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520d E61 - benötige Kaufberatung

Themenstarteram 10. April 2009 um 23:04

Hallo Leute,

fahre bisher einen Opel Omega und möchte auf einen BMW umsteigen und benötige unbedingt unabhängige Kaufberatung!

Bin eher der gemütliche 160 kmH + Musik - Fahrer. Habe mir einen 520d Touring Edition Fleet im Internet angeschaut, bin aber unschlüssig und wäre für Eure Meinung dankbar:

Baujahr 05/2006

85.000 km

110 kw

Schaltgetriebe

schwarz (nicht metallic)

18.000 Euro

Serienausstattung +

adaptives Kurvenlicht, Airbags hinten, Leder, Navi Business, PDC, Sitzheizung, Cd-Wechsler, Xenon

Der Wagen hat zwar eine recht krasse Edelholzausführung in Pappel Maser, aber mir gefällt sie (ohne bisherige Live-Betrachtung) ganz gut.

Meine Fragen:

- Preis-/Leistungsverhältnis in Ordnung?

- 110 kw ausreichend?

- kennt jemand das schwarz (nicht metallic schreckt mich etwas ab)?

- hat der BMW bei 120tkm die nächste große Inspektion?

- ist das Radio BMW-Business mit CD-Laufwerk vom Klang her in Ordnung? (welche Funktion hat eigentlich das Business....)?

Noch eine Anmerkung: Würde den Wagen von einem Leasing-Rückläufer-Händler kaufen. Einige Teile (Türen hinten, Motorhaube..) sind lt. Tüv-Bericht (wird erstellt, wenn Fahrzeug zum Händler kommt) neu lackiert. Der Grund für die Neulackierung ist nicht mehr zu erfahren, im Kaufvertrag trägt der Händler aus Vorsichtgsgründen dann wohl Unfallschaden ein. Auf Nachfrage wurde mir vom Händler gesagt (verkauft pro Tag ca. 100 pkw), dass ca. 50% der Leasing-Rückläufer nachlackierte Teile hätten und der Grund nicht mehr nachzuvollziehen sei. Aufgrund TÜV-Bericht und Untersuchung seien weitere Schäden (Rahmen verzogen oder ähnliches) nicht vorhanden.

Frage: ist das normal oder ein Ausschlusskriterium?

Worauf sollte ich beim Kauf/Abholen noch achten (bin kein Profi)?

Für Eure Hilfe wäre ich echt dankbar!!

Viele Grüße

Ralf

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23 Antworten

Hi Uffi,

sorry wenn ich da noch einne Frage habe und mit nerve.

Die Leasinggesellschaften erhalten ja bei Unfällen einen Unfallbogen (Pflicht). Dies wird ja mit Sicherheit auch in der Fahrzeugakte vermerkt. Geht der Wagen dann zum Gutachter, liegen auch diese Informationen vor. Wie ich gesehen habe, werden im Gutachten auch Unfallschäden verzeichnet. Der Wagen geht mit Gutachten zum Händler. Damit müßte aber auch der Händler über Unfälle Bescheid wissen. Irre ich mich da in meiner Argumentationskette?

am 15. April 2009 um 13:17

Hi Rainer,

leider ist dem nicht so.

Die Unfallberichte landen bei der Leasinggesellschaft und bei größeren Schäden bei der Versicherung. Diese gehen aber nicht mit dem Fahrzeug weiter wenn es zurückgegeben wird (außer der Fahrer versteckt diese in der Anleitung oder so).

Der Gutachter am Ende des Leasings sieht das Fahrzeug so wie es ist an und notiert alle Schäden, die ihm auffallen, egal ob diese schon gemeldet sind oder nicht (das weiss er nämlich nicht, er kennt auch keine Details zum Leasingvertrag, sonst wäre er ja nicht "unabhängig"). Dann geht der Bericht an die Leasinggesellschaft und ggf. an den Leasingnehmer. Aus diesem Gutachten werden dann noch etwaige Kosten und ggf. die Wertminderung / Mehrkilometer usw. abgerechnet.

Das Fahrzeug selbst geht dann entweder über die Leasinggesellschaft an Händler die solche Rückläufer verkaufen oder, bei BMW auch manchmal, von der Leasinggesellschaft dann an BMW selbst. Diese erstellen ein eigenes Gutachten und geben dann das Fahrzeug wiederum an Händler inkl. Gutachten weiter. Aber die Wege sind sehr vielfältig. Unterm Strich aber: Fahrzeug mit Zubehör und ggf. mit Gutachten geht so wie es ist an die Händler, diese haben sonst keinerlei Infos über das Vorleben. Das geht bei der Masse an Leasingrückläufern auch gar nicht.

Zum Gutachten noch: diesen kann man bedingt trauen. Wir haben schon die wildesten Dinge gesehen. Lackkratzer über eine ganze Seite waren nicht drin, dafür minimale Lackschäden, die man nur unter ganz bestimmten Winkeln sieht. Oder Sommerreifen als draufgebaut eingetragen, dabei waren die Winterreifen drauf, usw. usw.

Wir haben auch schon ein Fahrzeug im Internet gleich um die Ecke bei einem Händler gefunden und dieses dann als angebliche Kunden angesehen. Es war nichts repariert worden, nicht mal Steinschlag in der Scheibe, obwohl uns als Leasingnehmer die Kosten bzw. der Eigenanteil in Rechnung gestellt wurde. Also, hier gibt es alles.

Daher hilft nur Auto genau ansehen, wenn man dem Braten nicht traut einen Termin rechtzeitig bei einem Gutachter um zwei Ecken vom Händler entfernt (der um nur eine Ecke hat in der Regel den Händler als Kunden) vereinbaren und die Probefahrt dahin machen. Die 70 EUR sind sicher nicht schlecht angelegt.

am 15. April 2009 um 13:19

Nachtrag:

BMW Werkstätten müssen das BEseitigen von richtigen Unfallschäden (nicht Lackkratzer und solche Kleinigkeiten) im Serviceheft vermerken, setzt aber voaraus, daß der Wagen bei einem BMW Händler repariert wird. Genau das ist aber bei teuren Unfallschäden seltenst der Fall, da haben die Leasinggesellschaften ihre eigenen Vetragsschrauber.

am 15. April 2009 um 13:19

Zitat:

Original geschrieben von Uffi

Die Lackschäden werden bei Leasingrückläufern in der Regel von der Leasinggesellschaft oder dem früherer Fahrer/Halter beseitigt. Die Händler für die Leasingrückläufer kriegen die Fahrzeuge so wie sie sind auf den Hof meist schon inkl. Gutachten und verkaufen dann nur. Da wird nichts mehr repariert oder gemacht. Die kennen die Details der Historie des Fahrzeugs nicht.

Daher bleibt nichts anderes übrig, als den Wagen als Unfallwagen einzustufen.

Hallo,

da muss ich Dir gleich mehrfach widersprechen. Das deckt sich mit meinen Erfahrungen überhaupt nicht ;)

Zum einen ist es doch recht unterschiedlich WER die Fahrzeuge reparieren lässt. Das kann der Fahrzeughalter sein, auch die Leasingesellschaft bzw. deren Vertragswerkstätten, oft genug sind das aber auch die Händler selbst, die größere Pakete von den Leasinggesellschaften kaufen und für die Aufbereitung sorgen. Eine definitive Aussage dazu gibt es nicht. Das ist sehr individuell.

Im Endeffekt gibts 2 Szenarien:

1. Fahrer verursacht Schaden und lässt selbst reparieren.

In diesem Fall liefert der Fahrer entweder die Reparaturnachweise bei Abgabe gleich mit oder die Leasinggesellschaft stellt im Rahmen des TÜV/Dekra Gutachtens fest, das ein Vorschaden vorhanden ist. Dann fordert sie i.d.R. auch einen Nachweis vom Leasingnehmer, dass der Schaden in einer Vetragswerkstatt (ist ja i.d.R. Vertragsbestandteil) repariert wurde und nicht in "Kalles Hinterhoflackiererei".

2. Fahrzeug wird mit Schaden abgegeben. Wird im TÜV Gutachten dokumentiert, entsprechend mit dem Leasingnehmer abgerechnet und vom Leasinggeber oder Händler repariert.

In beiden Szenarien gibt es entsprechende Dokumente. Wenn diese nichtmehr vorhanden sind, sollte das zu denken geben.

Denn alle Teilnehmer bei dem Spiel sind vor allem mal an zwei Sachen interessiert: Möglichst hohe Gewinne und möglichst gute Absicherung. Schon allein aus dem Grund verkauft sicher kein Händler Fahrzeuge als Unfaller, wenn er das nicht muss. Das Märchen, vom Händler, der blind alle Fahrzeuge als Unfallfahrzeuge einstuft und keine Dokumentation zu den Fahrzeugen hat, gibt es eigentlich nur für Privatkunden die sich damit zufrieden geben ;)

Gruß

Peter

am 15. April 2009 um 13:44

@pefro

Deine Besipiele gehen von richtigen Unfallschäden aus. Da gibt es die Dokumentation z.B. im Serviceheft bzw. es liegt im Interesse des Händlers zu solchen Schäden Details zu haben. Hier gehts aber nicht darum, sondern um kleine Lackschäden.

Kleine Kratzer sind nun mal nicht dokumentiert, wo denn auch? Die Schadensmeldung mit "Parkrempler" oder so ist genau so nichtssagend wie kein Dokument. Ich habe auch noch nie gesehen, daß bei einem Leasingrückläufer die Schadensmeldungen mitgegeben werden.

Klar bereitet der Händler die Fahrzeuge auf, ob er Lackschäden aber machen lässt hängt wohl stark davon ab, wie er den Wagen einkauft und wie er ihn verkaufen kann. Pauschal wird wohl niemand mehr als nötig reinstecken, sprich nur ganz arge Schäden am Lack beheben lassen.

Bei Lackschäden die er nicht selbst hat beheben lassen sondern die schon behoben wurden bleibt ihm aus Haftungsgründen nichts übrig, als den Wagen als "nicht unfallfrei" zu verkaufen. Was soll er denn sonst rein schreiben? Der Wagen hatte einen Unfallschaden, auch wenn es nur ein Parkrempler ist. Da hilft nichts.

Da bleiben mir dementsprechend nur zwei Dinge zu sagen.

1. Der händler, der den Passat meiner Frau bekommt, hat in der Anleitung des Wagens alle Reparaturaufträge und Lieferscheine. Der hat also Glück gehabt.

2. Und ich selbst tue gut daran, einen Neuwagen zu nehmen, da ich als gewerblicher Nutzer keine Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Gitano Souza

 

Für guten Federungskomfort, den der 5er wirklich bietet ohne "weich" zu sein, muss man nur darauf achten, dass

kein Run Flats verbaut sind.

Grüsse

Wieso keine Run Flats???sehr praktisch!!!kein Ersatzrad.

Ich habe welche...der Nachteil ist,dass die teuerer sind...welche Nachteil kennst du du noch???würde mich echt interes.:confused:

am 15. April 2009 um 13:54

@Rainer

so ist es...

Die von BMW verbauten RFT's haben eine sehr Dicke und damit harte Reifenflanke. Das bedingt zum einen ein geringeres Arbeiten der Flanke, was die Federungseigenschaften verringert. Weiterhin haben sie durch diese Flanke ein höheres Gewicht. Das erhöht die ungefederten Massen und reduziert wiederum den Komfort.

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