Ex-Werksdienstwagen: Typischer Einsatz
Hallo,
kann mir bitte jemand sagen, welches die typischen Einsatzgebiet eines Werksdienstwagens sind? Ist das vergleichbar mit dem eines Ex-Mietwagens? Gibt es typischerweise viele unterschiedliche Fahrer? Unterlagen diese Fahrzeuge einem überdurchschnittlichen Verschleiß?
Vielen Dank für Eure Hinweise.
Beste Antwort im Thema
Kann sich aber auch um Promi-Fahrzeuge handeln. Also wenn Schweini einen Q7 fährt, werden die den nach Rückgabe bei Audi nicht verschrotten.
Und dass ein mancher Star von Film und Fernsehen ab und zu mal eine dicke Zigarre raucht, ist ja genausowenig ein Geheimnis, als dass man mit einem fremden Fahrzeug u. U. anders umgeht, als mit einem eigenen.
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17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hansi2006
Gewerbliche Mietfahrzeuge müssen als solche ausgegeben werden, da man sonst den Vertrag rückgängig machen kann...
Neben meinem Dienstwagen, A6 Bitu, brauche ich auch recht häufig Mietwagen. Da ich eine vergleichbare Klasse auch als Mietwagen gebucht bekomme und bei einem Vermieter den höchsten Status habe, erhalte ich oft nette Spielzeuge. Diese Fahrzeuge haben häufig eines gemeinsam, sie sind nicht auf den Vermieter, sondern auf die Hersteller zugelassen. Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit wären ein Audi S8, BMW M5 und auch eine Porsche Panamera. Allesamt Werkszulassungen...
Immer wenn ich aus diesen Dingern aussteige, denke ich an die armen Schw****, die diese Fahrzeuge als "Werksdienstwagen" untergejubelt bekommen. Natürlich kann ich auch die Vermieter verstehen, die den enormen Wertverlust nicht hinnehmen können und einen Pakt mit der Automobilindustrie geschlossen haben.
Hallo,
Mietwagen kann man auch daran erkennen wann sie zum TÜV müssen. Mietwagen bei Sixt u.s.w bekommen nur ein Jahr TÜV nach Erstzulassung.
Würde also beim Werksdienstwagen darauf achten, dass der nach Erstzulassung drei Jahre TÜV hat. Wenn beim Jahreswagen der TÜV neu gemacht werden muss, weil er abgelaufen ist, handelt es sich um einen Mietwagen.
Viele Grüße
subidriver
Zitat:
Original geschrieben von bthunder
Zitat:
Original geschrieben von Hansi2006
Gewerbliche Mietfahrzeuge müssen als solche ausgegeben werden, da man sonst den Vertrag rückgängig machen kann...
Neben meinem Dienstwagen, A6 Bitu, brauche ich auch recht häufig Mietwagen. Da ich eine vergleichbare Klasse auch als Mietwagen gebucht bekomme und bei einem Vermieter den höchsten Status habe, erhalte ich oft nette Spielzeuge. Diese Fahrzeuge haben häufig eines gemeinsam, sie sind nicht auf den Vermieter, sondern auf die Hersteller zugelassen. Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit wären ein Audi S8, BMW M5 und auch eine Porsche Panamera. Allesamt Werkszulassungen...
Immer wenn ich aus diesen Dingern aussteige, denke ich an die armen Schw****, die diese Fahrzeuge als "Werksdienstwagen" untergejubelt bekommen. Natürlich kann ich auch die Vermieter verstehen, die den enormen Wertverlust nicht hinnehmen können und einen Pakt mit der Automobilindustrie geschlossen haben.
auf wen die Autos zugelassen sind, spielt keine Rolle, wenn die aber auf den Hersteller zugelassen wären, finde ich das schade....aber egal, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, man muß es im Vertrag als gewerblich vermietetes Fahrzeug ausweisen, da sonst der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen.