Bei welchem Vermittler kaufen ?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

da mir kein Händler in meiner Gegend für einen Golf mehr als 10 % Rabatt gewähren möchte habe ich mich entschlossen über einen Vermittler zu kaufen !

Folgende sind mir bekannt:

netcar.de
ecars.de
benifit
APL
awnetcar.de

Die Leute von Netcar machten mir vorgestern am Telefon einen kompetenten
Eindruck(Rabatt 15,5 %)

Eben hab ich mir dort Online noch ein Angebot erstellen lassen:
jetzt 15,75 % !!!
aber statt 375 € Überführungsgebühren( Abholung Wolfsburg) ist man jetzt bei
795 € !!! einschließlich einer Übernachtung im Ritz Hotel in Wolfsburg
(brauch ich aber nicht)

Wo habt Ihr bestellt u. welche Erfahrungen dabei gemacht ?

Beste Antwort im Thema

... und noch mal zur vw prämie ...

ich habe heute mit unserem ansprechpartner für grosskunden gesprochen. da er nicht wirklich im thema war hat er sich intern informiert. ich habe einen rückruf der entsprechenden abteilung erhalten. die prämie wird für bestellungen bis 31.8.2009 gezahlt. ob der staatliche topf leer ist oder nicht interessiert vw nicht und das hat auch keinen zusammenhang mit der vw prämie.

kurz darauf kam auch die email von vw:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank fuer das freundliche Gespraech.

Volkswagen Kunden profitieren seit dem 1. Februar von einem neuen Verkaufsfoerderprogramm, das auf die Umweltpraemie der
Bundesregierung basiert.

Zusaetzlich zu der staatlichen Umweltpraemie von 2.500 Euro fuer die Verschrottung eines mindestens neun Jahre alten Fahrzeugs
erhaelt der Kunde beim Kauf eines neuen Volkswagen die "Umweltpraemie plus". Die Hoehe der Praemie ist modellabhaengig.

Folgende Kriterien sind fuer den Erhalt der Umweltpraemie Plus von Volkswagen entscheidend:
- Es muss ein Fahrzeug im Zeitraum vom 01.02. - 31.08.09 bestellt und bis zum 31.12.09 zugelassen werden.
- Es muss eine Personenidentitaet zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird stattfinden.

Das Altfahrzeug muss folgende Kriterien erfuellen:
- Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein.
- Das Altfahrzeug muss mindestens ein Jahr auf den Privatkunden vor der Stilllegung zugelassen sein.
Die Verschrottung erfolgt durch zertifizierte Verwerter im Zeitruam 14.01. - 31.12.2009

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Zitat:

Original geschrieben von tomorrowabc



Zitat:

Original geschrieben von ab-tools


Ich fühle mich jedenfalls bei der VW-Prämie absolut auf der sicheren Seite - nur bei der staatlichen Prämie bleibt natürlich ein Restrisiko, da ich auch noch keine Auftragsbestätigung und damit auch noch keinen genaueren Liefertermin (als 2. Quartal) erhalten habe.
Ehrlich gesagt bin ich immer noch nicht schlauer, denn

Zitat:

Original geschrieben von tomorrowabc



Zitat:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist.

bedeutet für mich: ohne staatl. Prämie keine VW-Prämie. Und zwar ziemlich eindeutig. Es werden ja weiter oben explizit alle Anforderungen der VW-Prämie aufgelistet, also stellt dieser Absatz nicht auf die Erfüllung der Anforderungen der staatl. Prämie ab, sondern an deren tatsächliche Auszahlung.

soweit ich weiß hat aber Kath einem User in einem Telefonat zugesichert, dass die UPP auch bei Erschöpfung der Staatsprämie bezahlt wird (finde den entspr. Post gerade nicht mehr)

also dahingehend sollte Sicherheit bestehen.

Hallo yellow84,

Zitat:

Original geschrieben von yellow84


1. ich zitiere aus einem anderen Thread das Abwicklungsschreiben von VW:

"Abwicklungshinweise:

Folgende Unterlagen sind für Prüfungen durch die Volkswagen AG einzureichen
* Kopie der unterschriebenen Neubestellung
* Zulassungsbescheinigung Teil I vom Neuwagen (nur Vorderseite)
* Zulassungsbescheinigung Teil I Abmeldung (Stilllegung) mit Vorder- und Rückseite

bzw. Kfz-Brief vom Altfahrzeug
* Prämienberechtigter Verwertungsnachweis im Zeitraum 14.01.2009 - 31.12.2009

Die Prämie erhalten Sie von VW nach Einreichung der Unterlagen zurückerstattet.

Dauer der Aktion:

Die Aktion dauert vom 01.02.2009 – 31.08.2009. Bei Erschöpfen des Budgets bzw. Erreichen der geplanten Stückzahl ist ein früheres Ende möglich.

-> es gibt eine zeitliche und mengenmäßige Limitierung

Da aber dann nochmals meine Frage, woher diese Info kommt bzw. welche Quelle in dem anderen Thread dazu angegeben wurde:

Ich kann auf der VW-Homepage beim besten Willen nichts dazu finden.

Zitat:

Original geschrieben von yellow84


2. In der Vereinbarung des Händlers, an den man über IC24 vermittelt wird, steht:

"Es wird die VW-Umweltprämie in Höhe von Euro 2.500,00 inkl. MwSt. beantragt, bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen"

Zu den erforderlichen Unterlagen gehört auch die Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil1 vom Neuwagen.

-> Also kann die UPP erst nach Erhalt des Neuwagens abschließend beantragt werden.

Das ist korrekt und es ist auch richtig, dass man die 2500 EUR zunächst einmal bezahlen muss und sie erst nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen vom Händler zurückerstattet bekommt. Was klar ist, denn der Händler wird hier kaum in Vorleistung gehen. Damit habe ich auch kein Problem.

Grüße
Andreas

Zitat:

Original geschrieben von heliflights


danke andreas!!!

das ist genau die vereinbarung wo alle drauf gewartet haben. 🙂

damit ist klar, dass es die vw prämie gibt wenn die bedingungen 1:1 wie bei der staatlichen prämie gegeben sind. in der vereinbarung ist keine limitierung enthalten. d.h. sollte das vw prämienangebot beendet werden, wird es diese vereinbarungen nicht mehr geben.

1:1 ist das nicht... z.B. "Erstzulassung vor dem 14.1.2000" findet sich in der gesetzlichen Regelung nicht. Das Auto muss lediglich zum Zeitpunkt der Verschrottung neun Jahre alt sein.

Zitat:

Original geschrieben von ab-tools



Zitat:

Original geschrieben von yellow84


2. In der Vereinbarung des Händlers, an den man über IC24 vermittelt wird, steht:

"Es wird die VW-Umweltprämie in Höhe von Euro 2.500,00 inkl. MwSt. beantragt, bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen"

Zu den erforderlichen Unterlagen gehört auch die Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil1 vom Neuwagen.

-> Also kann die UPP erst nach Erhalt des Neuwagens abschließend beantragt werden.

Das ist korrekt und es ist auch richtig, dass man die 2500 EUR zunächst einmal bezahlen muss und sie erst nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen vom Händler zurückerstattet bekommt. Was klar ist, denn der Händler wird hier kaum in Vorleistung gehen. Damit habe ich auch kein Problem.

Grüße
Andreas

ist angeblich eine internes Abwicklungsschreiben...

Das man für die UPP in Vorleistung gehen muss, ist für mich auch nicht das Problem. Nur folgendes:

Angenommen Du bekommst Dein Fahrzeug Mitte Juni. Dann kannst Du auch erst Mitte Juni die Prämie beantragen (bzw. der Händler bei VW). Und wenn VW die Aktion dann schon eingestellt hat (weiß ja nicht, ob das zu erwarten ist), kannst Du die UPP eben nicht mehr beantragen..

Und noch schlimmer, wird das Fahrzeug erst Anfang Sep. ausgeliefert, ist der Aktionszeitraum abgelaufen...

Aber angeblich garantiert VW ja allen, die vor dem 31.08. bestellen, die UPP, egal wann das Fahrzeug kommt, aber das steht eben auch nirgendwo

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Ich habe auf Nachfrage bei VW, ob das Auto neun Jahre alt sein muss oder vor dem 14.01.2000 zugelassen worden sein muss, folgende Antwort zur Prämie erhalten:

Zitat:

Unsere Plus Foerderung wird unabhaengig von der staatlichen Praemie gewaehrt.
Dabei sind folgende Voraussetzungen erforderlich, um unsere Sonderpraemie zu erhalten:

- Der Kunde muss sein Neufahrzeug im Zeitraum 01. Februar bis 31. August 2009 bestellen und bis zum 31. Dezember 2009 zulassen.
- Bestehende Personenidentitaet zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird.

Das Altfahrzeug muss ausserdem folgende Kriterien erfuellen:

- Erstzulassung neun Jahre vor dem Verschrottungsdatum
- Mindestens ein Jahr Zulassung auf den Privatkunden vor Stilllegung
- Verschrottung durch zertifizierte Verwerter im Zeitraum 14. Januar bis 31.Dezember 2009.

Die genaue Hoehe unserer Umweltpraemie Plus erfahren Sie bei Ihrem betreuenden Volkswagen Partner. Sie ist davon abhaengig, fuer welches Modell Sie sich entscheiden.

Also muss laut VW die Erstzulassung nicht vor dem 14.1.2000 geschehen sein.

So wie das tomorrowabc sieht, sehe ich das auch. Man hat definitiv ein Risiko.

Denn,...die Prämie von VW gibt es lt. dieser Vereinbarung nur in Verbindung mit der staatlichen Abwrackprämie (Wort "und" zwischen beiden Prämienarten). Ergo, keine Abwrackprämie vom Staat und somit auch keine von VW.

Wenn also die im Vertrag genannten Bedingungen bei Euch nicht zutreffen bzw. der staatliche Topf leer ist, käme zumindest im Falles des Händlers vor Ort nur noch eine Inzahlungnahme sowie die VW Eroberungsprämie zum Zug.

Zitat:

Original geschrieben von tharg


Ich habe auf Nachfrage bei VW, ob das Auto neun Jahre alt sein muss oder vor dem 14.01.2000 zugelassen worden sein muss, folgende Antwort zur Prämie erhalten:

Zitat:

Original geschrieben von tharg



Zitat:

Unsere Plus Foerderung wird unabhaengig von der staatlichen Praemie gewaehrt.
Dabei sind folgende Voraussetzungen erforderlich, um unsere Sonderpraemie zu erhalten:

- Der Kunde muss sein Neufahrzeug im Zeitraum 01. Februar bis 31. August 2009 bestellen und bis zum 31. Dezember 2009 zulassen.
- Bestehende Personenidentitaet zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird.

Das Altfahrzeug muss ausserdem folgende Kriterien erfuellen:

- Erstzulassung neun Jahre vor dem Verschrottungsdatum
- Mindestens ein Jahr Zulassung auf den Privatkunden vor Stilllegung
- Verschrottung durch zertifizierte Verwerter im Zeitraum 14. Januar bis 31.Dezember 2009.

Die genaue Hoehe unserer Umweltpraemie Plus erfahren Sie bei Ihrem betreuenden Volkswagen Partner. Sie ist davon abhaengig, fuer welches Modell Sie sich entscheiden.

Also muss laut VW die Erstzulassung nicht vor dem 14.1.2000 geschehen sein.

ist das mündlich oder schriftlich mitgeteilt worden?

wenn schriftlich, dann ist es eindeutig: "Unsere Plus Foerderung wird unabhaengig von der staatlichen Praemie gewaehrt."

Das habe ich per e-Mail von VW erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von heliflights


ist das mündlich oder schriftlich mitgeteilt worden?
wenn schriftlich, dann ist es eindeutig: "Unsere Plus Foerderung wird unabhaengig von der staatlichen Praemie gewaehrt."

Das ist doch leider nichts wert, wenn man eine anderslautende Vereinbarung unterschrieben hat. Und dann noch vom Vermittler, dessen Vertragspartner hier rumposaunt wird. Den Händlernamen würde ich hier wieder rausnehmen. Hier bei MT hat doch jemand geschrieben, daß das Wort Prämie nicht einmal in der Bestellung auftaucht, sondern nur ein Hauspreis. Die Lösung würde mir ja am besten gefallen.😁

Zitat:

Original geschrieben von tharg


Das habe ich per e-Mail von VW erhalten.

wunderbar! vielen dank!!

dann möchte ich meine auffassung noch einmal zusammenfassen:

- bei der bestellung wird eine feste / zusätzliche vereinbarung über die vw-prämie erstellt
- in dieser gibt es keine limitierung (datum / anzahl)
- die bedingungen sind 1:1 wie bei der staatlichen prämie (kleine abweichung: altfahrzeug muss am verschrottungstag 9 jahre alt sein)
- das neufahrzeug wird zunächst komplett bezahlt
- die prämie erhält man von vw (nicht vom händler) nachdem die erforderlichen unterlagen eingereicht wurden
- das "zittern" um die staatliche prämie besteht weiterhin (bei langen lieferzeiten)

meine vermutung:

ist das limit (datum / anzahl) bei der vw prämie erreicht, wird ein besteller das auch vorher erfahren und die o.g. vereinbarung wird nicht geschlossen.

einsprüche? 😁

Zitat:

Original geschrieben von heliflights


- in dieser gibt es keine limitierung (datum / anzahl)

eine Limitierung gibt es sicher: Die Aktion ist bis zum 31.08.09 befristet. Irgendwo hier im Forum stand, dass das bedeutet, das Fahrzeug muss spätestens zum 1.9. im System von VW dem Kunden zugeordnet sein.

Zitat:

Original geschrieben von Syndrome



Zitat:

Original geschrieben von heliflights


- in dieser gibt es keine limitierung (datum / anzahl)

eine Limitierung gibt es sicher: Die Aktion ist bis zum 31.08.09 befristet. Irgendwo hier im Forum stand, dass das bedeutet, das Fahrzeug muss spätestens zum 1.9. im System von VW dem Kunden zugeordnet sein.

jetzt bitte nix durcheinanderwürfeln! 😁

in der vereinbarung zur prämie die zusätzlich bei der bestellung geschlossen wird gibt es KEINE limitierung!!!

alles klar.

Zitat:

Original geschrieben von tomorrowabc



Zitat:

Original geschrieben von ab-tools


Ich fühle mich jedenfalls bei der VW-Prämie absolut auf der sicheren Seite - nur bei der staatlichen Prämie bleibt natürlich ein Restrisiko, da ich auch noch keine Auftragsbestätigung und damit auch noch keinen genaueren Liefertermin (als 2. Quartal) erhalten habe.
Ehrlich gesagt bin ich immer noch nicht schlauer, denn

Zitat:

Original geschrieben von tomorrowabc



Zitat:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist.

bedeutet für mich: ohne staatl. Prämie keine VW-Prämie. Und zwar ziemlich eindeutig. Es werden ja weiter oben explizit alle Anforderungen der VW-Prämie aufgelistet, also stellt dieser Absatz nicht auf die Erfüllung der Anforderungen der staatl. Prämie ab, sondern an deren tatsächliche Auszahlung.

So ist es. Nach dem Wortlaut stellt die Gewährung VW-Prämie auf die Auszahlung der staatlichen Umweltprämie ab. Ob das tatsächlich so beabsichtigt war, bezweifle ich. Ich meine, die Bedingungen wurden schlampig formuliert.

Im Zweifelsfall gilt jedoch vor Gericht der geschriebene Text, d.h. ohne Auszahlung der Umweltprämie keine VW-Prämie.

Denn das Gericht geht davon aus, dass die Regelung so gewollt war wie sie niedergeschrieben wurde. Alles andere würde auch zu wilden Spekulationen über die Absicht von VW führen.  Von Personen, die Entscheidungen über die Einführung der VW-Prämie fällen, kann ja auch erwartet werden, dass sie klar schriftlich formulieren können, was sie beabsichtigen zu tun. (Ist aber leider in vielen Bereichen des Lebens nicht so).

Meine Empfehlung: Wenn Papiere unterschrieben werden müssen, in denen die VW- Prämie von der Zahlung der staatlichen Umweltprämie abhängig gemacht wird,  sollte ein Begleitschreiben beigelegt werden, in dem ausgeführt wird, dass Eure Unterschrift nur geleistet wurde unter der Bedingung, dass die VW-Prämie gezahlt wird, wenn die Bedingungen für die Gewährung der staatlichen Umweltprämie  erfüllt sind, und dass eine Nichtauszahlung der staatlichen Prämie wegen Überschreitens der Maximalzahl dr möglichen Anträge (600T) oder wegen Zeitablaufs (31.12.2009) unschädlich für die Zahlung der VW-Prämie ist.
Jetzt ist der Händler gezwungen zu klären, unter welchen genauen Bedingungen die VW-Prämie ausgezahlt wird. Klärt der Händler es nicht, wird die Bestellung nicht wirksam, da ja ein Vorbehalt gemacht wurde. Ihr seid dann auf der sicheren Seite.

Viel Erfolg und Olau aus dem Rheinland
O.

Noch ein Punkt, der hinsichtlich der VW-Prämie berücksichtigt werden sollte.

Hier wird sich viel zu viel darum gekümmert, welche Abmachungen zwischen den VW- Händlern und dem VW-Werk hinsichtlich der Gewährung der VW-Umweltprämie bestehen. Das ist eine rein interne Angelegenheit zwischen diesen beiden und geht uns nichts an. Unser Vertragspartner ist der VW-Händler .

Wenn im Vertrag  der Verkaufspreis ohne Bezug auf die VW-Prämie genannt wird, muss auch nicht weiter über die Prämie geredet werden, sofern der Verkaufspreis den eigenen Vorstellungen entspricht ( UPE minus Rabatt von X % minus VW-Prämie)..
Händler muss sehen, wie er sein Geld vom VW - Werk erhält.

Nur wenn der VW-Händler in dem Kaufvertrag einen Vorbehalt hinsichtlich der Gewährung der VW-Prämie macht, muss der Käufer prüfen, ob die genannten Bedingungen akzeptabel sind,  ggfs. die entsprechenden Abschnitte des Vertrages monieren und versuchen, diese in seinem Sinne abzuändern.

Bedenkt:
Beim Kaufvertrag sind die Vertragspartner gleichberechtigt. Jeder kann seine Vertragsvorstellungen einbringen.  Keiner kann dem anderen etwas vorschreiben, sofern es keine gesetzliche Regelung ist. Wenn der feste Wille zu einem Vertragsabschluss besteht, wird man Änderungen in einen Vertrag einbringen können. Dies erfordert aber ein gewisses Maß an Kompromissbereitschft. So wird ja verfahren, wenn der Kaufpreis verhandelt wird. Bei anderen Bedingungen läuft es vergleichbar.

Olau!
O.  

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