Höchstgeschwindigkeit /Wandlung wegen mangelnder
Höchstgeschwindigkeit?
Wieviel muß ein Auto langsammer sein als die in den Papieren ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit?
Wir hatten uns Ende letzten Jahres einen 1,8 T Quattro Cabrio zugelegt.
Der Motor ist nicht mehr zum Vergleich aus dem TT wiederzuerkennen, laßt die Finger weg!!
Statt seiner angegebenen 222 km läuft er gerade mal 210 auf der Geraden nach Tacho. Dieser geht 5 km/ h falsch. Es sind auf dem Wagen 18 " Zoll ALUs ( original ) und nicht all zuviele Extras verbaut.
Der Motortest ergab beim Freundlichen das er die Leistung wohl hat.
Da hat Audi wohl zu hoch angegeben.
Wer hat Erfahrungen mit einer Wandlung wegen nicht erreichter Höchstgeschindigkeit ??
52 Antworten
Also ich kann dazu nur sagen, dass ich bisher mit JEDEM Fahrzeug mindestens die in den Papieren angegeben Höchstgeschwindigkeit erreicht habe (laut Tacho).
Meistens aber mehr!
Grüße
Frank
Zitat:
Original geschrieben von vorlone
Das ist definitiv nicht so. Genauso wie beim Verbrauch ist die VMax ein Wert der im "Audilabor" ermittelt wird. Das der VMax auf alle vorhandenen Reifen und zukünftig auf dem Markt kommenden Reifen erreicht werden muss, ist definitiv falsch.
Schon merkwürdig wieviele "Volljuristen" hier im Board ihr fachkundige Meinung abgeben.
Also wir wollen mal sachlich bleiben, bitte !!
Fakt ist, dass es Eigenschaften gibt, auf die mittels Werbung vom Hersteller hingewiesen wird. Manche dieser erleutern auch die Messungen und Angaben.
Ist dies nicht der Fall, muß der Hersteller die Angaben immer erfüllen.
Sonst könnte er diese Angabe ja auch mit einem Frontantrieb und ohne Extras mit leerem Tank in einer Formel1-Manier ermitteln und angeben. - man beachte: das die Angabe zu einem Quattro sich unterscheidet-
Bei dem Maßstab ist mit Sichheit nicht der versierte Käufer als Standart zu nehmen, sondern der Ottonormalkäufer.
Zitat:
Original geschrieben von vorlone
Das ist definitiv nicht so. Genauso wie beim Verbrauch ist die VMax ein Wert der im "Audilabor" ermittelt wird. Das der VMax auf alle vorhandenen Reifen und zukünftig auf dem Markt kommenden Reifen erreicht werden muss, ist definitiv falsch.
Schon merkwürdig wieviele "Volljuristen" hier im Board ihr fachkundige Meinung abgeben.
Und manche machen sich lächerlich 🙁
Dieses Problem kann jeder Student der die VÜ ZR erfolgreich absolviert hat ohne weiteres lösen. Wenn der Verkäufer/Hersteller z.B. in der Werbung eine solche Angabe ohne einschränkende Reifenkombination macht hat er ein Problem. Daran gibt es nichts zu diskutieren.
Das letzte mir bekannte obergerichtliche Urtei dazu:
OLG Düsseldorf, Az. I – 3 U 8/04 v. 07.09.2005
Und ja, auch vorliegend geht es um "Originalbereifung"...
Na dann löst mal schön weiter 🙂 du als Student der VÜ ZR.
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Zitat:
Original geschrieben von vorlone
Na dann löst mal schön weiter 🙂 du als Student der VÜ ZR.
Schlechter Verlierer...
hat nichts mit verlierer zu tun - hab nur kein bock weiter darüber zu diskutieren. die rechtslage ist anders als du hier darlegst, aber wieso darüber streiten - hab da echt kein bock mehr drauf
Zitat:
Original geschrieben von vorlone
hat nichts mit verlierer zu tun - hab nur kein bock weiter darüber zu diskutieren. die rechtslage ist anders als du hier darlegst, aber wieso darüber streiten - hab da echt kein bock mehr drauf
Gut, dann argumentiere gegen die Begründung des zitierten Urteils, Volltext gibts unter
http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php#wenn du schon einen link angibst sollte er stimmen.
die Entscheidung ist in NRWE nicht veröffentlicht, nur die mit selben Aktenzeichen vom OLG Köln.
http://anwalt-abc.de/.../
hier kann man eine kurzfassung lesen.
=> das ist eine Einzelfallentscheidung. Wie die Sache im aktuellen Thread aussieht ist nicht bekannt, Daher ist es auch fraglcih ob die Entscheidung überhaupt so angewandt werden kann
"Natürlich muss die angegebene Höchstgeschwindigkeit mit sämtlichen zugelassenen Reifenkombis erreicht werden. Sofern dies nicht so ist, und bei Angabe der Vmax keine Einschränkung aufgeführt war, stellt dies einen Sachmangel dar."
Das ist, mit Verlaub, unsinnig. Man sollte sich einmal klar machen, was man inhaltlich und sprachlich unter dem Begriff einer "Höchstgeschwindigkeit" versteht. Der Begriff "Höchstgeschwindigkeit" besagt, dass dieses Fahrzeug höchstens(!) oder bestenfalls diese Geschwindigkeit erreicht. Das sollte man eigentlich als sprachliches Grundwissen beim Gebrauch der deutschen Sprache voraussetzen können und dazu bedarf es normalerweise keines besonderen Hinweises auf einer Homepage, aber angesichts der durch PISA aufgedeckten sprachlichen Defizite in Deutschland, ist das eine Anregung für Audi wert.
Wer früher in Mathematik aufgepasst hat, wird hoffentlich noch wissen, dass ein Maximum (oder ein Minimum) immer nur unter einer genau definierten Bedingung zustande kommt. Im Fall der Höchstgeschwindigkeit bedeutet das, dass eine(!) genau definierte Bedingung gegeben sein muss und nicht mehrere, denn ein Maximum gibt es nur einmal. Würde man demnach die Höchstgeschwindigkeit an der ungünstigsten Räder-Reifenkombination messen, dann wäre es von der Logik her keine Höchstgeschwindigkeit mehr, da alle anderen Kombinationen über der höchsten Geschwindigkeit lägen, per Definition es also keine Höchstgeschwindigkeit mehr sein kann, sondern eine hohe Geschwindigkeit.
Ich verstehe, dass du es gerne etwas anders hättest, aber manchmal steht man etwas auf der ungünstigen Seite einer Sache. Ich habe dir oben schon kurz vorgerechnet, was geringfügige Abweichungen von nur wenigen Prozenten, die technisch einfach unvermeidbar sind, ausmachen können und auch vorlone hat es richtig gesagt.
ff355 nimm es mir nicht übel, aber das, was du machst, ist Haarspalterei und wird dir letztlich bei Audi nichts einbringen. Es ist dein gutes Recht, das anders zu sehen, das ändert aber nichts an der Wirklichkeit. Aber, wer es besser weiß, soll ruhig prozessieren und da ist schon mancher böse erwacht. Und, wie es vorlone schon geschrieben hat, Einzelurteile sind Einzelurteile ...
Zitat:
Original geschrieben von vorlone
wenn du schon einen link angibst sollte er stimmen.
die Entscheidung ist in NRWE nicht veröffentlicht, nur die mit selben Aktenzeichen vom OLG Köln.
http://anwalt-abc.de/.../
hier kann man eine kurzfassung lesen.
=> das ist eine Einzelfallentscheidung. Wie die Sache im aktuellen Thread aussieht ist nicht bekannt, Daher ist es auch fraglcih ob die Entscheidung überhaupt so angewandt werden kann
Wieso disqualifizierst du dich permanent selbst?
Man sollte halt auch korrekt suchen:
http://img90.imageshack.us/img90/9931/nrw0yu.jpg
Welches Urteil ist keine Einzelfallentscheidung? Das Urteil geht deutlich weiter, als ich vorher (in der bereits von dir angegriffenen) Aussage behauptet habe. Ich zitiere mich ausnahmsweise selbst:
Zitat:
Natürlich muss die angegebene Höchstgeschwindigkeit mit sämtlichen zugelassenen Reifenkombis erreicht werden. Sofern dies nicht so ist, und bei Angabe der Vmax keine Einschränkung aufgeführt war, stellt dies einen Sachmangel dar.
In dem dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt war ja gerade die einschränkende Angabe vorhanden, dass andere Ausstattungsdetails die Vmax verringern können, und trotzdem wurde ein Sachmangel bejaht, da ein durchschnittlich informierter Verbraucher nicht wissen muss, dass größere Räder zu verringerter Vmax führen.
Ob bei TE solch eine Einschränkung überhaupt gegeben ist, steht in Frage.
@ ToS4:
Dann wäre es also eher ein Mangel, wenn mein Auto schneller ist als die angegebene Höchstgeschwindigkeit? (Denn schneller darf es ja nicht sein.)
Interessant...
😉
Grüße
Frank
[
ff355 nimm es mir nicht übel, aber das, was du machst, ist Haarspalterei und wird dir letztlich bei Audi nichts einbringen. Es ist dein gutes Recht, das anders zu sehen, das ändert aber nichts an der Wirklichkeit. Aber, wer es besser weiß, soll ruhig prozessieren und da ist schon mancher böse erwacht. Und, wie es vorlone schon geschrieben hat, Einzelurteile sind Einzelurteile ... Recht oder nicht ??
Also rechtlich gesprochen ist es nicht ein Einzelurteil. Es ist in jeder ZPO zu lesen, dass am Sinn und Zweck eines Urteils festzumachen ist; natürlich unter BERÜCKSICHTIGUNG - und nur dieser - am Einzelfall.
Wir haben aber hier ein Problem, dass es von einem OLG und damit Weisungsgebunden für LG ist.
Recht hast du, wenn du sagst Höchstgeschwindigkeit ist das Maximum!! ok da hast du soweit Recht als das dieser begriff in den Jahren Zweckemfremdet wurde und einen anderen Sin bekommt.
Übertrage diesen mal auf den Verbrauch, oder aber besser noch, warum gibt Audi einen Unterschied zu Quattro und Frontantrieb an, bräuchte man doch nicht nach Deiner Theorie
Ach da wäre auch noch, dass Audi den A6 3,0 chippt, weil einige die VMAX nicht erreicht hatten, warum denn das ?
@ToS4:
Als Korrektiv dient das Erheblichkeitserfordernis. Weiterhin wird es sicherlich noch festgelgete Messtoleranzen geben, die im Zweifel zugunsten des Herstellers gehen.
Trotzdem möchte ich die von dir zitierte Aussage korrigieren: Ich meinte mit "sämtliche zugelassene Reifenkombis" nicht alles was der TÜV einzutragen bereit ist, sondern das was dem Käufer bei der Konfiguration seines Fahrzeugs angeboten wird.
Re: Noch ein kleiner Hinweis
Zitat:
Original geschrieben von ff355
Beim A6 4F ,den ich auch habe hat man beim 3.0 TDI mit einem Werkseitigen Motortuning nachgebessert da diese nicht die Höschstgeschwindigkeit auch um wenige km/h verfehlten.#
Also warum nicht beim A4??
Im Übrigen, dieses Motorupdate ist nur zu empfehlen, schlägt fast jeden Tuner. Schätze mal 40 NM mehr Drehrmoment und 4 PS. So die Audianre.
Hallo ff355.
das hört sich ja interessant an, kannst du dazu nähere Angaben machen ??
DANKE
klaus
Re: Re: Noch ein kleiner Hinweis
Zitat:
Original geschrieben von klauskuester
Hallo ff355.
das hört sich ja interessant an, kannst du dazu nähere Angaben machen ??DANKE
klaus
Ja natürlich.
Gehe zum Audipartner der weiß von dem Update.
Weil sich soviele beschwert hatten, dass die VMAX nicht erreicht wird, hatt Audi ein Update nachgelegt dass so manchen Tuner alt ausshen läßt.
Jedenfal gibt es Tuner die Werben mit 270 PF für den TDI. Diese lasse ich mit einem Vollgestopften 19 Zoll berreiften aber stehen. Audi sagt 4 PS und 40 NM mehr Drehmoment. Effektiv kann ich nur sagen.
So brauchte auch hier Audi nicht nachlegen , oder ???
Frank