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Golf 3 Hinterachse durchgerostet

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 6. Mai 2019 um 11:27

Moin. Habe mir neulich ne ziemliche Schrottmühle andrehen lassen (Preis war ok, TÜV bis 11/19) und hab leider erst hinterher von ner freien Werkstatt draufschauen lassen. Nun sagt der mir, da brauch ich nix mehr reinrichten, Bremsflüssigkeit nachfüllen und gut is (deswegen war ich da) und Naja, der Boden is so marode, ich krieg da nichtmal mehr nen Wagenheber dazu, die Kiste aufzubocken, wollte sommerreifen drauf machen :D kurzum, hinten rechts ist die Achse schon ziemlich durch, er sagt, fahr noch 2-3 Monate vorsichtig, dann verschrotten. Nun wollte ich fragen, ob das ungefährlich ist, weil im fahrverhalten ist er ziemlich ruhig und ich hab auch sonst keine Probleme damit, bordsteinen begegne ich auf dem Land sowieso nicht. Was meint ihr, kann ich wenn ich vorsichtig fahre damit fahren bis der TÜV abgelaufen ist? Oder lieber so schnell wie möglich nen neuen holen?

Beste Antwort im Thema

Rest in peace ... in dem Fall vermutlich die Richtige Entscheidung :-)

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Zitat:

@quali schrieb am 28. September 2022 um 09:29:58 Uhr:

Zitat:

@alf100 schrieb am 28. September 2022 um 08:41:39 Uhr:

übrigens noch so eine Betrügerfirma

www.maxspeed.ae/

man sehe sich die Bewertungen an.

Mann muß man da vorsichtig sein....

Wie hat Dich diese Firma betrogen?

Mit Kreditkarte bezahlt und seit dem keine Antworten auf E-Mails etc.

Bei Herrn Robl wurde mittlerweile der Mahnbescheid zugestellt. Natürlich kein Geld bezahlt. Wenn bis nächste Woche kein Geld kommt, werd ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen und dann mal eine Pfändung einleiten. Parallel dazu werde ich Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten. Auch beim Vollstreckungsgericht werde ich eine Anfrage starten ob dieser "Herr" schon im Schuldnerregister eingetragen ist. Gut dass ich das alles selber machen kann und keinen teuren Anwalt benötige......

@alf100 Gut dass ich das alles selber machen kann und keinen teuren Anwalt benötige...... @i

Können wir daraus schließen, dass Du eine Juristische Ausbildumg/Studium hast? Halte uns doch bitte auf dem Laufenden in dieser Angelegenheit.

Viele Grüße

quali

Ja, bin zwar kein Volljurist aber mein Spezialgebiet ist Verwaltungsrecht - da gehört Pfändung und Vollstreckung auch dazu. Ich halte euch auf dem Laufenden....

Zitat:

@alf100 schrieb am 30. September 2022 um 20:06:26 Uhr:

Ja, bin zwar kein Volljurist aber mein Spezialgebiet ist Verwaltungsrecht - da gehört Pfändung und Vollstreckung auch dazu. Ich halte euch auf dem Laufenden....

Vielen Dank für Deine Antwort und viel Erfolg beim Durchsetzen Deiner Ansprüche.

Ich bin gespannt auf den weiteren Vorgang.

Viele Grüße

quali

...also die Hauptforderung von 73,50 ist auf meinem Konto eingegangen. Nicht jedoch die Kosten des Mahnbescheides in Höhe von 37,60. Das bedeutet, wenn auch noch die Restforderung offensteht, kann beim zuständigen Gericht der Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt werden....

Hallo alf100,

vielen Dank für Deine Rückmeldung u. Gratulation für den Teilerfolg.

Ich denke einmal, daß der Schuldner- sobald er vom Gericht eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten hat, auch innerhalb der vom Gericht gesetzten Zahlungsfrist zum letztmöglichen Termin zahlen wird.

Halte uns bitte auch weiterhin auf dem Laufenden.

Viele Grüße

quali

Zitat:

@alf100 schrieb am 3. Oktober 2022 um 15:42:08 Uhr:

...also die Hauptforderung von 73,50 ist auf meinem Konto eingegangen. Nicht jedoch die Kosten des Mahnbescheides in Höhe von 37,60. Das bedeutet, wenn auch noch die Restforderung offensteht, kann beim zuständigen Gericht der Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt werden....

Ehrlich das freut mich für dich, zumindest ein Teilerfolg.

Eine Anzeige hast Du hoffentlich auch erstellt? Bitte schreibe auch auf Google eine entsprechende Warnung.

...die Bewertung auf google hab ich schon... für die Anzeige muß ich noch einiges aklären. Ich suche da noch nach anderen, mit ähnlichen Erfahrungen... sonst wird das als "Einzelfall" abgetan....

Sehr gut alf100. Man erkent, dass Du schon juristische Erfahrungen hast.

Weiterhin also viel Erfolg.

Viele Grüße

quali

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