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Das schlägt dem Faß den Boden aus, wo bleibt Recht und Ordnung?

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 14:01

Leute das müsst ihr lesen...

http://www.motorradrecht.de/zynismus-beim-olg-brandenburg

Richter sind zwar auch nur Menschen, aber dieser hier scheint ziemlich fehlgeleitet...

Gruß

Torsten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jenhls

Frage an den Moppedsammler, in der Hoffnung, ihm mit dem ständigen Gefrage nicht allmählich auf den Senkel zu gehen: Geht es bei diesem 80:20 überhaupt um "Schuld", oder nur um die Verteilung von Kosten? Sprich, gibt es das Konstrukt "A ist definitiv Schuld, aber B hat die Situation mit verschlimmert (zu schnell gefahren etc.) und muss deshalb einen Teil der Kosten tragen"?

Nun... das turmhohe Gericht hat die Aufgabe "gerecht" zu urteilen. "Schuld" ist ein Begriff aus dem Strafrecht und hier eigentlich völlig fehl am Platz. Schuld im strafrechtlich relevanten Sinne bedeutet die Vorwerfbarkeit eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens.

Hier geht es um die Art der Beteiligung am Zustandekommen des Unfalles und es geht bei dem vom TS zitierten "Urteilstenor" um ein Verfahren in zweiter Instanz, das der Motorradfahrer angestrengt hat, weil er mit dem (gleich lautenden) erstinstanzlichen Urteil nicht zufrieden war. Die Kammer hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt, das dem Motorradfahrer eine Mit - Ursächlichkeit am entstandenen Schaden (Schmerzensgeld eingeschlossen) bescheinigt. Der Begriff der Schuld berührt nur den strafrechtlichen Anteil des Unfalles, nämlich eine fahrlässige Körperverletzung, begangen durch den Autofahrer. Das hat mit dem, was hier so eifrig diskutiert wird, rein garnix zu tun. Der Autofahrer hat neben den Kosten (zu 80 %) vermutlich auch einen Strafbefehl wegen dieser Straftat schlucken müssen (den er an die Staatskasse bezahlt)

So.

In meinem ersten Beitrag zu diesem Fred habe ich die "conditio sinequanon" angesprochen, übersetzt etwa "die Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele"

Nun kann man soweit gehen, dass man sagt: Hätte der Motorradhersteller dieses Motorrad nie gebaut oder der Autohersteller dieses Auto, wären die nie zusammen gestoßen. Oder einen Schritt weiter: Wäre der Motorradfahrer an diesem Tag nicht gefahren... usw. Das ist die Gefährdungshaftung. Die beginnt auch beim Bau einer Bahnstrecke oder eines Kernkraftwerks. Irgendwann stirbt einer daran...

Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs stellt also immer eine Gefährdung dar. Das ist unbestritten. Kommt nun noch ein Fehlverhalten hinzu (Abbiegen und zu schnell fahren) welches zu einem Schaden führt, müssen diese Fehlverhalten gewichtet und anteilig verteilt werden. Hier kommen die Sachverständigen ins Spiel, die dem Gericht vortragen und an deren Aussagen sich das Gericht orientiert (Muss) Der Sachverständige ist ein Zeuge.

Sicher ist eines: Auch wenn der Motorradfahrer 50 gefahren wäre, wäre es zum Unfall gekommen. Das haben die Sachverständigen jedenfalls festgestellt. Steht nirgends ? Doch. Denn sonst trüge der Moppedler 100 % der Kosten und der Autofahrer ginge unbehelligt aus dem Verfahren heraus .

Und noch eines ist sicher, dazu darf ich meinen ehemaligen Strafrechtsprof Dr. Hagen Gülzow (Friede seiner Asche) zitieren:

"Wer von Ihnen noch immer glaubt, dass Recht und Gerechtigkeit auch nur das Geringste miteinander zu tun haben, ist in meinen Vorlesungen fehl am Platz"

In diesem Sinne grüßt

der moppedsammler

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am 14. Oktober 2009 um 17:40

Recht und Ordnung, wo? :D

Da glaub ich schon lange nicht mehr dran. :(

Sehe es zwar auch so, dass man vor einer Kuppe oder sonstigen unübersichtlichen Stellen vom Gas gehen sollte, allerdings aus reinem Selbstschutz. Auch bei der Geschwindigkeitsübertretung von 7,6 km/h kann man wohl nicht von unverantwortlichem RASEN sprechen. ;)

Daher kann ich es nach meinem Rechtsempfinden in keinster Weise nachvollziehen, dass bei einem solchen eindeutigen Vorfahrtsverstoß dem Biker eine Teilschuld zugesprochen wird.

Ich kann dieses Urteil daher absolut NICHT als VERNÜNFTIG ansehen.

Bezüglich der Betriebsgefahr:

Dieses würde bedeuten, dass bei JEDEM Unfall mit Fahrzeugen, völlig unabhängig von der Schuldfrage, eine 20%ige Mitschuld vorhanden wäre.:confused:

Beispiel: Ein Motorradfaher steht vorschritsmäßig vor einer roten Ampel. Von hinten kommt ein Fahrzeug, bremst nicht ab und räumt den Motorradfahrer von der Straße. Teilschuld, nur weil er dort vorschriftsmäßig gestanden hat ?????? Das kann ich nicht ganz glauben.:rolleyes:

gelöscht

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA

Wer sich mal das Urteil anschaut, wird feststellen, dass der Motorradfahrer offensichtlich schneller als mit den zulässigen 50 km/h unterwegs war und sich bei der Vollbremsung auf die Fresse gelegt hat. Daraus schliesse ich, dass der Unfall innerorts stattfand und der Herr Motorradfahrer offensichtlich mit Höchstgeschwindigkeit und vorausschauender Fahrweise auf Kriegsfuß stand. Sogesehen sind 20% Mitschuld meiner Ansicht nach ok.

Im Klartext - wenn ich heil vom Mopped steigen will, dann muss ich nun mal für alle anderen mitdenken und mich an Verkehrsregeln halten. Wer das für überflüssig hält, darf nicht jammern, wenn´s in die Hose geht!

Gruß

Frank

Also wenn ich dich richtig verstehe, muss ich damit leben, dass ich halt übersehen werde und weil ich so blöd bin und Moped fahre habe ich generell Mitschuld wenn es zum Unfall kommt!?!?!?

Na super, ein Freifahrtsschein für Dosenschupser noch unaufmerksamer unterwegs zu sein.

Echt Toll!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Brummer Willi

Bezüglich der Betriebsgefahr:

Dieses würde bedeuten, dass bei JEDEM Unfall mit Fahrzeugen, völlig unabhängig von der Schuldfrage, eine 20%ige Mitschuld vorhanden wäre.:confused:

Naja, darauf läuft es in der Praxis eben oft heraus. Es gibt auch Länder, in denen das noch viel stärker institutionalisiert ist. In den USA zum Beispiel ist es wohl allgemeine Praxis, dass bei Verkehrsunfällen einfach jede Versicherung die Schäden ihres Versicherungsnehmers reguliert und gut. Da kann man sich dann sehr viel Arbeit sparen bei der Suche nach dem Schuldigen.

Und wenn der Moppedfahrer wirklich statt 50 km/h 57,5 km/h gefahren ist, dann hatte er 15% Overspeed, das ist durchaus relevant. Und, ehrlich gesagt: Ich kenne KEINEN EINZIGEN Moppedfahrer, der sich immer an die Verkehrsregeln hält (mich eingeschlossen).

Die Betriebsgefahr ist meiner Ansicht nach oft auch einfach eine Hilfskonstruktion, die berücksichtigt, das Auto- und Motorradfahrer versichert sind, und Fahrradfahrer und Fußgänger eben nicht. Ich hatte neulich ein kleines Hoppsala mit meinem Mopped, das kostet die Versicherung jetzt 960 Euro. Und was kostet es mich? Nichts, was ich wirklich im Geldbeutel spüren würde.

Sampleman

Zitat:

Harryheilbutt

Themenstarter

 

Das ist doch eine völlig blödsinnig darüber zu debatieren, ob der Mopedfahrer die Straße eisehen konnte oder nicht, da im Bericht nicht stand in welcher Entfernung er von der Brücke war und in welchem Winkel er Sicht auf, unter oder über die Brücke hatte.

Wenn das in dem Kurzbericht nicht erwähnt wird heißt das erstmal gar nichts, und schon gar nicht, ob das in der Urteilsfindung eine Rolle spielte.

 

Zitat:

Harryheilbutt

Themenstarter

 

Wer im Physikunterricht ein wenig aufgepasst hat, weis das der Sichtwinkel sich mit der Entfernung zu dem im Sichtfeld befindlichem Objekt erweitert und um so näher ich dem im Sichtfeld befindlichem Objekt bin sich mein Sichtfeld eingeschränkt. Da aber weder etwas darüber steht wie weit sich die jeweiligen Unfallgegner vom im Sichtfeld befindlichem Objekt weg befanden, ist deine Aussage Blödsinn!

Gut, mit dem Sichtfeld hast du Recht, sofern es sich um eine freie Ebene oder ein freies Sichtfeld handelt. Dies war hier eindeutig nicht der Fall.

Du führst hier wieder "Fehlende Aussagen" des "Kurzberichts" an. Wir können uns gerne darüber unterhalten, wieviel m/s der Motorradfahrer hier fuhr, welches eingeschränkte Sehfeld sich durch x° Überhöhung bei x Meter Länge der Brücke ergibt und welche Zeit dann für der Motorradfahrer bleibt um zu reagieren:)

Oder glaubst du, bei Gericht sind die total doof.....

PS: Nie was von Physik gehört:D

@ Harryheilbutt

Zitat:

Also wenn ich dich richtig verstehe, muss ich damit leben, dass ich halt übersehen werde und weil ich so blöd bin und Moped fahre habe ich generell Mitschuld wenn es zum Unfall kommt!?!?!?

Du verstehst mich nicht richtig (und offensichtlich auch nicht die StVO). Innerorts gilt 50 km/h Höchstgeschwindigkeit (also unter optimalen Bedingungen) und wenn mein Sichtfeld eingeschränkt ist (hier Brücke/Kuppe), dann muss ich vom Gas gehen und mit einem Hindernis rechnen. Wer dies nicht berücksichtigt, muss halt damit rechnen, eine Mitschuld zu bekommen!

Eigentlich einfach zu verstehen, oder? ;)

Gruß

Frank

am 14. Oktober 2009 um 18:04

Naja, man kennt die örtlichen Begebenheiten hier nicht. Kann absolut nicht beurteilen, ob sich der Autofahrer hier wieder nur rausreden wollte oder wirklich nix gesehen hat. Fakt ist: Bei dem vorherrschenden Sicherheits- und Regulierungswahn fallen mir nicht so richtig viele Stellen ein, wo nicht ein Streckenverbot - sprich Geschwindigkeitsbeschränkung, gerne auch in Verbindung mit Überholverbot - alle Verkehrsteilnehmer so weit einbremst, dass man nach überqueren der Kuppe nicht rechtzeitig erkannt werden würde.

Hä? Wasn das fürn Spaghetti- Satz... Also, nochmal in "normal": Da, wo ich nach einer Kuppe übersehen werden könnte, muss ich in der Regel vorgeschriebenerweise so langsam fahren, dass der potentielle Abbieger genug Zeit hat, mich wahrzunehmen - und ich ihn.

Das heißt in der Konsequenz natürlich auch, dass man - übrigens unabhängig vom Gefährt, in oder auf dem man sitzt - vor manchen Kuppen scheinbar schleichen muss. Ich kenne hier so eine Stelle, für die Ortskundigen: Wachenheim, Kreisstraße K16 am Kurpfalzpark vorbei. Für die Ortsunkundigen: Das ist in der Haardt. Da fährt man ordentlich Höhenmeter nach oben, dann ein recht steiles Stück nach unten und dann nochmal eine ziemlich steile Steigung. Und nach dieser Steigung kommt ein Linksknick. Nicht wild, aber weil der auf der Kuppe liegt, nur extrem spät einsehbar. Ich schleich da jedes mal - weil ich kenn die Kurve, aber ich weiß nicht, ob da grad ein Wanderer auf der Fahrbahn rumrennt, ob da Dreck liegt, ob da einer ne Panne oder gar einen Unfall hatte...

Vor Kuppen, die man nicht kennt, und die die Sicht auf den weiteren Streckenverlauf wirklich versperren, muss man halt doppelt vorsichtig sein. Habs oben geschrieben, weiß nicht, wie die Situation bei dem Urteil hier genau war. Dem Urteilstext ist da auch nicht so viel zu entnehmen. ABER: Hier war (offensichtlich außerorts) ein Tempolimit von 50 km/h vorgegeben, und es scheint tatsächlich eine sehr unübersichtliche Stelle zu sein. Und der Motorradfahrer war zu schnell. Ja gut, nicht viel, aber das lässt auch nicht gerade darauf schließen, dass er extrem vorsichtig war.

Ganz ehrlich, ich reg mich teilweise schon auf, wenn ich mal wieder ein tolles Urteil gegen Moppedfahrer lese. Aber hier habe ich nicht das Gefühl, dass die 20% komplett ungerechtfertigt waren. Immerhin muss der Linksabbieger respektive seine Versicherung 80% übernehmen, also den überwiegenden Teil der Kosten des Motorradfahrers und prozentmäßig das Vierfache von ihm.

Ich sehe da irgendwie keinen Skandal... Zumindest nicht unter Berücksichtigung meiner / unserer sehr dürftigen Informationslage...

Vom Themenstarter wurde ein "Tenor" des Urteils verlinkt, der wiederum nur Teile des Urteils widergibt, was ich schon sehr bedenklich, weil tendenziös finde.

Wer sich das eigentliche Urteil durchliest kommt schnell dahinter, dass sich unser Zweiradkamerad eben nicht vorschriftsmäßig verhalten hat, er war nämlich nachweislich wenigstens 7, irgendwas km/h zu schnell. Ich möchte keinesfalls in die "Ich bin der immer Korrekte" Ecke gestellt werden, die unser Freund mit dem dicken Schnurrbart bereits Format füllend belegt, aber als Hauptschuldiger (Autofahrer) würde ich auch mit dem nackten Finger auf den Motorradfahrer zeigen und die Frage stellen "Was wäre gewesen, wenn der nicht schneller als genau 50 gefahren wäre ?"

Die Juristen nennen so etwas Kausalität oder eine conditio si ne qua non.

Die hat das Gericht zu würdigen, ob es will oder nicht. Und wem sich dann die Zehennägel hochrollen, für den habe ich kaum Verständnis.

Dem Urteil ist klar zu entnehmen, dass sich beide falsch verhalten haben. Der eine missachtet die Vorfahrt, der andere fährt zu schnell. Daraus wird jedem ein Teil der Schuld an dem Unfall zugesprochen. Das passiert etwa 100 mal pro Tag in diesem unseren Lande. Und ?

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von titus95

Zitat:

Harryheilbutt

Themenstarter

 

Das ist doch eine völlig blödsinnig darüber zu debatieren, ob der Mopedfahrer die Straße eisehen konnte oder nicht, da im Bericht nicht stand in welcher Entfernung er von der Brücke war und in welchem Winkel er Sicht auf, unter oder über die Brücke hatte.

Wenn das in dem Kurzbericht nicht erwähnt wird heißt das erstmal gar nichts, und schon gar nicht, ob das in der Urteilsfindung eine Rolle spielte.

Zitat:

Original geschrieben von titus95

Zitat:

Harryheilbutt

Themenstarter

 

Wer im Physikunterricht ein wenig aufgepasst hat, weis das der Sichtwinkel sich mit der Entfernung zu dem im Sichtfeld befindlichem Objekt erweitert und um so näher ich dem im Sichtfeld befindlichem Objekt bin sich mein Sichtfeld eingeschränkt. Da aber weder etwas darüber steht wie weit sich die jeweiligen Unfallgegner vom im Sichtfeld befindlichem Objekt weg befanden, ist deine Aussage Blödsinn!

Gut, mit dem Sichtfeld hast du Recht, sofern es sich um eine freie Ebene oder ein freies Sichtfeld handelt. Dies war hier eindeutig nicht der Fall.

Du führst hier wieder "Fehlende Aussagen" des "Kurzberichts" an. Wir können uns gerne darüber unterhalten, wieviel m/s der Motorradfahrer hier fuhr, welches eingeschränkte Sehfeld sich durch x° Überhöhung bei x Meter Länge der Brücke ergibt und welche Zeit dann für der Motorradfahrer bleibt um zu reagieren:)

Oder glaubst du, bei Gericht sind die total doof.....

PS: Nie was von Physik gehört:D

Nun bei dem Urteil und dieser Urteilsbegründung, kommen mir durchaus Zweifel ob da noch alle ganz nüchtern;) waren.

am 14. Oktober 2009 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA

...., dann muss ich vom Gas gehen und mit einem Hindernis rechnen. Wer dies nicht berücksichtigt, muss halt damit rechnen, eine Mitschuld zu bekommen!

Da hast Du natürlich vollkommen recht, ALLERDINGS sollten dann wohl alle Fahrzeuge auf 30 km/h gedrosselt werden. :D

Hinter jeder Kurve, jedem Baum, jedem Fahrzeug beim Überholen, etc. könnte ein Hindernis auftauchen. Hinter jedem geparkten Auto könnte ein Kind auf die Straße laufen .... also doch besser auf 20 km/h drosseln :confused::confused::confused:

Gefahren im Straßenverkehr sind völlig normal, dieses rechtfertigt aber nicht die Verhängung einer Teilschuld, nur weil ich mich im Straßenverkehr bewege. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Harryheilbutt

 

Nun bei dem Urteil und dieser Urteilsbegründung, kommen mir durchaus Zweifel ob da noch alle ganz nüchtern;) waren.

Für Kleingeister mag das so erscheinen......:)

Zitat:

Original geschrieben von Harryheilbutt

Nun bei dem Urteil und dieser Urteilsbegründung, kommen mir durchaus Zweifel ob da noch alle ganz nüchtern;) waren.

Echt ? Mir nicht. Wie gesagt, wenn man nicht nur den "herausgepickten" tendenziösen Urteilstenor liest, sondern die gesamte Begründung, dann wäre jedes andere Urteil eher unverständlich. Das ist auch kein Urteil gegen Motorradfahrer, sondern gängige Rechtspraxis. Das würde z.B. genauso auf den Fahrer eines flachen Sportwagens Anwendung finden, oder auf den Fahrer eines mausgrauen Kleinwagens ohne Licht.

Dass sich diese Praxis juristischen Laien nicht immer erschließt, ist nicht neu. Dass man daraus solche unqualifizierten Schlüsse (s.o.) zieht ist bedauerlich, aber auch nicht neu. :rolleyes:

edit: Daumen, Titus, Du sprichst mir aus der Seele...

am 14. Oktober 2009 um 18:32

Nicht nach "Absurdistan" abgleiten bitte...

@BrummerWilli: Wenn Du mit Deinem Mopped oder Auto oder sonstwas an de Ampel stehst, geht keine Gefahr mehr von Dir aus - es sei denn Du hast ´nen JamesBondMobil - also keine Gefährdungshaftung dann, müßte doch sogar einem Amts-Schimmel klar sein und müßte wohl auch so im Gesetz stehen....und nicht wieder Absurdistan:..."...na dann parken wir halt hinter der Kuppe in der Kurve auf der Autobahn-Überholspur, da gibt´s ja keine Gefährdungshaftung, Auto steht ja usw... usw..."...deswegen kann ich diese Rechtsverdreher nicht ausstehen...

@sampleman: das fiese daran ist nur, dass wegen Deinem "Hoppsala" auch meine Versicherungskosten steigen....das sehe ich schlicht nicht ein, mit den diversen "Hoppsalas", weil irgendwer nicht gescheit duchblickt, nicht gescheit fahren kann, oder gar ´nen sinnlosen Krieg anzettelt, wird mein Weißbier teurer, das sehe ich nicht ein, niemals....damit bin ich nicht solidarisch, Leistung muss sich lohnen, schreiende Inkompetenz muss demjenigen teuer zu stehen kommen...

Und mit 10-20% Mitschuld kann doch meistens jeder leben, egal ob nun gerecht oder nicht, dass aber manche Opfer auch noch die volle Zeche ihrer eigenen "Peiniger" zahlen müssen, da schlägt´s dann dem Fass wirklich den Boden aus...

PS: Apropos, meine Tastatur ging ganz kurz wieder und jetzt geht der Schwachsinn wieder los....des isch doll, da haschte echt ein Poblem, willst dich schriftlich "nach oben" wenden, und plötzlich ist deine Tastatur kyrillisch, hebräisch, arabisch, chinesisch usw usw:D:D....das ist ja nur eine kurze Tastenkombination, und schwupps...Feierabend...oder ??...boah ey sind die intellent, ham se studiert an der Unität soo viele Sylvester und dann können (wollen) se Jahzehnte-lang Handschrift nicht lesen, sind (rein-simulierte) Rechtschreibfehler drin, wanderts auch in den Müll, egal ob´s wirklich Rechtschreibfehler sind, liest ja wenn´s hochkommt nur die Tippse usw usw....die sind vielleicht Schmieren-clever...."ooops, muss jetzt zum Golf".....ssssst saust das Hackebeil (zumindest im übetragenen Sinne) runter...was ein "Unglück", ein tragischer Fehler, ein Kuuunstfehler, war ja grad beim Golf, die Kapazität, Pech, kanner nix dafür....wie gut dass der dann nicht mehr petzt...denkt sich solch ein Richter/Arzt/Autoschubser dann.

....Wieder OT und das mit ner kaputten Tastatu_r....:rolleyes:, aber es passt ins Absurdistan-Thema, hab´ich halt auch mal extrapoliert....oder vielleicht nicht so sehr ...gibt´s so nen Blog irgendwo...

Die einzige Taste die noch zuverlässig tut, ist die mit dem B_rotk_rümel drunter, da geht wohl die Tastendruck_Response-Veränderung nicht, der Brotkrümel mit seiner Kante haut immer voll rein QQQQQQQqqqqqq ...biisserl übertrieben....die anderen gehen auch noch manchmal, jetzt z.B.

So ein Software-Schwachsinn geht bei jeder Tipptronik, bei jedem Knopf und Schalterle, der von nem Composter ausgelesen wird, bloß mal g´sacht...und dann heißt´s wieder in de Werke, "...ohhhh, das Getriebe muss getauscht werden.."..bloß mal g´sacht...bevor ich meinen OT-Rüffl entgegennehmen müßte...:):confused::o:p

am 14. Oktober 2009 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin

@BrummerWilli: Wenn Du mit Deinem Mopped oder Auto oder sonstwas an de Ampel stehst, geht keine Gefahr mehr von Dir aus - es sei denn Du hast ´nen JamesBondMobil - also keine Gefährdungshaftung dann, müßte doch sogar einem Amts-Schimmel klar sein und müßte wohl auch so im Gesetz stehen....

Da sind wir ja einer Meinung. Dieses bezog sich auch auf die vorherigen Aussagen der Betriebsgefahr und automatischen Mithaftung/ -schuld.

Mit dem Amts-Schimmel, da wär ich mir nicht so sicher :D ...... besonders dann nicht, wenn`s nicht ausdrücklich mit Paragraph und Absatz im Gesetz verankert ist. :D

am 14. Oktober 2009 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von Brummer Willi

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA

...., dann muss ich vom Gas gehen und mit einem Hindernis rechnen. Wer dies nicht berücksichtigt, muss halt damit rechnen, eine Mitschuld zu bekommen!

Hinter jeder Kurve, jedem Baum, jedem Fahrzeug beim Überholen, etc. könnte ein Hindernis auftauchen.

Etwas polemisch, aber im Grunde richtig. Wenn plötzlich ein Wanderer aus dem Wald springt und dir entgegenrennt, bist Du wahrscheinlich fein raus. Bist Du irgendwo in Kleinhintertupfingen unterwegs, wo ein "Ich will mal eine Straße werden und trage deshalb schon ein bisserl Beton" - Feldweg wenige Zentimeter an dichtem Baum- und Unterholzbestand vorbeiführt, kann das halt schon wieder ganz anders aussehen.

Ist halt oft Auslegungssache. Aber gerade bei dem Urteil, das hier diskutiert wird, kann ich - wie oben schon geschrieben - unter Berücksichtigung unserer mangelhaften Info- Lage wirklich keine skandalöse Anti- Biker- Auslegung finden.

Zitat:

Hinter jedem geparkten Auto könnte ein Kind auf die Straße laufen .... also doch besser auf 20 km/h drosseln :confused::confused::confused:

Hmm. Wir haben hier eine relativ enge Straße, die ein wenig in Bögen verläuft. Da ist nicht viel Platz zu den massig parkenden Autos. Und da wohnen viele Familien mit vielen Kindern. 30 sind erlaubt. Die fahr ich da selten. Also nicht drüber, sondern drunter. Nur so zum Beispiel. Natürlich ist da dann wieder eine Einzelfallbetrachtung nötig. Und wenn dir wirklich ein Kind direkt vors Auto läuft, muss dir vor Gericht u.U. garnicht mal so arg viel passieren. Auch bei den Juristen ist in der Regel bekannt, dass niemand Röntgenaugen hat oder hellsehen kann.

Zitat:

Gefahren im Straßenverkehr sind völlig normal, dieses rechtfertigt aber nicht die Verhängung einer Teilschuld, nur weil ich mich im Straßenverkehr bewege. ;)

Man ist wohl relativ häufig mit einem geringen Prozentsatz dabei. Da steckt meines Erachtens auch ein bisserl die Weisheit drin, dass Leben an sich gefährlich ist. Und zum "Bums" braucht es immer mindestens zwei, außer beim Alleinunfall. Aber da stellt sich die Frage von Teilschuld und Kostenverteilung ja nicht ;)

Denk doch mal ein wenig aus der Sicht des Schuldigen. Beispiel: Ich habe mal auffe Arbeit eine Dichtespindel runtergeschmissen. Die hat ein Kollege saublöd auf den Tisch gelegt, sehr nah an den Rand. Die musste ich ja schon förmlich runterschmeißen. Wer hat jetzt den Fehler gemacht? Der Kollege oder ich? Eigentlich eher ich, den wirklich gezwungen hat mich keiner, unvorsichtig zu sein und das Ding runterzuschmeißen. Aber so völlig ohne "moralische" Schuld war der Kollege ja auch nicht, oder? Zwickmühle. Wäre das nicht ein Fall von "üblichem Schwund", den die Firma bezahlt, hätte ich auf jeden Fall eine geringe Kostenbeteiligung des fraglichen Kollegen gefordert.

Frage an den Moppedsammler, in der Hoffnung, ihm mit dem ständigen Gefrage nicht allmählich auf den Senkel zu gehen: Geht es bei diesem 80:20 überhaupt um "Schuld", oder nur um die Verteilung von Kosten? Sprich, gibt es das Konstrukt "A ist definitiv Schuld, aber B hat die Situation mit verschlimmert (zu schnell gefahren etc.) und muss deshalb einen Teil der Kosten tragen"?

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