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Werksdienstwagen / VIP - Miete

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 22. Mai 2014 um 15:34

Hallo Zusammen,

ich brauche mal wieder Eure fachmännische Meinung. Letzte Woche habe ich den Vertrag für meinen neuen A6 Avant 3.0 Bit unterschrieben. Bei dem Fahrzeug handelt es sich nach Aussage des Verkäufers und des Kaufvertrages um einen Werksdienstwagen bzw. eine VIP Miete. Mir wurde erklärt, dass es wahrscheinlich von einem Sportler oder Funktionär gefahren wurde.

Heute habe ich den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief erhalten und festgestellt, dass nicht die Audi AG der Vorbesitzer war sondern eine Firma aus München. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Fuhrparkmanagements, einer Unternehmensberatung, Künstler-Tätigkeiten und -darbietungen und Event-Dienstleistungen. :eek:

Was hat das jetzt alles mit Werksdienstwagen und VIP - Miete zu tun? Ich bin fest davon ausgegangen, dass das Fahrzeug auf die Audi AG angemeldet war und nicht auf eine mir unbekannte Firma die das Auto Gott weiß wem gegeben hat.

Ich bin etwas verunsichert bezüglich der Definition Werksdienstwagen. Kann mir da vielleicht jemand helfen? Muss ein Werksdienstwagen bzw. ein VIP-Mietfahrzeug nicht immer zwingend auf die Audi AG zugelassen sein? Alles andere sind für mich Leasingrückläufer.

Für eine Antwort wäre ich echt dankbar!

Gruß

Steff

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von steff-a4-2.5tdi

Ich bin fest davon ausgegangen, dass das Fahrzeug auf die Audi AG angemeldet war und nicht auf eine mir unbekannte Firma die das Auto Gott weiß wem gegeben hat.

Wobei sich mir die Frage stellt, was Dich so sicher macht, dass ein Mitarbeiter der Audi AG pfleglicher mit einem ihm zur Verfügung gestellten Fahrzeug umgeht als "weiß Gott wer" :confused:

Da steckt man doch nie drin.

Letztlich ist diese Art Fahrzeug nie das "gepflegte Liebhaberstück", das sorgsam warm gefahren wird, wie die meisten Fahrzeuge der hier Anwesenden.

Auch die Fahrzeuge beim Händler, die angeblich nur vom GF bewegt worden sind, werden nicht selten genauso als Vorführer herausgegeben.

Dafür sind diese Fahrzeuge aber preislich attraktiver.

Was im Umkehrschluss nicht heißt, dass es auch unter diesen Fahrzeugen keine positiven Ausnahmen gibt, die sehr pfleglich behandelt worden sind. Wenn man so einen erwischt, hat man natürlich "doppelt gewonnen".

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Mein A6 4F war auch ein auto aus der VIP miete. Jedoch angemeldet auf dem Vorbesitzer.

War ein bekannter Komiker aus Süd Deutschland ;) So steht es auch im Brief.

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 16:51

Danke für Deine Antwort.

Dann scheint es ja bei mir kein Einzelfall zu sein.

Verstehen muss man das aber nicht, oder?!

Bei der VIP-Miete wird das Fahrzeug grundsätzlich auf den Nutzer bzw. die nutzende Firma zugelassen!

am 22. Mai 2014 um 18:59

Mein BiTu ist auch aus der VIP-Miete. Vorteil des Ganzen ist, dass die Fahrzeuge im Regelfall eine sehr umfangreiche Ausstattung haben und preislich sehr interessant sind! Nachteil ist, dass die Fahrzeuge, je nach Nutzer, in einem entsprechenden Zustand sind. Mein Vorbesitzer war ein blaublütiger Prinz mit einem Vermögen von mehreren 100 Millionen. Meinen BiTu hat er offenbar ausnahmslos Flughafenshuttle benutzt, was anhand der gespeicherten Ziele im Navi nachvollziehbar war.

Was auf jeden Fall dringend zu beachten ist, ist die Frage inwieweit das TÜV Gutachten, welches für jedes der Fahrzeuge aus der VIP-Miete vorliegt, mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmt. Ich hatte sehr viel Ärger anfangs, weil mein TÜV Prüfer offenbar das Fahrzeug in volltrunkenen Zustand begutachtete... ich hatte mehrere Dutzend Schäden, die im Gutachten nicht gelistet waren. Diese dann beseitigen zu lassen, war ein wochenlanges Theater mit meinem Freundlichen....

Man kann sich ja vorstellen, wie Menschen die einen A6 für lau zur Verfügung gestellt bekommen, damit in der Regel umgehen...

Schlussendlich bin ich mit meinem A6 jetzt sehr zufrieden!

Also mein Tipp: VIP Autos durchaus empfehlenswert, aber Augen auf!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von steff-a4-2.5tdi

Ich bin fest davon ausgegangen, dass das Fahrzeug auf die Audi AG angemeldet war und nicht auf eine mir unbekannte Firma die das Auto Gott weiß wem gegeben hat.

Wobei sich mir die Frage stellt, was Dich so sicher macht, dass ein Mitarbeiter der Audi AG pfleglicher mit einem ihm zur Verfügung gestellten Fahrzeug umgeht als "weiß Gott wer" :confused:

Da steckt man doch nie drin.

Letztlich ist diese Art Fahrzeug nie das "gepflegte Liebhaberstück", das sorgsam warm gefahren wird, wie die meisten Fahrzeuge der hier Anwesenden.

Auch die Fahrzeuge beim Händler, die angeblich nur vom GF bewegt worden sind, werden nicht selten genauso als Vorführer herausgegeben.

Dafür sind diese Fahrzeuge aber preislich attraktiver.

Was im Umkehrschluss nicht heißt, dass es auch unter diesen Fahrzeugen keine positiven Ausnahmen gibt, die sehr pfleglich behandelt worden sind. Wenn man so einen erwischt, hat man natürlich "doppelt gewonnen".

am 22. Mai 2014 um 20:11

Kann man eigentlich gezielt VIP-Mietwagen anfragen?

am 23. Mai 2014 um 5:28

Aber lieber einen VIP-Mieter, der von einem Fahrer bewegt wurde, als ein richtiges Mietfahrzeug, das von hundert verschiedenen Fahrern gequält wurde. So richtig drinstecken tut man ja sowieso nicht, aber so einen Wagen würde ich immer nur mit Anschlussgarantie kaufen.

am 23. Mai 2014 um 5:58

Zitat:

Original geschrieben von GeneralTrautmann

Aber lieber einen VIP-Mieter, der von einem Fahrer bewegt wurde, als ein richtiges Mietfahrzeug, das von hundert verschiedenen Fahrern gequält wurde. So richtig drinstecken tut man ja sowieso nicht, aber so einen Wagen würde ich immer nur mit Anschlussgarantie kaufen.

Solche Fahrzeuge werden seitens der Audi AG ausschließlich mit der 3-jährigen Anschlussgarantie angeboten.

Und man kann die Fahrzeuge aus der VIP-Miete gezielt anfragen. Jedoch ist nicht jeder Händler begeistert von solchen Anfragen, da diese natürlich lieber ihre Fahrzeuge vom Hof verkaufen, als jene der Audi AG. Der Händler hat bei den VIP Autos auch immer eine "von - bis - Spanne" innerhalb der er das Fahrzeug verkaufen darf. Je nach dem fällt auch dessen Provision aus. Also nicht mit dem erstgenannten Preis zufrieden geben!!

Moin... ein ganz guter Hinweis auf die Fahrweise des Vorbesitzers ist unter Umständen der Langzeitverbrauch....

Bei meinem war der Verbrauch als ich das erste mal Probe gefahren bin, bei glaube ich 8,5 Liter auf die letzten knapp 10000 km...

Das ist ein Werte auf den ich absolut null hin komme und ich fahren nicht immer Anschlag, nur auf der AB lass ich Ihn rennen, nur habe ich auf jetzt knapp 8000 km einen Verbrauch von 11,4 Liter.

Also scheint der Vorbesitzer doch nicht immer so flott unterwegs gewesen zu sein. :-)

Wir haben 2012 einen neuen A4 2.0T Quattro bestellt und hatten auch einen A4 3.2 FSI Quattro als Werksdienstwagen im Auge, der ebenfalls aus der VIP-Miete kam und auf den Namen des VIP zugelassen war. Abgesehen von zwei Kratzern war der Wagen top in Schuss. Wenn ich noch mal zurück denke, wäre es besser gewesen, den 3.2 zu kaufen. Der Preis hat wirklich gestimmt und der Motor wäre gegenüber dem 2.0T ein Pluspunkt.

Hi,

also ein Werksdienstwagen unterscheidet sich dann doch von der VIP Miete.

Ein ehrlicher Verkäufer klärt seinen Kunden hier auf.

Was für eine EZ hat der Wagen? Wurde die HU neu gemacht? Dann handelt es sich tatsächlich um einen Mietwagen! (jährliche HU/AU)

Werksdienstwagen sind im Regelfall sehr gut Ausgestattet und eigentlich immer im Top Zustand.

Zitat:

Original geschrieben von SQ5-313

Wenn ich noch mal zurück denke, wäre es besser gewesen, den 3.2 zu kaufen. Der Preis hat wirklich gestimmt und der Motor wäre gegenüber dem 2.0T ein Pluspunkt.

Ich bin zwar kein fan vom 2.0T aber der 3.2 ist auch nicht so das wahre, dann schon lieber den 3.0TFSI. :D

Ich bin alle drei schon gefahren.

Davon hat mir der 3.2 am meisten zugesagt.

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