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Zweitwagen bei HUK24, alte Versicherung wird teurer...!

Hallo an alle,
sorry vorab für alle meine dummen Fragen, ich bin ahnungslos, was Zweitwagen und Versicherungen angeht.
Bisher: Nissan Micra von 2014 versichert bei HUK24 mit SF-Klasse 24 eingestuft.
Neu: Skoda Fabia Combi von 2018, soll auch bei HUK24 versichert werden. Ich habe online alles ausgefüllt und dort konnte ich auch eingeben, dass die alte SF-Klasse 24 auf den Fabia übertragen wird.
Dann hatte ich allerdings per Mail eine andere Frage gestellt und mir wurde beiläufig mitgeteilt, dass der Micra automatisch jetzt als Zweitwagen läuft und ich da eine ungünstigere SF-Klasse bekomme. Auf Nachfrage bekam ich mitgeteilt, dass der Micra dann in SF-Klasse 4 läuft! Das würde die Versicherungsprämie für den Micra um mehr als 160 Euro pro Jahr erhöhen!!!
Was mache ich nun?
Ich will den Micra behalten, den kann meine Frau ab und zu fahren, und mir dient er auch als Backup. Ummelden auf meine Frau möchte ich den Micra eigentlich nicht, sie hat auch keine gute SF-Klasse.
Könnte ich einen der beiden Wagen bei einer anderen Versicherung anmelden? Welche Versicherung hat denn eine gute Zweitwagen-Regelung?
Ich bin über alle Tipps dankbar! Es muss doch eine günstigere Möglichkeit geben, den Micra als Zweitwagen zu versichern... oder???

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51 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. Oktober 2023 um 14:54:48 Uhr:


Du kannst beide Fahrzeuge auf den selben Vertrag versichern, wenn die Saison sich nicht überschneiden.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. Oktober 2023 um 14:59:03 Uhr:


Da hat man 2 Verträge und die SF wird wechselseitig genutzt, der Zeitraum kann sich 1 Monat überschneiden, zumindest bei der HUK. So kommt aber nicht zu einem 2.SF

Dann sollte

@Blabla123

mal bei seiner Versicherung nachfragen, wie das dort gehandhabt wird.

Die Zweitfahrzeugregel ist nicht gesetzlich vorgeschriebenen. Mein Zweitfahrzeug läuft im selben SFR wie der Erstwagen. Andere bekommen SF 10 oder 8 oder 4 oder 3.

Wichtig ist aber, was man zahlt

In aller Regel ist es so, dass die Zweitwagen-Regelungen, die den gleichen SFR haben wie die Hauptversicherung, den nicht zu verachtenden Nachteil haben, das wirklich nur der Versicherungsnehmer Fahrzeugführer sein darf. Bedeutet, dass der Zweitwagen von keiner zweiten anderen Person gefahren werden darf. Und diesen Nachteil will man in aller Regel nicht.
Diese Zweitwagen-Regelung, die sehr günstig ist, geht eben genau davon aus, dass niemand gleichzeitig mit zwei Autos fahren kann. Das macht es natürlich insgesamt billiger.

Zitat:

@lejockel schrieb am 28. Oktober 2023 um 16:11:07 Uhr:


Die Zweitfahrzeugregel ist nicht gesetzlich vorgeschriebenen. Mein Zweitfahrzeug läuft im selben SFR wie der Erstwagen. Andere bekommen SF 10 oder 8 oder 4 oder 3.

Danke für deinen Beitrag, dann gibt es das also doch! Bei welcher Versicherung bist du denn?

Also lieber bei Versicherung a sf 24 als Zweitwagen und 400 bezahlen,als bei Versicherung b mit sf vier 300?
Die Sondereinstufungen kannst Du aber nie mit zu einer anderen Versicherung mitnehmen plus den evtl eingeschränkten Nutzerkreis.
Ich würde einfach mal alle Fahrzeuge durchkalkulieren völlig unabhängig von der SF und mir dann die Prämien, bedingungen und Leistungen anschauen.
Dann würde ich mich für das beste Paket entscheiden und nicht für das wo mir die höchste sf vermittelt wird

@Kombimark bei der R&V gibt es die Lösung bspw. Aber was nützt Dir der SFR 24, wenn Deine Frau nicht damit fahren darf, Deine weiteren Fahzeuge bei den Versicherungen der R&V-Gruppe versichert sein müssen, der Beitrag vielleicht höher ist als anderswo in SF4 und Du den SFR bei einem Versichererwechsel nicht mitnehmen kannst?

Habe jetzt gerade mal über einen Versicherungsvergleich die "Admiral Direkt" gefunden. Dort kann ich für meinen zukünftigen Zweitwagen (Micra) die SF4 angeben, die mir ja die HUK24 zuteilen wird, und gleichzeitig die SF24, die ich ja in der HUK24 für meinen zukünftigen Erstwagen (Fabia) bekommen werde. Damit hat mir die Admiral einen Beitrag für meinen Zweitwagen ausgerechnt, der ca. 100 Euro niedriger liegt als das, was der Zweitwagen zukünftig bei der HUK24 kosten soll! Und das alles auch dann, wenn ich meine Frau mit einschließe!
Ich werde mal abwarten, was tatsächlich bei der HUK24 für ein Beitrag rauskommt. Ich könnte dann Anfang Januar ganz regulär bei der HUK24 kündigen und nur mit dem Zweitwagen zur Admiral wechseln, wenn ich dadurch tatsächlich 100 Euro pro Jahr spare. (Der Micra kostet dann aber immer noch 60 Euro pro Jahr mehr als jetzt!)
Zusatzfrage: Muss ich bei der Kündigung der HUK24 noch was beachten? Ich weiß, an welchem Tag der Vertrag endet, aber da steht nix von einer Kündigungsfrist, gibt es eine solche Kündigungsfrist? Ist das der eine Monat zum Ende?
Danke nochmal für jede Hilfe!

Naja, da kann man nur hoffen, das der Beitrag im richtigen Tarif gerechnet wurde

Wenn man nichtmal die Basics kennt.....:rolleyes:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. Oktober 2023 um 19:12:23 Uhr:


Wenn man nichtmal die Basics kennt.....:rolleyes:

Meinst du mich? Darum komme ich ja gerade hierher, genau weil ich so wenig weiß! Genau darum frage ich euch ja!

Vielen herzlichen Dank für deinen hilfreichen Beitrag. Hauptsache DU kennst die Basics...

Wenn ich das richtig verstehe, soll Dein Zweitwagen izur Admiral, der erstwagen aber bei der HUK 24 bleiben.
Ich glaube zwar die Basics zu kennen und meine : das funktioniert so nicht.
Erst und Zweitwagen sind soweit ich weiß, Begriffe die sich weniger auf den persönlichen Eigentümer des Autos beziehen, sondern darauf dass der Halter bzw.Vers.nehmer der beiden Autos eben bei nur einer Versicherung mit diesen beiden Autos ist.
Also ich Denke: Für die Admiral ist Dein 2.Nissan dann eben wie ein Erstwagen, wenn Du mit Deinem anderen Auto nicht auch zu denen wechselst.
Dass Du bei denen dann SF 24 für diesen einen kriegst, mit dem anderen auch SF 24 bei der HUK24 behältst, ich kanns ned so recht glauben.
Besser Du gehst doch zu einem Berater mit Büro oder lässt Dirdas von der Admischriftlich bestätigen vor Vertragsabschluss.
Edit: Ja, Kündigungsfrist ist 1 Monat vor Ablauf des Vers.jahres. Dürfte bei Dir also der 30.November sein als letzter Tag für die Kündigung. Dein Ablauf bei HUK 24 ist der 1.1. per Anno, setze ich voraus.

Ich muss noch was nachschieben: Diese vorgeschlagene SF 4 von der HUK ist eine Sondereinstufung, die gilt nur bei der HUK und nur wenn Deine Beiden Autos da sind und auch bleiben.
Jede Versicherung backt da mittlerweile eigene Brötchen.
Ganz früher wars einheitlich, da startest Du deinen Zweitwagen immer mit SF 1/2 . Mit den Jahren wurde das dann auch günstiger bei Unfallfreiheit. War wie ein seperater Vertrag der einen eigenen SFR hatte.
Heute ist alles ziemlich komplizierter geworden.
SF 24 kann bei einer Versicherung, 35 % Beitragssatz sein und 500€ Prämie, woanders aber nur 25 % Beitragssatz aber ebenso 500€ Prämie oder auch 600 oder 400€ usw.
Will heißen: Wichtig ist was hinten rauskommt in Euros!
Prozente und SF Klassen hin oder her.
Von den ganzen Fussangeln ganz zu schweigen.
(Fahren darfst nur Du selbst oder nur bei Temperaturen über 35 Grad, nicht jedoch an Sonn und Feiertagen ausgenommen die fallen an Tagen mit partieller Mond/Sonnenfinsternis, aber nicht in Schaltjahren etc.

Zitat:

Habe jetzt gerade mal über einen Versicherungsvergleich die "Admiral Direkt" gefunden. Dort kann ich für meinen zukünftigen Zweitwagen (Micra) die SF4 angeben, die mir ja die HUK24 zuteilen wird, und gleichzeitig die SF24, die ich ja in der HUK24 für meinen zukünftigen Erstwagen (Fabia) bekommen werde. Damit hat mir die Admiral einen Beitrag für meinen Zweitwagen ausgerechnt, der ca. 100 Euro niedriger liegt als das, was der Zweitwagen zukünftig bei der HUK24 kosten soll! Und das alles auch dann, wenn ich meine Frau mit einschließe!
Ich werde mal abwarten, was tatsächlich bei der HUK24 für ein Beitrag rauskommt. Ich könnte dann Anfang Januar ganz regulär bei der HUK24 kündigen und nur mit dem Zweitwagen zur Admiral wechseln, wenn ich dadurch tatsächlich 100 Euro pro Jahr spare. (Der Micra kostet dann aber immer noch 60 Euro pro Jahr mehr als jetzt!)

Zusatzfrage: Muss ich bei der Kündigung der HUK24 noch was beachten? Ich weiß, an welchem Tag der Vertrag endet, aber da steht nix von einer Kündigungsfrist, gibt es eine solche Kündigungsfrist? Ist das der eine Monat zum Ende?

Danke nochmal für jede Hilfe!

Hey Kombimark, die Zweitwagen SF4 ist eine Sondereinstufung und wir somit nicht von der Admiral fortgeführt. Das nur mal um ?? deine schlechte Laune nach nem Wechsel zu beruhigen.

Deine Frage ging in Richtung gleiche SF24 für Erst und Zweitwagen.

Das machen Verti und z.B. VHV wenn du extern (also HUK24) bist. Dazu muss das neue Zweitfahrzeug jedoch auf dich als Halter und alleiniger Fahrer versichert sein (VHV). Verti ist das egal wer Halter und Fahrer des Erstfahrzeugs ist.

Wechsel einfach zum Ende der Laufzeit zu nem anderen Unternehmen welche die Sondereinstufung übernehmen und Zack.

Janitos und Kravag, RuV haben sowas auch.;-)

Hoffe deine Frage ist jetzt richtig beantwortet.

HUK24 und email Kontakt ist schon interessant…

Was ist jetzt an HUK 24 und Email Kontakt interessant. Verstehe den Hintergedanken dabei nicht.
BTW: Weisswürste mit Ketchup, das klingt interessant…. :)

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