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Eher juristische Frage: WFS binnen 3 Monaten das zweite Mal defekt -> was nun?

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 13. Juni 2014 um 4:20

Mitte/Ende März war bei meinem B5 die WFS defekt. Direkt nach einem Tankvorgang ließ sich das Fahrzeug nicht mehr starten. ADAC kam, konnte auch nichts weiter ausrichten. Weil die Tankstelle gleichzeitig eine freie Werkstatt war -> B5 dort gelassen zwecks Reparatur.

Getauscht wurden - laut Rechnung - Zündschloss mit Lesespule sowie der Zündanlassschalter. Kosten (ohne Mietwagen) 427,25 Euro.

Gestern musste ich wegen einer mutmaßlich verwirrten älteren Dame mitten auf der Landstraße anhalten (sie lief am Mittelstreifen entlang und war nicht ansprechbar). Polizei gerufen, etc. Als ich weiterfahren wollte -> Audi startet nicht mehr. Wieder die Kontrollleuchte der WFS als Disco für Arme.

ADAC kam, konnte wieder nichts machen -> Fahrzeug wurde jetzt abgeschleppt.

Da die freie Werkstatt schon damals nicht wirklich viel machen konnte (auf der Rechnung wurden die Arbeiten einer VW Werkstatt direkt ausgewiesen), habe ich den B5 direkt zur VW Werkstatt abschleppen lassen und bin dann mit 2,5 Stunden zu spät zur Arbeit (Nachtdienst/-bereitschaft) gekommen.

Garantiefall? Vermutlich schon - aber was muss ich jetzt zwingend einhalten damit mir nicht noch einmal Kosten entstehen?

Weil die freie Werkstatt an der WFS selbst wohl wenig machen kann (außer Verkleidungen abbauen und Schlösser und Schalter tauschen) -> wird wohl sowieso die Diagnose auch bei VW stattfinden?

Grüße, Martin

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18 Antworten

Du hattest einen Vertrag mit der freien so wie ich das lese, die haben dann von sich aus VW beauftragt. Also kannst du dich an der freien schadlos halten.... die können das ggf. bei VW geltend machen, je nachdem was und wie die beauftragt haben.

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 13:08

Argumentation des Meisters der Freien: »Wenn das eines der verbauten Teile sein sollte, dann müssen die das sowieso zahlen. falls nicht, muss ich sowieso nichts zahlen.«.

Er vermutet (bzw. geht davon ganz fest aus), dass das neuerliche Problem nichts mit seiner Reparatur zu tun haben kann, sondern es jetzt etwas anderes ist.

Mal ganz abgesehen davon, dass ihm wohl die Diagnosemöglichkeiten in seiner Werkstatt ohnehin fehlen...

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

...

Er vermutet (bzw. geht davon ganz fest aus), dass das neuerliche Problem nichts mit seiner Reparatur zu tun haben kann, sondern es jetzt etwas anderes ist.

...

Grüße, Martin

und somit sind sie aus dem schneider :D

is doch immer so, oder?

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Argumentation des Meisters der Freien: »Wenn das eines der verbauten Teile sein sollte, dann müssen die das sowieso zahlen. falls nicht, muss ich sowieso nichts zahlen.«.

Er vermutet (bzw. geht davon ganz fest aus), dass das neuerliche Problem nichts mit seiner Reparatur zu tun haben kann, sondern es jetzt etwas anderes ist.

Mal ganz abgesehen davon, dass ihm wohl die Diagnosemöglichkeiten in seiner Werkstatt ohnehin fehlen...

Grüße, Martin

Der gute Mann kann vermuten... er muss es dir beweisen denn 6 Monate sind noch lange nicht rum.... ;)

Was hast du in Auftrag gegeben? Reparatur des Problems oder Tausch der Teile?

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