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Zweitwagen mit Unfall wird auf Erstwage geändert, andere SF
Hey,
muss mal hier eine Frage loswerden und bin gespannt auf eure Rückmeldungen.
Es betrifft nicht mich, aber innerhalb der Familie.
Meine Schwester hat ein Auto (ich bin der Halter) was bei Ihr bzw. meinem Schwager als Zweitwagen läuft. Das (bisherige) Erstfahrzeug ist schon letztes Jahr im Frühjahr abgemeldet wurden. Eine Umstellung vom Zweitwagen zum Erstwagen bei der Versicherung ist lange nicht gemacht wurden. Irgendwann gegen Ende 2023 gab es einen VK-Schaden. Wurde alles reguliert. Nun sollte auch der Zweitwagen als Erstwagen umgeschlüsselt werden, was die Versicherung auch gemacht hat, aber auch den Schaden beim ehemaligen (schadenfreien) Verlauf vom Erstwagen in Abzug gebracht. Was ich nicht nachvollziehen kann. Wurde hier korrekt so gehandelt? Ich bin der Meinung es wird da die unbelastetet SF vom Erstwagen genommen. Würde ein neues Fahrzeug dazu kommen, hätte die neue Versicherung doch auch mit den Vordaten vom bisherigen Erstfahrzeug den unbelasteten Schadensverlauf angefragt und ihn sicher auch gemeldet bekommen.
Danke & Grüße
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10 Antworten
Wurde beim Wechsel von zweit auf erstwagen auch auf einen anderen Halter gewechselt ?
Oder bist du Halter beider Fahrzeuge gewesen ?
Zitat:
@schleuti schrieb am 24. Februar 2024 um 11:06:58 Uhr:
Wurde beim Wechsel von zweit auf erstwagen auch auf einen anderen Halter gewechselt ?
Oder bist du Halter beider Fahrzeuge gewesen ?
Bin und war Halter beider Fahrzeuge.
Entscheidend scheint hier zu sein, wann der SF getauscht wurde, vor oder nach dem Stufungstermin.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten was passiert sein kann.
Beim Vorversicherung bestand eine Sondereinstufung die jetzt nicht weitergegeben wurde.
Der Rabatt wurde auf eine Dritte Person übertragen. Hier wird geschaut, was diese Person selbst erfahren haben könnte.
Wenn in der Zeit ein Schaden war, senkt dieser den maximalen Rabatt der überhaupt übernommen werden könnte.
Ein paar mehr Infos wären schön. Wer war im Altvertrag Versicherungsnehmer und wer ist im neuen Vertrag Versicherungsnehmer und Halter.
Es gab keine Sondereinstufungen oder ähnliches für den Erstwagen.
Fahrzeug 1, normaler hoher SF wurde im Mai 2023 abgemeldet
Fahrzeug 2, lief als Zweitwagen weiter (wird Mitte dieses Jahres abgemeldet)
Schaden von 2 war im Mai 2023, ca 1 Woche nach der Abmeldung von 1.
2 lief seit dem als Zweitwagen (ohne bestehenden Erstwagen) weiter
Gegen Ende des Jahres wurde dann die VS informiert 2 als 1 weiterzuführen. Für mein Verständnis mit dem weiterhin unbelasteten SF von 1.
Die Umstellung wurde gemacht mit Beginn vom neuen Versicherungsjahr. Weil wohl mitten im Jahr nicht möglich.
Halter beider Fahrzeuge war/bin immer ich. Versicherungsnehmner beider mein Schwager.
Wie soll denn der Zweitwagen als Erstwagen weitergeführt werden.
Es gibt eigentlich keinen Zweitwagenvertrag, es gibt bloss Zweiwagenregeln wie man ein weiteres Fahrzeug einstuft.
Normalerweise hätte man den SF von 1 auf 2 übertragen müssen. Welche Versicherungsnummer wurde denn danach weitergeführt
Dies hätte man schon nach Wegfall von 1 beantragen müssen. wieviel später man es bei deiner Versicherung noch machen kann, keine Ahnung.
Was die jetzt genau gemacht haben, würde die einfach mal anrufen. Vielleicht kann man den Rabatt Tausch erst mal wieder rückgängig machen, um das Problem zu lösen
@celica1992
Als Erstwagen weitergeführt werden, im Sinne die unbelastetet SF anwenden. Ich glaube es sollte eigentl. klar sein was gemeint war.
Es ist nicht meine Versicherung, sonder die vom Schwager und wir reden von der aus Coburg.
Richtig, die übertragung von SF erstes Fahrzeug auf 2, somit wäre keine Stufung zum tragen gekommen, da es die Zweitwagenregelung /-fahrzeug dann gar nicht mehr gegeben hätte.
Hier stellt sich die Frage, wenn ein weiteres Fahrzeug dann wieder dazu gekommen wäre, dann wäre sicher der neue belastete SF wieder aktiviert wurden. Wäre das Auto aber auf meine Schwester versichert (bisher noch keine SF gesammelt) käme dann wieder die (verbesserte) Zweitwagenregelung zum tragen. Meiner Meinung nach.
Wäre auch meine Idee, das wieder zurückstellen zu lassen.
Wenn es nicht die 24 ist, würde ich mal die Kundenbetreuung anrufen und fragen was die da gemacht haben, evtl haben die schon den SF mit Wegfall den 1 Vertrages , den SF auf den Vertrag 2 übertragen.
Das ist eigentlich auszuschließen, da die Kommunikation dahingehend erst nach Abschluss des Schadens vorgenommen wurde.
"Leider" die 24.
Reklamation dazu ist grade durch meinen Schwager in Arbeit.
Eigentlich ist ein Rabatttausch zwischen 2 Verträgen nach einem Schaden nicht möglich.
Inwieweit dies jetzt nach dem Wegfall des 1 Autos umgesetzt wurde, sollte man man per Mail klären oder mal den Nachtrag zum Versicherungsschein genau lesen