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Anhängerführerschein?
Hallo,
ich zwar nicht ob ich hier richtig bin, aber ich leg einfach mal los.
Und zwar geht es darum, welchen Anhänger ich ohne Anhängerführerschein mit meinem PKW fahren darf.
"Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)""
so steht es im Fahrschulbuch.
Nun zu meinen Daten:
Auto: Vectra V6, leergewicht: 1265KG, zGm:1785
Anhänger: auflaugebremst, zGm:1200KG
Dementsprechend bin ich der Meinung, dass ich den Anhänger fahren darf. Da das Gesamtgewicht vom Anhänger weiniger als das Leergewicht des Auto´s ist. Und über die 3500 KG komme ich ja auch nicht.
Was sagt ihr denn dazu. Da ich mit vielen Leuten schon gesprochen habe, aber kaum einer meiner Meinung war.
Gruß
Marcus
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49 Antworten
Mit Klasse B darfst du genau das fahren.
Anhänger mit Gesamtgewicht bis zum Leergewicht des Vectra bzw. Zugfahrzeuges.
ähm pkw mit anhänger ist aber BE
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
ähm pkw mit anhänger ist aber BE
Ja, aber und überhaupt (kurz: BE ist quasi überflüssig, leider)...
ja, diese kombination darfst du auch mit Klasse B fahren. Wer auch immer sich diese schwachsinnsregelung ausgedacht hat. das kann sich nämlich kein normaler autofahrer merken.
Gruß
Berni
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Ja, aber und überhaupt (kurz: BE ist quasi überflüssig, leider)...
Ja, nee, is klar. Das Gespann, mit dem wir letztes Jahr im Urlaub waren, darf bei uns nur ich fahren. Das Zugfahrzeug allein auch meine Frau. Sie hat nämlich nur den B und ich darf unseren Mazda 121 (815 kg leer laut Schein) mit dem Wohnwagen (Tabbert Comtesse, zGM 1200 kg) fahren.
Hätte ich meine Frau fahren lassen und sie wäre erwischt worden, wären das jeweils sechs Punkte für meine Frau (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und mich (als Halter das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen) gewesen.
Für die vom TE angefragte Kombination reicht allerdings tatsächlich B.
MfG Meehster
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Ja, nee, is klar. Das Gespann, mit dem wir letztes Jahr im Urlaub waren, darf bei uns nur ich fahren. Das Zugfahrzeug allein auch meine Frau. Sie hat nämlich nur den B und ich darf unseren Mazda 121 (815 kg leer laut Schein) mit dem Wohnwagen (Tabbert Comtesse, zGM 1200 kg) fahren.
Das ist ja auch ein Kleinwagen, für den 1200kg schon fast zu viel sind, schau mal in den Fahrzeugschein/Brief rein, was da drin steht...
Wie dem auch sei, stell dir jetzt einfach vor, du hättest 'nen normalen Mittelklassewagen wie z.B. einen Golf4 (egal welchen)...
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Das ist ja auch ein Kleinwagen, für den 1200kg schon fast zu viel sind, schau mal in den Fahrzeugschein/Brief rein, was da drin steht...
1190 kg darf die Mühle ziehen. Das reicht. Schließlich muß man die zGM des Anhängers auch nicht voll ausnutzen.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Wie dem auch sei, stell dir jetzt einfach vor, du hättest 'nen normalen Mittelklassewagen wie z.B. einen Golf4 (egal welchen)...
OK, gehen wir in die Golfklasse: Mein Mazda 323F (1065 kg leer laut Schein) darf 1500 kg an den Haken nehmen, aber jemand mit B dürfte mit dem 323 diesen Wohnwagen trotzdem nicht ziehen. Selbst mit meinem ehemaligen Audi 100 (zwei Klassen größer als ein Golf!) mit 136-PS-Fünfzylinder wäre es verboten. Da standen 1170 kg Leermasse in den Papieren.
MfG Meehster
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
ähm pkw mit anhänger ist aber BE
So ähnlich...
Und demnächst B bis 4,irgendwas Tonnen...
Der TE darf das fahren.
BE ist wirklich überflüssig.
Es sei denn, man hat ein richtiges Auto > 2 to, mit nem richtigen Anhänger ~ > 2 to
Der normale Mensch braucht bloss B und darf dicke Anhänger fahren.
OK. Danke, das hilf mir schon mal weiter.
@meehster
Zitat:
1190 kg darf die Mühle ziehen. Das reicht. Schließlich muß man die zGM des Anhängers auch nicht voll ausnutzen.
bezieht sich das ganze nicht auf das zulässige Gesamtgewicht, oder wirklich auf das tatsächliche Gweicht?
Gruß
Marcus
ZGG!
tatsächliche Gesamtmasse ist unerheblich. (solange nicht überschritten.)
Pkw-Klasse B
B
*
Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
*
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
o
Anhänger bis 750 kg zG1)
o
Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Zitat:
Original geschrieben von mbach
[...]bezieht sich das ganze nicht auf das zulässige Gesamtgewicht, oder wirklich auf das tatsächliche Gweicht?
Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs bezieht sich auf die tatsächliche Masse. Ich dürfte also auch z.B. einen leeren Autotransportanhänger mit meinen Kleinwagen (der Daihatsu darf auch 1000 kg) ziehen - auch wenn das sicher etwas komisch aussehen würde.
Bei den Regelungen der Fahrerlaubnis ist wiederum die zulässige Gesamtmasse des Hängers relevant.
Für die gewünschte Kombination reicht daher B, wenn der Hänger statt 1200 kg z.B. 1300 kg zGM hätte, dürtest Du das Gespann nicht mehr mit B fahren.
MfG Meehster
War beim Tüv und der hat mir diesen ganzen TamTam um B oder BE das erste Mal verständlich erklären können:
Das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss höher als das zul. Gesamtgewicht des Anhängers sein, und das Gespann darf insgesamt nicht mehr als 3,5 t wiegen. Dann darf man noch mit dem Führerschein Klasse B fahren!
Gruss Clio
Da hat er dir aber Quatsch erzählt...