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Zweitfahrer - wie ist das mit der Versicherung?

Themenstarteram 12. April 2018 um 7:36

Hallo Forenti,

ich stell das mal hier, da mir hier die üblichen Spezialisten vertreten sind. ;)

Wir freuen uns auf eine baldige zweite FE in der Familie.

Nun ist mein Wagen alleinig auf mich als Halter versicherungstechnisch als Fahrer eingetragen.

Kann meine Frau dann gar nicht damit fahren?

Lohnt sich das überhaupt das gesondert bei der Versicherung anzumelden, wenn meine Frau mit dem Wagen nur paar mal im Jahr fährt?

Bin mir da nicht ganz schlüssig, vielleicht könnt Ihr mir da mal paar Infos geben.

Gruß

Andy

Beste Antwort im Thema
am 12. April 2018 um 7:50

Schau mal in Deine Vers.-unterlagen, oder frage direkt bei Deiner Versicherung nach. Hier bekommst Du 100 Antworten und bist dann so schlau wie vorher. Dieses ist eben von Vers. zu Vers. unterschiedlich.

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30 Antworten
am 12. April 2018 um 7:40

Hallo wenn die versicherung ist nür bei dir als fahrer eingetragen, kann deine frau nicht fahren!

Zitat:

Nun ist mein Wagen alleinig auf mich als Halter versicherungstechnisch als Fahrer eingetragen.

Kann meine Frau dann gar nicht damit fahren?

Lohnt sich das überhaupt das gesondert bei der Versicherung anzumelden, wenn meine Frau mit dem Wagen nur paar mal im Jahr fährt?

Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt. Die einen erlauben nur wirklich Ausnahmefälle, wenn jemand anderes als der/die eingetragene Fahrer das Auto fährt, die anderen sind da bisschen großzügiger. Da gibt es keine allgemein gültige Aussage. Grundsätzlich gilt aber: wer nicht als Fahrer bei der Versicherung zu dem entsprechenden Fahrzeug eingetragen ist, ist auch nicht versichert. Im Schadenfall kann die Versicherung also eine Regulierung verweigern.

Inwieweit zusätzliche Fahrer eingetragen werden, ist ebenso unterschiedlich: manche Versicherungen verlangen genaue Daten wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis, anderen reicht der/die jüngste Fahrer/in und wieder andere - wie unsere aktuell - erlauben pauschal, allen Fahrern das Fahrzeug zu fahren, wenn sie ein Mindestalter (z.B. 23) aufweisen.

Frag also bei eurer Versicherung nach. Du kannst dir ja immer noch überlegen, ob du das machen willst, wenn es mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Moin Andy,

wenn die jetzige HP des Autos bei der Tarifierung gefragt hat, ob Du das Auto ausschließlich allein fährst und Du das bejaht hast, dann wäre es mitteilungspflichtig wenn Madame jederzeitigen Zugriff auf das Auto hat. Kommt es mit ihr am Steuer zum Unfall (Verschulden egal) kann eine Vertragsstrafe in Höhe einer Jahresprämie fällig werden und eine einjährige Nachberechnung mit dem Merkmal "alle Fahrer >25" kann kommen.

Der Versicherungsschutz an sich wird davon aber nicht berührt.

Themenstarteram 12. April 2018 um 7:50

Danke eddiotos, ich werde dann doch mal bei der HUK nachfragen.

Zudem ist es ja auch so, das wir zumeist alle mitfahren. Also ich würde dann eben auf dem Beifahrersitz platz nehmen. Vielleicht "entschärft" das das Risiko für die Versicherung etwas.

Edit: Danke Paul. Top Info.

am 12. April 2018 um 7:50

Schau mal in Deine Vers.-unterlagen, oder frage direkt bei Deiner Versicherung nach. Hier bekommst Du 100 Antworten und bist dann so schlau wie vorher. Dieses ist eben von Vers. zu Vers. unterschiedlich.

Zitat:

 

Zudem ist es ja auch so, das wir zumeist alle mitfahren. Also ich würde dann eben auf dem Beifahrersitz platz nehmen. Vielleicht "entschärft" das das Risiko für die Versicherung etwas.

Wer mitfährt, spielt nur eine sekundäre Rolle - nämlich beim zusätzlichen Personenschutz. Es geht aber hauptsächlich um den Fahrer und der wäre im dem Moment nicht du.

Deine Versicherung trägt Deine Frau gerne als zweiten Fahrer ein. Bei mir hat das unter 1 Euro im Jahr mehr gekostet, kommt auf das Alter Deiner Frau an. Wir haben die gleiche Versicherung.

am 12. April 2018 um 8:16

Das mit den Zweitfahrern ist eine versicherungsmathematisch abstruse Rechnung.

Bemüht einfach einmal den Prämienrechner der Versicherungen.

Teils ist es so - das wenn die Ehefrau als Zweitfahrer eingetragen ist -das der Beitrag sogar preiswerter ist.

Andererseits ist es auch bei einem Alleinfahrer möglich das einen der Sohn mit dem Fahrzeug zum Flughafen bring und es in der Urlaubszeit der Eltern auch nutzt.

Hat bei mir für einen Zeitraum von 4 Wochen keinen Aufpreis gekostet.

Anmelden muss man das aber schon.

Bisher habe ich immer die Erfahrung gemacht, daß sich der Beitrag nicht geändert hat, wenn man den jeweiligen Partner mit angegeben hat. Die Versicherungen wollten immer nur wissen, ob Fahrer über 23 bzw. 25 und teilweise noch, wie lange der Führerscheinbesitz ist. Ein "frischer" Führerschein kann sich negativ auswirken.

Wie schon geschrieben: Versicherungsbedingungen prüfen und mit dem Versicherer sprechen. Es kann sehr teuer werden, wenn man einen anderen Fahrer nicht angibt und es zum Schaden kommt.

Bei der HUK kostet der Ehegatte keinen Aufpreis, wenn sie über 25 ist. Solltest du auch unter 25 sein unterscheidet die HUK 18…-19, 20-22 und 23-24 Jahre. Aus dem bringt begleitetes Fahren einen Nachlass. Sofern unter 25

Themenstarteram 12. April 2018 um 11:12

Zitat:

@celica1992 schrieb am 12. April 2018 um 12:53:45 Uhr:

Bei der HUK kostet der Ehegatte keinen Aufpreis, wenn sie über 25 ist. Solltest du auch unter 25 sein unterscheidet die HUK 18…-19, 20-22 und 23-24 Jahre. Aus dem bringt begleitetes Fahren einen Nachlass. Sofern unter 25

Prima. Danke. Dann werde ich das gleich dort melden, wenn die FE fertig ist.

Hätte ich nicht gedacht. Älter 25 dürfte kein Problem sein. ;)

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 12. April 2018 um 09:36:03 Uhr:

Kann meine Frau dann gar nicht damit fahren?

Selbstverständlich kann sie damit fahren. Du kannst dein Auto auch an Onkel Kurt oder Tante Erna verborgen, denn die Kfz-Versicherung versichert das Fahrzeug, aber nicht den/die Fahrer. Haftpflichtschäden werden immer reguliert, VK/TK auch falls abgeschlossen. Bei der Regulierung spielt es keine Rolle, wer das Fzg gefahren hat. Der Fahrer spielt nur eine Rolle zur Ermittlung der Beitragshöhe, die je nach Alter, SF-Klasse, Geschlecht (Ladyrabatt), Garagennutzung u.ä. variiert. Bei Falschangaben zum Fahrer könnte ein Versicherer im Schadenfall vlt Regress als eine Art "Vertragsstrafe" fordern, grundsätzlich aber bleibt das Fahrzeug unabhängig vom Fahrer vollumfänglich versichert.

am 12. April 2018 um 12:59

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 12. April 2018 um 13:12:05 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 12. April 2018 um 12:53:45 Uhr:

Bei der HUK kostet der Ehegatte keinen Aufpreis, wenn sie über 25 ist. Solltest du auch unter 25 sein unterscheidet die HUK 18…-19, 20-22 und 23-24 Jahre. Aus dem bringt begleitetes Fahren einen Nachlass. Sofern unter 25

Prima. Danke. Dann werde ich das gleich dort melden, wenn die FE fertig ist.

Hätte ich nicht gedacht. Älter 25 dürfte kein Problem sein. ;)

Nur ein Vorschlag ist kein Versicherungsvergleich - es gibt leider viele unterschiedliche Vertragsbedingungen.

Da die meisten Versicherungen aber einen Tarifrechner anbieten kannst Du ganz gut vergleichen.

Also wir sind auch bei der HUK und ich habe angegeben, dass JEDER mit dem Wagen fahren darf und dies kostet keinen Cent Aufpreis (natürlich alle über 25).

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