld raus.
falls du für den kostenvoranschlag was zahlen musst, bezahle und lege die rechnung deinem anwalt vor. kriegst alles wieder!
auch wenn der unfall größer ist hast du das recht die stoßstange abnehmen zu lassen und den schaden unter der stoßfängerhaut begutachten zu lassen. zahlt alles der unfallverursacher.
ein unabhängiger gutachter nimmt die durchschnitts-stundenlöhne deiner region, die ersten zwei ziffern deiner PLZ.
bei mir war der durchschnittsstundensatz 75EUR, bei mercedes 110EUR.
auch wenn die versicherung meint dass die reparatur in einer freien werkstatt günstiger ist: anwalt machen lassen! die werden schon bezahlen!!
3. du kannst dann anschließend den schadenwert in bar von der versicherung verlangen wenn du das fahrzeug nicht reparieren lässt (oder woanders günstig instandsetzt). dann musst du jedoch den schaden ohne MWST rechnen.
zudem kommen noch, je nach unfallschaden, ausfallzeiten.
die dürften bei dir in der regel 2-3 tage sein (á 75EUR pro tag!). du hast das recht auf einen leihwagen oder eben die summe bar ausbezahlen zu lassen!
zudem wird der anwalt noch 25EUR unkostenpauschale von der versicherung verlangen.
4. wertminderung.
der freie gutachter meinte dass meine kiste mit 180tkm KEINE wertminderung druchbringt. ich habe ihm trotzdem eine summe genannt (300EUR) und diese auch anstandslos bezahlt bekommen. einfach nur den anwalt machen lassen!
so, schönen abend noch! 🙂
p.s. bei der limo stoßstange-hinten kostet der spaß beim drauffahren 1800-2500EUR, je nachdem wieviele leisten verkratzt sind. ist kein billiger spaß für den drauffahrer!
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stdr
Und lass dir in der Werkstatt bloß keinen Mietwagen zum Unfallersatztarif aufschwatzen. Überteuerte Mietwagenrechnungen zahlt die gegnerische Haftpflicht nämlich nicht komplett.
Ich habe als Ersatz einen nagelneuen E200K für die Zeit der Reparatur bekommen.
Mit Benzin und allem drum und dran. Musste nix dazu bezahlen, Dank meiner Niederlassung.
Für alle Freunde die denken, gibs bei MB ab und werde glücklich:
- nur große MB-NL lassen noch selber lackieren, ändert aber nichts daran das sie es nicht besser und nicht schlechter machen, als normale Lackiererbetriebe
- das Fahrzeug landet in 90% der Fälle beim Karosseriebauer nebenan, mit dem man so oder so nach dem Gutachten einen günstigen Deal machen kann
Meine Erfahrung bei 2 mal MB-Lackierungen (in einer großen NL), einmal Bunt zurück bekommen, musste 3 mal zum nachbessern, eine Farbangleichung musste gemacht werden, Stoßstange sitzt heute noch schepp und lässt sich nicht mehr einstellen.
Vor Jahren mal meinen W124 lackieren lassen, Stoßstange wurde am Kotflügel hinten nicht richtig befestigt, es fehlten auch Dichtungen. Stoßstange hatte Kontakt mit dem Lack, der Lack rieb mit der Zeit ab und rostet später dann. Nach 2 Jahren wollte dafür keiner die Verantwortung übernehmen, wer weiss wo das Auto alles gewesen wäre hieß es dann.
Jüngstes Beispiel aber bei der Konkurenz, 2 Schäden mit unserem BMW gehabt, gedacht komm der ist neu gehste mal lieber in die BMW Niederlassung. Erster Schaden 6200,- Euro Umsatz für die Niederlassung, Auto geht 2 mal zurück wegen Windgeräuschen und schlecht montierten Innenverkleidungen.
2. Schaden selbe Niederlassung, 5400,- Euro Umsatz, d.h. innerhalb von 3 Monaten, habe ich dieser NL einen Umsatz von 11600,- Euro beschert, zusätzlich noch einen Mietwagen genommen, die Kosten kenne ich nicht.
2 Monate später verreckt ein neuer Scheinwerfer, der wurde nach dem ersten Schaden eingebaut. Nach einem Monat Terminabsprache und einem Termin zur Kontrolle, wird ein Scheinwerfer bestellt und eingebaut, für die Zeit vom Werkstattaufenthalt, will man mir keinen Mietwagen kostenlos zur Verfügung stellen. 3 Wochen fahre ich mit defektem Licht spazieren.
Was resümiere ich da, ich mache den Jungs 2 Jobs klar, 11600,- Euronen Umsatz, von denen keine 3000,- auf Teile draufgegangen sind, mehr als 8000,- Euro für die Arbeit, hallo?!?!?!
Dann wird mir ein Scheinwerfer eingebaut, der nach 5 Monaten nicht mehr funktioniert, kann ich was dafür?
Dann weigert man sich einem Premiumkunden, ich nenne mich mit recht so, denn ich bereite der Werkstatt mit einem 6 Monate alten Auto, in 2 Fällen einen solchen Umsatz, man weigert sich dann mir einen Leihwagen zu geben.
Ich muss bis an die Geschäftsleitung ran, denen erklären das dies bei MB anders läuft, das es bei MB auch Kleinwagen für 43000 Euro gibt die man leasen kann, das auch vor der Tür abgeholt wird etc...Das juckte die keinen Meter...Erst mein Verkäufer nahm dann das Auto zur Nachbesserung und stellte mir einen neuen 530d für 4 Tage hin.
Den anstehenden Service werde ich in einer anderen NL machen lassen, den nächsten Schaden repariere ich auf eigene Faust, das ist mal so sicher wie die Steuer....
Im Endeffekt meint man es gut und geht zur NL, aber bekommt dort die selbe Qualität wie woanders, zu überzogenen Preisen....
Sind Versicherungsschäden im Spiel, wird dreist aufgeschlagen. Sehe ich mir die 2 Rechnungen genau an, kann ich nicht glauben wieviele Posten da drinn sind, als Privatmann könnte man das nicht zahlen, für solch banale kleine Schäden bekommt man 10 Seiten Rechnungen.
Zitat:
Original geschrieben von Durandula
Sind Versicherungsschäden im Spiel, wird dreist aufgeschlagen. Sehe ich mir die 2 Rechnungen genau an, kann ich nicht glauben wieviele Posten da drinn sind, als Privatmann könnte man das nicht zahlen, für solch banale kleine Schäden bekommt man 10 Seiten Rechnungen.
Stimmt genau. Man kann in jeder (markengebundenen) Fachwerkstatt eine preiswerte Unfallreparatur bekommen. Aber sobald es ein Haftpflichtschaden ist und auch noch ein Gutachten in entsprechender Höhe vorliegt, lässt sich die Werkstatt gleich eine Abtretungserklärung unterzeichen und rechnet direkt bei der gegnerischen Haftpflicht zum im Gutachten ausgewiesenen Preis ab. Manchmal sind die Werkstätten sogar noch so dreist, dass sie sich den Abzug für die Wertverbesserung (neu für alt), den die Haftpflicht nicht zahlt, beim Kunden holen.
Also,
Versicherung sagt: Zur Werkstatt fahren. Alle Arbeiten < 2500€ dürfen ohne KV erledigt werden.
Sollte ich mir den Schaden auszahlen lassen wollen wird ein KV mit Bildern erwartet.
Meine NL Schätzt den Schaden auf 1100 - 1200€ und den KV gibt es umsonst.
Nutzungsausfall kann wohl nur geltent gemacht werden, wenn der Schaden nachweislich beseitigt wird.
So erst mal die Fakten.
Gruß
Ard
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Also genau sind es nun 1204,88€.
Noch eine Frage, ich werden den Schaden später beheben lassen (nächste Inspektion). Kann hier in irgend einer Form der Nutzungsausfall noch geltend gemacht werden?
Danke
Gruß
Ard
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
Also genau sind es nun 1204,88€.Noch eine Frage, ich werden den Schaden später beheben lassen (nächste Inspektion). Kann hier in irgend einer Form der Nutzungsausfall noch geltend gemacht werden?
Danke
Gruß
Ard
Die Versicherungen zahlen nur noch den Kostenvoranschlags-Betrag ohne MwSt aus. Die MwSt- bekommst du nur, wenn Du eine Rechnung einreichst! 🙁
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
Also genau sind es nun 1204,88€.Noch eine Frage, ich werden den Schaden später beheben lassen (nächste Inspektion). Kann hier in irgend einer Form der Nutzungsausfall noch geltend gemacht werden?
Und die Rechnung brauchst du auch, um die Dauer des Nutzungsausfalls zu belegen. Natürlich sollte sich aus der Rechnung nicht ergeben, dass du nebenbei noch zur Inspektion warst. Denn dann war dein Nutzungsausfall nicht oder nicht im vollen Umfang Folge des Unfalls.