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Fernstart Mondeo MK5 Bj 2017

Ford Mondeo Mk5 (BA7)
Themenstarteram 10. Februar 2018 um 10:55

Suche Hilfe zum Thema Fernstart Schlüssel inkl Anleitung. Hat jemand Erfahrungen und kann ggf. mal Infos geben wo ich welchen Schlüssel am besten bestellen kann ? Vielen Dank !

Beste Antwort im Thema

Ich find es toll hier auf MT und das findet man nur hier dass eine Frage gestellt wird zum zu einem Thema und dann wir das Thema zugeballert von Verboten , angeblichen Verboten etc , obwohl nur eine Frage gestellt wurde.

Zur deutschen Genauigkeit schaut euch mal um wer bei euch trotz Verbot morgens Motor laufen lässt.

Schade dass Mt so missbraucht wird und viele schon keine Lust mehr haben eine Frage zu stellen, geschweige zu antworten.

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Wieso eigentlich der "Beef" hier um die Fernstartfunktion?

Das Grundlose laufen lassen des Motor´s ist in D verboten. (außer für die Polizei :-) )

Wieso sollte die Fernstartfunktion als solches verboten sein?

Das verwenden ist verboten, das vorhanden sein wohl kaum!!

Es gibt kein Gesetz das die Technik als solches verbietet, lediglich die Nutzung (zum warmlaufen lassen).

Ich kann mich ja auch ins Auto setzen und die Taste an der FB drücken zum Motorstart. :)

Das verbotene Warmlaufen lassen muss man einem dann erst einmal im Einzelfall beweisen.

Ist aber im Grunde auch egal.

Wozu die ständigen Moralkeulen von einigen?

Es gibt so vieles auf der Welt das nicht erlaubt ist und dennoch wird es gemacht.

Es kann doch jeder selbst entscheiden, ob er mit den theoretisch möglichen Konsequenzen leben kann.

Nur weil viele etwas machen, obwohl es verboten ist, wird es dadurch nicht besser. Und insofern sollte man dem nicht noch Vorschub leisten.

Zitat:

@messemann schrieb am 13. Februar 2018 um 13:11:59 Uhr:

 

Wozu die ständigen Moralkeulen von einigen?

Es gibt so vieles auf der Welt das nicht erlaubt ist und dennoch wird es gemacht.

Es kann doch jeder selbst entscheiden, ob er mit den theoretisch möglichen Konsequenzen leben kann.

Weil, erfahrungsgemäß, diejenigen die gegen diese Moralkeulen sind meist die Ersten sind die selbige in die Hand nehmen wenn sie selbst betroffen sind. Wenn nämlich ein anderer seine Kiste morgens um vier Uhr warmlaufen lässt und die Abgase ins eigene Schlafzimmer pustet ist bei manchen vielleicht sogar zu befürchten dass nicht nur die "Moralkeule" geschwungen wird sondern auch die handfeste :-)

Zudem erfordert nun mal ein Zusammenleben in einer Gesellschaft dass nicht jeder immer tun und lassen kann was er will.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 13. Februar 2018 um 14:34:22 Uhr:

 

Zudem erfordert nun mal ein Zusammenleben in einer Gesellschaft dass nicht jeder immer tun und lassen kann was er will.

Ich habe wohl zu keinem Zeitpunkt geschrieben, dass jeder tun und lassen kann was er will.!

Ich habe explizit geschrieben, dass das warmlaufen lassen des Motors verboten ist und dass ich das nicht mache!!

Das sind für mich verschiedene Dinge.

1. Was technisch geht

und.

2. Was erlaubt ist und was nicht.

Die Ursprungsfrage war nicht ob es erlaubt ist.

Zu der rechtlichen Situation ist doch wohl längst alles gesagt.

Wobei sich mir da schon die Frage stellen darf, ob das warmlaufen lassen immer ein größerer Schaden für die Allgemeinheit ist, im Gegenzug dazu, dass jemand eventuell in den Gegenverkehr ballert mit schlimmsten Auswirkungen für alle beteiligten, weil bei -20 Grad die Atemluft von innen an den Scheiben gefroren war.

Aber auch hiermit ignoriere ich nicht dass ein warmlaufen lassen verboten ist.

Und auch ob ich im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenlebens über eine laufende Standheizung um 4 Uhr Morgens in der Nähe meines Schlafzimmerfensters begeistert wäre, liese sich noch reden.;)

Ich find es toll hier auf MT und das findet man nur hier dass eine Frage gestellt wird zum zu einem Thema und dann wir das Thema zugeballert von Verboten , angeblichen Verboten etc , obwohl nur eine Frage gestellt wurde.

Zur deutschen Genauigkeit schaut euch mal um wer bei euch trotz Verbot morgens Motor laufen lässt.

Schade dass Mt so missbraucht wird und viele schon keine Lust mehr haben eine Frage zu stellen, geschweige zu antworten.

Zitat:

@lkrys schrieb am 13. Februar 2018 um 17:28:17 Uhr:

Ich find es toll hier auf MT und das findet man nur hier dass eine Frage gestellt wird zum zu einem Thema und dann wir das Thema zugeballert von Verboten , angeblichen Verboten etc , obwohl nur eine Frage gestellt wurde.

Zur deutschen Genauigkeit schaut euch mal um wer bei euch trotz Verbot morgens Motor laufen lässt.

Schade dass Mt so missbraucht wird und viele schon keine Lust mehr haben eine Frage zu stellen, geschweige zu antworten.

Jaja, so ist der deutsche Michel eben. :D

Den Großteils des Lebens verbringt er damit zu suchen was andere eventuell falsch machen oder gar verbotenes machen.

Gibt´s halt nur in Deutschland in der Form.

Was das unnötige Motorlaufen lassen betrifft, da hat man mit dem Mondeo schon mal gute Karten: Heizt doch die Frontscheibenheizung nur bei laufendem Motor.

Gesetz also erfüllt.

Wenn ich vor der Wahl stehe, zum Bäcker mit dem Fahrrad oder mit dem Auto zu fahren und ich mich für das Auto entscheide, macht das die Fahrt ebenfalls nicht zu einer gesetzwidrigen Handlung.

Zitat:

@messemann schrieb am 13. Feb. 2018 um 15:41:33 Uhr:

weil bei -20 Grad die Atemluft von innen an den Scheiben gefroren war.

Ja und für lange, strenge Winter mit täglich -20 Grad ist Deutschland ja weltbekannt.

Ich habe vor ettlichen Jahren zwei Winter in Kanada gelebt. Mit öfter bis -30 Grad. Mit innen gefrorenen Scheiben hat ich nie Probleme...

Aber offenbar braucht es eine Ausrede - wenn auch an den Haaren herbeigezogen - um sein Tun irgendwie zu rechtfertigen.

Sich an gegebene Regeln zu halten hat übrigens nichts mit Moralapostel oder deutscher Michel zu tun, sondern mit vernünftigem Sozialverhalten. So funktioniert nun einmal unsere Gesellschaft. Übrigens die, deren unzählige Vorteile ja auch sehr gerne genutzt werden!

Ich habe die Frage nach einem Beleg für ein Verbot der Fernstart-Technik an sich gestellt, weil es mir eher um den angesprochenen Verlust der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit auch den Versicherungsschutz geht.

Es wird für den Fernstart am Fahrzeug nichts um- oder eingebaut, sondern "nur" eine sowieso vorhandene Funktion eingeschaltet, die dann auch nicht für den Fahrbetrieb relevant ist.

Puh, da geht's ja rund.

Hey Leute, da wir schon so weit weg vom Thema/der Fragestellung sind wie ein Mondeo von einem Opel Commodore stelle ich eine themenfremde Frage:

 

Wie kann ich Autolock beim MK5 Titanium Sync3 v3 aktivieren?

 

Moralapostel und Themenhüter mit erhobenem Zeigefinger aber ohne inhaltlicher Antwort in 3...2...1...

Zitat:

@The Jester schrieb am 13. Februar 2018 um 19:43:23 Uhr:

Aber offenbar braucht es eine Ausrede - wenn auch an den Haaren herbeigezogen - um sein Tun irgendwie zu rechtfertigen.

Ich wäre doch eher vorsichtiger jemandem Ausreden zu unterstellen.

Lesen sollte im Grunde einfach sein. Man hört ja viel über die Bildungsmisere in Deutschland, die Auswirkungen in der Form waren mir bisher nicht soooo bewusst.

Ich habe mehrfach geschrieben, dass ich den Motor nicht warm laufen lasse und absolut akzeptiere, dass dies nicht zulässig ist. Wozu also Ausreden? .

Und zur genaueren Info:

Ich habe die Auswahl zwischen 3 Garagen + einem Carport für 2 Fahrzeuge.

Da ich mein Büro im Wohnhaus habe und keine Außentermine wahrnehmen muss ist mir das Problem von zugefrorenen Scheiben fremd!

Aber sicher appellierst du an mein Gewissen ob meines asozialen Verhaltens einen Mustang zum Spaß zu fahren bei dessen "horrenden" CO2 Werten. :D

Sorry, kommt aber nicht an.

Ich blase die 290g CO2 mit Vergnügen in die Luft wenn die Sonne scheint und mir danach ist.

Zitat:

@mondeomatthias schrieb am 13. Februar 2018 um 20:59:45 Uhr:

Puh, da geht's ja rund.

Hey Leute, da wir schon so weit weg vom Thema/der Fragestellung sind wie ein Mondeo von einem Opel Commodore stelle ich eine themenfremde Frage:

Wie kann ich Autolock beim MK5 Titanium Sync3 v3 aktivieren?

Moralapostel und Themenhüter mit erhobenem Zeigefinger aber ohne inhaltlicher Antwort in 3...2...1...

Autolock ist in D verboten, weil sich jemand der dir dein Auto an der roten Ampel abnehmen möchte, beim Versuch die Türe auf zu reißen, bei verriegelter Türe die Fingernägel brechen könnte wenn nicht schlimmeres.

Das ist laut Artenschutzgesetz nicht zu verantworten. :D:D

Zitat:

@messemann schrieb am 13. Februar 2018 um 23:14:55 Uhr:

Zitat:

@The Jester schrieb am 13. Februar 2018 um 19:43:23 Uhr:

Aber offenbar braucht es eine Ausrede - wenn auch an den Haaren herbeigezogen - um sein Tun irgendwie zu rechtfertigen.

Ich wäre doch eher vorsichtiger jemandem Ausreden zu unterstellen.

Lesen sollte im Grunde einfach sein. Man hört ja viel über die Bildungsmisere in Deutschland, die Auswirkungen in der Form waren mir bisher nicht soooo bewusst.

Ich habe mehrfach geschrieben, dass ich den Motor nicht warm laufen lasse und absolut akzeptiere, dass dies nicht zulässig ist. Wozu also Ausreden? .

Und zur genaueren Info:

Ich habe die Auswahl zwischen 3 Garagen + einem Carport für 2 Fahrzeuge.

Da ich mein Büro im Wohnhaus habe und keine Außentermine wahrnehmen muss ist mir das Problem von zugefrorenen Scheiben fremd!

Aber sicher appellierst du an mein Gewissen ob meines asozialen Verhaltens einen Mustang zum Spaß zu fahren bei dessen "horrenden" CO2 Werten. :D

Sorry, kommt aber nicht an.

Ich blase die 290g CO2 mit Vergnügen in die Luft wenn die Sonne scheint und mir danach ist.

Gut gebrüllt Löwe!

Nix wurde Dir unterstellt. Die Aussage mit der Ausrede bezog sich auf Deinen Hinweis mit -20 Grad und dessen Auswirkungen.

Das quasi dargestellt als allgemeingültige Ausrede. Ohne Dir zu unterstellen, diese für Dich in Anspruch zu nehmen.

Da Du das aber auf Dich beziehst, gebe ich Deinen Hinweis zum Lesen und zu Verstehen gerne zurück.

... jaja, die Bildungsmisere in DE...!

Auf Dich beziehen kannst Du aber die Kritik daran, hier eine pauschale Ausrede zu verbreiten, die gelinde ausgedrückt ziemlich bescheuert ist.

 

Das ganze restliche Geschwafel von Mustang, Garagen, Büros und Spassfahrten war Dir wohl wichtig zu erwähnen, obwohl es nix mit dem Thema der Konversation zu tun hat... nun ja, Wissen wir das nun auch mal. Hilft uns sicher hier und da mal weiter...

 

Bleibt noch zu erwähnen, dass Autolock, auch Speedlock genannt, in DE keinesfalls verboten ist. Viele Hersteller bieten das in ihren Modellen an. Konfigurierbar über das Einstellungsmenü.

Üblicherweise fallen Gesetze, Verordnungen und Regelungen nicht vom Himmel sondern beruhen darauf dass der Gesetzgeber Handlungsbedarf sieht. Woher dieses Verbot kommt...keine Ahnung. Vielleicht aus Zeiten der Ölkrise, vielleicht weil sich immer mehr Mitbürger über ihre Nachbarn beschwert haben da diese Morgens den ganzen Straßenzug verpestet haben weil die Kiste 5 Minuten "warm lief".

Zur Betriebserlaubnis: Ich persönlich weiß nicht ob diese dadurch erlischt. Der Hersteller wird die Funktion in D nicht freigeschalten haben weil es eben keinen Grund dafür gibt da ja verboten. Nun "pfuscht" irgendjemand in der Elektronik rum ohne genau zu wissen was für Auswirkungen das hat.

Es dürfte zwar äußerst unwahrscheinlich sein aber, im Falle eines schweren Unfalles bei dem vielleicht die ermittelten Behörden oder auch die Versicherung ein großes Interesse hat die Ursache zu finden oder aber ihre Kosten zu drücken könnte eine Entdeckung der Freischaltung einer nicht vom Hersteller zugelassenen Funktion mitunter Nachteilig werden. Ich könnte mir Vorstellen das die Entdeckung reicht. Der Hersteller ist raus, ist nicht sein Problem und er wird den Teufel tun zu belegen dass diese unerlaubte Freischaltung völlig korrekt war und keine Auswirkungen auf irgendwas hatte. Die Versicherung reibt sich die Hände und der Halter ist ruckzuck in der Beweispflicht . Hier dann das Gegenteil zu beweisen wird schwer und man wird es sich erstmal leisten können müssen da ich mir Vorstellen kann dass ein derartiges Gutachten schlicht und einfach schweineteuer sein wird und der Halter dies selbstverständlich alleine zu zahlen hat.

Alles kann, nichts muss.

P.S.: Aussagen wie "Ich blase Dreck mit Vergnügen in die Luft".. zeugen für mich persönlich nicht von sonderlicher Intelligenz und sind einfach nur dumm.

Zitat:

@The Jester schrieb am 13. Februar 2018 um 23:45:56 Uhr:

Zitat:

@messemann schrieb am 13. Februar 2018 um 23:14:55 Uhr:

 

 

Bleibt noch zu erwähnen, dass Autolock, auch Speedlock genannt, in DE keinesfalls verboten ist. Viele Hersteller bieten das in ihren Modellen an. Konfigurierbar über das Einstellungsmenü.

Mit Einstellungsmenü ist nicht jenes Menü gemeint, welches ich als Fahrer/Konsument bedienen kann, sondern jenes, das nur in der Werkstatt konfigurierbar ist, richtig? Denn im Menü finde ich nichts (BJ 07/16).

 

Also muss ich mir das vom Freundlichen freischalten lassen?

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