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Das schlägt dem Faß den Boden aus, wo bleibt Recht und Ordnung?

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 14:01

Leute das müsst ihr lesen...

http://www.motorradrecht.de/zynismus-beim-olg-brandenburg

Richter sind zwar auch nur Menschen, aber dieser hier scheint ziemlich fehlgeleitet...

Gruß

Torsten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jenhls

Frage an den Moppedsammler, in der Hoffnung, ihm mit dem ständigen Gefrage nicht allmählich auf den Senkel zu gehen: Geht es bei diesem 80:20 überhaupt um "Schuld", oder nur um die Verteilung von Kosten? Sprich, gibt es das Konstrukt "A ist definitiv Schuld, aber B hat die Situation mit verschlimmert (zu schnell gefahren etc.) und muss deshalb einen Teil der Kosten tragen"?

Nun... das turmhohe Gericht hat die Aufgabe "gerecht" zu urteilen. "Schuld" ist ein Begriff aus dem Strafrecht und hier eigentlich völlig fehl am Platz. Schuld im strafrechtlich relevanten Sinne bedeutet die Vorwerfbarkeit eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens.

Hier geht es um die Art der Beteiligung am Zustandekommen des Unfalles und es geht bei dem vom TS zitierten "Urteilstenor" um ein Verfahren in zweiter Instanz, das der Motorradfahrer angestrengt hat, weil er mit dem (gleich lautenden) erstinstanzlichen Urteil nicht zufrieden war. Die Kammer hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt, das dem Motorradfahrer eine Mit - Ursächlichkeit am entstandenen Schaden (Schmerzensgeld eingeschlossen) bescheinigt. Der Begriff der Schuld berührt nur den strafrechtlichen Anteil des Unfalles, nämlich eine fahrlässige Körperverletzung, begangen durch den Autofahrer. Das hat mit dem, was hier so eifrig diskutiert wird, rein garnix zu tun. Der Autofahrer hat neben den Kosten (zu 80 %) vermutlich auch einen Strafbefehl wegen dieser Straftat schlucken müssen (den er an die Staatskasse bezahlt)

So.

In meinem ersten Beitrag zu diesem Fred habe ich die "conditio sinequanon" angesprochen, übersetzt etwa "die Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele"

Nun kann man soweit gehen, dass man sagt: Hätte der Motorradhersteller dieses Motorrad nie gebaut oder der Autohersteller dieses Auto, wären die nie zusammen gestoßen. Oder einen Schritt weiter: Wäre der Motorradfahrer an diesem Tag nicht gefahren... usw. Das ist die Gefährdungshaftung. Die beginnt auch beim Bau einer Bahnstrecke oder eines Kernkraftwerks. Irgendwann stirbt einer daran...

Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs stellt also immer eine Gefährdung dar. Das ist unbestritten. Kommt nun noch ein Fehlverhalten hinzu (Abbiegen und zu schnell fahren) welches zu einem Schaden führt, müssen diese Fehlverhalten gewichtet und anteilig verteilt werden. Hier kommen die Sachverständigen ins Spiel, die dem Gericht vortragen und an deren Aussagen sich das Gericht orientiert (Muss) Der Sachverständige ist ein Zeuge.

Sicher ist eines: Auch wenn der Motorradfahrer 50 gefahren wäre, wäre es zum Unfall gekommen. Das haben die Sachverständigen jedenfalls festgestellt. Steht nirgends ? Doch. Denn sonst trüge der Moppedler 100 % der Kosten und der Autofahrer ginge unbehelligt aus dem Verfahren heraus .

Und noch eines ist sicher, dazu darf ich meinen ehemaligen Strafrechtsprof Dr. Hagen Gülzow (Friede seiner Asche) zitieren:

"Wer von Ihnen noch immer glaubt, dass Recht und Gerechtigkeit auch nur das Geringste miteinander zu tun haben, ist in meinen Vorlesungen fehl am Platz"

In diesem Sinne grüßt

der moppedsammler

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Zitat:

Original geschrieben von Ricardo39

Zu 1.) Ich kann nicht die Vorfahrt von jemand beachten, den ich nicht sehe. Hier ging es um die Frage, ob überhaupt etwas, oder wieviel von dem Motorradfahrer zu sehen war.

Jein. Mir fallen jetzt auf den Schlag genügend Beispiele ein, in denen ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer nix sehen kann - und deshalb darf er auch nicht gleich losbrettern. Im allerextremsten Fall muss man sich in einer solchen Situation wohl von einem Einweiser Zeichen geben lassen.

Aber - das hast Du ja ganz richtig geschrieben: Es kommt auf den Einzelfall an.

Sampleman

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