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Zylinderkopfdeckel laut VW von LifeTime-Garantie ausgeschlossen

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 15:12

Ich befinde mich gerade im Streit mit der VW-LifeTime-Versicherung, weil die Kosten für den Austausch eines Zylinderkopfdeckels bei meinem Touran angeblich nicht von der VW-LifeTime-Garantie abgedeckt seien. Es würde sich um eine defekte Dichtung handeln und dies sei nicht Leistungsgegenstand. Nun meine Fragen:

1) Wie kommt VW zu so einer Uminterpretation von Bauteilen?

2) Zylinderkopfdichtungen sind doch aber Vertragsbestandteil, denn unter Garantiebedingungen VW VersicherungsService Punkt II (2) Motor steht eindeutig auch: "Zylinderblock, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung ..."

3) Wo exakt sitzt die Zylinderkopfdichtung? Hat die mit dem Zylinderkopfdeckel nichts zu tun?

Ich finde das völlig undurchsichtig und wäre für erläuternde Beiträge sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Januar 2009 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von internetnihat

hALLO

WENN ICH MICH NICHT IRRE IST ES der Deckel des Zylinderkopfes,also nicht die Zylinderkopfdichtung.

Zylinderkopfdichtung sitzt zwischen Zylinder und Zylinderkopf.

Die Dichtung des Zylinderkopfdeckel müsste auch günstig sein und dafür muss man auch nicht alles abbauen wie Zahnriemen.

Hier ein link wo du in oberen bild sehen kannst das der Zylinderkopfdeckel schwarz ist und mit paar schrauben die Dichtung selber wechseln kannst

MFG NIHAT

Danke für die Anwort! Der Link fehlt jedoch noch. VW hat mir für den Zylinderkopdeckel netto 108,68 € berechnet zzgl. Einbau 78,30 €, insgesamt also 222,51 € inkl. Mwst. - das finde ich ziemlich happig!

Aber nochmal zurück zum strittigigen Punkt: wieso ist ein Zylinderkopfdeckel nicht baulicher Bestandteil des Zylinderkopfes. Ich meine, so gesehen, kann man ja alle möglichen Teile nach Gutdünken von der Garantie ausschließen. Oder wie sehr ihr das? Würdet ihr auf die Idee kommen, dass, wenn Zylinderblock, Zylinderkopf und Zylinderkopfdichtung Vesicherungsbestandteile sind, ein Zylinderkopfdeckel hier nicht eingeschlossen ist? Bin ich da jetzt kleinlich?

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hALLO

WENN ICH MICH NICHT IRRE IST ES der Deckel des Zylinderkopfes,also nicht die Zylinderkopfdichtung.

Zylinderkopfdichtung sitzt zwischen Zylinder und Zylinderkopf.

Die Dichtung des Zylinderkopfdeckel müsste auch günstig sein und dafür muss man auch nicht alles abbauen wie Zahnriemen.

Hier ein link wo du in oberen bild sehen kannst das der Zylinderkopfdeckel schwarz ist und mit paar schrauben die Dichtung selber wechseln kannst

MFG NIHAT

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von internetnihat

hALLO

WENN ICH MICH NICHT IRRE IST ES der Deckel des Zylinderkopfes,also nicht die Zylinderkopfdichtung.

Zylinderkopfdichtung sitzt zwischen Zylinder und Zylinderkopf.

Die Dichtung des Zylinderkopfdeckel müsste auch günstig sein und dafür muss man auch nicht alles abbauen wie Zahnriemen.

Hier ein link wo du in oberen bild sehen kannst das der Zylinderkopfdeckel schwarz ist und mit paar schrauben die Dichtung selber wechseln kannst

MFG NIHAT

Danke für die Anwort! Der Link fehlt jedoch noch. VW hat mir für den Zylinderkopdeckel netto 108,68 € berechnet zzgl. Einbau 78,30 €, insgesamt also 222,51 € inkl. Mwst. - das finde ich ziemlich happig!

Aber nochmal zurück zum strittigigen Punkt: wieso ist ein Zylinderkopfdeckel nicht baulicher Bestandteil des Zylinderkopfes. Ich meine, so gesehen, kann man ja alle möglichen Teile nach Gutdünken von der Garantie ausschließen. Oder wie sehr ihr das? Würdet ihr auf die Idee kommen, dass, wenn Zylinderblock, Zylinderkopf und Zylinderkopfdichtung Vesicherungsbestandteile sind, ein Zylinderkopfdeckel hier nicht eingeschlossen ist? Bin ich da jetzt kleinlich?

am 14. Januar 2009 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von gibgas

Ich finde das völlig undurchsichtig und wäre für erläuternde Beiträge sehr dankbar!

Was du schreibst ist auch nicht viel durchsichtiger ;)

Was hast du denn überhaupt für ein Baujahr und welchen Motor ? Und was haben sie wirklich bei dir ersetzt ? Die Dichtung für den Zylinderkopfdeckel kostet keine 100 Euro und wenn sie den ganzen Deckel ersetzt haben, wäre die Frage warum ?

Kannst du mal die Teilenummern auf deiner Rechnung posten ?

Gruß

Afralu

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 16:37

Sorry! Dann versuche ich mal Licht ins Dunkel zu bringen: Die Teilenummer lautet "038 103 469 AD" und wird in der Rechnung bezeichnet in dieser Schreibweise: "ZYL. KOPFHA". Kostenpunkt wie gesagt: 108,68 € netto. Die Frage ist in der Tat, warum die komplette Zylinderkopfhaube (dürfte das gleiche sein wie ein Zylinderkopfdeckel) ausgetauscht wurde, wenn nur die Dichtung nicht in Ordnung war. Bei letzten Telefongespräch mit der Werkstatt hieß es hierzu nur, dass Dichtung und Deckel fest miteinander verbunden seien.

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 16:40

Baujahr und Motor:

VW Touran Diesel gekauft am 6.4.2005, Motor 77 KW.

am 14. Januar 2009 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von gibgas

Baujahr und Motor:

VW Touran Diesel gekauft am 6.4.2005, Motor 77 KW.

Tja, beim kleinen Diesel ist es in der Tat so, dass es die Dichtung nicht einzeln gibt, nur als komplette Haube. Ist doof, ist aber so.

Gruß

Afralu

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 17:05

Tja, das ist wirklich Pech! Trotzdem vielen Dank für Recherche! Was hast du denn für eine Info-Quelle?

am 14. Januar 2009 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von gibgas

Was hast du denn für eine Info-Quelle?

Eine große runde Glaskugel ;)

Gruß

Afralu

am 14. Januar 2009 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von gibgas

Aber nochmal zurück zum strittigigen Punkt: wieso ist ein Zylinderkopfdeckel nicht baulicher Bestandteil des Zylinderkopfes. Ich meine, so gesehen, kann man ja alle möglichen Teile nach Gutdünken von der Garantie ausschließen. Oder wie sehr ihr das? Würdet ihr auf die Idee kommen, dass, wenn Zylinderblock, Zylinderkopf und Zylinderkopfdichtung Vesicherungsbestandteile sind, ein Zylinderkopfdeckel hier nicht eingeschlossen ist? Bin ich da jetzt kleinlich?

Also, da versucht sich doch VW mal wieder rauszuschummeln. Entweder sie bieten eine "Life Time" Garantie an, die diesen Namen auch verdient. Sonst verbuche ich das unter "arglistige Täuschung" :mad: - Aber ich denke, das Problem mal an den "Kummerkasten" von Autobild weitergeben, könnte VW evtl. kulanter werden lassen... :D

(Das waren jetzt harte Worte, aber bei VW braucht's ja immer ein bisschen länger, bis das Werk reagiert. Es gibt genügend Beispiele, ich sag da nur mal "Luftmassenmesser"... :rolleyes: )

Zitat:

Original geschrieben von afralu

dass es die Dichtung nicht einzeln gibt, nur als komplette Haube

Zitat:

Original geschrieben von gibgas

2) Zylinderkopfdichtungen sind doch aber Vertragsbestandteil, denn unter Garantiebedingungen VW VersicherungsService Punkt II (2) Motor steht eindeutig auch: "Zylinderblock, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung ..."

In dem Vertragsbestandteil steht doch, dass die Zylinderkopfdichtung bestandteil der Garantiebedingungen sind.

Wenn eben die Dichtung fest mit der Haube verbunden ist, muss die Versicherung auch dafür grade stehn.

Die Ursache lag ja eindeutig an der defekten Dichtung und nicht an der Haube.

Und wenn es eben die Teile nur komplett gibt, kannst du ja am allerwenigsten was dafür.

Ich würde den Betrag nicht bezahlen, oder falls dies schon getan ist, dass Geld wieder zurückfordern.

am 15. Januar 2009 um 6:40

Zitat:

Original geschrieben von Schlaubi3333

In dem Vertragsbestandteil steht doch, dass die Zylinderkopfdichtung bestandteil der Garantiebedingungen sind.

Jetzt muss man mal etwas aufklären ;) Es ist NICHT die Zylinderkopfdichtung um die es geht, früher nannte sich dieses Teil Ventildeckeldichtung. Das es dieses Teil nicht einzeln gibt, sondern nur in Verbindung, ist doof und teuer, ist aber so.

Zitat:

Original geschrieben von Schlaubi3333

Wenn eben die Dichtung fest mit der Haube verbunden ist, muss die Versicherung auch dafür grade stehn.

Die Ursache lag ja eindeutig an der defekten Dichtung und nicht an der Haube.

Eben und das war früher schon problematisch bei manchen Garantieansprüchen oder Kulanzansprüchen. Ich kenne jetzt nicht seine Vertragsbedingungen, da diese schon öfters geändert wurden, aber es kann durchaus sein, dass ein Ölverlust ausgeschlossen ist. Und wenn diese Dichtung die Ursache für einen Ölverlust ist, was sie schon mal macht, dann ist es möglich das diese Kosten eben nicht ersetzt werden.

Aufschluss kann letztendlich nur der TE geben, er sollte seine Vertragsbedingungen kennen.

Gruß

Afralu

 

Themenstarteram 15. Januar 2009 um 9:49

Zitat:

Aufschluss kann letztendlich nur der TE geben, er sollte seine Vertragsbedingungen kennen.

Wer oder was ist der TE?

Themenstarteram 15. Januar 2009 um 10:08

Zitat:

In dem Vertragsbestandteil steht doch, dass die Zylinderkopfdichtung bestandteil der Garantiebedingungen sind.

Wenn eben die Dichtung fest mit der Haube verbunden ist, muss die Versicherung auch dafür grade stehn.

Die Ursache lag ja eindeutig an der defekten Dichtung und nicht an der Haube.

Und wenn es eben die Teile nur komplett gibt, kannst du ja am allerwenigsten was dafür.

Ich würde den Betrag nicht bezahlen, oder falls dies schon getan ist, dass Geld wieder zurückfordern.

Also, der Zylinderkopfdeckel (bzw. Zylinderkopfhaube) hat, wie Afralu richtig bemerkt, zwar auch eine Dichtung (genauer gesagt einen am Rand verlaufenden Dichtungsring, also so eine Art Einweckgummi), hat aber nichts mit der eigentlichen Zylinderkopfdichtung zu tun. Man müsste hier also von einer Zylinderkopfdeckeldichtung sprechen, wenn man die Bauteile auseinanderhalten will. Defekt war die Dichtung dieses Deckels, aber es gibt sie, laut Afralu, nur im Doppelpack mit dem Deckel. Das ist an sich schon ärgerlich und für mich nicht nachvollziehbar, zumal es sich hier nicht um ein miteinander verschweißtes Bauteil handelt, sondern um zwei Bauteile. Der Dichtungsring allein dürfte im Höchstfall 15,00 EUR kosten, nun gut, bei VW direkt vielleicht 20,00 EUR.

Öllecks und Undichtigkeiten sind bei LifeTime ausgeschlossen, ebenso Dichtungen. Ich habe es gerade im Kleingedruckten nachgelesen. Wenn ich das richtig interpretiere, sind also Schäden am Zylinderkopf nur dann von der Versicherung abgedeckt, wenn der Zylinderkopf selbst mechanisch beschädigt wird oder sonstwie seinen Dienst quittiert, nicht aber, wenn ein Ölverlust am Dichtungsring des Zylinderkopfdeckels auftritt?

 

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