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Zweitwagen Versicherung wie erste SF möglich?

Themenstarteram 25. November 2020 um 14:42

Hallo zusammen,

gibt es eine Versicherung die einen Zweitwagen Tarif anbietet, der das zweitfahrzeug wie das erstfahrzeug versichert ?

Es handelt sich um G63 und Cayenne. Aktuell bei SF26 und im Moment bei der WGV.

Der G63 wurde im Oktober zugelassen, auch bei der WGV wie der Cayenne, der Cayenne hatte die letzten Jahre die hohe SF klasse der G63 wurde durch einen X3 ersetzt und hat die SF vom Cayenne übernommen, der Cayenne vom X3 mit nur SF1 / SF7.

Die Versicherung für den Cayenne ist jetzt doppelt so hoch ( rund 1500€ bei 6000 km Jahresfahrleistung ).

Wann könnte man die Versicherung des G63 kündigen ? Zum 31.11.20 glaube ich nicht, vermutlich erst 31.11.21 ?

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29 Antworten

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 25. November 2020 um 17:36:39 Uhr:

Übrigens: es gibt keinen 31.11., nur den 30.11. :)

Sollte die WGV bei Dir im Vertrag jeweils den 1.1. eines Jahres als Ablaufdatum drinstehen haben, müsstest Du denen bis 30.11.20 die Kündigung zukommen lassen damit diese zum 31.12.20, 24 Uhr wirksam wird.

War sicher nur ein Schreibfehler! @TE Was sagt denn die bisherige Versicherung?

Hatte bei der HUK ebenfalls das Problem bei der Einstufung der SF bezüglich eines Zweitwagens ( Neuanschaffung). Selbst bin ich in SF 45, beim Zweitwagen gabs zwar nicht die schlechte Anfängerklasse, aber doch für mich bei weitem viel zu schlecht, so dass ich meinen alten Daimler zum Schrott brachte.

Es ist ein Witz, mit beiden Fahrzeugen kann man ja wohl nicht gleichzeitig fahren, also weshalb nicht den Zweitwagen gleich einstufen wie den Erstwagen?

Auf mein Gemeckere am Telefon konnte ich der Dame allerdings entlocken, dass es eine Versicherung geben soll, die den Zweitwagen wie den Erstwagen einstuft.

Allerdings wollte sie mir den Namen der Versicherung nicht angeben.

Moin! Die Verti macht das m.E. auch...

(Auf Sondereinstufungabasis aber soweit mir bekannt).

U.a. Verti und R&V. Allerdings mit Alters- und Fahrereinschränkungen.

Zitat:

@moritz11 schrieb am 25. November 2020 um 20:28:47 Uhr:

 

Es ist ein Witz, mit beiden Fahrzeugen kann man ja wohl nicht gleichzeitig fahren, also weshalb nicht den Zweitwagen gleich einstufen wie den Erstwagen?

Wo ist der Witz,

gerade heute Mittag.

Ich fahre den Erstwagen, meine Frau den Zweitwagen und obendrein die Tochter mit dem Drittwagen.

Mit der Einstufung wie den Erstwagen, habe ich mir mal ausrechnen lassen von einer Versicherung die das immer so schön beworben haben.

Endergebnis teurer, und da Sondereinstufung ist es bei einem Wechsel hinfällig.

Wenn es nur 1 Fahrer für beide Fahrzeuge gibt, es es möglich das der SF des Erstwagens so zusagen verdoppelt wird und der Zweitwagen die gleiche SF erhält.

Wird hauptsächlich für Stammkunden gemacht

@celica1992

ab wann ist man Stammkunde?

Warum habe ich dann drei Erstverträge und keinen Zweitwagenvertrag? Zwei Fzg fahre ausschließlich ich... komisch.

Bestandskunde mit 1 kfzvertrag und das geht auch nur dann, wenn kein bisheriger SF für das neue hinzukommende Fahrzeug vorhanden ist.

20:50:27 Uhr

Siggi1803

Siggi1803

Zitat:

@moritz11 schrieb am 25. November 2020 um 20:28:47 Uhr:

Es ist ein Witz, mit beiden Fahrzeugen kann man ja wohl nicht gleichzeitig fahren, also weshalb nicht den Zweitwagen gleich einstufen wie den Erstwagen?

Wo ist der Witz,

gerade heute Mittag.

Ich fahre den Erstwagen, meine Frau den Zweitwagen und obendrein die Tochter mit dem Drittwagen.

----------------------

Unverständliche Antwort!

Meine Frau darf den Neuwagen ( auf mich versichert ) wie auch den frührern Wagen ( der ebenfalls auf mich versichert war ) ebenso fahren nach Vertrag, genauso gut darf ich den Wagen fahren, der auf den Namen meiner Frau angemeldet ist. Sonst fährt niemand mit den Autos, ist auch durch Vertrag ausgeschlossen.

Also fahrt ihr die zwei Auto´s gleichzeitig.

Und deine Antwort war:

Es ist ein Witz, mit beiden Fahrzeugen kann man ja wohl nicht gleichzeitig fahren, also weshalb nicht den Zweitwagen gleich einstufen wie den Erstwagen?

Also,

was daran ist unverständich.

Zitat:

@moritz11 schrieb am 25. November 2020 um 17:58:28 Uhr:

Cosmos direct wirbt mit Nachlass für den Zweitwagen

Aber nur unter gewissen Voraussetzungen. Es dürfen zum Beispiel nur die Ehepartner fahren. Sonst ist der Nachlass hinfällig.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 25. November 2020 um 21:34:24 Uhr:

Wenn es nur 1 Fahrer für beide Fahrzeuge gibt, es es möglich das der SF des Erstwagens so zusagen verdoppelt wird und der Zweitwagen die gleiche SF erhält.

Wird hauptsächlich für Stammkunden gemacht

Ich bin alleiniger Fahrer zweier Fahrzeuge und habe es so gemacht

Nennt sich erweiterte Zweitwagenregelung

Bei Versicherungen die damit werben Zweitwagen wie Erstwagen einzustufen sollte man auf jeden Fall den Beitrag vergleichen.Meist sind die viel zu teuer

Bei der HUK24 wurde mein Zweitwagen in SF4 eingestuft mit 49 % für Haftpflicht und 41 % für Vollkasko. Die haben sich bei den unterschiedlichen Werten mit irgendeiner Formel an meinem Erstwagen orientiert (27 % / 24 %).

Das ist nicht so, SF4 ist in HP und VK halt generell unterschiedlich. Der Erstwagen muss dafür nur in SF4 sein

Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. November 2020 um 19:18:28 Uhr:

Das ist nicht so, SF4 ist in HP und VK halt generell unterschiedlich. Der Erstwagen muss dafür nur in SF4 sein

Wusste ich nicht. Danke für die Aufklärung.

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