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328iA von der Hebebühne gefallen aus 2 Meter Höhe ...

BMW 3er E36
Themenstarteram 16. Januar 2011 um 10:41

hallo,

Gestern ist mir mein geliebtes cabrio von Hebebühne gefallen. (HOBBYWERKSTATT)

Und zwar hat sich auch an der rechten seite plötzlich irgendwas von Bühne gelöst und der ist runtergebraust.

ich war gottseidank nicht richtig unter dem auto so dass ich noch rausspringen konnte.

Wie ist die Gesetzes lage? da die Werktstatt einem guten Freund gehört wollte ich nicht die polizei anrufen.

P.S. Die hebebühne hatte einen Gültigen TÜV

Beste Antwort im Thema

Gesetzeslage? Die Hebebühne hat versagt, also zahlt der Betreiber bzw. dessen Betriebshaftpflicht dein Auto.

Lass einen Gutachter DEINER Wahl ran (nicht von der Versicherung bestimmen lassen!!!) und geh beim kleinsten Zucken der Versicherung zum Anwalt.

Das Auto ist wohl ein Totalschaden. Wie üblich: MwSt nur mit Nachweis einer Ersatzbeschaffung, Reparatur bis 120% des Werts möglich.

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Ich bin jetzt wirklich kein Fachman.

Aber wenn ich mir dein Auto Anschaue, hat der wohl einiges Abbekommen.

Freund hin Freund her, das wird einiges Kosten.

Da das ein Fehler an der Bühne war, könnte ich mir schon Vorstellen das die Hobbywerkstatt dafür Haftet.

Ich würde aber meinen Anwalt mal Besuchen gehen.

Gruß

:eek::eek:

Die Arme der Hebebühne arretieren sich (normalerweise) ab ca. 20cm Höhe.. Ist dein Kumpel nicht versichert? Schuld hat er bzw. seine Hebebühne.

Vorrausgesetzt die Arme der Hebebühne waren richtig positioniert an denen dafür vorgesehene Aufnahmen am Fahrzeug. Aber auf den Bildern ist zu erkennen das es an der Hebebühne lag..

Gesetzeslage? Die Hebebühne hat versagt, also zahlt der Betreiber bzw. dessen Betriebshaftpflicht dein Auto.

Lass einen Gutachter DEINER Wahl ran (nicht von der Versicherung bestimmen lassen!!!) und geh beim kleinsten Zucken der Versicherung zum Anwalt.

Das Auto ist wohl ein Totalschaden. Wie üblich: MwSt nur mit Nachweis einer Ersatzbeschaffung, Reparatur bis 120% des Werts möglich.

Zitat:

Original geschrieben von jackiemen

Wie ist die Gesetzes lage?

dein freund (bzw. dessen betriebshaftpflicht), der nichtmehr lange dein freund sein wird, muss für den schaden aufkommen....

bis wieviel kg war die hebebühne zugelassen? das auto wird wohl auf nen totalschaden rauslaufen....

:eek: Das arme Auto. Mein Beileid.

Themenstarteram 16. Januar 2011 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von jackiemen

Wie ist die Gesetzes lage?

dein freund (bzw. dessen betriebshaftpflicht), der nichtmehr lange dein freund sein wird, muss für den schaden aufkommen....

bis wieviel kg war die hebebühne zugelassen? das auto wird wohl auf nen totalschaden rauslaufen....

Die ´Hebebühne ist mit 3000kg Tragkraft.

Hallo,

mein Beileid!

Sorry aber ein schöner 328i außerhalb der Freien Wildbahn und in einer Wirklich unnatürlichen Stellung.

Nur gut das dir nichts Passiert ist, man oh man...das hätte ins Auge gehen können!

Mal Ernsthaft, die Betriebshaftpflicht des Werkstattbesitzers muß das Normalerweise bezahlen. Zuvor wird aber ein Sachverständiger die Bühne Untersuchen, mal sehen was der dann dazu sagt...

Willst du den wieder her Richten oder Verkaufen?

Evtl. hätte ich sonst Interesse...

By,

Andy

am 16. Januar 2011 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von jackiemen

Gestern ist mir mein geliebtes cabrio von Hebebühne gefallen. ( HOBBYWERKSTATT)

Mein Beileid...

Puah, das sieht übel aus. Alptraumhaft geradezu, hoffe das passiert mir nie. Zum Glück ist Dir nichts passiert!

Hoffe der Schaden wird reguliert...

Zum Glück wurde niemand verletzt! kenne auch so ein Fall aus der bekanntschaft der sitzt seither aber im Rollstuhl.

Zur Rechtslage: Ganz klar da muss ein Sachverständiger her eventuell auch 2 Die Betriebshaftpflicht übernimmt dies sofern die Sachverständigen keine Manipulation oder abgelaufenen TÜV an der Bühne feststellen. Stellen die an der Bühne kein Schaden fest und meinen Falsche Handhabung dann is Rechtsstreit also zum Anwalt!

Falls ne Rechtschutzversicherung hast kannst auch gleich zum Anwalt.

Auf Jeden Fall Auto dort lassen! nicht das die sagen der un der Schaden ist nicht von der Bühne.

Zum Thema GUTER FREUND: Wenn es ein Guter Freund ist und einsicht hat meldet er es ohne murren seiner Versicherung und es erledigt sich von alleine. Wenn er mit seiner Versicherung sowieso schon Teater hat wird er als Guter Freund dir den Schaden auf jeden Fall ersetzen weil der Fehler durch sein Inventar verursacht wurde.

Themenstarteram 16. Januar 2011 um 15:48

Richten tu ich ihn nicht mehr, werde es ausschlachten oder komplett verkaufen.

Mein Beileid!!

Kamen die zweiten Arme schnell runter oder wurden sie vom Motor runter gefahren? Hast du das Auto gerade hoch oder runter gelassen als das passiert ist?

Ne Fehlbedienung kann man eigentlich ausschließen und das sieht man auch an den Fotos. Die einen Arme sind ja eindeutig oben und die anderen unten. Insofern brauchst du nur nen Gutachter für dein Auto.

Die Versicherung wird die Bühne sicherlich begutachten lassen, aber da gehts dann um die Haftung des Betreibers. Bei so ner zwei motorigen Bühne gibts ne elektronische Sicherung, die verhindert, dass die Arme auf unterschiedliche Höhe fahren. Wenn die entfernt wurde gibts Probleme für den Betreiber. Auch die mechanische Sicherung muss gut beweglich sein. Wenn die nicht sauber gewartet wurde und deswegen fest hing (oder sogar Manipuliert wurde, da sie defekt war) gibts auch Ärger. Es kann aber auch einfach nur die Welle gebrochen sein...Materialermüdung...Versicherung zahlt ohne zu murren.

Zitat:

Auf Jeden Fall Auto dort lassen! nicht das die sagen der un der Schaden ist nicht von der Bühne.

Schmarrn. Dann müsstest ja nach jedem Unfall das Auto dem Schädiger übergeben.

Zitat:

Falls ne Rechtschutzversicherung hast kannst auch gleich zum Anwalt.

Was hat die Rechtschutz mit diesem Fall zu tun? Unsinn. Anwalt nach Bedarf, egal ob Rechtschutz oder nicht.

Zitat:

Ganz klar da muss ein Sachverständiger her eventuell auch 2 Die Betriebshaftpflicht übernimmt dies sofern die Sachverständigen keine Manipulation oder abgelaufenen TÜV an der Bühne feststellen.

Die Versicherung zahlt genau einen Gutachter der das Auto begutachtet. Nicht mehr.

Und was die Versicherung an der Bühne feststellt ist nicht das Problem des Geschädigten. Das kartelt die dann mit dem Betreiber aus.

:eek:

Wieder einer weniger :(

Dennoch Dusel gehabt! Was sagt der Freund/ Werkstattbetreiber dazu?

 

Zitat:

Original geschrieben von basti313

Kamen die zweiten Arme schnell runter oder wurden sie vom Motor runter gefahren? Hast du das Auto gerade hoch oder runter gelassen als das passiert ist?

Das würde mich auch interessieren.

Weißt Du zufällig, wie lange die Bühne noch TÜV hat(te)?

Was zu kurz kam:

Gut das dir nichts passiert ist. Du hast ja gesagt du konntest gerade rausspringen. Also Toi Toi Toi.

Zu dem Fahrzeug und der Hebebühne:

Dein Freund -muss- seine Versicherung kontaktieren. Diese untersucht die Geschichte an der Hebebühne.

Du solltest einen unabhängigen Unfallgutachter für deinen Schaden zu Rate ziehen.

Den Rest muss die Versicherung (vorrausgesetzt die Hebebühne war absolut Regelkonform gewartet und instand gehalten) den Betrag rüberschieben. Unter Umständen murren die nochmals und wollen einen eigenen Unfallgutachter oder Sachverständigen oder was auch immer zu deinem Auto schicken.

Wenn dein Freund danach nicht mehr dein Freund ist dann war er nie dein Freund. Denk drüber nach.

Du hättest tödlich oder schwer verletzt werden können bei dieser Sache. ER sollte ebenso froh sein das du unverletzt bist und noch lebst. So muss dein Auto bezahlt werden. Wenns etwas anders gekommen wäre müsste er sein restliches Leben lang für dich zahlen.

Somit sollte er sich ned Querstellen.

greetz Michi

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