ZZR 600 E kaufen???
Hallo,
ich stehe vor ner schweren entscheidung. mir wurde eine kawasaki zzr 600 e zum kauf angeboten.
diese ist baujahr 1996 und hat ca 28000 gelaufen. Kettensatz ist neu gekommen und auspuff auch. vergaser wurde gereinigt und hat komplettes check up bekommen. ich würde die maschine für 2000 euro bekommen. ist das ein guter preis für die maschine????
würde mich freuen wenn viele antworten würden.
19 Antworten
Hier schau mal:von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de
Bis vor kurzem stand jedem von uns noch die Angst auf die Stirn geschrieben, wenn bei einer Verkehrskontrolle die Auspufftüte untersucht wurde. Auch wenn man ein reines Gewissen hatte und am Auspuff nichts verändert war, bestand immer das Risiko, dass unseren Ordnungshütern die Lautstärke der Tüten nicht gefiel und es Ärger gab.
Es drohte eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und je nach Lautstärke des Auspuffes sogar eine vorübergehende Stilllegung und Beschlagnahmung des Bikes bis zur Behebung des Mangels. Wenn einem das Ganze fern von zu Hause passierte, musste man einen Rücktransport des Motorrades mit dem Anhänger organisieren. Dazu kamen dann auch noch eine Geldbuße von mindestens 50 Euro, 1 Punkt und eine Vorführung beim TÜV nach der Behebung des Mangels. Unser Bußgeldkatalog sah diese Bestrafung in Nr.175 vor. Letztendlich ein riesiger Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Verstoß stand. Denn eine Beschlagnahmung eines zu lauten Motorrades ist wohl kaum geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs ist nur bei einem Bankraub, einer Entführung oder einer Straftat im Straßenverkehr geeignet.
Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen Union, die die einzelnen Rechtssysteme in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100 heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw. Beschlagnahmung ist, da die Betriebs- erlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt und das Motorrad anschließend vorführt.
Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt 3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist.
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Ob sich 2009 etwas geändert hat weis ich nicht.
na das hört sich doch gut an. ok mein auspuff wurde ausgeräumt aber die verkehrssicherheit beeinträchtigen tut sie dadurch doch nicht oder? ich habe den gleichen auspuff auch nochmal unausgeräumt (also der für den tüv 😉 )
oder was meinen die mit verkehrssicherheit beeinträchtigen?
danke für den artikel 😉
Hi,
will mir auch eine Kaufen, denke darüber noch nach 🙂🙄 ,was meint ihr dazu 😕
Erstzulassung: 07/2003
Leistung: 72 kW / 98 PS
Hubraum: 600 cm³
Kilometerstand: 12.440 km
Preis: 4.350 EUR
HU/AU: Neu
Gebrauchtfahrzeug in gepflegtem Zustand, beide Reifen NEU, inkl. GIVI-Koffersatz, 1 Jahr Garantie,
hört sich doch gut an oder 😕
Lg
Wenn dir die Farbe gefällt, warum nicht. Ist die 12k Inspektion schon gemacht?Bei dieser sollten Ventile eingestellt und der Vergaser gesynct. werden.
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Gute Frage ,werde dann nachfragen ob das alles gemacht ist,🙄 wenn nicht muß er es noch machen 😁
Danke