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Anhängelast, welche gilt?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 30. Juni 2011 um 10:14

Hallo zusammen,

ich bin grad am Einbauen einer neuen AHK in meinen Golf 4 1.9 TDI 96 kw.

Im Schein steht da 1400 kg (1500 bis 8%) Anhängelast.

Die AHK von Westfalia hat nun in den Papieren 1650kg Anhängelast drinstehen.

Bedeutet das nun:

a) ich darf bis 1400/1500kg ziehen, weil diese Werte das maximum des Fahrzeugs ist, die AHK ist lediglich auch für Fahrzeuge mit höherer Anhängelast geeignet

b) ich darf nun bis zu 1650kg ziehen, der Wert der AHK gilt.

 

Weiterhin würde mich interessieren ob für die Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers oder das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend ist.

Vielen Dank für eure Tipps!

Ciao, Ralf

Beste Antwort im Thema

Hallo Nachtresidenz1,

du musst erstmal trennen zwischen ungebremsten Anhänger und gebremsten Anhänger.

Desweiteren ist dein Text furchtbar zu lesen, ohne Punkt / Komma usw.

@ComfortlineVariant,

Ich denke die Stützlast ist weniger vom Anhänger abhängig, vielmehr macht hier der Fahrzeugführer oftmals grobe Fehler bei der Beladung. (immer schön alles nach vorn schieben).

Die 2 Achser sind daher eher unempfindlicher dagegen die Stützlast zu überschreiten. (diese geht schließlich vom Ruhezustand aus)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Golf 4 Variant 1.9tdi ANHÄNGELAST' überführt.]

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Ich würde mich nach den Angaben im Fahrzeugschein richten, also 1,4t Anhängelast. Ausschlaggebend ist das tatsächliche Gewicht, welche auf der Kupplung wirkt.

 

Bedenke auch die Regelung für das ziehen schwerer Anhänger, sofern du einen neueren Führerschein hast ohne extra eine Anhängerprüfung abgelegt zu haben.

In diesem Fall ganz simpel: Immer den niedrigeren Wert nehmen! ;)

Denn entweder stößt das Auto an seine Grenzen oder der Hänger!

 

Über seinen FS wird er sich wohl schon Gedanken gemacht haben, sonst wäre es wohl ein 800 Kilo-Hänger geworden! ;)

Die Anhängelast ist mMn das Gesamtgewicht.

Zitat:

Original geschrieben von OhLord

Über seinen FS wird er sich wohl schon Gedanken gemacht haben, sonst wäre es wohl ein 800 Kilo-Hänger geworden! ;)

Man kann auch ohne extra Führerschein mehr ziehen ... beim Golf sind es in etwas 1200-1300kg ....

Es war eine plakative Zahl, frada, keine Panik! ;)

Fahrzeuggewicht und so, ne!? ;)

http://www.motor-talk.de/forum/anhaengerfuehrerschein-t1494740.html

am 30. Juni 2011 um 10:31

Hallo und Mahlzeit !

Da ich das Thema erst kürzlich mit meinem Kleinen hatte ,schreibe ich was man mir erklärt hat:

Ich bin davon überzeugt,das es Dein Fahrzeug noch eine Idee grösser gibt,bessere Bremsanlage,usw.

Die 1650 kg sind das Zulässige Maximum der AHK und bedeutet:

Der Anhänger+dem Inhalt darf nicht höher sein als 1650 kg.

Das gilt NICHT für dein Fahrzeug !

Im neuem Schein steht bei mir:

Unter O.1 techniche Anhängelast gebremst 650kg=Anhänger+Ladung

Unter O.2 dito ungebremst 415kg

Nicht wundern,ich hab einen kleinen Clio

Mein Anhänger wiegt selbt 120kg ist ungebremst,also darf ich 295kg

Sand,Zement,Müll einladen ,mehr nicht .

Guck mal unter diesen Nummern,dann solltest du es rausbekommen

mfg trixi1262

Man,bin ich langsam mit Schreiben :confused:

Themenstarteram 30. Juni 2011 um 11:04

ja, bei O.1 steht bei mir 1400 ... unten steht zu O.1: 1500 bis 8%

also bleib ich bei 1500 kg.

Danke & Ciao, Ralf

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD

ja, bei O.1 steht bei mir 1400 ... unten steht zu O.1: 1500 bis 8%

also bleib ich bei 1500 kg.

Danke & Ciao, Ralf

Moin,

Du darfst die maximal zulässige Stützlast noch draufrechnen. (Müßten 75 kg sein)

Gruß,

Themenstarteram 30. Juni 2011 um 13:17

ha, fein, ja, das sind 75 kg ...

langsam kommen wir an die 1600kg ran, die ich bräuchte :D.

Ciao, Ralf

Themenstarteram 30. Juni 2011 um 13:19

grade gesehen: nur fürs Protokoll:

An(f/h)ängerführerschein hab ich keine Probleme.

seit 93 im Besitz eines vollwertigen Führerscheins ;).

Ciao, Ralf

Zitat:

Original geschrieben von bummelgolf

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD

ja, bei O.1 steht bei mir 1400 ... unten steht zu O.1: 1500 bis 8%

also bleib ich bei 1500 kg.

Danke & Ciao, Ralf

Moin,

 

Du darfst die maximal zulässige Stützlast noch draufrechnen. (Müßten 75 kg sein)

 

Gruß,

Sicher, dass man die Stützlast drauf rechnen kann/darf/muss?

Sind zwei verschiedene Kräfte die da wirken, die Stützlast sagt nur aus, was auf der Kupplung vertikal drauf sein darf. Hat aber nichts mit dem tatsächlichen Gewicht zu tun, was gezogen wird. Ansonsten klärt mich bitte mal auf.

 

Edit: Hat sich erledigt, das zGG des Hängers darf aber natürlich nicht überschritten werden, dann auch nicht um die 75kg. Schon schwer dieses Thema :D

hiho

 

es ist vollkommen latte mit wieviel kilo du die anhängerkupplung belasten darfst ..es zählt einzig und allein das zlgg bzw die maximale anhängelast .....

wenn ich 1000 kg max ziehen darf bei 50 kg stützlast ..darf ich nicht 1500 kg hinten drannehängen nur weil (theoretisch) ne stützlast von 500 kg erlaubt sind ....

in dem fall vom te kann die kupplung mehr als das auto darf ..( dies begründet sich darauf das die meisten anhängekupplungen für verschieden/mehrer modelle gültig sind ...da die anhängelast in direktem zuammenhang mit dem fahrzeug gewicht steht ...kann es hier aufgrund von motorrieseirung sonderausttattung usw . zu unterschieden kommen )

d.h. für den te zählt das was im schein zur anhängelast steht

 

Gruss Dirk

Hab mal gehört, dass die nix sagen, wenn man bis 10% drüber ist ;)

am 30. Juni 2011 um 15:55

Hier mal ein Link zur Stütz und Anhängelast.

Das mit der Waage kann ich jedem empfehlen, da man sich mit der Stützlast gerne mal verschätzt. Vor allem wenn man ein Fzg. transportiert......

 

 

 

am 30. Juni 2011 um 20:19

Hallo Ralf.

Du darfst an deinen Golf 1500 kg im Flachland ranhängen. Wenns in die Berge gehen soll, max 1400 kg.

Was dein Wohnwagen als zulässiges Gesamtgewicht hat, interessiert dich eigentlich nicht.

Für dich ist wichtig, dass das Leergewicht deines Wohnwagens und was Du sonst noch in den Urlaub mitschleppen willst, die o.g. Gewichte nicht überschreiten.

Also Wohnwagen leerräumen und rauf auf die Waage, z,B. Baustoffhändler oder Entsorgungsfachbetrieb mit den großen roten Buchstaben auf weißem Untergrund. :-)

Und dann packst Du alles was sonst noch so mit soll, auch auf die Waage:

Geschirr, Gasflasche, Wasserkocher, Campingstühle, Bettzeug, Lebensmittel, Fahrräder, Gummiente, Schlauchboot, Vorzelt, usw....

Und dann sortierst Du alles aus, was unwichtig ist. :-)

Liste mit Gewicht machen und vor jedem Urlaub nur nach Liste packen.

Nicht vergessen: Frischwassertank und Abwassertank voll oder leer?

Das Leergewicht der Wohnwagen im Fahrzeugschein ist gem. MT-Wohnwagen-Forum gerne etwas nach unten geschönt.

Die AHK ist auch für den Golf V6 4Mo zugelassen und darf dort, eben 1650 kg ziehen. Jetzt weißt Du auch welches Auto Du dir kaufen kannst, wenn die mitzunehmenden Sachen einfach zuviel wiegen oder der WW zu groß ist. :-)

Die 10% können in Deutschland mit allen Hühneraugen noch klappen, spätestens bei den Vollstreckungsbeamten in und jenseits der Alpen hört der Spaß auf. Und Du packst das Mehrgewicht auf der Raststätte aus. Und lässt deine Frau einfach mit samt Campingstuhl und Zelt da. :-)

Ggf ist euer Touran mit einer höheren Anhänglast zugelassen. Allerdings ist dort die Verdrahtung der AHk nicht ganz so einfach, wie im Golf.

 

Viel Spaß auf großer Fahrt

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